DE2202802B2 - Halbleiteranordnung - Google Patents
HalbleiteranordnungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Halbleiteranordnung mit einem Halbleiterkörper, dessen Kontaktstellen
mit Enden metallener Leiterbahnen auf einer biegsamen Folie aus isolierendem Kunststoff verbunden sind.
Es ist bekannt (US-PS 34 40 027), bei der Herstellung
von Halbleiteranordnungen isolierende Folien mit Leiterbahnen zu verwenden. Auf einer derartigen Folie
läßt sich eine Vielzahl von Mustern von Leiterbahnen anbringen, wonach beispielsweise eine Reihe von
Mustern aus der Folie geschnitten und ein Halbleiterkörper auf jedem Muster von Leiterbahnen kontaktiert
wird. Ein Folienteil mit einem einzigen Muster von Leiterbahnen, auf dem ein Halbleiterkörper befestigt ist,
läßt sich nun mit starken metallenen Leitern versehen und das Ganze kann in einer Umhüllung aus Kunststoff
untergebracht werden. Ein derartiges Herstellungsverfahren kann die Fertigungskosten beschränken und ein
verhältnismäßig billiges Erzeugnis ergeben.
Weiter ist ein Halbleiterbauelement bekannt (US-PS 33 74 537), bei dem ein Glassubstrat mit Leiterbahnen
versehen ist deren einander zugewandte Enden mit Kontaktflächen des Halbleiterkörpers verbunden sind.
An den anderen Enden der Leiterbahnen sind quer zum Glassubstrat verlaufende Stromzuführungsdrähte
befestigt Das Glassubstrat mit dem Halbleiterkörper und ein Teil der Stromzuführungsdrähte sind mit einer
Kunstoffhülse versehen. Diese bekannte Ausführung ist jedoch technisch ziemlich aufwendig.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Halbleiteranordnung der eingangs genannten Art so
auszugestalten, daß der Halbleiterkoi per mit minimalern
Fertigungsaufwand in ein sehr einfaches, aber stabiles Gehäus unter Verwendung der Folie eingeschlossen
ist das geeignet ist, auf einer Platte mit einer gedruckten Verdrahtung angeordnet zu werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Folie samt Halbleiterkörper ist an der einen Seite durch die Trägerplatte schützend abgedeckt. An der
anderen Seite wird die Folie dadurch vor Beschädigung geschützt, daß sie zwischen den Stromzuführungsstiften
liegt, die beispielsweise in zwei Reihen angeordnet sind. Der Halbleiterkörper selbst kann vor der Befestigung
der Folie auf der Trägerplatte an der wirksamen Seite mit einer Schutzschicht versehen sein, so daß Feuchtigkeit
und Schmutz der Umgebung die Wirkung nicht beeinträchtigen können. Die Kosten dieser Halbleiteranordnung
sind sehr niedrig, ohne daß die Betriebssicherheit gefährdet wird.
Bei der Weiterbildung gemäß Anspruch 2 kann die Folie völlig flach an der Trägerplatte liegen. Die
Rückseite des Halbleiterkörpers kann beispielsweise mittels einer in der öffnung angeordneten Kunststoff·
abdeckung geschützt werden.
Bei der Weiterbildung gemäß Anspruch 3 ermöglicht es der Kühlkörper, dessen Vorsprung beispielsweise
wärmeleitend und gegebenenfalls elektrisch leitend mit
der Rückseite des Halbleiterkörper» verbunden ist, bei diesem einfachen Gehäuse eine große Leistung im
Halbleiterkörper zu erzeugen, wobei ein starker Temperaturanstieg des Halbleiterkörpers vermieden
wird. Weiter erhält die Halbleiteranordnung durch den Kühlkörper eine zusätzliche Festigkeit und der Kühlkörper
schützt die Rückseite; des Kristalls und den der öffnung in der Trägerplatte zugewandten Folienteil.
Damit die Halbleiteranordnung in öffnungen einer
Platte mit gedruckter Verdrahtung gesteckt werden kann, wobei dennoch die Trägerplatte in einem Abstand
von der Printplatte bleibt, kann die Anordnung mit einem in Richtung der Stromzuführungsstifte ragenden
Anschlagelement versehen sein.
Bei der Weiterbildung gemäß Anspruch 4 wird eine i~>
sehr günstige Wärmeabfuhr erhalten, die Trägerplatte besonders gut geschützt und der untere Rand jedes der
Schenkel des U sind als Anschlag bei der Montage der
Halbleiteranordnung in einer mit öffnungen versehenen Platte mit gedruckter Verdrahtung wirksam.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sip.1 in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher
beschrieben.
F i g. 1 bis 3 zeigt eine biegsame Kunststoffolie und eine Trägerplatte, auf der die Folie befestigt wird. Die η
Folie 1 besteht aus einem Kunststoff, der elektrisch isolierend ist und einer Temperatur bis 4500C
ausgesetzt werden kann, wie ein Polyimid; die Folie kann eine Stärke von beispielsweise 25 μΐη haben. Auf
dieser Folie ist ein Muster aus metallenen Leiterbahnen jo 2 angebracht Dieses kann mittels einer lichtempfindlichen
Substanz erfolgen, die nach Belichtung imstande ist, Metallkeime aus einer Lösung von Metallsalzen, wie
Quecksilbersalzen, Silber-, Gold-, Platin- und Paladiumsalzen, zu liefern. Das entstandene Keimmuster kann
beispielsweise durch stromloses Niederschlagen von Kupfer und gegebenenfalls durch nachfolgendes galvanisches
Anwachsen verstärkt werden. Das Metallbahnenmuster kann auch auf eine andere Art und Weise
erhalten werden, und zwar beispielsweise durch Aufdampfen einer Schicht des gewünschten Metalls auf
die Folie, wobei die nicht zu metallisierenden Stellen mit Hilfe eines Photoätzverfahrens entfernt werden. Der in
F i g. 1 dargestellte Folienteil wird vorzugsweise durch Ausschneiden aus einer großen Folie, auf der die ·»■-,
Leiterbahnen 2 in Reihen und Spalten angebracht sind, erhalten.
Auf der Folie 1 wird ein scheibenförmiger Halbleiterkörper
3 befestigt, der beispielsweise eine integrierte Schaltung enthält. Der Halbleiterkörper ist mit metallenen
Kontaktflächen 4 versehen, die etwas über die Scheibenoberfläche herausragen. Diese Kontaktflächen
4 werden mit den inneren Enden der Leiterbahnen 2 verlötet, gegebenenfalls ultraschallverschweißt. Vorzugsweise
wird nun die mit Kontakten versehene Seine ,, des Halbleiterkörpers, die der Folie zugewandt ist, mit
einem Passivierungsmittel 5 bedeckt. Dazu wird vorzugsweise ein lösungsmittelfreies Gemisch aus
einem Amino-Alkyl-Silan mit einem Epoxidharz verwendet,
welches eine ausgezeichnete passivierende no
Wirkung hat Es ist vor dem Aushärten dünnflüssig und saugt sich folglich durch Kapillarwirkung in den einige
Mikrometer breiten Spalt zwischen der Folie und dem Halbleiterkörper. Außerdem weist es die besonders
günstige Eigenschaft auf, daß es nach dem Aushärten als b'.
ausgezeichnetes Haftmittel wirksam ist. Auf diese Weise wird eine sehr gute Haftung zwischen Halbleiterkörper
3 und Folie 1 erhalten, wobei zugleich vermieden wird, daß Feuchtigkeit and Schmutz bis ?.ur wirksamen
Seite des Halbleiterkörpers vordringen können. Der Halbleiterkörper kann bei Bedarf mit einer passivierenden
Glasschicht bedeckt werden.
Die Trägerplatte 6, siehe Fig.3, besteht aus
Isoliermaterial, beispielsweise aus Hartpapier oder einem keramischen Material. Durch die Trägerplatte 6
sind Stromzuführungsstifte 7 hindurchgeführt die an einer Seite aus der Trägerplatte herausragen. An dieser
Seite ist die Oberfläche der Trägerplatte 6 mit Leiterbahnen 8 versehen, die beispielsweise aus einer
25 μπι dicken Kupferschicht bestehen können, die mit
einer dünnen gut lötbaren Metallschicht, wie Blei-Zinn oder Nickel-Gold, bedeckt ist Die Leiterbahnen 8 sind
an einem Ende mit den Stromzuführungsstiften 7 elektrisch verbunden, beispielsweise durch Verlötung.
Die anderen Enden sind in einem Muster angeordnet, das den vom Halbleiterkörper 3 abgewandten Enden
der Leiterbahnen 2 auf der isol'srenden Folie 1 entspricht
Die Folie 1 mit dem Halbleiterkörper 3 wird nun auf der Trägerplatte 6 angeordnet, wobei die Folie
zwischen den Stromzuführungsstiften 7 liegt, dergestalt, daß der Halbleiterkörper 3 und die Leiterbahnen 2 auf
der Foiie der mit den Leiterbahnen 8 versehenen Trägerplattenoberfläche zugewandt sind. Die aufeinanderliegender)
Enden der Leiterbahnen 2 und 8 werden miteinander verlötet
Die auf diese Weise entstandene Halbleiteranordnung von der eine Seitenansicht in F i g. 4 dargestellt ist,
ist nun einbaufertig. Der Aufbau ist sehr einfach, die Halbleiteranordnung ist in Massenfertigung herstellbar
und bietet einen ausreichenden Schutz des Halbleiterkörpers 3 und der Folie. Die zwischen den Stromzuführungsstiften
7 liegende Folie mit dem Halbleiterkörper wird von den Stiften vor Beschädigung geschützt.
Feuchtigkeit und Schmutz können infoige des Passivierungsmittels
den Halbleiterkörper nicht erreichen. Die Stromzuführungsstifte können derart angeordnet sein,
daß diese Halbleiteranordnung in öffnungen einer Platte mit einer gedruckten Verdrahtung befestigt
werden kann.
In Fig.5 ist eine ähnliche Halbleiteranordnung
dargestellt, wobei jedoch in der Mitte der Trägerplatte 9 eine hindurchgehende öffnung 10 vorhanden ist. Der
Halbleiterkörper 3 liegt nun nicht mit der Rückseite gegen die Trägerplatte, sondern in der öffnung 10. Auf
diese Weise ist die Folie 1 nicht gespannt und gekrümmt, sondern sie liegt flach gegen die Trägerplatte. Zum
Schutz der Rückseite des Halbleiterkörpers kann der Hohlraum 10 beispielsweise mit einem schützenden
Kunststoff angefüllt sein.
Fig.δ zeigt eine ähnliche Ausführung wie Fig.5.
Hier ist jedoch eine Kühlplatte 11 als Gehäusebestandteil
vorgesehen, die sich über die von den Stromzuführungsstiften 7 abgewandte Oberfläche der Trägerplatte
9 erstreckt. Die Kühlplatte U enthält einen Vorsprung 12, der bis an die Rückseite des Halbleiterkörpers ragt
und vorzugsweise daran befestigt ist, beispielsweise mit Hilfe einer wärmeleitenden und gegebenenfalls elektrisch
leitenden Substanz wie Klebstoff bzw. Zinnlot. Die Kühlplatte 11 kann auf beliebige Weise an der
Trägerplatte 9 befestigt sein, beispielsweise durch Verkleben. Auch kar ,i sie mit einer an der Oberseite der
Trägerplatte vorgesehenen Metallfläche verlötet sein. Diese Kühlplatte, die normalerweise aus Aluminium
oder Kupfer besteht, macht die Anordnung stabiler, zugleich kann der Halbleiterkörper wesentlich höher
belastet werden als ohne Verwendung der Kühlplatte.
Eine günstige Ausführungsform der Halbleiteranordnung
ist in Fi g. 7 dargestellt. Dabei ist eine Trägerplatte 9 mit einem Hohlraum 10 vorhanden, in den der
Halbleiterkörper fällt. Die Kühlplatte 13 ist im wesentlichen U-förmig ausgebildet. Die Schenkel 14 der
Kühlplatte sind in Richtung der Stromzuführungsstifte 7 abgebogen und ragen bis etwas unter die Trägerplatte 9
heraus. In dem gegen die obere Seite der Trägerplatte liegenden Teil der Kühlplatte ist ein durchgeprägter Teil
15 vorgesehen, der bis an den Halbleiterkörper 3 ragt. Dieser Teil kann wieder wärmeleitend und gegebenenfalls
elektrisch leitend mit dem Halbleiterkörper verbunden sein. Die Schenkel 14 sind an einigen unter
der Trägerplatte 9 liegenden Stellen etwas eingedrückt, wodurch Vorsprünge 16 entstehen, so daß die
Kühlplatte 13 fest mit der Trägerplatte 9 verbunden ist.
anordnung sogar kleiner sein kann, da die Schenkel 20 nicht aus der Trägerplatte herausragen.
Es kann, um eine äußerst große Wärmeabfuhr zu erreichen, noch ein zusätzliches Kühlelement 23
verwendet werden, wie es in Fig. 10 dargestellt ist.
Zwischen den Schenkeln 20 der Kühlplatte 19 ist der Sockel eines mit Kühlrippen versehenen Kühlelementes
23 angeordnet. Dieses Kühlelement kann beispielsweise aus Aluminium bestehen und läßt sich auf einfache
Weise durch Tiefziehen herstellen. Es kann beispielsweise klemmend in der Kühlplatte 19 befestigt werden, und
zwar dadurch, daß Teile der Schenkel 20 gegen den Sockel des Kühlelements gedrückt werden.
Es kann erforderlich sein, daß es eine elektrische Verbindung zwischen der Kühlplatte und einer der
Kontaktstellen des Halbleiterkörpers gibt. Dieses läßt sich auf verschiedene Weise ermöglichen. So kann an
l»ic dui UiCSC TT eise gcuiiucic nuii^iauc Mai eilte seilt
große Kühlwirkung. Weiter bildet sie eine ausgezeichnete Schutzhaube für die Trägerplatte mit der darauf
befestigten Folie und macht die gesamte Anordnung besonders stabil. Die unteren Enden der Schenkel 14
können als Anschlag bei der Montage der Anordnung in öffnungen einer Platte mit aufgedruckter Verdrahtung
wirksam sein, so daß die untere Seite der Trägerplatte und die Folie dann nicht gegen die Platte mit
aufgedruckter Verdrahtung drücken können.
Die F i g. 8 und 9 zeigen eine andere Ausführungsfonn
einer Halbleiteranordnung mit einer sehr günstig wirkenden Kühlplatte 19. Die Trägerplatte 17 ist dabei
mit zwei weiteren vorzugsweise kreisförmigen öffnungen 18 versehen. Die Kühlplatte 19 ist wieder U-förmig
ausgebildet. Die Schenkel 20 sind nun jedoch nach oben gerichtet. Die Kühlplatte weist weiter einen durchgeprägten
Teil auf, der mit 21 bezeichnet ist. Dieser Teil 21 ragt bis an den Halbleiterkörper 3 und ist wärmeleitend
und gegebenenfalls elektrisch leitend daran befestigt. Die Kühlplatte 19 ist mit zwei ringförmigen Vorsprüngen
22 versehen. Die Befestigung der Kühlplatte 19 an der Trägerplatte 17 erfolgt vorzugsweise durch Falzen
der ringförmigen Vorsprünge 22 in den öffnungen 18 der Trägerplatte. Bei Verwendung dieser Kühlplatte ist
die Kühlleistung ebenso günstig wie bei der Ausführungsform nach F i g. 7, wobei die Breite der Halbleiter-
Trägerplatte ein Leiter angeordnet werden, der durch Verlötung mit der Kühlplatte sowie mit einem
Leiterstift verbunden ist. In Fig. 7 ist ein derartiger Leiter 24 als Beispiel gestrichelt dargestellt.
Es ist auch möglich, die Kühlplatte mit einer Zunge zu versehen, die beispielsweise in Fig.8 gestrichelt
dargestellt und mit 25 bezeichnet ist. Diese Zunge ist mit einer der Leiterbahnen 8 auf der Trägerplatte
verbund·...!. Die Zunge kann auch derart ausgebildet
werden, daß eine der Leiterbahnen der Folie 1 daran befestigt wird.
Fig. 11 zeigt die Stanzstruktur uner Kühlplatte, die
beispielsweise bei einer Halbleiteranordnung das in Fig.8 bis 10 dargestellten Typs verwendet werden
kann. Die Schenkel 20 werden nach oben gebogen. Die Teile 26 dienen dazu, gegen das zusätzliche Kühlelement
23 gedrückt zu werden und dieses festzuklemmen. Die Vorsprünge 27 werden nach unten abgewinkelt, und
zwar in Richtung der Stromzuführungsstifte, und bilden einen Anschlag bei der Montage der Halbleiteranordnung
auf einer Platte mit einer gedruckten Verdrahtung. Die Zunge 25 wird auf die in F i g. 8 dargestellte Art und
Weise abgewinkelt und an einer der Leiterbahnen der Trägerplatte oder der Folie 1 elektrisch leitend
befestigt.
Claims (9)
1. Halbleiteranordnung mit einem Halbleiterkörper, dessen Kontaktstellen mit Enden metallener
Leiterbahnen auf einer biegsamen Folie aus isolierendem Kunststoff verbunden sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halbleiteranordnung eine isolierende Trägerplatte (6,9,17) aufweist,
die auf einer der Hauptflächen mit einem Muster metallener Leiterbahnen (8) versehen ist, wobei
Stromzuführungsstifte (7) seitlich durch die Trägerplatte hindurchgeführt und mit den Enden der
Leiterbahnen (8) elektrisch verbunden sind, daß die Kunststoffolie (1) mit dem darauf befestigten
Halbleiterkörper (3) zwischen den Stromzuführungsstiften (7) liegt, den Halbleiterkörper (3) und
die Leiterbahnen (2) zu den metallenen Leiterbahnen (8) hin gerichtet, wobei die vom Halbleiterkörper
(3) abgewandten Enden der Leiterbahnen (2) auf der Kunststoffolie (1) mit den von den Stromzuführungsstiften
(7) abgewandten Enden der Leiterbahnen (8) auf der Trägerplatte elektrisch und mechanisch verbunden sind.
2. Halbleiteranordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (6) mit einer
öffnung (10) versehen ist, in dir der Halbleiterkörper
(3) liegt.
3. Halbleiteranordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kühlplatte (11; 13,19) mit
der Trägerplatte (6, 9) verbunden ist, wobei die Kühlplatte sic:<
wenigstens über einen Teil der vom Leitermuster abgewandten H?".ptfläche der Trägerplatte
erstreckt und einen herausragenden Teil aufweist, der in der Öffnung (10)^er Trägerplatte (9)
bis an die Rückseite des Halbleiterkörpers (3) ragt
4. Halbleiteranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlplatte (13) U-förmig
ausgebildet ist, wobei die Schenkel des U in Richtung der Stromzuführungsstifte (7) weisen und jenseits
der Trägerplatte (9) liegende Stellen der Schenkel bis unter die Trägerplatte durchgedrückt sind, um
die Kühlplatte (13) an der Trägerplatte (7) zu befestigen.
5. Halbleiteranordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (7) mit
wenigstens zwei weiteren öffnungen (18) versehen ist, während die Kühlplatte (19) wenigstens zwei
ringförmige Vorsprünge (22) enthält, die in den genannten öffnungen der Trägerplatte befestigt
sind.
6. Halbleiteranordnung nach Anspruch 3 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlplatte (19)
Teile (20) aufweist, die in einer den Stromzuführungsstiften (7) entgegengesetzten Richtung abgebogen
sind.
7. Halbleiteranordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Teilen (20) der
Kühlplatte (19) ein mit Kühlrippen versehenes, Kühlelement befestigt ist.
8. Halbleiteranordnung nach einem der AnsprO
ehe 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich auf der
vom Leitermuster (8) abgewandten Seite der Trägerplatte (6) ein Stromleiter (24) befindet, der mit
der Kühlplatte (13) sowie mit einem der Stromzuführungsstifte (7) verbunden ist
9. Halbleiteranordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kühlplatte (19) mit einer Zunge (25) versehen ist, die
zur Unterseite der Trägerplatte (17) hin abgewinkelt und dort mit einer der Leiterbahnen (2) der
Kunststoffolie (1) oder mit einer der Leiterbahnen (8) der Trägerplatte verbunden ist
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