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DE102018125209A1 - Tank- oder Ladeklappenanordnung - Google Patents
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DE102018125209A1 - Tank- oder Ladeklappenanordnung - Google Patents

Tank- oder Ladeklappenanordnung Download PDF

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Thomas LECHNER-WATZLIK
Julian Fischer
Andreas Stubenberger
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Illinois Tool Works Inc
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Bayerische Motoren Werke AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Tank- oder Ladeklappenanordnung für ein Fahrzeug, umfassend einen Muldenkörper und eine über einen Scharnierarm an dem Muldenkörper zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verschwenkbar gelagerte Tank- oder Ladeklappe, gekennzeichnet dadurch, dass der Scharnierarm in der Schließstellung in einem Aufnahmeraum des Muldenkörpers aufgenommen ist und in der Offenstellung aus dem Aufnahmeraum zumindest abschnittsweise herausragt, gekennzeichnet durch eine an dem Muldenkörper oder dem Scharnierarm angeordnete Abdeckung, die in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe den Aufnahmeraum abdeckt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tank- oder Ladeklappenanordnung für ein Fahrzeug, umfassend einen Muldenkörper und eine über einen Scharnierarm an dem Muldenkörper zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verschwenkbar gelagerte Tank- oder Ladeklappe, wobei der Scharnierarm in der Schließstellung in einem Aufnahmeraum des Muldenkörpers aufgenommen ist und in der Offenstellung aus dem Aufnahmeraum zumindest abschnittsweise herausragt.
  • Derartige Tank- oder Ladeklappenanordnungen dienen dem Verschließen und dem Freigeben von Betankungs- oder Ladeöffnungen von Fahrzeugen, insbesondere Automobilen. Solche Tank- oder Ladeklappenanordnungen sind zumeist verschwenkbar an einem in eine Karosserieöffnung des Automobils eingesetzten Muldenkörper gelagert. Der Muldenkörper weist dabei eine zum Tank bzw. zur Batterieeinheit führende Durchgangsöffnung auf, durch welche bei in der Offenstellung befindlicher Tank- oder Ladeklappe ein Zapfhahn bzw. ein Ladestecker hindurchgeführt werden kann. In der Schließstellung wird diese Durchgangsöffnung, insbesondere der gesamte Muldenkörper, durch die Tank- oder Ladeklappe verschlossen. Die Tank- oder Ladeklappe verschließt den Muldenkörper dabei insbesondere derart dichtend, dass keine Flüssigkeiten von außen in den Muldenkörper eindringen können.
  • Bei bekannten Tank- oder Ladeklappenanordnungen ist innerhalb des Muldenkörpers ein Aufnahmeraum für einen die Tank- oder Ladeklappe haltenden Scharnierarm ausgebildet. Über den Scharnierarm kann die Klappe zwischen der Schließstellung und der Offenstellung verschwenkt werden, wobei der Scharnierarm in der Schließstellung in dem Aufnahmeraum verstaut ist. Es kann sich beispielsweise um einen schwanenhalsförmigen Scharnierarm handeln. In der Offenstellung verlässt der Scharnierarm zumindest zu einem großen Teil den Aufnahmeraum und ragt aus dem Muldenkörper, beispielsweise in einem 90°-Winkel, hervor. Bei bekannten Tank- oder Ladeklappenanordnungen liegt in der Offenstellung der Klappe der Aufnahmeraum frei. So können in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe Fremdkörper, beispielsweise Schnee, in den Muldenkörper sowie insbesondere in den Aufnahmeraum des Scharnierarms gelangen. Gerade der Aufnahmeraum für den Scharnierarm ist schwer zugänglich und lässt sich daher kaum von eingefallenem Schnee befreien. Dieses Problem tritt vor allem bei Ladeklappen für Elektrofahrzeuge auf, da sich hier die Ladeklappe aufgrund des Ladevorgangs häufig über einen langen Zeitraum - beispielsweise über Nacht - in der Offenstellung befindet.
  • Ausgehend von dem erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Tank- oder Ladeklappenanordnung der eingangs genannten Art bereitzustellen, die in konstruktiv einfacher Weise jederzeit eine zuverlässige Bedienung der Tank- oder Ladeklappe ermöglicht.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung und den Figuren.
  • Für eine Tank- oder Ladeklappenanordnung der eingangs genannten Art löst die Erfindung die Aufgabe durch eine an dem Muldenkörper oder dem Scharnierarm angeordnete Abdeckung, die in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe den Aufnahmeraum abdeckt.
  • Die erfindungsgemäße Tank- oder Ladeklappenanordnung dient zum Betanken oder elektrischen Laden eines Fahrzeugs, insbesondere eines Automobils mit Verbrennungsmotor und/oder elektrischem Antrieb. Sie kann zum Betanken mit einem beliebigen Betriebsstoff dienen, beispielsweise Kraftstoff oder einer Harnstofflösung (AdBlue). Der Scharnierarm wie auch der Muldenkörper können aus einem Kunststoff bestehen. Gleiches gilt für eine die Tank- oder Ladeklappe gegebenenfalls tragende Trägerplatte. Die Tank- oder Ladeklappe selbst kann beispielsweise aus einem Kunststoff oder einem Metallwerkstoff bestehen.
  • Wie eingangs erwähnt, kann der Muldenkörper über eine Tank- oder Ladeöffnung verfügen, durch welche ein Zapfhahn oder ein Ladekabel mit einem Tank bzw. einer Batterie des Fahrzeugs verbunden werden kann. In der Schließstellung verschließt die Tank- oder Ladeklappe insbesondere den gesamten Muldenkörper und damit auch die Tank- oder Ladeöffnung sowie insbesondere den innerhalb des Muldenkörpers angeordneten Aufnahmeraum. Der Aufnahmeraum kann beispielsweise seitlich der Tank- oder Ladeöffnung angeordnet sein. In der Schließstellung können somit keine Fremdkörper, insbesondere kein Schnee in den Aufnahmeraum gelangen. Der Scharnierarm kann beispielsweise über eine innerhalb des Aufnahmeraums angeordnete Lagerung an dem Muldenkörper gelagert sein und so zwischen Schließstellung und Offenstellung verschwenkt werden. Es kann eine Antriebsfeder vorgesehen sein zum Bewegen der Tank- oder Ladeklappe in die Offenstellung und/oder in die Schließstellung.
  • In der Offenstellung ragt der Scharnierarm zumindest abschnittsweise aus dem Aufnahmeraum heraus. Im Gegensatz zu den bekannten Tank- oder Ladeklappenanordnungen ist der Aufnahmeraum hierdurch jedoch nicht freigegeben, also nicht gegenüber der Umgebung offen. Stattdessen wird der Aufnahmeraum durch die erfindungsgemäße Abdeckung abgedeckt. Abdecken bedeutet hierbei, dass die Abdeckung den Aufnahmeraum derart verschließt, dass keine Fremdkörper - wie beispielsweise Schnee - aus der Umgebung in den Aufnahmeraum eindringen können. Die Abdeckung kann an dem Muldenkörper angeordnet sein und in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe durch Anlage an dem Scharnierarm den Aufnahmeraum abdecken. Auch kann die Abdeckung an dem Scharnierarm angeordnet sein und in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe durch Anlage an dem Muldenkörper den Aufnahmeraum abdecken. Die Abdeckung ist dabei unmittelbar oder mittelbar an dem Muldenkörper oder dem Scharnierarm angeordnet. Insbesondere kann die Abdeckung auch in der Schließstellung sowie gegebenenfalls in beliebigen Zwischenstellungen zwischen Offenstellung und Schließstellung den Aufnahmeraum abdecken, wie später noch erläutert wird. Die Abdeckung kann beispielsweise eine an dem Muldenkörper oder an dem Scharnierarm verschwenkbar gelagerte Abdeckklappe umfassen, die in Anlage gegen den Scharnierarm bzw. gegen den Muldenkörper den Aufnahmeraum abdecken kann. Die schwenkbare Lagerung kann dabei über ein beispielsweise zylindrisches Achsbauteil erfolgen. Es ist aber auch eine sogenannte „achslose“ Schwenklagerung möglich, bei der zum Beispiel an gegenüberliegenden Außenseiten der Abdeckklappe Lagerzapfen vorgesehen sind, die in entsprechenden Lageraufnahmen des Muldenkörpers oder des Scharnierarms, beispielsweise sogenannte Omega-Aufnahmen, aufgenommen sind. Die Lagerzapfen sind bei dieser Ausgestaltung nicht durch ein Achsbauteil miteinander verbunden und es ist kein Achsbauteil an dem Muldenkörper oder Scharnierarm vorgesehen bzw. erforderlich. Durch diese „achslose“ Bauweise kann eine unter Umständen schwierige Achsmontage vermieden werden. Die Abdeckung, insbesondere die Abdeckklappe, kann aus einem Kunststoff bestehen, beispielsweise aus einem harten Kunststoff, insbesondere aus demselben Material wie der Scharnierarm. Auch kann die Abdeckklappe aus einem weichen Kunststoff bestehen, insbesondere aus einem weicheren Kunststoff als der Scharnierarm. Es ist beispielsweise auch möglich, dass die Abdeckung ein Zweikomponententeil ist, hergestellt beispielsweise in einem Zweikomponentenspritzgussverfahren. Die Abdeckung kann dann zum Beispiel einen Grundkörper aus einem ersten Kunststoffmaterial und eine um eine Außenkante des Grundkörpers umlaufende Dichtlippe aus einem zweiten Kunststoffmaterial umfassen, wobei das zweite Kunststoffmaterial weicher ist als das erste Kunststoffmaterial. Die erfindungsgemäße Abdeckung gewährleistet somit einen sicheren Verschluss des Aufnahmeraums auch in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe.
  • Nach einer Ausgestaltung verbleibt die Abdeckung bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe zwischen der Schließstellung und der Offenstellung in Anlage gegen den Scharnierarm oder gegen den Muldenkörper. Wie bereits angesprochen, kann die Abdeckung an dem Muldenkörper angeordnet sein und in Anlage an den Scharnierarm den Aufnahmeraum abdecken oder an dem Scharnierarm angeordnet sein und in Anlage an den Muldenkörper den Aufnahmeraum abdecken. Nach dieser Ausgestaltung verbleibt die Abdeckung insbesondere über die gesamte Bewegung der Tank- oder Ladeklappe zwischen Schließstellung und Offenstellung in Anlage gegen den Scharnierarm bzw. gegen den Muldenkörper. Umfasst die Abdeckung beispielsweise eine an dem Muldenkörper oder an dem Scharnierarm verschwenkbar gelagerte Abdeckklappe, so kann diese durch die Bewegung der Tank- oder Ladeklappe und damit des Scharnierarms geführt werden. So kann die Abdeckklappe an dem Scharnierarm bzw. an dem Muldenkörper entlanggleiten. Nach dieser Ausgestaltung bleibt der Aufnahmeraum zumindest abschnittsweise durchgängig durch die Abdeckung abgedeckt. Somit können auch in beliebigen Zwischenstellungen der Tank- oder Ladeklappe zwischen Schließstellung und Offenstellung keine oder zumindest kaum Fremdkörper in den Aufnahmeraum eindringen.
  • Nach einer Ausgestaltung ist die Abdeckung in Anlage gegen den Scharnierarm oder gegen den Muldenkörper vorgespannt. Nach einer diesbezüglichen Ausgestaltung kann diese Vorspannung durch eine Feder erfolgen. Die Abdeckung, insbesondere eine verschwenkbar an dem Muldenkörper oder dem Scharnierarm gelagerte Abdeckklappe, kann somit den Aufnahmeraum zuverlässig abdecken. Insbesondere kann durch eine solche Vorspannung der Abdeckung in einfacher Weise erreicht werden, dass die Abdeckung bei der Bewegung der Tank- oder Ladeklappe zwischen der Schließstellung und der Offenstellung in Anlage gegen den Scharnierarm oder gegen den Muldenkörper verbleibt, wie oben erwähnt. Bei der Bewegung der Tank- oder Ladeklappe und damit des Scharnierarms zwischen Schließstellung und Offenstellung kann der Scharnierarm gegen die Vorspannung arbeiten und die Abdeckung kann somit entlang des Scharnierarms bzw. entlang des Muldenkörpers gleiten.
  • Nach einer weiteren diesbezüglichen Ausgestaltung kann die Feder durch eine Antriebsfeder zum Antreiben einer Öffnungs- und/oder Schließbewegung der Tank- oder Ladeklappe gebildet sein. Wenn die Antriebsfeder der Tank- oder Ladeklappe im Gehäuse innenliegend angebracht ist, z.B. in „W“-förmiger Bauweise, kann ein Schenkel der Antriebsfeder auch die Vorspannung der Abdeckung übernehmen. Der andere Schenkel der Antriebsfeder übernimmt dann den Antrieb der Tank- oder Ladeklappe. Durch diese Ausgestaltung kann eine Feder und deren Montage eingespart werden.
  • Nach einer Ausgestaltung ist die Abdeckung derart ausgebildet, dass sie bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe von der Schließstellung in die Offenstellung zu dem Aufnahmeraum hinschwenkt. Dies kann insbesondere durch eine entsprechende Vorspannung der Abdeckung gegen den Scharnierarm oder gegen den Muldenkörper erreicht werden. Insbesondere eine verschwenkbar gelagerte Abdeckklappe kann, beispielsweise durch eine Feder, derart in Anlage gegen den Scharnierarm oder den Muldenkörper vorgespannt sein, dass die Abdeckklappe bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe von der Schließstellung in die Offenstellung zu dem Aufnahmeraum hinschwenkt. Bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe von der Offenstellung in die Schließstellung kann die Abdeckung entsprechend von dem Aufnahmeraum fortschwenken.
  • Nach einer alternativen Ausgestaltung ist die Abdeckung derart ausgebildet, dass sie bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe von der Schließstellung in die Offenstellung von dem Aufnahmeraum fortschwenkt. Dies kann durch eine zu der vorherigen Ausgestaltung entgegengesetzte Vorspannung erreicht werden. Bei der Bewegung der Tank- oder Ladeklappe von der Offenstellung in die Schließstellung kann die Abdeckung bei dieser Ausgestaltung folglich zu dem Aufnahmeraum hin schwenken. Insbesondere eine verschwenkbar gelagerte Abdeckklappe kann, beispielsweise durch eine Feder, derart in Anlage gegen den Scharnierarm oder den Muldenkörper vorgespannt sein, dass die Abdeckklappe bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe von der Schließstellung in die Offenstellung von dem Aufnahmeraum fortschwenkt. Für eine Abdeckung, die in Anlage gegen den Scharnierarm oder gegen den Muldenkörper verbleibt, kann, um zu verhindern, dass beim Öffnen der Tank- oder Ladeklappe die Abdeckung den Kontakt zum Scharnierarm bzw. zum Muldenkörper verliert und so den Aufnahmeraum freigibt, an dem Scharnierarm oder dem Muldenkörper ein Vorsprung vorgesehen sein. Dieser Vorsprung kann die Bewegung der Abdeckung, insbesondere die Bewegung einer verschwenkbaren Abdeckklappe begrenzen.
  • Nach einer Ausgestaltung ist die Abdeckung über eine Kulissenführung an dem Scharnierarm oder dem Muldenkörper geführt. Die Abdeckung kann verschwenkbar an dem Muldenkörper angeordnet sein und über eine Kulissenführung an dem Scharnierarm geführt sein. Auch kann die Abdeckung verschwenkbar an dem Scharnierarm angeordnet und über eine Kulissenführung an dem Muldenkörper geführt sein. Nach einer diesbezüglichen Ausgestaltung kann die Abdeckung einen Führungsvorsprung aufweisen, der in einer Führungsnut des Scharnierarms oder des Muldenkörpers geführt ist oder der Scharnierarm bzw. der Muldenkörper kann einen Führungsvorsprung aufweisen, der in einer Führungsnut der Abdeckung geführt ist. Die Kulissenführung kann hierbei durch den Führungsvorsprung sowie die Führungsnut gebildet sein. Auch eine solche Kulissenführung erlaubt, dass die Abdeckung bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe - und damit des Scharnierarms - zwischen der Schließstellung und der Offenstellung in Anlage gegen den Scharnierarm oder gegen den Muldenkörper verbleibt. In diesem Fall ist eine Vorspannung der Abdeckung gegen den Scharnierarm bzw. den Muldenkörper nicht notwendig. Insbesondere kann auf eine Feder zur Vorspannung verzichtet werden. Der Führungsvorsprung kann insbesondere mit Spiel in der Führungsnut entlanglaufen, so dass eine zuverlässige Führung ermöglicht wird, auch bei etwaigen Bauteiltoleranzen. Nach einer diesbezüglichen Ausgestaltung kann jedoch vorgesehen sein, dass sich die Führungsnut zumindest an einem Ende derart verengt, dass der Führungsvorsprung in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe spielfrei gehalten ist. Das Ende bezeichnet dabei einen der Endabschnitte der Führungsnut, welchen der Führungsvorsprung in der Offenstellung bzw. der Schließstellung der Tank- oder Ladeklappe erreicht. Insbesondere kann sich die Führungsnut an beiden ihrer Enden derart verengen. Durch das Verengen bzw. Zulaufen der Führungsnut kann der Führungsvorsprung in dem Ende oder in den Enden der Führungsnut spielfrei gehalten werden, insbesondere kann der Führungsvorsprung in dem Endabschnitt der Führungsnut einrasten. Somit kann insbesondere die Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe sicher und ohne eine Klappern der Tank- oder Ladeklappe gehalten werden.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden anhand von Figuren erläutert. Es zeigen:
    • 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Tank- oder Ladeklappenanordnung nach einem ersten Ausführungsbeispiel,
    • 2 eine teilweise dargestellte Schnittansicht der Tank- oder Ladeklappenanordnung aus 1 mit der Tank- oder Ladeklappe in der Schließstellung,
    • 3 eine teilweise dargestellte Schnittansicht der Tank- oder Ladeklappenanordnung aus 1 mit der Tank- oder Ladeklappe in der Offenstellung,
    • 4 eine erfindungsgemäße Tank- oder Ladeklappenanordnung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel,
    • 5 die Tank- oder Ladeklappenanordnung aus 4 in einer teilweise dargestellten Schnittansicht mit der Tank- oder Ladeklappe in der Schließ stellung,
    • 6 die Tank- oder Ladeklappenanordnung aus 4 in einer teilweise dargestellten Schnittansicht mit der Tank- oder Ladeklappe in der Offenstellung,
    • 7 eine teilweise dargestellte Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Tank- oder Ladeklappenanordnung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel,
    • 8 eine weitere teilweise Schnittansicht der in 7 gezeigten Tank- oder Ladeklappenanordnung, und
    • 9 eine teilweise dargestellte Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Tank- oder Ladeklappenanordnung nach einem weiteren Ausführungsbeispiel.
  • Soweit nichts anderes angegeben ist, bezeichnen im Folgenden gleiche Bezugszeichen gleiche Gegenstände.
  • In den 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Tank- oder Ladeklappenanordnung 10 gezeigt. Die Tank- oder Ladeklappenanordnung 10 umfasst einen Muldenkörper 12 mit einer Tank- oder Ladeöffnung 14 und mit einem Aufnahmeraum 16. Zudem umfasst die Tank- oder Ladeklappenanordnung 10 einen Scharnierarm 18, welcher in dem vorliegenden Beispiel schwanenhalsförmig ausgebildet ist. Über ein erstes Ende 18a ist der Scharnierarm 18 mittels einer Lagerung 20 verschwenkbar an den Muldenkörper 12 innerhalb des Aufnahmeraums 16 gelagert. Ein zweites Ende 18b des Scharnierarms 18 ist zur Anbringung einer in den Figuren nicht dargestellten Tank- oder Ladeklappe ausgebildet. In 1 ist zudem eine Stößelaufnahme 30 zu erkennen, zur Aufnahme eines ebenfalls nicht dargestellten Stößels der Tank- oder Ladeklappe in der Schließstellung. Hierdurch kann die Tank- oder Ladeklappe in der Schließstellung verriegelt werden.
  • Erfindungsgemäß umfasst die Tank- oder Ladeklappenanordnung 10 eine Abdeckung 22, welche vorliegend als verschwenkbar an dem Muldenkörper gelagerte Abdeckklappe ausgebildet ist. Die Abdeckung 22 ist mit einem Lagerende über eine Lagerung 24 an den Muldenkörper 12 verschwenkbar gelagert und mittels einer Feder 26 mit einem Anlageende in Anlage gegen den Scharnierarm 18 vorgespannt.
  • In 2 befindet sich die Tank- oder Ladeklappe und somit der Scharnierarm 18 in der Schließstellung. Es ist zu erkennen, dass der Scharnierarm 18 in dem Aufnahmeraum 16 aufgenommen ist. In dieser Schließstellung ist der gesamte Muldenkörper 12 einschließlich des Aufnahmeraums 16 durch die nicht dargestellten Tank- oder Ladeklappe gegenüber der Umgebung dichtend verschlossen.
  • In der in 3 ersichtlichen Offenstellung ist der Scharnierarm 18 um ca. 90° nach außen aufgeschwenkt und ragt zum größten Teil aus dem Aufnahmeraum 16 heraus. Die in Anlage gegen den Scharnierarm 18 vorgespannte Abdeckung 22 deckt hierbei den Aufnahmeraum 16 ab. Aufgrund der Federvorspannung der Abdeckung in Anlage gegen den Scharnierarm 18 verbleibt die Abdeckung 22 bei der Bewegung der Tank- oder Ladeklappe und somit des Scharnierarms 18 zwischen der Schließstellung und der Offenstellung durchgängig in Anlage gegen den Scharnierarm 18. Wie durch Vergleich der 2 und 3 ersichtlich, bewegt sich die Abdeckung 22 aufgrund der Federvorspannung bei der Bewegung der Tank- oder Ladeklappe und damit des Scharnierarms 18 von der Schließstellung in die Offenstellung zu dem Aufnahmeraum 16 hin. Der Aufnahmeraum 16 ist insbesondere in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe durch die Abdeckung 22 derart verschlossen, dass kein Fremdkörper - insbesondere kein Schnee - in den Aufnahmeraum eindringen kann. Die erfindungsgemäße Tank- oder Ladeklappenanordnung kann somit längerfristig offenstehen, beispielsweise beim Laden einer Batterie über Nacht. Die Abdeckung 22 verfügt an ihrem Lagerende über eine die Feder 26 aufnehmende Wölbung 25, welche die Lagerung 24 derart überdeckt, dass hierüber keine Fremdkörper - wie beispielsweise Schnee - in den Aufnahmeraum 16 gelangen können.
  • In den 4 bis 6 ist ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Tank- oder Ladeklappenanordnung 10' ersichtlich. Diese Ausgestaltung unterscheidet sich von der zuvor erläuterten ersten Ausgestaltung dadurch, dass die Abdeckung 22' derart ausgebildet ist, dass sie bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe und somit des Scharnierarms 18 von in der 5 dargestellten Schließstellung in die in 6 dargestellte Offenstellung von dem Aufnahmeraum 16 fortschwenkt. Beim Verstellen der Tank- oder Ladeklappe und somit des Scharnierarms 18 von der Offenstellung in die Schließstellung wird die Abdeckung folglich zu dem Aufnahmeraum 16 hin geschwenkt, insbesondere in diesen hinein.
  • An dem Scharnierarm 18 ist hierbei ein Vorsprung 19 ausgebildet, welcher die Schwenkbewegung der Abdeckung 22' von dem Aufnahmeraum 16 fort nach außen begrenzt, wie in 6 erkennbar. Hierbei gerät das Anlageende der Abdeckung 22' in Anlage an den Vorsprung 19. Diese Schwenkbewegung der Abdeckung 22' wird durch eine entsprechende Vorspannung der Feder 26' erreicht. Die Feder 26' spannt die Abdeckung 22' dabei derart gegen den Scharnierarm 18 vor, dass ein Anlageende der Abdeckung 22' bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe und damit des Scharnierarms 18 zwischen Schließstellung und Offenstellung durchgängig in Anlage gegen den Scharnierarm 18 verbleibt. Im Gegensatz zu der ersten Ausgestaltung muss hierbei jedoch der Vorsprung 19 überwunden werden.
  • In den 7 und 8 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Tank- oder Ladeklappenanordnung 10" ausschnittsweise gezeigt. Das Ausführungsbeispiel nach den 7 und 8 unterscheidet sich von den in den 1 bis 6 beschriebenen Ausführungsbeispielen hinsichtlich der Lagerung der Abdeckung 22". Im Übrigen kann das Ausführungsbeispiel nach den 7 und 8 der Ausgestaltung nach dem Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 oder dem Ausführungsbeispiel der 4 bis 6 entsprechen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach den 7 und 8 ist die Abdeckung 22" über eine Kulissenführung an dem Scharnierarm 18" geführt. Hierzu weist die Abdeckung 22" einen Führungsvorsprung 32" auf, der in einer Führungsnut 34" des Scharnierarms 18" geführt ist. In 7 ist die Führungsnut 34" zur Veranschaulichung mit darin angeordnetem Führungsvorsprung 32" gestrichelt dargestellt. Um einen flächigen Kontakt zwischen Führungsvorsprung 32" und Führungsnut 34" zu vermeiden, weisen der Führungsvorsprung 32" und die Führungsnut 34" jeweils mindestens eine Kontaktausbuchtung 36" auf. Die Führungsnut 34" kann sich zumindest an einem ihrer Enden, beispielsweise an beiden Enden, verengen, sodass der Führungsvorsprung 32" in der Offenstellung und/oder der Schließstellung der Tank- oder Ladeklappe spielfrei gehalten ist. Zwischen diesen Endstellungen kann der Führungsvorsprung 32" dagegen mit relativ viel Spiel in der Führungsnut 34" laufen, um ein Klemmen oder dergleichen zu vermeiden. Die Abdeckung 22" kann dabei wie zu den obigen Ausführungsbeispielen erläutert, mit ihrem dem in der Führungsnut 34" geführten Ende abgewandten Ende schwenkbar an dem Muldenkörper 12 gelagert sein.
  • In 9 ist in teilweise geschnittener perspektivischer Ansicht ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Tank- oder Ladeklappenanordnung 10"' gezeigt. Die Abdeckung 22"' ist dabei wiederum um eine in 9 bei dem Bezugszeichen 40'" gezeigte Schwenkachse schwenkbar an dem Muldenkörper 12 gelagert. Bei dem Bezugszeichen 18'" ist der Scharnierarm dargestellt, der im gezeigten Beispiel über ein Lagerbauteil 45'" um eine Schwenkachse 42'" schwenkbar an dem Muldenkörper 12 gelagert ist.
  • Das in 9 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von den in den 1 bis 8 beschriebenen Ausführungsbeispielen insbesondere hinsichtlich der Federvorspannung der Abdeckung 22"'. Im Übrigen kann das Ausführungsbeispiel nach 9 den Ausführungsbeispielen nach den 1 bis 3, den 4 bis 6 oder den 7 und 8 entsprechen. Bei dem Ausführungsbeispiel nach 9 ist eine W-förmige Antriebsfeder 44'" vorgesehen, deren einer Schenkel an dem Lagerbauteil 45'" gelagert ist und deren anderer Schenkel in einer Federlagerung 46'" der Abdeckung 22'" gelagert ist. Wird der Scharnierarm 18'" im Uhrzeigersinn verschwenkt, wie in 9 durch den Pfeil 48'" gezeigt, kommt es zu einer Verformung der Antriebsfeder 44'", wie in 9 durch die Pfeile 50'" veranschaulicht. Dadurch kommt es zu einer Vorspannung der Abdeckung 22'", wie in 9 durch den Pfeil 52'" veranschaulicht. Mit dem Ausführungsbeispiel nach 9 ist es in vorteilhafter Weise möglich, die Vorspannung der Abdeckung 22'" gegen den Scharnierarm 18'" auch durch die den Scharnierarm 18'" und damit die Tank- oder Ladeklappe in die Offenstellung und/oder die Schließstellung vorspannende Antriebsfeder 44"' vorzunehmen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Tank- oder Ladeklappenanordnung
    10'
    Tank- oder Ladeklappenanordnung
    10"
    Tank- oder Ladeklappenanordnung
    10"'
    Tank- oder Ladeklappenanordnung
    12
    Muldenkörper
    14
    Tank- oder Ladeöffnung
    16
    Aufnahmeraum
    18
    Scharnierarm
    18"
    Scharnierarm
    18'"
    Scharnierarm
    18a
    erstes Ende des Scharnierarms
    18b
    zweites Ende des Scharnierarms
    19
    Vorsprung
    20
    Lagerung
    22
    Abdeckung
    22'
    Abdeckung
    22"
    Abdeckung
    22'"
    Abdeckung
    24
    Lagerung
    25
    Wölbung
    26
    Feder
    26'
    Feder
    30
    Stößelaufnahme
    32"
    Führungsvorsprung
    34"
    Führungsnut
    36"
    Kontaktausbuchtung
    40'"
    Schwenkachse
    42'"
    Längsachse
    44'"
    Antriebsfeder
    45'"
    Lagerbauteil
    46'"
    Federlagerung
    48'"
    Pfeil
    50'"
    Pfeil
    52'"
    Pfeil

Claims (10)

  1. Tank- oder Ladeklappenanordnung für ein Fahrzeug, umfassend einen Muldenkörper (12) und eine über einen Scharnierarm (18, 18", 18"') an dem Muldenkörper (12) zwischen einer Schließstellung und einer Offenstellung verschwenkbar gelagerte Tank- oder Ladeklappe, wobei der Scharnierarm (18, 18", 18"') in der Schließstellung in einem Aufnahmeraum (16) des Muldenkörpers (12) aufgenommen ist und in der Offenstellung aus dem Aufnahmeraum (16) zumindest abschnittsweise herausragt, gekennzeichnet durch eine an dem Muldenkörper (12) oder dem Scharnierarm (18, 18", 18"') angeordnete Abdeckung (22, 22', 22", 22"') die in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe den Aufnahmeraum (16) abdeckt.
  2. Tank- oder Ladeklappenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (22, 22', 22", 22"') bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe zwischen der Schließstellung und der Offenstellung in Anlage gegen den Scharnierarm (18, 18", 18"') oder gegen den Muldenkörper (12) verbleibt.
  3. Tank- oder Ladeklappenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (22, 22', 22", 22"') in Anlage gegen den Scharnierarm (18, 18", 18"') oder gegen den Muldenkörper (12) vorgespannt ist.
  4. Tank- oder Ladeklappenanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (22, 22', 22", 22"') mittels einer Feder (26) vorgespannt ist.
  5. Tank- oder Ladeklappenanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder durch eine Antriebsfeder (44"') zum Antreiben einer Öffnungs- und/oder Schließbewegung der Tank- oder Ladeklappe gebildet ist.
  6. Tank- oder Ladeklappenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (22, 22', 22", 22"') derart ausgebildet ist, dass sie bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe von der Schließstellung in die Offenstellung zu dem Aufnahmeraum (16) hinschwenkt.
  7. Tank- oder Ladeklappenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (22, 22', 22", 22"') derart ausgebildet ist, dass sie bei einer Bewegung der Tank- oder Ladeklappe von der Schließstellung in die Offenstellung von dem Aufnahmeraum (16) fortschwenkt.
  8. Tank- oder Ladeklappenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (22') über eine Kulissenführung an dem Scharnierarm (18") oder dem Muldenkörper geführt ist.
  9. Tank- oder Ladeklappenanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (22") einen Führungsvorsprung (32") aufweist, der in einer Führungsnut (34") des Scharnierarms (18") oder des Muldenkörpers geführt ist, oder dass der Scharnierarm oder der Muldenkörper einen Führungsvorsprung aufweist, der in einer Führungsnut der Abdeckung geführt ist.
  10. Tank- oder Ladeklappenanordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Führungsnut (34") zumindest an ihrem einen Ende derart verengt, dass der Führungsvorsprung (32") in der Offenstellung der Tank- oder Ladeklappe spielfrei gehalten ist.
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