DE2322582B2 - Sicherungseinsatz - Google Patents
SicherungseinsatzInfo
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- H01—ELECTRIC ELEMENTS
- H01H—ELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
- H01H85/00—Protective devices in which the current flows through a part of fusible material and this current is interrupted by displacement of the fusible material when this current becomes excessive
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- H01H85/05—Component parts thereof
- H01H85/165—Casings
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Sicherungseinsatz gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Ein
derartiger Sicherungseinsatz ist aus der DE-AS 57 266 bekannt. Dieser Sicherungseinsatz weist zwei
Teilgehäuse auf, die über ein zylindrisches Rohr geschoben und mittels Schraubverbindungen miteinander
verbunden sind. Dieser bekannte Sicherungseinsatz weist den Nachteil auf, daß durch die Schrauben und
Muttern der Aufbau und die Montage recht kostspielig ist.
Es sind weitere Sicherungseinsätze bekannt (NL-PS 97 133), bei denen die beiden Hälften des Gehäuses
mittels an die Gehäusehälften angegossener Nocken sowie mittels Schraubenbolzen aneinander befestigt
sind, wobei die Anordnung, die aus den beiden Koniaktmessern mit daran befestigten Endplatten,
zwischen denen die Schmelzleiter verspannt sind, besteht, in dem teilbaren Gehäuse untergebracht sind.
Die Endplatten werden ihrerseits mit den Gehäusehälften verschraubt, und hierzu werden die Schrauben von
außen nach innen durch Löcher in den Grifflaschen und durch Löcher in den Gehäusehälften hindurchgesteckt
und in Gewindelöchern in den Endplatten eingeschraubt Auch bei diesen Sicherungseinsätzen ist der
Aufbau und die Herstellung wegen der zahlreichen Schrauben und Muttern kostspielig.
Aus der DE-AS 11 70 520 ist ein Sicherungseinsatz
bekannt, bei dem die Schnittflächen der Gehäuseteile in der Schnittebene verklebt sind Die Klebeflächen sind
relativ schmale, dem Querschnitt der Gehäusewand entsprechende Flächen, so daß durch Kleben keine
sichere Verbindung gewährleistet ist Darüber hinaus liegen die Klebeflächen bei der bekannten Sicherung
stumpf aufeinander und besitzen keine mechanische Halterung, so daß auch hier die mechanische Stabilität
zu wünschen übrig läßt Bei Schmelzen des Schmelzleiters kann im Inneren der Sicherungspatrone ein
erheblicher Druck entstehen, durch den die Klebeverbindung bei der bekannten Sicherung auf Zug belastet
wird, was bei Klebeverbindungen wesentlich ungünstiger und wesentlich weniger betriebssicher ist als eine
Druck- oder Scherbelastung der Klebeverbindung.
Aus der DE-AS 12 77 991 ist eine mittels Klebeverbindungen zusammengefügte Sicherung bekannt, bei
der die Klebeverbindung im Falle einer Druckentwicklung in der Patrone auf Abscherung belastet wird. Die
Klebeflächen bei dieser bekannten Sicherungseinrichtung sind jedoch relativ klein, so daß in diesem Falle eine
gute mechanische Stabilität nicht gewährleistet ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Sicherungseinsatz zu schaffen, der keine Schraubverbindungen
aufweist also einfacher im Aufbau und wirtschaftlicher herstellbar ist, und dennoch eine hohe
Betriebssicherheit gewährleistet
♦5 Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Durch die Klebeverbindungen werden Schraubverbindungen
vermieden und der Aufbau und die Montage des Sicherungseinsaitzes daher vereinfacht. Die beiden
Gehäusehälften umschließen das zylindrische Rohr vollständig, so daß auch eine gute mechanische
Stabilität gewährleistet ist Da die gesamte Außenfläche des Rohres als Klebefläche dient, läßt sich wegen der
großen Klebefläche weiterhin eine sehr sichere Klebeverbindung zwischen Rohr und Gehäuseteilen
schaffen. Bei Entstehen eines Überdrucks in der Patrone wird die Klebeverbindung einerseits auf Druck belastet,
d. h. das Rohr wird gegen die Gehäuseteile gedrückt, und andererseits tritt dabei ein auf die Seitenteile der
Gehäuseteile wirkender Druck auf, der auf die Klebeverbindung statt einer Zugkraft eine Scherkraft
ausübt, die die Klebeverbindung wesentlich geringer belastet. Abgesehen von der Tatsache, daß die
Klebefläche bei der erfindungsgemäßen Sicherung relativ groß ist, und daß auf Grund der Konstruktion
eine mechanische Stabilität geschaffen wird, bewirkt lediglich eine Teilkomponente des in der Patrone
entstehenden Drucks eine Scherkraft auf die Klebever-
bindung und es tritt überhaupt keine Zugbelastung bei
der Klebeverbindung auf. Die erfindungsgemäße Sicherung ist daher sowohl konstruktionsmäßig als auch
von der Klebeverbindung her wesentlich einfacher und kostengünstiger herzustellen und sie ist auch wesentlich
betriebssicherer.
Mit der Ausgestaltung gemäß Anspruch 2 erzielt man ebenfalls eine sehr einfache Montage.
Durch Abschrägen der Ränder wenigstens einer der Halbschalen gemäß Anspruch 3 wird erreicht, daß das
zylindrische Rohr während der Verklebung mit den
Gehäusehälften elastisch an diese Gehäusehälften angedrückt wird, was zu einem besseren Klemmen
zwischen den Rchrhalbteilen und den Gehäuseteilen führt Die in den Ansprüchen 4 bis 7 angegebenen
Merkmale führen zu einer einfachen Montage, weil damit die Teile zueinander auf einfache Weise zentriert
werden können. Durch Ausbilden von Aussparungen in den Endplatten und von entsprechenden Nocken in den
Gehäusehälften gemäß Anspruch 7 erhalten die Gehäusehälften zu den Kontaktmessern eine genau
definierte Lage, so daß dadurch die Montage sicherer und einfacher vorgenommen werden kann.
Die gegenüber den Kontaktmessern isolierten Grifflaschen an den Gehäusehälften gemäß Anspruch 8
ermöglichen das Anfassen ohne Gefahr für die Person, so daß dadurch eine größere Sicherheit erzielt wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert Es zeigt
F i g. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Sicherungseinsatzes im auseinandergenommenen Zustand,
Fig.2 einen Längsschnitt des Sicherungseinsatzes aus F i g. 1,
F i g. 3 eine Seitenansicht des aus zwei Halbschalen bestehenden zylindrischen Rohres.
Der erfindungsgemäße Sicherungseinsatz besteht aus zwei zylindrischen Gehäusehälften 1, 2, die an ihren
Enden je mit einer länglichen Aussparung 3,4 versehen sind, die Kontaktmesser 5, 6 aufnehmen. Die Kontaktmesser 5,6 sind jeweils an einer Endplatte 7,8 befestigt,
zwischen denen Schmelzleiter 9 befestigt sind.
Um das Gebilde, bestehend aus den Kontaktmessern 5,6, den Endplatten 7,8 und den Schmelzleitern 9 sind
zwei isolierende Halbschalen 10,11 angeordnet, die an
der Außenseite mit der inneren Mantelfläche 12,13 der Gehäusehälften 1, 2 verleimt sind. Zum Erhalt einer
starken Klemmwirkung zwischen dem aus den Halbschalen 10, Ii bestehenden zylindrischen Rohr und der
Innenseite der Gehäusehälften 1,2 sind, wie aus F i g. 3
hervorgeht, die beiden Halbschalen 10, 11 von ihrer
Mitte 14 her zu den beiden Enden 15,16 abgeschrägt. In dieser Weise erhält das zylindrische Rohr an den Enden
elastische Eigenschaften.
Wie aus F i g. 1,2 hervorgeht, sind die runden Ränder
der Halbschalen 10,11 mit Nuten 17,18 versehen, in die
die Endplatten 7,8 passen, so daß diese Endplatten 7,8
von den beiden Halbschalen 10,11 sowohl gegenseitig in Abstand gehalten als auch zu den Gehäusehälften 1,2
ίο zentriert werden.
Die Endplatten 7,8 sind je mit einem Nocken 19, 20
versehen, der in eine entsprechende Aussparung 21, 22 der zylindrischen Haibschaien 10, 11 paßt, so daß die
beiden Kontaktmesser 5,6 in der gleichen Lage aus dem
Die Endplatten 7, 8 sind ebenfalls mit Aussparungen 23, 24 versehen, die mit entsprechenden Nocken 25, 26
in den Gehäusehälften 1, 2 zusammenarbeiten, so daß die Gehäusehälften 1,2 zu den Kontaktmessern 5,6 eine
definierte Lage haben.
Der Sicherungseinsatz weist ebenfalls Grifflaschen 27, 28 auf, die gegen die Kontaktmesser 5, 6 isoliert an
den Gehäusehälften 1, 2 befestigt sind. Wenn der Sicherungseinsatz in einer Verteileranlage aufgenom
men ist, können die Grifflaschen 27, 28 ohne Gefahr
berührt werden.
Der Sicherungseinsatz wird folgendermaßen montiert Zunächst werden die beiden Kontaktmesser 5, 6
mit den Endplatten 7, 8 verschweißt und anschließend
werden die benötigten Schmelzleiter 9 zwischen den
Endplatten angeordnet Dann werden die beiden Halbschalen 10,11 auf die Endplatten 7,8 gesetzt, wobei
letztere in den Nuten 17, 18 zu liegen kommen. Dabei sollen die Nocken 19, 20 an den Endplatten 7, 8 in die
Aussparungen 21, 22 der Halbschalen 10, 11 fallen. Anschließend wird die äußere Oberfläche der Halbschalen 10,11 und die innere Mantelfläche 12,13 der beiden
Gehäusehälften 1, 2 mit einer dünnen Leimschicht versehen, wonach die beiden Gehäusehälften 1,2 derart
auf die beiden Halbschalen 10,11 aufgeschoben werden, daß die Kontaktmesser 5, 6 durch die länglichen
Aussparungen 3,4 in den Gehäusehälften 1,2 hindurchragen und die Aussparungen 23, 24 in den Endplatten 7,
8 die Nocken 25, 26 in den Gehäusehälften 1, 2
aufnehmen. Nachdem der Leim ausgehärtet ist, wird das
Gehäuse durch eine Füllöffnung 29 hindurch mit Sand gefüllt und die Füllöffnung 29 wird mit einem
Kunststoffpfropfen verschloßen. Eine andere öffnung 30 dient zur Aufnahme eines Melders. Der Sicherungs
einsatz ist jetzt einsatzbereit.
Claims (8)
1. Sicherungseinsatz bestehend aus einem im wesentlichen zylindrischen Gehäuse, aus dem
beidseitig Kontaktmesser herausragen, die durch einen Schmelzleiter oder mehrere parallele, im
Gehäuse befindliche Schmelzleiter verbunden sind, wobei das Gehäuse in einer Ebene senkrecht zur
Gehäuselängsachse in zwei symmetrische Gehäusehälften unterteilt ist und diese beiden Gehäusehälften
ein koaxiales zylindrisches Rohr aus Isolierwerkstoff umgeben, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden aus Isolierwerkstoff bestehenden Gehäusehälften (1, 2) mittels des zylindrischen
Rohres (Halbschalen 10, 11) aus Isolierwerkstoff derart aneinander befestigt sind, daß die beiden
Gehäusehälften (1, 2) über das Rohr (Halbschalen (10,11) geschoben sind und die innere Mantelfläche
(12, 13) der Gehäusehälften (I1 2) mit der äußeren
Oberfläche des Rohres (Halbschalen 10,11) verklebt ist.
2. Sicherungseinsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zylindrische Rohr in der
Ebene der Gehäuselängsachse in zwei Halbschalen (10, Ungeteilt ist
3. Sicherungseinsatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder in der Teilungsebene
wenigstens einer dieser Halbschalen (10,11) von der Mitte (14) aus zu den Enden (15,16) abgeschrägt
sind.
4. Sicherungseinsatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß von den Enden
(15,16) des Rohres (Halbschalen 10,11) Endplatten
(7,8), an denen die Schmelzleiter (9) befestigt sind, in gegenseitigem Abstand gehalten sind.
5. Sicherungseinsatz nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (15, 16) des
zylindrischen Rohres (Halbschalen 10, 11) jeweils mit Nuten (17,18) versehen sind, die die Endplatten
(7,8) aufnehmen.
6. Sicherungseinsatz nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Endplatten (7, 8)
mit je einem Nocken (19, 20) versehen sind, der in eine entsprechende Aussparung (21, 22) im zylindrischen
Rohr (Halbschalen 10, U) paßt.
7. Sicherungseinsatz nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Endplatten (7,
8) mit Aussparungen (23, 24) versehen sind, die mit entsprechenden Nocken (25,26) in den Gehäusehälften
(1,2) zusammenarbeiten.
8. Sicherungseinsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den Gehäusehälften (1, 2)
Grifflaschen (27, 28) befestigt sind, die gegenüber den Kontaktmessern (5,6) isoliert sind.
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