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Die
Erfindung betrifft eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung.
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Eine
Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, bei der mit in einer Druckkammer
unter Druck gesetzter Tinte Tintentröpfchen auf das Aufzeichnungsblatt ausgestoßen werden,
um dadurch Druckdaten aufzuzeichnen, hat die Nachteile, daß aufgrund
der Verdunstung von Lösemittel
von der Düsenöffnung die Viskosität der Tinte
erhöht
oder die Tinte verfestigt wird, oder Fremdstoffe wie Staub auf der
Düsenöffnung haften,
und aufgrund der Bildung von Blasen in der Tinte der resultierende
Ausdruck nicht akzeptabel ist. Zur Überwindung der oben beschriebenen
Nachteile weist die Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung Abdeckmittel
zum abdichtenden Schließen
der Düsenöffnung,
wenn die Vorrichtung nicht in Betrieb ist, und Reinigungsmittel
zum Reinigen der Düsenplatte, falls
dies nötig
ist, auf.
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Die
Lehren der japanischen Patentanmeldung (OPI) Nr. 125239/1989 (die
Bezeichnung "OPI", wie hierin verwendet,
betrifft eine "ungeprüft veröffentlichte
Anmeldung") offenbaren
eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit einem Schieber, der durch
den Schlitten bewegt wird, welcher sich zur Ausgangsposition bewegt.
Der Schieber bewegt sich entlang einer geneigten Führungsoberfläche eines Rahmens
zur Düsenöffnungsoberfläche des
Aufzeichnungskopfs, so daß eine
Gummiabdeckung auf der Oberfläche
des Schiebers gegen den Aufzeichnungskopf gedrückt wird, um die Düsenöffnung dichtend
zu schließen.
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Außerdem offenbarte
die Veröffentlichung der
japanischen Patentanmeldung Nr. 13910/1990 die folgende Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung: Um
eine Abdeckung gegen den Aufzeichnungskopf zu drücken, sind bei der Vorrichtung
zwei Arme, die eine Parallelogrammverbindung bilden, zwischen dem
Rahmen und der Abdeckung angeordnet, so daß die Abdeckung horizontal
durch den Schlitten bewegt wird, während sie vertikal zum Kopf
hin bewegt wird.
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Die
Ausmaße
der vertikalen Bewegung der oben beschriebenen Mittel werden durch
die geneigte Führungsoberfläche des
Rahmens bzw. die Parallelogrammverbindung bestimmt. In dem Fall,
in dem der Abstand zwischen dem Bewegungspfad des Schlittens und
dem Rahmen aufgrund von Toleranzen bei der Bearbeitung oder der
Montage der Bauteile etwas variiert, oder in dem Fall, in dem zum
Drucken von Daten auf ein Aufzeichnungsblatt mit relativ großer Dicke,
wie beispielsweise einen Umschlag, der Abstand zwischen der Platte
bzw. Walze und dem Aufzeichnungskopf reguliert wird, wird der Abstand zwischen
dem Aufzeichnungskopf und der Abdeckung verändert.
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Daher
hängt die
Abdichtung der Düsenöffnung von
der elastischen Deformation der Abdeckung selbst ab. Dies stellt
kein Problem dar, falls die abzudichtende Oberfläche klein ist; es ist jedoch äußerst schwierig,
die gesamte Oberfläche
eines Aufzeichnungskopfs mit einer Mehrzahl von Düsen gleichmäßig abzudichten.
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Die
Lehren der japanischen Patentanmeldung (OPI) Nr. 103762/1984 offenbaren
folgende Mittel: An der Ausgangsposition des Schlittens ist ein Deckel
zum Schutz eines Aufzeichnungskopfes in Form eines umgekehrten Ls
mit einer Abdeckung an einem Ende schwingbar gehalten. Der Schutzdeckel wird
durch den Schlitten bei dessen Bewegung zur Ausgangsposition geschwenkt,
so daß seine
Abdeckung gegen den Aufzeichnungskopf gedrückt wird. Mit den oben beschriebenen
Mitteln ändert
sich das Ausmaß des
Schwenkens des Schutzdeckels gemäß dem Abstand
zur Düsenoberfläche. Daher
können die
Mittel selbst bei der Aufzeichnungsvorrichtung, bei welcher der
Abstand zwischen der Platte bzw. Walze und dem Druckkopf regulierbar
ist, eine zuverlässige
Abdichtwirkung gewährleisten.
Jedoch tritt das folgende Problem auf: Da die Bewegungsrichtung
des Aufzeichnungskopfs sich von jener der Abdeckung unterscheidet,
kann letztere durch die relative Bewegung des Aufzeichnungskopfs
und der Abdeckung deformiert werden; das heißt, die Abdeckung kann leicht
zerbrechen.
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Zur
Lösung
der oben beschriebenen Probleme schlägt die vorliegende Anmeldung
die folgende Aufzeichnungsvorrichtung vor. Wie durch die japanische
Patentanmeldung (OPI) Nr. 8460/1994 offenbart, weist die Vorrichtung
folgendes auf: Eine Abdeckvorrichtung und einen Nockenstößel. Die
Abdeckvorrichtung ist außerhalb
des Druckbereichs angeordnet und wird durch den Aufzeichnungskopf oder
den Schlitten, welcher den Aufzeichnungskopf trägt, geschoben. Diese Bewegung
ermöglicht
eine Bewegung der Abdeckvorrichtung zwischen einer Position, in
der keine Abdeckung stattfindet, und einer Abdeckposition durch
eine Nockenoberfläche, welche,
während
der Aufzeichnungskopf von der Position, in welcher keine Abdeckung
stattfindet, zu der Abdeckposition bewegt wird, die Abdeckvorrichtung zur
Düsenoberfläche des
Aufzeichnungskopfs hin verschiebt. Mit dieser Vorrichtung stößt die Abdeckvorrichtung
lediglich durch die Bewegung des Schlittens zuverlässig elastisch
gegen die Düsenplatte, wodurch
der Aufzeichnungskopf zuverlässig
abgedichtet wird.
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Des
weiteren hat bei einem Farbdrucker, bei dem ein Aufzeichnungskopf
zum Ausstoßen
von schwarzer Tinte und ein Aufzeichnungskopf zum Ausstoßen von
drei Arten verschiedenfarbiger Tinte auf einem Schlitten angebracht
sind, die Anordnung der Tintentanks und der anderen Vorrichtungen
einen großen
Abstand zwischen den Aufzeichnungsköpfen zur Folge, und daher ist
es schwierig, die Aufzeichnungsköpfe
mit ein und demselben Abdeckelement abzudichten.
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Des
weiteren hat eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung des Auf-Abruf-Typs
die Nachteile, daß auf
Grund der Verdunstung von Tintenlösemittel von der Düsenöffnung die
Viskosität
der Tinte steigt oder die Tinte trocknet oder Fremdstoffe wie Staub an
der Düsenöffnung haften
und auf Grund der Bildung von Blasen in der Tinte der resultierende
Ausdruck nicht akzeptabel ist. Daher wird bei der Vorrichtung ein
Unterdruck durch eine Saugpumpe zur Verfügung gestellt und auf das Abdeckelement
ausgeübt,
so daß die
Tinte zwangsläufig
von dem Aufzeichnungskopf ausgestoßen wird, um das Verstopfen
des Aufzeichnungskopfs zu eliminieren.
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Die
oben beschriebene Saugpumpe ist im allgemeinen eine Schlauchpumpe,
deren Konstruktion einfach ist, und die miniaturisiert werden kann.
In der Schlauchpumpe wird ein Schlauch mit zwei Rollen zusammengedrückt, welche
in bezug auf das Drehzentrum symmetrisch angeordnet sind. Wenn die
Schlauchpumpe verkleinert wird, ist daher der Teil des Schlauchs,
gegen den die beiden Rollen stoßen, gleichzeitig
relativ groß.
Daher dauert die Ausübung einer
hohen Last, wie in Teil (b) von 13 gezeigt, nur
einen Moment lang an, wodurch es unmöglich wird, der Pumpe die Durchführung eines
reibungslosen Saugvorgangs zu ermöglichen.
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Es
wurde versucht, den Durchmesser der Rollen zu verringern. Die Reduzierung
des Durchmessers der Rollen erhöht
jedoch die Reibung zwischen den Rollen und dem Schlauch, wodurch
ein müheloser
Antrieb der Rollen behindert wird. Andererseits ist es möglich, den
Durchmesser des Schlauchs zu verringern. Wenn der Durchmesser des
Schlauchs verringert wird, wird jedoch die Saugleistung der Pumpe
reduziert, wodurch andere Probleme entstehen; beispielsweise wird
es nötig,
die Pumpe mit höherer
Geschwindigkeit anzutreiben.
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Die
amerikanische Patentschrift
US 5,701,146 ,
welche ein Patentfamilienmitglied der japanischen Patentanmeldung
JP 05-201029 A ist, offenbart eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit
zwei auf einem Schlitten angebrachten Aufzeichungsköpfen sowie
Abdeckmitteln für
die beiden Aufzeichnungsköpfe.
Die Abdeckmittel umfassen ein vertikal bewegliches, von einem Arm
getragenes Gleitelement und zwei Abdeckelemente für die beiden
Aufzeichnungsköpfe,
von denen eines durch elastische Elemente auf dem Gleitelement angebracht
ist.
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Die
amerikanische Patentschrift
US 5,055,856 offenbart
eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit einem Aufzeichnungskopf
sowie einem von einem Arm getragenes Abdeckmittel zum Bedecken des
Aufzeichnungskopfes.
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Die
europäische
Patentanmeldung
EP
0 604 067 A2 offenbart eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
mit zwei auf einem Schlitten angebrachten Aufzeichungsköpfen sowie
Abdeckmitteln für
die beiden Aufzeichnungsköpfe.
Die Abdeckmittel umfassen zwei Abdeckelemente für die beiden Aufzeichnungsköpfe.
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Die
europäische
Patentanmeldung
EP
0 423 475 A1 offenbart eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
mit einem auf einem Schlitten angebrachten Aufzeichungskopf sowie
einem Abdeckelement für den
Aufzeichnungskopf. Das Abdeckelement wird durch eine Feder gegen
den Aufzeichnungskopf gedrückt.
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Die
amerikanische Patentschrift
US 5,166,708 offenbart
eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung mit zwei auf einem Schlitten
angebrachten Aufzeichungsköpfen
sowie Abdeckmitteln für
die beiden Aufzeichnungsköpfe.
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Hinsichtlich
der oben angesprochenen Probleme besteht die Aufgabe der Erfindung
in der Bereitstellung einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
mit einer Abdeckvorrichtung, welche zwei auf ein und demselben Schlitten
angebrachte Aufzeichnungsköpfe
zuverlässig
abdichten kann.
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Die
Aufgabe wird durch die Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß dem unabhängigen Patentanspruch
1 gelöst.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den
abhängigen
Patentansprüchen,
der Beschreibung und den Zeichnungen.
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Die
Erfindung betrifft im allgemeinen eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung,
deren Aufzeichnungskopf in Richtung der Breite eines Aufzeichnungsblattes
bewegt wird, und bei der gemäß Druckdaten
Tintentropfen auf das Aufzeichnungsblatt ausgestoßen werden,
um darauf ein Bild zu bilden, und, genauer gesagt, eine Abdeckvorrichtung,
die dazu geeignet ist, den Aufzeichnungskopf abzudichten, sowie
eine Pumpeneinheit, um die Abdeckvorrichtung mit Unterdruck zu versorgen.
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Die
beiden Abdeckelemente weisen einen festen Abstand voneinander auf.
Das erste Abdeckelement wird gleitend über dem ersten Aufzeichnungskopf
durch die elastischen Elemente am Ende des Gleitelements eingepaßt und kommt
dadurch in abdichtenden Kontakt mit dem ersten Aufzeichnungskopf;
während
gleichermaßen
das zweite Abdeckelement gleitend über dem zweiten Aufzeichnungskopf durch
die elastischen Elemente zwischen dem zweiten Abdeckelement und
dem Gleitelement eingepaßt wird,
wodurch es in abdichtenden Kontakt mit dem zweiten Aufzeichnungskopf
kommt.
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Da
der Maximalkontaktwinkel des Pumpenschlauchs und der Rollen kleiner
als 180° ist,
entspricht der Betrag der Last, der erforderlich ist, wenn das Anstoßen der
Rolle gegen den Schlauch gelöst wird,
im wesentlichen jenem, der erforderlich ist, wenn der Schlauch zusammengedrückt wird.
Außerdem
nimmt der Pumpenrahmen die Dämpferrohre auf,
was zu einer Miniaturisierung der erfindungsgemäßen Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung
beiträgt.
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Eine
besonders bevorzugte Ausführungsform
betrifft eine Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung, bei der zwei
Aufzeichnungsköpfe
derart auf ein und demselben Schlitten angebracht sind, daß ihre räumliche
Beziehung feststeht, und die Köpfe
zuverlässig
gleichzeitig durch ein Abdeckmittel abgedichtet werden. Ein erstes
Abdeckelement 13 zur Abdichtung des ersten Aufzeichnungskopfs
ist in der Nähe.
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eines
Endes, nahe dem Druckbereich bzw. dem Druckbereich zugewandt, eines
Gleitelements 20 zur Verfügung gestellt, welches ein
Grundgestell gemäß der Bewegung
eines Schlittens anhebt. Das erste Abdeckelement weist ein Luftverbindungsloch und
ein Tintensaugloch darin auf. Außerdem ist ein zweites Abdeckelement 14 zur
Abdichtung des zweiten Aufzeichnungskopfs durch elastische Elemente 74, 75 auf
dem Gleitelement 20 angebracht. Das zweite Abdeckelement 14 weist
ein Luftverbindungsloch und ein Tintensaugloch darin auf. Das Ende
des Gleitelements 20, nahe dem Bereich, in welchem nicht
gedruckt wird, wird durch einen Arm 30 getragen, welcher
elastisch vertikal aufwärts
des Druckbereichs gedrückt
wird. Die beiden Abdeckelemente sind fest voneinander beabstandet.
Das erste Abdeckelement wird gleitend über dem ersten Aufzeichnungskopf
durch elastische Elemente 31, 32 eingepaßt und kommt
dadurch in abdichtenden Kontakt mit dem ersten Aufzeichnungskopf;
während
gleichermaßen
das zweite Abdeckelement gleitend über dem zweiten Aufzeichnungskopf
durch elastische Elemente 74, 75 zwischen dem
zweiten Abdeckelement und dem Gleitelement eingepaßt wird,
wodurch es in abdichtenden Kontakt mit dem zweiten Aufzeichnungskopf
kommt.
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Die
Erfindung wird anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
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1 zeigt
eine Perspektivansicht, die einen Teil einer Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung zeigt,
welche die bevorzugte Ausführungsform
darstellt.
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2 zeigt
eine Perspektivansicht, die ein Beispiel einer Abdeckvorrichtung
in der Ausführungsform
darstellt.
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3 zeigt
eine Montageexplosionsansicht der in 2 gezeigten
Abdeckvorrichtung.
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4 zeigt
eine Ansicht von oben der Abdeckvorrichtung, bei der die Tintenabsorbierungsschicht
entfernt ist.
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5 zeigt
eine Schnittansicht, die ein Gleitelement darstellt, welches zu
einer Abdeckposition hin bewegt wurde.
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6 zeigt
ein er läuterndes
Diagramm, das Flußpfade
in der Abdeckvorrichtung darstellt.
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7 zeigt
eine Montageexplosionsansicht eines Beispiels einer Pumpeneinheit
bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform.
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8 zeigt
eine Schnittansicht, die die Pumpeneinheit mit entfernten Schläuchen darstellt.
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Die
Teile (a) und (b) von 9 sind Diagramme,
welche Rollenführungsnuten
zeigen, welche jeweils in zwei Pumpenrädern ausgebildet sind.
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Die
Teile (a) und (b) von 10 sind Diagramme
zur Beschreibung der Beziehungen zwischen dem Schlauch und den Rollen
auf einer Seite des Pumpenrahmens sowie jenen zwischen dem Schlauch
und den Rollen auf der anderen Seite.
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11 zeigt
ein Diagramm, das ein Beispiel einer Reinigungseinheit bei der erfindungsgemäßen Ausführungsform
darstellt.
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12 zeigt
eine Wischvorrichtung zum Wischen der Vorderseiten der Aufzeichnungsköpfe.
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Der
Teil (a) von 13 zeigt eine grafische Darstellung,
die das Lastdrehmoment mit dem Drehwinkel in der Schlauchpumpe in
der Ausführungsform
der Erfindung angibt, und Teil (b) ist ebenfalls eine grafische
Darstellung, die das Lastdrehmoment mit dem Drehwinkel in der herkömmlichen
Schlauchpumpe zeigt.
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Die
vorliegende Erfindung wird mit Bezugnahme auf ihre bevorzugte Ausführungsform
beschrieben, die in den beiliegenden Zeichnungen gezeigt ist.
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Eine
Ausführungsform
der Erfindung ist in 1 dargestellt. In 1 bezeichnet
das Bezugszeichen 1 einen Schlitten, welcher durch einen
Synchronriemen 2 mit einem Elektromotor 3 verbunden ist,
so daß er
parallel mit einer Walze 5 bewegt wird, während er
durch ein Führungselement 4 geführt wird.
Auf der Oberfläche
des Schlittens 1, die einem Aufzeichnungsblatt gegenüberliegt,
ist ein Aufzeichnungskopf 7 zum Ausstoßen schwarzer Tinte zur Verfügung gestellt;
genauer gesagt ist dieser in einem Druckbereich (auf der linken
Seite von 1) zur Verfügung gestellt, und des weiteren
ist ein Farbdruckaufzeichnungskopf 8 abnehmbar in einem
Bereich bzw. einem Bereich zugewandt, in welchem nicht gedruckt
wird, zur Verfügung
gestellt. Die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 erhalten
Tinten von einer Kartusche 9 für schwarze Tinte bzw. einer
Kartusche 10 für
Farbtinte, um Tintentröpfchen
auf das Aufzeichnungsblatt 6 auszustoßen.
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Darüber hinaus
bezeichnet in 1 das Bezugszeichen 12 eine
Abdeckvorrichtung, in welcher ein besonderes Merkmal der Erfindung
liegt. Die Abdeckvorrichtung 12 ist wie folgt konstruiert:
Die Abdeckvorrichtung 12 weist folgendes auf: ein Abdeckelement 13 zur
Abdichtung des Aufzeichnungskopfs 7 für schwarze Tinte und ein Abdeckelement 14 zur Abdichtung
des Aufzeichnungskopfs 8 für Farbtinte, die auf ein und
demselben Gleitelement angebracht sind. Die Abdeckvorrichtung ist
durch Schläuche
mit einer Pumpeneinheit 16 mit zwei Schlauchpumpen verbunden.
Die Größe der Abdeckvorrichtung
ist so ausgelegt, daß die
Düsenöffnungen
der Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 mit
einem Raum abgedichtet sind. Wenn kein Druckvorgang stattfindet,
schließt die
Abdeckvorrichtung die Düsenöffnungen.
Wenn ein Vorgang zur Wiederherstellung des Ausstoßvermögens stattfindet,
erhält
die Abdeckvorrichtung einen Unterdruck von der Pumpeneinheit 16,
welche durch einen Elektromotor 17, welcher auf den Antrieb einer
Blattzuführwalze
(nicht gezeigt) ausgerichtet ist, angetrieben wird, damit die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 zwangsläufig Tinte
ausstoßen.
Eine Reinigungseinheit 18 ist in der Nähe der Abdeckvorrichtung 12 zur
Verfügung
gestellt, die durch den Motor 17 auf- und abwärts bewegt
wird.
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Die 2, 3 und 4 zeigen
ein Beispiel der Abdeckvorrichtung gemäß der Erfindung. Bei diesen
Figuren bezeichnet das Bezugszeichen 20 ein Gleitelement,
welches wie folgt konstruiert ist: Wenn der Schlitten 1 in
Richtung auf den Bereich, in welchem nicht gedruckt wird, bewegt
wird, wird das Gleitelement 20, welches der Bewegung des
Schlittens 1 folgt, horizontal und vertikal über die
obere Oberfläche
eines Grundgestells 21 bewegt. In der oberen Oberfläche der
Abdeckvorrichtung ist das Abdeckelement 13 zum Abdichten
des Aufzeichnungskopfs 7 für schwarze Tinte am Ende des
Gleitelements 20 in der Nähe des Druckbereichs (am rechten Ende
in 2) und das Abdeckelement 14 zum Abdichten
des Aufzeichnungskopfs 8 für Farbtinte im wesentlichen
in der Mitte des Druckbereichs zur Verfügung gestellt. Eine normalerweise
geschlossene Ventileinheit 24 ist zwischen den Abdeckelementen 13 und 14 zur
Verfügung
gestellt, die durch einen Hebel (später beschrieben) gelöst wird.
Darüber
hinaus weist die Abdeckvorrichtung am äußersten Ende eine Anschlagfläche 25 auf,
welche gegen den Schlitten 1 stößt.
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Das
Gleitelement 20 weist einen Vorsprung 26 in der
Nähe des
unteren Endes des Abdeckelements 14 zum Schließen des
Aufzeichnungskopfs für Farbtinte
auf. Bei Bewegung des Schlittens wird der Vorsprung und folglich
das Gleitelement entlang der Führungsoberfläche des
Grundgestells 21 bewegt, welche sich aus einer tiefliegenden
Führungsoberfläche 27a,
einer geneigten Führungsoberfläche 27b und
einer hochliegenden Führungsoberfläche 27c zusammensetzt.
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Das
Gleitelement 20 weist weitere Vorsprünge 28 und 29 in
der Nähe
des unteren Endes des Abdeckelements 13 zur Abdichtung
des Aufzeichnungskopfs 7 für schwarze Tinte auf. Das Gleitelement 20 wird
durch einen Arm 30 gehalten, dessen eines Ende so mit dem
Grundgestell 21 verbunden ist, daß der Arm mit Hilfe einer länglichen
Nut 34 schwingbar ist. Eine Druckfeder 31 ist
zwischen dem Boden des Gleitelements 20 und dem Grundgestell 21 angeordnet,
während
eine Torsionsfeder 32 zwischen dem Arm 30 und
dem Grundgestell angeordnet ist. Durch die elastischen Kräfte dieser
Federn stößt der Vorsprung 26 gegen
einen Anschlag 33, so daß ein Raum, welcher zur Aufnahme
von Tintentröpfchen von
den Aufzeichnungsköpfen
geeignet ist, zur Verfügung
gestellt ist, während
das Gleitelement 20 schräg nach oben gedrückt wird,
um somit horizontal gehalten zu werden.
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Einer
der Vorsprünge 28 und 29 in
Eingriff mit dem Arm 30 weist ein Durchgangsloch auf, welches
mit einem Tintensaugloch 54 des Abdeckelements 13 (später beschrieben)
in Verbindung steht, wodurch ein Flußpfad zur Verfügung gestellt
wird.
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Die
Ventileinheit ist wie folgt konstruiert: Sie umfaßt einen
festsitzenden Ventilsitz 36, einen bewegbaren Ventilsitz 37 und
eine Druckfeder 38. Der bewegbare Ventilsitz 37 wird
durch die Feder 38 elastisch gegen den festsitzenden Ventilsitz 36 gedrückt, und
wenn ein Hebel 39 gegen einen Vorsprung 40 des
Grundgestells stößt, entsteht
ein Spalt. Der festsitzende Ventilsitz 36 und der bewegbare
Ventilsitz 37 weisen Durchgangslöcher 42 bzw. 43 auf,
welche durch die gegenüberliegenden
Ventilsitze geschlossen werden. Das Durchgangsloch des festsitzenden Ventilsitzes 36 ist
mit einem Luftverbindungsloch 44 des Abdeckelements 13 zur
Abdichtung des Aufzeichnungskopfs 7 für schwarze Tinte in Verbindung gebracht,
während
das Durchgangsloch 43 des bewegbaren Ventilsitzes 37 durch
einen Schlauch 45 mit einem Luftverbindungsloch 46 des
Abdeckelements 14 zur Abdichtung des Aufzeichnungskopfs 8 für Farbtinte
in Verbindung gebracht ist.
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Das
Abdeckelement 13 zur Abdichtung des Aufzeichnungskopfs 7 für schwarze
Tinte ist wie folgt konstruiert: Ein Napf ist mit elastischem Material,
wie beispielsweise Gummi, gebildet, das Luftverbindungsloch und
das Tintensaugloch 54 sind darin ausgebildet, wie in 4 gezeigt,
und röhrenförmige Pfade 57 und 58 sind
darin ausgebildet, welche mit Verbindungsöffnungen 50 und 51 des
Gleitelements 20 verbunden sind. Außerdem ist eine Tintenabsorbierungsschicht 59 in
den Boden eingesetzt.
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Grob
ausgedrückt
ist das Abdeckelement 14 zur Abdichtung des Aufzeichnungskopfs 8 für Farbtinte
aus einer Abdeckung 62 und einem Halterahmen 60,
welcher die Abdeckung 62 hält, zusammengesetzt.
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Die
Abdeckung 62 ist wie folgt konstruiert: Ein Napf ist aus
tintenbeständigem
synthetischen Harz oder Gummi gebildet. In dem Bereich des so gebildeten
Napfes, welcher nicht der Düsenöffnungsanordnung
gegenüberliegt,
wie in 4 gezeigt, sind das Luftverbindungsloch 46 und
das Tintensaugloch 56 sowie Leitungsrohre 63 und 64 in
Verbindung mit diesen Löchern 46 und 56 ausgebildet.
Radialnuten 65 sind derart um das Luftverbindungsloch 46 herum ausgebildet,
daß die
ersteren mit letzterem einstückig
sind.
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In
der Abdeckung 62 sind zwei Tintenabsorbierungsschichten 66 und 67,
die aus tintenabsorbierendem porösen
Material hergestellt sind, in solch einer Weise eingesetzt, daß sie im
wesentlichen den Boden bedecken und fest mit Vorsprüngen 68,
welche auf der inneren ringförmigen
Oberfläche
der Abdeckung 62 ausgebildet sind, zurückgehalten werden. Diese tintenabsorbierenden
Schichten 66 und 67 weisen Durchgangslöcher 66a bzw. 67a mit
kleinem Durchmesser auf, welche mit dem Luftverbindungsloch 46 ausgerichtet
sind.
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Außerdem weist
der Halterahmen 60 Löcher 70 und 71,
in die die Leitungsrohre 63 und 64 der Abdeckung 62 eingesetzt
sind, sowie ein Führungselement 72 auf,
dessen unterer Bereich sich in Richtung auf das Ende der Ventileinheit
erstreckt. Druckfedern 74 und 75 sind zwischen
dem Halterahmen und dem Gleitelement 20 angeordnet. Der
Halterahmen 60 ist durch ein Verbindungselement 65,
welches mit den Leitungsrohren 63 und 64 verbunden
ist, an dem Gleitelement 20 befestigt.
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Das
Führungselement 72 ist
mit einer Führungsnut,
wobei es sich im Schnitt um ein umgekehrtes V handelt, welche in
dem Gleitelement 20 ausgebildet ist, in Eingriff; das heißt, die
Funktion hiervon ist die Bewegung des gesamten Halterahmens 60,
so daß,
wenn das Abdeckelement 14 gegen den Aufzeichnungskopf 8 stößt, der
Halterahmen zentriert wird.
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In 3 bezeichnen
die Bezugszeichen 78 und 78 Schichten zur Einstellung
der relativen Position des Halterahmens 60 und der Abdeckung 62;
sowie 79 den Deckel der Ventileinheit.
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Wenn
bei der oben beschriebenen Ausführungsform
der Schlitten 1 zum Bereich, in welchem nicht gedruckt
wird, bewegt wird, um der Abdeckvorrichtung gegenüberzuliegen,
kommt das Führungsstück 20a des
Gleitelements 20 mit dem Aufzeichnungskopf 8 für Farbtinte
in Eingriff, so daß die
Position hiervon in bezug auf den Aufzeichnungskopf eine vorbestimmte
Position in der Richtung der Breite des Aufzeichnungskopfs ist.
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Wenn
unter dieser Bedingung der Schlitten 1 weiterbewegt wird,
stößt er gegen
die Anschlagfläche 25,
so daß das
Gleitelement 20 gegen die elastischen Kräfte der
Federn 31 und 32 bewegt wird. Daher wird der Vorsprung 26 des
Gleitelements 20 von dem Anschlag 33 des Grundgestells 21 wegbewegt und
gleitet entlang der geneigten Führungsoberfläche 27b,
so daß das
Gleitelement 20 allmählich erhöht wird,
während
der Vorderendbereich des Gleitelements 20 erhöht wird,
wobei er mittels des Arms 30 reguliert wird.
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Wenn
das Gleitelement auf die hochliegende Führungsoberfläche 27c erhöht wird,
wie in 5 gezeigt, wird der Vorderendbereich des Gleitelements
auf eine Position erhöht,
welche durch den Arm 30 bestimmt wird, so daß das Abdeckelement 13 durch
die Druckfeder 31 elastisch mit dem Aufzeichnungskopf 7 für schwarze
Tinte in Kontakt gebracht wird, während das Abdeckelement 14 durch
die Federn 74 und 75 elastisch mit dem Aufzeichnungskopf 8 für Farbtinte
in Kontakt gebracht wird, während
die Position hiervon in bezug auf das Gleitelement 20 durch
das Führungselement 72 reguliert
wird.
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Des
weiteren wird die Pumpeneinheit 16 mit abgedeckten Köpfen betrieben,
wenn ein zwangsläufiges
Ausstoßen
von Tinte von den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 nötig ist.
Unter dieser Bedingung stößt der Hebel 39 nicht
gegen das Grundgestell 21, und daher werden die Luftverbindungslöcher 44 und 46 der
Abdeckelemente 13 und 14 dichtend durch die Ventileinheit 24 geschlossen.
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Somit
wird ein Unterdruck auf das Innere der Abdeckelemente 13 und 14 durch
die Tintensauglöcher 54 und 56 ausgeübt, so daß von den
Düsenöffnungen
ausgestoßene
Tintentröpfchen
die Tintenabsorbierungsschicht erreichen und kleine Partikel wie Staub
und Papierpulver von den Durchgangsöffnungen entfernt werden, während die
Blasen in dem Aufzeichnungskopf zu den Abdeckelementen 13 und 14 zusammen
mit den Tinten ausgegeben werden.
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Wenn
nach dem zwangsläufigen
Ausstoßen der
Tinten in der oben beschriebenen Weise der Schlitten 1 weiter
mit abgedeckten Köpfen
in Richtung auf den Bereich, in welchem nicht gedruckt wird, bewegt
wird, stößt der Hebel 39 gegen
das Grundgestell 21; das heißt, es erfolgt eine Verschiebung
nach rechts in der Figur, so daß der
bewegbare Ventilsitz 37 von dem festsitzenden Ventilsitz 36 beabstandet ist.
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Als
Ergebis davon fließt
Luft durch die Luftverbindungslöcher 44 und 46 in
die Abdeckelemente 13 und 14, so daß die Abfalltinten
in den Tintenabsorbierungsschichten 59, 66 und 67 durch
die Tintensauglöcher 54 und 56 in
einen Abfalltintentank (nicht dargestellt) gesaugt werden.
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Radialnuten 65 sind
um das Luftverbindungsloch 46 des Abdeckelements 14 herum
zur Verfügung
gestellt, und die Tintenabsorbierungsschichten 66 weisen
eine sehr schlechte Gasdurchlässigkeit
auf, wenn sie mit Abfalltinte getränkt werden. Daher wird die
Luft, die durch das Luftverbindungsloch 46 in das Abdeckelement
strömt,
durch die Radialnuten 65 verteilt. Folglich kann die verbrauchte
Tinte, die in den Tintenabsorbierungsschichten 66 und 67 enthalten
ist, ohne Blasenbildung in das Abdeckelement 14 fliegen.
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Das
bedeutet, daß,
falls die Radialnuten 65 nicht vorhanden wären, die
Luft kollektiv durch das Luftverbindungsloch 46 hineinströmen würde und
die Strömungsgeschwindigkeit
der Luft um das Luftverbindungsloch herum extrem hoch wäre, was
bei der nahe gelegenen Tinte eine Blasenbildung hervorrufen würde. Als
Folge davon würden
winzige Partikel wie Staub und Papierpulver auf der Düsenplatte
haften bleiben.
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Wenn
die Abfalltinte von den Abdeckelementen 13 und 14 abgegeben
worden ist, wird die Pumpeneinheit 16 angehalten, und der
Schlitten 1 wird zum Druckbereich hin bewegt. In diesem
Fall wird das Gleitelement 20 durch die Reibungskräfte der Abdeckelemente 13 und 14 mit
den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 sowie
die elastischen Kräfte
der Federn 31 und 32 zum Druckbereich hin bewegt.
Während
dieses Vorgangs kommt der Hebel 39 außer Eingriff mit dem Grundgestell 21,
und der bewegbare Ventilsitz 37 stößt elastisch gegen den festsitzenden Ventilsitz 36,
und die Abdeckelemente 13 und 14 werden von der
Außenluft
getrennt; daß heißt, sie werden
gasdicht gehalten.
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Bei
weiterer Bewegung des Schlittens 1 in Richtung auf den
Druckbereich gleitet das Gleitelement 20 die geneigte Führungsoberfläche 27b hinunter
und erreicht somit die untere Führungsoberfläche 27a.
Während
das Gleitelement 20 die geneigte Führungsoberfläche 27b hinuntergleitet,
werden die Abdeckelemente 13 und 14 allmählich abwärts bewegt, und
folglich entsteht in den Abdeckelementen allmählich wieder ein Atmosphärendruck;
dies bedeutet, daß die
Düsenplatte
niemals abrupten Druckänderungen
ausgesetzt ist.
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Die
Abdeckelemente 13 und 14 sind so von den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 beabstandet,
daß durch
Spülen
auslaufende Tintentropfen die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 niemals
erreichen werden. Bei dieser Konfiguration kann der Spülvorgang
ohne Zwischenfall erfolgen.
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Bei
weiterer Bewegung des Schlittens 1 in Richtung auf den
Druckbereich kommt der Vorsprung 26 des Gleitelements 20 mit
dem Anschlag 33 des Grundgestells 21 in Eingriff,
so daß es
für das
Gleitelement 20 unmöglich
wird, der Bewegung des Schlittens 1 in Richtung auf den
Druckbereich zu folgen; das heißt,
es wird angehalten, während
der Spülvorgang
ermöglicht
wird.
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Manchmal
ist es notwendig, den Spülvorgang
während
eines Druckvorgangs durchzuführen. In
so einem Fall kann der Spülvorgang
lediglich dadurch erfolgen, daß der
Schlitten auf diese Position bewegt wird. Nach Beendigung des Druckvorgangs wird
der Schlitten zum Bereich, in welchem nicht gedruckt wird, bewegt,
und die Aufzeichnungsköpfe werden
in abgedecktem Zustand durch die oben beschriebenen Vorgänge positioniert.
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7 zeigt
die Pumpeneinheit sowie die darum herum angeordneten Mechanismen.
In 7 zeigt das Bezugszeichen 91 einen als
Grundkörper dienenden
Pumpenrahmen, an welchen die oben beschriebene Pumpeneinheit 16 und
die Reinigungseinheit 18 angeschlossen sind.
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Der
Pumpenrahmen 91 ist wie folgt konstruiert: Um einen Unterdruck
auf die beiden Abdeckelemente 13 und 14 auszuüben, müssen zwei
Schlauchpumpen ausgebildet sein. Zu diesem Zwecke weisen die Schläuche 92 und 93 Schlauchhalteflächen 94 und 95 auf,
welche die Mittelbereiche der Schläuche 92 und 93 in
solch einer Weise tragen, das sie im wesentlichen halbkreisförmig sind
und Rücken
an Rücken
positioniert sind. Und diese Halteflächen 94 und 95 weisen
an ihren Enden hinausführende Öffnungen 96 und 97 bzw. 98 und 99 auf,
welche die Schläuche 92 und 93 in
einer Ausrichtung tangential zu den Halteflächen 94 bzw. 95 hinausführen.
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Bei
der Erfindung wird das Lastdrehmoment, welches auf den Motor ausgeübt wird,
wenn die Pumpe in Betrieb ist, so konstant wie möglich gehalten. Zu diesem Zwecke
werden die Konfigurationen der Schlauchhalteflächen 94 und 95 und
die Positionen der hinausführenden Öffnungen 96 bis 99 so
bestimmt, daß die
zentralen Winkel θ1
und θ2
(Teile (a) und (b) von 10) von Bereichen,
welche durch Rollen 101, 102, 103 und 104 zusammengedrückt werden,
in einem Bereich von 160° bis
180° (173° bei dieser
Ausführungsform)
liegen.
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In 7 bezeichnen
die Bezugszeichen 105 und 106 Dämpferrohre
aus elastischem Material wie beispielsweise Gummi. Die hinteren
Enden der Dämpferrohre 105, 105 und 106, 106 werden
an einer Abtrennwand 108 des Pumpenrahmens 91 befestigt,
so daß ihre
vorderen Enden an den Positionen der Rollen 101 bis 104 liegen.
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Weiterhin
bezeichnen in 7 die Bezugszeichen 110 und 111 Pumpenräder. Bei
den Pumpenrädern
handelt es sich um zylindrische externe Zahnräder, die mit dem Motor 17 durch
Umschaltmittel (nicht gezeigt) in Eingriff kommen. Die Pumpenräder 110 und 111 weisen
Oberflächen 112 und 113 auf, welche
der Abtrennwand 108 des Pumpenrahmens 91 gegenüberliegen.
In diesen Oberfläche 112 und 113 sind
Rollenführungsnuten 115 und 116 bzw.
Rollenführungsnuten 117 und 118 ausgebildet,
welche die Drehwellen 101a und 102a der Rollen 101 und 102 bzw.
die Drehwellen 103a und 104a der Rollen 103 und 104 tragen.
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In
Kontakt mit den Drehwellen 101b und 102b sowie 103b und 104b,
die in gleicher Weise auf den Seitenoberflächen der Rollen 101 und 102 sowie 103 und 104 gebildet
sind, sind Wellen 122 und 123 mit Vorsprüngen 120 und 121 zur
Verfügung
gestellt, die von den Rollenführungsnuten 115 und 116 sowie 117 und 118 um
einen Betrag entsprechend der Länge
der Achsen der Rollen 101 und 102 sowie 103 und 104 beabstandet
sind. Die Vorsprünge 120 und 121 dienen
dazu, ein Zurückfallen
der Rolle 101 und 102 bzw. 103 und 104 zu
verhindern, und sind darauf ausgerichtet, die Rollen 101 und 102 bzw. 103 und 104 in
solch einer Weise zu regulieren, daß diese Rollen diametral symmetrisch
mit den Pumpenrädern 110 bzw. 111 positioniert
sind, wenn die Pumpe in Betrieb ist.
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Diese
Wellen 122 und 123 weisen an den Enden Verbindungsabschnitte 124 und 125 auf,
die in der Abtrennwand 108 miteinander in Eingriff kommen.
Das heißt,
daß die
Wellen 122 und 123 drehbar in ein Durchgangsloch 108a der
Abtrennwand 108 des Pumpenrahmens 91 eingesetzt
sind, wodurch sie vom Pumpenrahmen 91 getragen werden.
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Wie
oben beschrieben, weisen die Pumpenräder 110 und 111 die
Rollenführungsnuten 115 und 116 sowie 117 und 118 auf.
Diese Nuten 115 und 116 sowie 117 und 118 sind
als Pfade ausgebildet, die die äußersten
Enden 115a und 116a und die innersten Enden 117b und 118b dieser
Nuten mit den innersten Enden 115b und 116b und
den äußersten
Enden 117a und 117b verbinden. Wenn die Pumpenräder 110 und 111 zum
Antrieb der Pumpen wie in den Teilen (a) und (b) von 9 gezeigt gedreht werden, bewegen die äußersten
Enden 115a und 116a und die innersten Enden 117b und 118b die
Rollen 101 und 102 sowie 103 und 104 nach
außen,
um die Schläuche 91 und 93 um
einen vorbestimmten Abstand vom Drehzentrum zu drücken, damit
die Schläuche 91 und 93 als
Pumpen dienen. Dagegen bewegen die innersten Enden 115b und 116b sowie
die äußersten Enden 117a und 118a bei
Drehung der Pumpenräder 110 und 111 in
die entgegengesetzte Richtung die Rollen 101 und 102 in
Richtung auf das Drehzentrum, um sie von den Schläuchen wegzubewegen.
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Bezüglich der
Rollenführungsnuten 115 und 116 sowie 117 und 118 der
Pumpenräder 110 und 111 werden
Winkel θ3
und θ4,
welche durch Verbinden der Drehzentren und der äußersten Enden 115a, 116a, 117a und 118a und
der innersten Enden 115b, 116b, 117b und 118b gebildet
werden, auf einen vorbestimmten Wert eingestellt, bei dieser Ausführungsform
56°, so
daß keine
Pumpwirkung entsteht. Und das Ende einer Reinigungsklinge 145 (später beschrieben)
kann sich zwischen einer Position (145' in 11), welche
von den Düsenplatten
der Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 entfernt
ist, und einer Position (145 in 11), an
welcher sie gegen die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 stößt, bewegen.
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In
dem Raum innerhalb des Pumpenrads 110 ist eine Welle 130 zur
Verfügung
gestellt. Eine Kupplungsplatte 131 ist mit der Welle 130 in
solch einer Weise verbunden, daß die
Kupplungsplatte 131 und die Welle 130 in bezug
aufeinander nicht gedreht werden. Die Kupplungsplatte 131 steht
mit einer Reinigungsnockenplatte 134 in Kontakt, welche
eine Nockennut 132 aufweist, welche in Eingriff mit einem Vorsprung 141 eines
Klingenbetätigungshebels 140 (später beschrieben)
steht. Die Nockenplatte 134 weist ein Durchgangsloch 135 auf,
in welches die Welle 130 eingesetzt ist; das heißt, die
Nockenplatte 134 ist drehbar auf der Welle 130 angebracht.
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Eine
Druckfeder 136 ist an der anderen Seitenfläche der
Reinigungsnockenplatte 134 zur Verfügung gestellt, und mit dem
Eingriff des Vorsprungs 141 (12) des
Klingenbetätigungshebels 140 mit der
Nockennut 132 wird das Pumpenrad mit einer Rückhalteplatte 150 mit
einer Oberfläche
des Pumpenrahmens 91 verbunden. Gleichermaßen wird
das andere Pumpenrad drehbar mit einer Rückhalteplatte 151 mit
der anderen Oberfläche
des Pumpenrahmens 91 verbunden.
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Die
Nockennut 132 erfüllt
folgende Funktion: Die Nockennut 132 verhindert die Übertragung
geringer Vibrationen der Pumpenräder 110 und 111,
welche durch den elastischen Kontakt der Schläuche 92 und 93 und
der Rollen 101, 102, 103 und 104 entstehen,
auf den Klingenbetätigungshebel 140.
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Der
Klingenbetätigungshebel 140 weist
eine längliche
Nut 142 im vorderen Endbereich, welche mit einer Klinke 141 des
Pumpenrahmens 91 in Eingriff kommt, und ein elliptisches
Loch 144 im hinteren Endbereich auf, welches mit einem
Vorsprung 143 des Pumpenrahmens 91 in Eingriff
kommt. Der Klingenbetätigungshebel 140 weist
ein Nut 146 in der oberen Oberfläche auf, welche eine Klinge 145 zweischichtiger
Struktur aufnimmt, welche durch Verbinden eines Stücks Filz
mit einer Gummiplatte gebildet wird.
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Der
Klingenbetätigungshebel 140 weist
einen Vorsprung 140a in der Mitte des unteren Endbereichs
des Tragebereichs der Klinge 145 auf, so daß diese
auf der Oberfläche
eines Elements 147, wie beispielsweise einer Walze 5,
durch Punktkontakt gehalten wird, welche eine feste Beabstandung
von den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 aufweist.
Wenn die Klinge 145, die wie oben beschrieben durch Punktkontakt
gehalten wird, mit den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 in
Kontakt gebracht wird, kann sie gemäß den Oberflächen der
Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 bewegt
werden, und kann somit gleichmäßige Wisch- und
Reibvorgänge
ausführen.
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Die
Nut 146 ist in bezug auf eine Richtung senkrecht zur Bewegungsrichtung
des Schlittens 1 leicht geneigt, so daß verhindert wird, daß durch
das Abprallen der Klinge während
des Wischens oder Reibens entstehender Tintennebel zu den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 und
dem Aufzeichnungsblatt hin spritzt.
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Die
Längen
von zwei entgegengesetzten Wandflächen 146a und 146b der
Nut 146, welche sich in Richtung der Bewegung des Schlittens
erstrecken, unterscheiden sich um Δd voneinander, und die freie
Länge L1
der Filzschicht 145a zur Ausbildung der Klinge 145 unterscheidet
sich von jener Länge
L2 der Gummischicht 145b. Daher kann der Kontaktdruck dieser
Schichten 145a und 145b gegen die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 reguliert
werden; das heißt,
die Wischkraft und die Reibkraft sind regulierbar.
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Nach
einem Druckvorgang werden die Reiningungseinheit 18 und
die Pumpeneinheit 16 wie folgt angetrieben: Ein Umschaltmittel
(nicht gezeigt) wird betätigt,
um den Motor 17 in einer Richtung (in der Richtung des
Pfeils A in 7) zu drehen, wodurch die Pumpenräder gedreht
werden.
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Als
Folge davon werden die Rollen 101 und 102 sowie 103 und 104,
die mit den Rädern 110 und 111 verbunden
sind, gedreht. Während
der Umdrehung werden die Rollen 101 und 102 des
Rades 110 mit den Dämpferrohren 105 in
Kontakt gebracht, so daß ihre
Drehwellen 101a und 101b, 102a und 102b zwangsläufig entlang
der Nuten 115 und 116 des Pumpenrades 110 zum äußersten
Ende 115a und 116a (wie durch 101 und 102 im
Teil (a) von 9 gezeigt) bewegt werden.
Diese Wellen werden 180° symmetrisch
in bezug auf das Drehzentrum positioniert; d. h. diametral entgegengesetzt
zueinander durch das Sperrteil 120 der Welle 122,
wodurch sie elastisch mit dem Schlauch 92 in Kontakt kommen.
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Die
Rollen 103 und 104 des anderen Rads 111 werden
während
der Umdrehung in Kontakt mit dem Dämpferrohr 106 gebracht,
so daß die
Drehwellen 103a und 104a des Rads 111 zwangsläufig entlang
der Nuten 117 und 118 des Pumpenrads 111 zu den
innersten Enden 117 und 118 (wie durch 103' und 104' in dem Teil
(b) von 9 gezeigt) bewegt werden,
wodurch sie von dem Pumpenschlauch 93 wegbewegt werden.
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Wenn
der Motor weiterhin unter dieser Bedingung gedreht wird, wird der
Schlauch 92 abwechselnd durch die beiden Rollen 101 und 102 gegen
die Schlauchhaltefläche 94 des
Rahmens 91 gedrückt, um
eine Saugkraft zu erzeugen. Die so erzeugte Saugkraft wird durch
den Schlauch 92 auf das Abdeckelement 13 der Abdeckvorrichtung 12 übertragen,
wodurch auf den Aufzeichnungskopf 7 ein Unterdruck ausgeübt wird,
wodurch zwangsläufig
Tinte ausgestoßen
wird.
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Die
Drehung des Pumpenrads wird durch die Reibungskupplungsplatte 131 auf
die Reinigungsnocke 134 übertragen, so daß der Klingenbetätigungshebel 140 von
dem Bewegungspfad der Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 (wie
durch 145' in 11 dargestellt)
zurückgezogen
wird.
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Wenn
der Motor in entgegengesetzter Richtung (in Richtung des Pfeils
B in 7) gedreht wird, werden die Rollen 101 und 102 der
Räder 110 mit dem
Dämpferrohr 105 während der
Drehung in Kontakt gebracht, so daß die Drehwellen 101a und 102a der
Rolle zwangsläufig
entlang der Nuten 115 und 116 des Pumpenrads 110 zu
den innersten Enden 115b bzw. 116b bewegt werden
(wie durch 101' und 102' in 9 gezeigt), wodurch sie von dem Pumpenschlauch 92 wegbewegt
werden.
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Die
Rollen 103 und 104 des Rads 111 werden
während
der Umdrehung in Kontakt mit dem Dämpferrohr 106 gebracht,
so daß ihre
Drehwellen 103a und 103b sowie 104a und 104b zwangsläufig entlang
der Nuten 117 und 118 des Pumpenrads 111 zu
den äußersten
Enden 117a und 118a (wie durch 103 und 104 in
dem Teil (b) von 9 gezeigt) bewegt
werden. Diese Wellen werden 180° symmetrisch
in bezug auf das Drehzentrum positioniert; d. h. diametral entgegengesetzt
zueinander durch das Sperrteil 121 der Welle 123,
wodurch sie elastisch mit dem Schlauch 93 in Kontakt kommen.
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Wenn
der Motor weiterhin in diesem Zustand gedreht wird, wird der Schlauch 93 abwechselnd durch
die beiden Rollen 103 und 104 gegen die Schlauchhaltefläche 95 des
Rahmens 91 gedrückt, um
eine Saugkraft zu erzeugen. Die so erzeugte Saugkraft wird durch
den Schlauch 93 auf das Abdeckelement 14 der Abdeckvorrichtung 12 übertragen,
wodurch auf den Aufzeichnungskopf 8 ein Unterdruck ausgeübt wird
und zwangsläufig
Tinte ausgestoßen
wird.
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Die
Drehung des Pumpenrads 110 und 111 wird durch
die Reibungskupplungsplatte 131 auf die Reinigungsnocke 134 übertragen,
so daß der
Klingenbetätigungshebel 140 in
den Bewegungspfad der Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 (wie
durch 145 in 11 dargestellt) bewegt wird.
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Die
Schläuche 92 und 93 werden
so von den Schlauchhalteflächen 94 und 95 des
Rahmens 91 getragen, daß ihre Zentralkontaktwinkel
mit den Rollen 101 bis 104 θ1 und θ2 kleiner als 180° sind. Daher
drücken,
während
die Rollen 101 und 103 allmählich von den Schläuchen 92 und 93 wegbewegt
werden, so daß Lastdrehmomente
von den Rollen 102 und 104 allmählich abnehmen,
die restlichen Rollen 102 und 104, die mit den
Schläuchen 92 und 93 in Kontakt
gebracht werden, allmählich
die Schläuche 92 und 93 zusammen;
das heißt,
die Lastdrehmomente der Rolle 103 und 104 ändern sich
allmählich, jedoch
erheblich, auf konstante Werte.
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Daher
wird, wenn die Rolle 101 und 103 auf die restlichen
Rollen 102 und 104 umgeschaltet werden, das Lastdrehmoment
des Motors 17 in einen kontinuierlichen Zustand gebracht
(wie im Teil (a) von 13 gezeigt),
so daß die
beiden Rollen 101 und 103 oder 102 und 104 die
Schläuche 91 und 93 kontinuierlich
zusammendrücken.
Als Folge davon ist die Drehmomentschwankung viel geringer als bei
der Durchführung
des Rollenumschaltvorgangs mittels einer herkömmlichen Schlauchpumpe.
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Die
Zentralwinkel θ1
und θ2
der Bereiche des Zusammendrückens
werden durch den Durchmesser der Rollen 101 bis 104 und
das Verhältnis
der Krümmungsradien
der Schläuche 92 und 93 in
dem Bereich, welcher die Pumpwirkung betrifft, bestimmt. Bei dieser
Ausführungsform
weisen die Rollen 101 bis 104 einen Durchmesser
von 8 mm auf, und die Krümmungsradien
der Schläuche 92 und 93 sind
auf etwa 10 mm eingestellt. Die günstigsten Zentralwinkel θ1 und θ2 weisen
daher 173°auf.
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Falls
die Zentralwinkel θ1
und θ2 übermäßig klein
sind, gibt es während
des Pumpvorgangs Augenblicke, in denen die Rollen 101 bis 104 die Schläuche 92 und 93 verlassen.
Dadurch nimmt das Lastdrehmoment im Maximalwert ab; jedoch wird
das Pulsieren erhöht.
Aus diesem Grunde ist ein Wert festgelegt, der sich am besten eignet.
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Wenn
die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 mit der
Klinge 145 gereinigt werden, wird der Schlitten 1 soweit
bewegt, daß der
Abdeckzustand eliminiert werden kann. Unter dieser Bedingung wird
der Motor 17 in Richtung des Pfeils B gedreht, so daß sich die Pumpenräder 110 und 111 um
die Winkel θ3
bzw. θ4 bewegen.
Als Folge davon werden die Rollen 101 bis 104 entlang
der Rollenführungsnuten 115, 116, 117 und 118 der
Pumpenräder 110 und 111 bewegt,
drücken
jedoch die Schläuche 92 und 93 nicht
zusammen. Es sollte jedoch beachtet werden, daß bei diesem Vorgang die Nockennut 132 der
Reingungsnockenplatte 134 den Klingenbetätigungshebel 104 zu den
Aufzeichnungsköpfen
hin schiebt.
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Bei
diesem Vorgang wird das untere Ende des Klingenbetätigungshebels 140 mit
Hilfe seines Vorsprungs 140a entlang der Oberfläche des
Elements 147 geführt,
bis die Reinigungsklinge 145 den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 gegenüberliegt;
das heißt,
die Vorderendfläche
genau für
die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 positioniert
ist.
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Diese
Bewegung kann eine Drehung der Pumpenräder 110 und 111 bewirken.
In diesem Fall kann der elastische Kontakt der Schläuche 92 und 93 mit
den Rollen 101, 102, 103 und 104 eine
Vibration hervorrufen. Die Übertragung
der Vibration auf den Klingenbetätigungshebel 140 wird
jedoch verhindert, und daher wird die Klinge 145 genau
an der für
die Reinigung geeignete Position positioniert.
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Bei
dieser Konfiguration wird der Schlitten 1 in den Richtungen
der Pfeile C und D etwas hin- und herbewegt, und die Aufzeichnungsköpfe 7 und 8 werden
durch die Klinge 145 gerieben, so daß Fremdstoffe wie beispielsweise
Abfalltinte oder Papierpulver von den Oberflächen der Aufzeichnungsköpfe entfernt
werden.
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Nach
dem Reinigungsvorgang wird der Motor 17 in die entgegengesetzte
Richtung gedreht, um die Pumpenräder 110 und 111 um
den Winkel θ3
zu drehen. Dieses Verfahren ermöglicht
der Klinge 145, auf die Position zurückzukehren, an welcher sie
nicht mit den Aufzeichnungsköpfen 7 und 8 in
Kontakt kommt.
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Wie
oben beschrieben weist bei einer beispielhaften Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß der Erfindung
deren Abdeckmittel folgendes auf: das Gleitelement, das das Grundgestell
vertikal gemäß der Bewegung
des Schlittens bewegt; das erste Abdeckelement zur Abdichtung des
ersten Aufzeichnungskopfs, wobei das erste Abdeckelement fest in
der Nähe
des Endes, auf der Seite des Druckbereichs, des Gleiters zur Verfügung gestellt
ist, und das Luftverbindungsloch und das Tintensaugloch im Boden
aufweist; das zweite Abdeckelement zur Abdichtung des zweiten Aufzeichnungskopfs,
wobei das zweite Abdeckelement durch das elastische Element auf
dem Gleitelement angebracht ist und das Luftverbindungsloch und
das Tintensaugloch im Boden aufweist; den Arm, der in dem Bereich
unter dem ersten Abdeckelement zur Verfügung gestellt ist, um derart
eine Tragefunktion zu erfüllen,
daß er
einen bogenförmigen
Weg beschreibt, wenn der Schlitten bewegt wird; und das elastische
Element, das darauf ausgerichtet ist, den Arm elastisch aufwärts des Druckbereichs
zu schieben. Daher können
die beiden in einem Abstand voneinander angeordneten Abdeckelemente
mit Hilfe des elastischen Elements auf der Seite des vorderen Endes
des Gleitelements und des elastischen Elements auf dem Gleitelement elastisch
gegen die Aufzeichnungsköpfe
gedrückt werden,
so daß der
Aufzeichnungskopf zuverlässig abgedichtet
werden kann.
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Außerdem weist
die Tintenstrahlaufzeichnungsvorrichtung gemäß einem weiteren Beispiel folgendes
auf: den Schlitten, auf dem die beiden Tintenstrahlaufzeichnungsköpfe angebracht
sind; die beiden Abdeckelemente, die darauf ausgerichtet sind, die
Düsenöffnungen
des jeweiligen Aufzeichnungskopfs abzudichten; und die Pumpeneinheit
zur Ausübung
eines Unterdrucks auf das Abdeckelement, wobei die Pumpeneinheit
folgendes aufweist: den Pumpenrahmen mit den Schlauchhalteflächen, die
Rücken
an Rücken
positioniert sind, um die Schläuche zu
deformieren, bis die Schläuche
im Querschnitt im wesentlichen halbkreisförmig werden; und die beiden Pumpenräder, die
durch die Antriebskraft des Antriebsmittels angetrieben werden;
die beiden Rollen, die drehbar mit Nuten in Eingriff kommen, welche
in jedem der Pumpenräder
gebildet sind, so daß bei Drehung
hiervon in einer Richtung die Rollen diametral symmetrisch in bezug
auf das Drehzentrum des Pumpenrades positioniert werden, um den
Schlauch zusammenzudrücken,
und bei Drehung hiervon in entgegengesetzter Richtung die Rollen
von dem Schlauch wegbewegt werden, und in dem Pumpenrahmen der Maximalkontaktbereich
des Schlauchs und der Rollen in einem Bereich von 160° bis 180° liegt. Daher
entspricht der Betrag der Last, der erforderlich ist, wenn das Anstoßen der
Rolle gegen den Schlauch gelöst
wird, im wesentlichen jenem, der erforderlich ist, wenn der Schlauch
zusammengedrückt wird.
Außerdem
nimmt der Pumpenrahmen das Dämpferrohr
auf, was zu einer Miniaturisierung der Aufzeichnungsvorrichtung
beiträgt.