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DE1924481U - Abnehmbare zahnprothese. - Google Patents
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DE1924481U - Abnehmbare zahnprothese. - Google Patents

Abnehmbare zahnprothese.

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DE1924481U
DE1924481U DEL40139U DEL0040139U DE1924481U DE 1924481 U DE1924481 U DE 1924481U DE L40139 U DEL40139 U DE L40139U DE L0040139 U DEL0040139 U DE L0040139U DE 1924481 U DE1924481 U DE 1924481U
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DE
Germany
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dental prosthesis
prosthesis
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gum
prosthesis according
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Expired
Application number
DEL40139U
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Leupold
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Individual
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Individual
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/225Fastening prostheses in the mouth
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/0001In-situ dentures; Trial or temporary dentures

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
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Description

Karl-Heinz Leupold, Nürnberg, Nornenstraße 8 "Abnehmbare Zahnprothese"
Die Erfindung richtet sich auf eine Zahnprothese mit einer die Zähne tragenden Platte und einem Zahnfleischkörper. Sie geht von dem Gesichtspunkt aus, daß ein solches Kunstglied infolge seiner der Mundhöhle des Trägers genau angepaßten Formgebung spezifisch für den jeweiligen Träger ist. Verwechslungen sind somit praktisch ausgeschlossen. Mit anderen Worten, die Zahnprothese stellt ein vorzügliches Mittel zur Identifizierung ihres Trägers dar.
Kommt es andererseits bei einem Unfall oder plötzlichen Erkrankungen darauf an, schnell Hilfe zu leisten, z.B. eine Blutübertragung vorzunehmen, so bereitet es, wie die Praxis vielfach zeigt, in der Regel erhebliche Schwierigkeiten, die Blutgruppe des Betreffenden festzustellen. Selbst wenn in einem Ausweis oder einem ahn-
lichen Identifizierungspapier eine entsprechende Angabe enthalten ist, läßt sie sich in der Eile oft nicht finden, oder sie ist gär -mnleserlich. Bei einem Unfall ist oft die Zusammengehörigkeit von Identifizierungspapier und Träger nicht ohne weiteres festzustellen. Diese Umstände verzögern aber die Hilfeleistung beträchtlich. Sie können für das Überleben des Betroffenen von entscheidender Bedeutung sein.
In der Erkenntnis, daß ein sehr hoher Prozentsatz der Bevölkerung, insbesondere von mittleren Altersstufen ab, eine abnehmbare Zahnprothese in irgendeiner Form trägt, sieht die Erfindung vor, daß in den Zahnfleischkörper oder in der Platte der Prothese ein die Blutgruppe des Trägers bezeichnender Körper eingebettet ist.
Es ist eine dem medizinisch oder in Erster Hilfe Vorgebildeten bekannte Tatsache, daß in einem Notfall, sei es nun ein Unfall oder ein auf eine Erkrankung zurückzuführender plötzlicher Zusammenbruch, zuerst eine Mundinspektion vorgenommen und dabei die gegebenenfalls vorhandene Prothese entfernt wird, um einer Erstickungsgefahr od. dgl. Sekundär er scheinung in;-vorzubeugen. Es bereitet dann aber keinerlei Schwierigkeiten, aus einer auf der Zahnprothese enthaltenen Angabe die Blutgruppe des Trägers zu entnehmen. Die spezifische Formgebung der Prothese gewährleistet dabei eine praktisch vollkommene Sicherheit. . '-.""■-
In weiterer Ausgestaltung dieses allgemeinen Gedankens sieht die Erfindung vor, daß der Körper aus einem gegebenenfalls gravierten Plättchen, aus vorgeformten Buchstaben od. dgl. besteht.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, daß der Identifizierungskörper aus flexiblem Werkstoff besteht. Der Körper kann aus Metall, vorzugsweise einem Edelmetall oder einem Kunststoff gefertigt sein. Die Frage der Bildsamkeit des Körpers ist insofern von Bedeutung, als sich der Körper der Form des ihn aufnehmenden Prothesenteils anpassen muß. Andererseits fehlen an der Prothese große Flächen, und schliesslich soll die Identifizierung aus praktischen Gründen eine gewisse Mindestgröße nicht unterschreiten, sodaß sie im Bedarfsfall leicht lesbar ist.
Im Hinblick darauf ist es von Torteil, wenn der Körper, insbesondere ein vorgefertigter Buchstabe od. dgl., eine von dem ihn aufnehmenden Seil der Prothese abweichende Farbe oder Oberfläche aufweist.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß der Körper in eine Ausnehmung des Zahnfleischkörpers oder der Platte eingebettet und mit einem aiaminaest;--.dureh-scheinenden Werkstoff abgedeckt ist. Die Ausnehmung kann mit Hilfe einer Fräse oder einem entsprechenden Werkzeug in das Prothesenteil eingearbeitet sein. Die Abdeckung des Kör-
pers hat den Vorteil, daß die Oberfläche des entsprechenden Prothesenteils durch das Einbetten des Körpers nicht verändert wird, sodaß sich keine Störung für den Prothesenträger ergibt.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Körper an der Innen- oder Außenseite der Prothese im Bereich der hinteren Backenzähne angeordnet. Er ist dort am wenigsten störend, und andererseits steht dort im allgemeinen eine ausreichende Fläche zur Aufnahme eines genügend großen und entsprechend gut sichtbaren Körpers zur Verfügung.
Die Erfindung zeichnet sich aber auch dadurch aus, daß in den Zahnfleischkörper oder in die Platte einer abnehmbaren Zahnprothese ein die Blutgruppe des Trägers bezeichnender Körper eingeprägt ist, wobei auch diese Einprägung gegebenenfalls mit Hilfe eines dem Prothesenwerkstoff entsprechenden bzw. ähnliehen Werkstoff ausgefüllt sein kann, sodaß keine störende Vertiefung fühlbar ist.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einiger bevorzugter Ausführungsformen sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
Pig. 1 eine abnehmbare Oberkiefer-Prothese in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 einen Schnitt etwa nach Linie II-II in Fig. 1 und
Fig. 3 eine andere Ausführungsform in Verbindung mit einer Teilprothese.
Die Prothese 1 besteht aus der metallenen Trägerplatte und dem im allgemeinen aus einem Kunststoff gefertigten Zahnfleischkörper 3? in welchem die Zähne 4- eingebettet sind. Die Klammern 5 dienen, der Befestigung der Prothese 1.
Im Bereich der hinteren Backenzähne 6 ist bei der in Fig. 1 dargestellten Äusführungsform eine Ausnehmung 7 innerhalb des Zahnfleischkörpers 3 angebracht, in welche ein aus biegsamem Metall, aus Kunststoff oder wirkungsgleichem Werkstoff bestehendes Plättchen 8 entsprechender Größe eingesetzt wird, das eine auf die Blutgruppe des Trägers der Prothese 1 hindeutende Bezeichnung 9 trägt.
Wie insbesondere Fig. 2 zeigt, ist die Ausnehmung 7 tiefer als die Dicke des Plättchens 8. Dieses ist daher von einer Deckschicht 10 abgedeckt, sodaß die glatte Oberfläche des Zahnfleischkörpers 3 der Prothese 1 erhalten bleibt.
Bei der Ausführungsform nach Eig. 5 ist die Platte 2 der Prothese 1 mit einerEinprägung 11 versehen, die wiederum einen gegebenenfalls andersfarbigen Buchstaben 9 enthält, der auf die Blutgruppe des Trägers der Prothese 1 hindeutet. :
An die Stelle des Plättchens 8 in Fig. 9 kann gegebenenfalls auch ein vorgefertigter Büchstabe 12 aus Metall, Kunststoff od.dgl. Werkstoff treten.

Claims (8)

mwmm i% $ S chu t ζ ans prüche
1. Abnehmbare Zahnprothese mit einer die Zähne tragenden Platte*, und einem, Zahnfleischkörper, dadurch gekennzeichnet, daß in den Zahnfleischkörper (3) oder in der Trägerplatte (2) ein die Blutgruppe des Prothesenträgers bezeichnender Körper (8, 12) eingebettet ist.
2. Zahnprothese nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper aus einem gegebenenfalls gravierten Plättchen (8), aus vorgeformten Buchstaben (12) od.dgl. besteht.
3. Zahnprothese nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (8, 12) aus flexiblem Werkstoff besteht.
4. Zahnprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 3> dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (8, 12) aus Metall, vorzugsweise Edelmetall, oder einem Kunststoff besteht.
5. Zahnprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 4-, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper, insbesondere ein vorgefertigter Buchstabe (12) eine von dem ihn aufnehmenden Teil der Prothese (1) abweichende Farbe oder Oberfläche aufweist..
6. Zahnprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 5? dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (8, 12) in eine Ausnehmung (7) des Zahnfleischkörpers (3) oder der Platte (2) eingebettet und gegebenenfalls mit einem zumindest durchscheinenden Werkstoff (10) abgedeckt ist.
7. Zahnprothese nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper (8,12) an der Innen- oder Außenseite der Prothese im Bereich der hinteren Backenzähne (6) angeordnet ist.
8. Zahnprothese mit einer die Zähne tragenden Platte und einem Zahnfleischkörper, dadurch gekennzeichnet, daß in den Zahnfleischkörper (J) oder in der Trägerplatte (2) ein die Blutgruppe des Prothesenträgers bezeichnender Körper (11) eingeprägt ist.
DEL40139U 1965-07-31 1965-07-31 Abnehmbare zahnprothese. Expired DE1924481U (de)

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