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DE1790336B2 - Elektrischer steckverbinder zum anschluss an ein mehradriges kabel - Google Patents
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DE1790336B2 - Elektrischer steckverbinder zum anschluss an ein mehradriges kabel - Google Patents

Elektrischer steckverbinder zum anschluss an ein mehradriges kabel

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DE1790336B2
DE1790336B2 DE19671790336 DE1790336A DE1790336B2 DE 1790336 B2 DE1790336 B2 DE 1790336B2 DE 19671790336 DE19671790336 DE 19671790336 DE 1790336 A DE1790336 A DE 1790336A DE 1790336 B2 DE1790336 B2 DE 1790336B2
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/46Bases; Cases
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    • HELECTRICITY
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    • H01R13/502Bases; Cases composed of different pieces
    • H01R13/506Bases; Cases composed of different pieces assembled by snap action of the parts

Landscapes

  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)
  • Connections Arranged To Contact A Plurality Of Conductors (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen elektrischen Steckverbinder zum Anschluß an ein mehradriges Kabel, mit einem aus zwei Gehäusehälften bestehenden flachen Gehäuse, einer an einer Stirnseite des Gehäuses angeordneten Kontaktleiste, mit einer Mehrzahl von Kontaktelementen und wenigstens einer Kabelabgangsöffnung in dem Gehäuse.
Aus der US-PS 3170 749 ist ein elektrischer Steckverbinder dieser Art bereits bekannt. Dieser besteht aus zwei schalenartigen Gehäusehälften, die in ihren Randbereichen ineinandergreifen und mittels Schrauben miteinander verbindbar sind. Die eine Stirnseite dieses Steckverbinders ist zur Aufnahme einer Kontaktleiste ausgebildet, die mit einzelnen Kontaktelementen bestückt ist. An diese Kontaktelemente lassen sich die einzelnen Leiter eines Kabels anschließen, die innerhalb der Anschlußarmatur nach hinten durch eine Kabelabgangsöffnung herausgeführt sind. Derartige Steckverbinder dienen zum unmittelbaren Anschluß eines Kabels an ein elektrisches Gerät. Es besieht hierbei häufig das Bedürfnis, an die ein/einen Leiter des Kabels außer dem anzuschließenden Gerät weitere elektrische Einrichtungen, beispielsweise Prüfschaltungen, anzuschließen. Bei dem bekannten Steckverbinder ist dies nur dadurch möglich, daß entweder zwischen diesen und das Gerät ein Zwischenstecker mit seitlich herausgeführten Anschlüssen gelegt wird oder die erforderlichen elektrischen Verbindungen unmittelbar im Gerät hergestellt werden.
Aus der DT-AS 1144 805 ist eine elektrische Anschlußdose bekannt, in der eine gedruckte Schaltungsplatte gelagert ist, auf der einzelne elektrische Bauelemente angeordnet sind, die in elektrischer Verbindung mit den einzelnen Adern des anzuschließenden Kabels stehen. Es handelt sich bei dieser Anschlußdose jedoch nicht um einen Steckverbinder, denn es fehlen der Dose nach außen ragende Kontaktelemente, mit denen sie in ein Gerät oder einen Gegensteckverbinder eingesteckt werden könnte.
Aus dem DT-Gbm 18 03 190 ist ein Steckverbinder bekannt, dessen Gehäuse zweiteilig ausgebildet ist und bei dem die beiden Gehäusehälften durch eine Schnappverbindung miteinander verbunden sind.
In der Siemens-Zeitschrift. Februar 1958, Heft 2, Seite 103 ist eine gedruckte Schaltungsplatte beschrieben und dargestellt, bei der jeder wichtige Steuer- und Speisungspunkt auf der der Steckseite abgekehrten Plattenseite herausgeführt ist, so daß sowohl die Funktionsfähigkeit der auf der Platte angebrachten Schaltgruppe als Ganzes, als auch die einzelnen Bauelemente leicht geprüft werden können.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen elektrischen Steckverbinder der aus der US-PS 31 70 749 bekannten Art derart weiterzubilden, daß an die einzelnen Leiter des angeschlossenen Kabe!s auf einfache und dem Benutzer möglichst große Gestaltungsfreiheit gebenden Weise zusätzliche Schaltungselemente anschließbar sind. Unter den genannten Schaltungselementen sind beispielsweise Prüfschaltungen oder solche Schaltungen zu verstehen, die die Schaltung, an die der Steckverbinder normalerweise angeschlossen wird, modifizieren.
Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung gelöst durch die Kombination der folgenden an sich bekannten Merkmale a, c und d und des zugehörigen Merkmals b:
a) in dem Gehäuse ist formschlüssig ein plattenförmiger Leitungsträger gelagert;
b) der Leitungsträger weist eine den Kontaktelementen in der Kontaktleiste gleichkommende Einzahl von Leiterbahnen auf, die jeweils mit mehreren BohruAgen versehen sind, wobei in jeweils einer '° Bohrung einer Leiterbahn ein Leiterende des anzuschließenden Kabels verlötet ist und die verbleibenden Bohrungen zum Einlöten von elektrischen Bauelementen in wahlweiser Anordnungdienen;
c) die Kontaktleiste ist zu ihrer mechanischen Befestigung und zum gleichzeitigen elektrischen Anschluß ihrer Kontaktelemente an die Leiterbahnen mii den Anschlußenden ihrer Kontaktelemente in jeweils einer randseitigen Bohrung der Leiterbahnen verlötet;
d) die beiden Gehäusehälften sind mittels einer Schnappverbindung miteinander verbunden.
Der wesentliche Unterschied des angegebenen Steckverbinders gegenüber dem Steckverbinder nach der US-PS 31 70 749 besteht darin, daß in dem Gehäuse formschlüssig wenigstens ein plattenförmiger Leitungsträger gelagert ist, der mit einzelnen elektrischen Bauelementen wahlweise bestückt werden kam. Dies gibt dem Benutzer die Möglichkeit, an die Leiterendcn des anzuschließenden Kabels irgendwelche zusätzlichen Schaltungen, beispielsweise Prüfschaltungen, anzuschließen. Dadurch, dall eine den Kontaktelementen in der Kontaktleiste gleichkommende Anzahl von Leiterbahnen auf dem Leitungsträger vorgesehen ist, die jeweils mit mehreren Bohrungen versehen sind, wird dem Benutzer zum Aufbau seiner Schallung sehr vie1 Freiheit gegeben. Da der Benutzer dieses Steckverbinders die Bauelemente üblicherweise selbst einlötet und bei Bedarf gegen andere auswechselt, sind die beiden Gehäusehälften mit einer gegenseitigen Schnappverbindung versehen, die es dem Benutzer ermöglicht, den Steckverbinder leicht zu öffnen und wieder zu schließen.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung im folgenden noch näher erläutert. Es zeigen:
F i g. 1 eine Explosionsdarstellung eines erfindungsge mäßen Steckverbinders;
F i g. 2 eine Draufsicht auf einen geöffneten Steckverbinder mit angeschlossenem Kabel und
Fig. 3 zwei Ansichten eines in dem Steckverbinder verwendeten Leitungsträgers mit aufgesetzter Kontaktleiste.
Der in den Figuren dargestellte Steckverbinder setzt sich aus zwei identischen flachen Gehäusehälften 1 und 2 und einem in das Gehäuse 1, 2 einsetzbaren plattenförmigen Leitungsträger 3, der an seiner Stirnseite eine Kontaktleiste 4 trägt, zusammen. Die beiden identischen Gehäuschälften t sind an vier Stellen mit angespritzten Rastelemenicn 5 versehen, die in entsprechende Ausnehmungen 6 der jeweils anderen Gehäusehälfte eingreifen, um die beiden Gehäusehälften 1, 2 zusammenzuhalten. Diese Rastelemente 5 und <\s die zugehörigen Ausnehmungen 6 sind so ausgebildet, daß eine Montage und Demontage ohne Werkzeug möglich ist.
Die Gehäusehälften 1 und 2 weisen weiterhin zwei seitliche Aussparungen 7 und 8 und eine am hinteren Ende vorgesehene Aussparung 9 auf. Die Aussparungen 7,8 und 9 dienen zum Herausführen eines Kabels 10. Die auf einander gegenüberliegenden Seiten vorgesehenen Aussparungen 7 und 8 lassen Kabelabgänge unter 90' und 45° zu. Die Tiefe der Aussparungen 7, 8 und 9 ist derart gewählt, daß bei einer Kabel- bzw. Einzeladerdikke von 1 mm eine leichte Klemmung und damit eine Zugentlastung erreicht wird.
In die beiden Gehäusehälften läßt sich ein in F 1 g. 3 gesondert dargestellter plattenförmiger Leitungsträger 3 einsetzen. Auf diesem Leitungsträger 3 sind zueinander parallele Leiterbahnen 11 angeordnet, durch die Bohrungen 12 verlaufen, in die sich elektrische Bauelemente 13 einlöten lassen. An der einen Stirnseite des Leitungsträgers 3 ist eine Kontaktleiste 4 angeordnet, deren einzelne Kontaktelemente 15 jeweils mit einer Leiterbahn Il eiektri^h verbunden sind. Die Kontaktleiste 15 kann so aufgebaut sein, wie sie in der DT-AS 16 90 247 beschrieben ist. Die Besonderheit dieser dort beschriebenen Kontaktleiste besteht darin, daß die einzelnen Kontaktelemente in Kontaktkammern eines Isolierkörpers eingesetzt und mittels eines aufschnappbaren Deckels darin gesichert sind, wobei die Befestigung der so bestückten Kontaktleiste auf dem Leiiungsträger allein durch Verlöten der Kontaktelemente mit den Leiterbahnen erfolgt. Die einzelnen Leiter eines anzuschließenden Kabels 10 sind, wie aus Fig. 2 ersichtlich ist. mit jeweils einer Leiterbahn 11 verbunden.
Der Leitungsträger 3 ist mit einem Handgriff \h versehen, der aus der hinteren Aussparung 9 herausragt. Dieser Handgriff 16 weist eine Durchbohrung 17 auf. in die sich beispielsweise ein Haken zum Trennen der Verbindung einsetzen läßt.
Der fertig montierte Steckverbinder kann durch die in ihm enthaltene Schaltung auf dem Leitungsträger als »Programmstecker« Verwendung finden. In den meisten Fällen wird die Kontaktleiste 14 mit Stiftkontakt bestückt sein: sie läßt sich jedoch auch mit Buchsenkontakten bestücken. Durch Verwendung von zwei Steckverbindern, deren einer eine Buchsenkoniaktleiste und deren andere eine Steckkontaktleiste aufw eist, kann eine fliegende Steckverbindung hergestellt werden.
Falls erforderlich, können in dem Verbinder auch zwei aufcinanderliegende Schaltungsplatten untergebracht werden. Vorteilhafterweise werden diese so angeordnet, uaß ihre Leiterbahren außen liegen und daß die nach außen zu führenden Kontaktelementc parallel zu den Leiterbahnen auf diese aufgelötet werden. Dies führt zu einer besonders hohen Kontaktdichte. Weiterhin ist es möglich, in demselben Steckverbinder sowohl abgehende Kabel als auch Schaltungselemente unterzubringen. Die Bauhöhe bzw. Stärke des Steckverbinders ist beispielsweise 10mm. damit, wenn notwendig, bei einem Rastermaß von 2.54 mm jeder fünfte Raster mit nebeneinander aufgereihten Steckverbindern möglichst lückenlos belegt werden kann. Bei derartig eng aufgereihten Steckverbindern kommt die Durchbohrung 17 im Handgriff 16 zur Geltung.
Der beschriebene Steckverbinder läßt sich auch ohne ein anzuschließendes Kabel verwenden, wenn es gilt, einen Leiiungsträger 3 oder eine gedruckte Schalungsplatte berührungssicher zu machen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen

Claims (9)

Patentansprüche:
1. Elektrischer Steckverbinder zum Anschluß an ein mehradriges Kabel, mit einem aus zwei Gehäusehälften bestehenden flachen Gehäuse, einer an einer Stirnseite des Gehäuses angeordneten Kontakileiste, mit einer Mehrzahl von Kontaktelementen und wenigstens einer Kabelabgangsöffnung in dem Gehäuse, gekennzeichnet durch die Kombination der folgenden an sich bekannten Merkmale a, c und d und des zusätzlichen Merkmals b:
a) in dem Gehäuse (1, 2) ist formschlüssig ein plattenförmiger Leitungsträger (3) gelagert;
b) der Leitungsträger (3) weist eine den Kontaktelementen in der Kontaktleiste (4) gleichkommende Anzahl von Leiterbahnen (11) auf, die jeweils mit mehreren Bohrungen (12) versehen sind, wobei in jeweils einer Bohrung einer Leiterbahn ein Leiterende des anzuschließenden Kabels (10) verlötet ist und die verbleibenden Bohrungen zum Einlöten von elektrischen Bauelementen in wahlweiser Anordnung dienen;
c) die Kontaktleiste (4) ist zu ihrer mechanischen Befestigung und zum gleichzeitigen elektrischen Anschluß ihrer Kontaktelemente an die Leiterbahnen (11) mit den Anschlußenden ihrer Kontaktelemente in jeweils einer randseitigen Bohrung (12)der Leiterbahnen (11) verlötet;
d) die beiden Gehäusehälften (1, 2) sind mittels einer Schnappverbindung (5, 6) miteinander verbunden.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gehausehälfien (1,
2) mit unterschiedlicher Bauhöhe ausgebildet sind.
3. Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu einem der Kontaktleiste (4) gegenüberliegenden Kabelabgang (9) seitliche Kabclabgänge (7, 8) vorgesehen sind.
4. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gehäusehälften (1, 2) durch mehrere Schnappverschlüsse (5, 6), vorzugsweise insgesamt vier, miteinander verbunden sind, die sich ohne Zuhilfenahme eines Werkzeugs ausrasten lassen.
5. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß der plattcnförmige Leitungsträger (4) in Verlängerung der Einsieckrichtung einen Handgriff (16) aufweist, der aus dem Gehäuse (1,2) herausragt.
6. Steckverbinder nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (16) eine Bohrung (17) aufweist.
7. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis b, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauhöhe des Steckverbinders etwas geringer ist, als ein ganzzahliges Vielfaches des Rastermaßes des plattenförmigen fo Leitungsträgers (3).
8. Steckverbinder nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauhöhe des Steckverbinders etwa 10 mm beträgt.
9. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Gehäuse (1.
2) zwei plattenförmige Leitungsträger (3) angcord-10 Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktleiste (4) als Stecker- oder Buchsenleiste ausgebildet ist.
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DE1790336C3 (de) 1979-05-17
DE1790336A1 (de) 1976-04-22

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