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AT5968U1 - Baustoffe hergestellt durch recycling von gipshältigen baumaterialien, verfahren zu deren herstellung und deren verwendung - Google Patents
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AT5968U1 - Baustoffe hergestellt durch recycling von gipshältigen baumaterialien, verfahren zu deren herstellung und deren verwendung - Google Patents

Baustoffe hergestellt durch recycling von gipshältigen baumaterialien, verfahren zu deren herstellung und deren verwendung Download PDF

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Abstract

Es werden Baustoffe hergestellt aus Resten, oder Verschnitten oder zur Wiederverwendung nicht mehr geeigneten gipshältigen Baustoffen vermischt mit cellulosehältigem Material und Wasser und gegebenenfalls weiteren Zusatzstoffen, sowie ein Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung beschrieben.

Description

AT 005 968 Ul
Baustoffe, hergestellt durch Recycling von gipshaltigen Baumaterialien sowie Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung
Die Erfindung betrifft Baustoffe die durch Recycling von gipshaltigen Baumaterialien bzw. Abfällen von gipshaltigen Baumaterialien hergestellt werden.
Insbesondere im Innenausbau werden häufig sogenannte Gipskartonplatten für die Verkleidung von tragenden Wänden, Zwischenwänden oder auch für die Konstruktion von teilenden Wänden verwendet.
Diese Gipskartonplatten werden in unterschiedlichen Dimensionen, d.h. in unterschiedlicher Breite und Höhe, aber auch in unterschiedlichen Stärken angeboten.
In den allerwenigsten Fällen sind diese Gipskartonplatten jedoch ohne Zuschnitt einbaubar. Es fallen daher immer Reste und Verschnitte an, die entsorgt werden müssen. Ferner müssen bei Umbauten oder auch der Neugestaltung oder Renovierung von mit Gipskartonplatten gestalteten Räumen diese Platten oft wieder entfernt werden und können dann teilweise nicht wiederverwendet werden, sondern müssen ebenfalls entsorgt werden.
Dabei fallen für die notwendigen Sammelbehälter auf einer Baustelle meist hohe Kosten an, da die Behälter insbesondere bei Neugestaltungen oder Renovierungsarbeiten längere Zeit zur Verfügung stehen müssen.
Diese gesammelten Reste werden dann deponiert oder in Reinfraktionen einer Wiederverwertung zugeführt, wobei die Wiederverwertung durch die Notwendigkeit der Reinheit und damit ggf. der Sortierung der Abfälle, der weiten Transportwege usw. sehr kostenintensiv und daher nicht wirtschaftlich.
Aufgabe der Erfindung war es daher, die oben beschriebene kostenintensive Entsorgungsproblematik von Resten, Verschnitten oder nicht mehr verwendbaren Gipskartonplatten zu lösen. 0 AT 005 968 Ul
Gegenstand der Erfindung sind daher Baustoffe, hergestellt aus gipshältigen Baumaterialien, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus zerkleinertem gipshältigen Baumaterialien vermischt mit cellulosehältigen Materialien und Wasser bestehen.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Baustoffe, dadurch gekennzeichnet, dass die gipshältigen Baumaterialien zerkleinert und/oder gerieben und/oder pulversiert werden, anschließend cellulosehaltige Materialien zugesetzt werden, worauf die geeignete Konsistenz durch Hinzufügen von Wasser erreicht wird.
Die erfindungsgemäßen Baustoffe sind je nach Mischungsverhältnis gipshaltiges Material zu Cellulosefaser zu Wasser vielseitig anwendbar.
Beispielsweise sind derartige Baustoffe, die aus etwa 33% gipshaltigen Material, etwa 66% cellulosehaltigem Material und Wasser zum Befeuchten der Mischung bestehen, ausgezeichnet für den (schalldämmenden und wärmeisolierenden) Fußbodenunterbau, auch als Untergrund für
Fußbodenheizungen ersetzbar.
Im Sanitärbereich, für die Stabilisierung von Waschbecken-, WC- Badewannen-und Duschkabineninstallationen, werden beispielsweise Mischungen aus etwa 66% gipshaltigen Materialien, etwa 33% cellulosehaltigen Materialien und Wasser bis zur Gießfähigkeit der Mischung bestehen, ersetzbar.
Die Mischung wird zur Stabilisierung der entsprechenden Installationsteile in die Zwischenräume gegossen, härtet aus und stabilisiert die Einbauten. Für nicht tragende, dekorative Säulen-, Dekorations- oder Raumteilelemente kommen beispielsweise Mischungen aus etwa 75 - 80% gipshaltigem Material, 25 - 20 % cellulosehaltigem Material das mit Wasser bis zur Plastizität der Mischung vermischt wird in Frage. Diese Elemente werden dann in der entsprechenden Form gegossen, ausgehärtet und die Form anschließend 3 AT 005 968 Ul entfernt. Diese optischen und/oder dekorativen Elemente können anschließend mit üblichen Verfahren und Materialien weiterbearbeitet, behandelt und dekorativ gestaltet werden. Für die Verwendung als Wand- oder Deckenputz im Innen- oder Außenbereich werden etwa 40% gipshältiges Material, etwa 60% cellulosehaltiges Material und Wasser bis zur Plastizität der Mischung verwendet. Ein derartiger Putz weist ausgezeichnet wärme- und lärmdämmende Eigenschaften auf.
Als gipshältige Materialien werden vorzugsweise Reste, Verschnitte und nicht mehr weiterverwendbare Gipskartonplatten verwendet, die bereits durch die Hülle bzw. Beschichtung einen bestimmten Anteil an Cellulose aufweisen.
Der gegebenenfalls vorhandene Celluloseanteil kann jedoch bei der Herstellung der endgültigen Zusammensetzung unberücksichtigt bleiben, da er im Verhältnis zum Gesamtcelluloseanteil der fertigen Mischung vernachlässigbar ist.
Als cellulosehaltiges Material wird vorzugsweise Papier, insbesondere Altpapier, Zeitungspapier, aber auch Kartons und dergleichen verwendet.
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Baustoffe wird das gipshältige Material vorerst zerkleinert und/oder gerieben und/oder gemahlen, wobei jede geeignete dem Fachmann bekannte Vorrichtung geeignet ist.
Vorzugsweise beträgt die Korngröße des fertig geriebenen gipshältigen Materials weniger als 1mm.
Die cellulosehaltigen Materialien werden in fein geschnittener und/oder gehäckselter Form zugefügt und mit dem geriebenen gishältigen Material in einem üblichen Mischer innig vermischt.
Zur Herstellung der für den jeweiligen Anwendungszweck geeigneten Konsistenz wird anschließend Wasser unter Rühren zugesetzt. 4 AT 005 968 Ul
Gegebenenfalls können gleichzeitig oder anschließend bekannte Mittel zur Reduzierung oder Erhöhung der Oberflächenspannung, zur Verringerung der Wasseraufnahmefähigkeit nach dem Aushärten, zur Modifizierung der Fließfähigkeit, zur Erhöhung der Dichtheit und/oder der Witterungsbeständigkeit und dergleichen zugesetzt werden.
Die Menge des zugesetzten Wassers ist abhängig von der gewünschten Konsistenz und kann vom Fachmann je nach Anwendungsbereich entsprechend dosiert werden.
Die erfindungsgemäßen Baustoffe sind insbesondere durch ihren Gipsanteil extrem brand- und feuerbeständig.
Die erfindungsgemäßen Baustoffe sind besonders vorteilhaft im Fußbodenunterbau, als Isolierputz, im Sanitärbereich insbesondere zur Stabilisierung der Sanitärgeräte und Installationen, oder für optische Elemente in der Raum- oder Außengestaltung verwendbar. 5

Claims (10)

  1. AT 005 968 Ul Ansprüche: 1) Baustoffe, hergestellt aus gipshältigen Baumaterialien, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus zerkleinertem gipshältigen Baumaterialien vermischt mit cellulosehältigen Materialien und Wasser bestehen.
  2. 2) Baustoffe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus 10 -90% zerkleinertem gipshältigen Baumaterialien vermischt mit 90 - 10% cellulosehältigen Materialien und Wasser bis zur geeigneten Konsistenz bestehen.
  3. 3) Baustoffe nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Korngröße des zerkleinerten gipshältigen Materials kleiner als 1 mm ist.
  4. 4) Baustoffe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich Mittel zur Reduzierung oder Erhöhung der Oberflächenspannung, zur Verringerung der Wasseraufnahmefähigkeit nach dem Aushärten, zur Modifizierung der Fließfähigkeit, zur Erhöhung der Dichtheit und/oder der Witterungsbeständigkeit.
  5. 5) Baustoffe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die gipshältigen Materialien aus Resten, Verschnitten oder nicht mehr wiederverwendbaren Gipskartonplatten bestehen.
  6. 6) Baustoffe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das cellulosehaltige Material aus Papier, Zeitungspapier, Karton und/oder Altpapier besteht.
  7. 7) Verfahren zur Herstellung der Baustoffe nach einem der Ansprüche 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass die gipshältigen Baumaterialien zerkleinert und/oder gerieben und/oder pulverisiert werden, anschließend 6 AT 005 968 Ul cellulosehaltige Materialien zugesetzt werden, worauf die geeignete Konsistenz durch Hinzufügen von Wasser erreicht wird.
  8. 8) Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass gleichzeitig oder anschließend an das Hinzufügen von Wasser Mittel zur Reduzierung oder Erhöhung der Oberflächenspannung, zur Verringerung der Wasseraufnahmefähigkeit nach dem Aushärten, zur Modifizierung der Fließfähigkeit, zur Erhöhung der Dichtheit und/oder der Witterungsbeständigkeit hinzugefügt werden.
  9. 9) Verfahren zum Recycling von gipshältigen Baustoffen, dadurch gekennzeichnet, dass sie mit cellulosehältigem Material und Wasser und gegebenenfalls Mitteln zur Reduzierung oder Erhöhung der Oberflächenspannung, zur Verringerung der Wasseraufnahmefähigkeit nach dem Aushärten, zur Modifizierung der Fließfähigkeit, zur Erhöhung der Dichtheit und/oder der Witterungsbeständigkeit zur Herstellung neuer Baustoffe vermischt werden.
  10. 10)Verwendung der Baumaterialien nach einem der Ansprüche 1 bis 6 im Fußbodenunterbau, als Isolierputz, im Sanitärbereich insbesondere zur Stabilisierung der Sanitärgeräte und Installationen, oder für optische und/oder dekorative Elemente in der Raum- oder Außengestaltung. 7
AT0045602U 2002-07-09 2002-07-09 Baustoffe hergestellt durch recycling von gipshältigen baumaterialien, verfahren zu deren herstellung und deren verwendung AT5968U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2006010439A1 (de) * 2004-07-23 2006-02-02 Knauf Integral Kg Schüttung und verfahren zur gewinnung einer schüttung
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