DE2342285B2 - Verfahren zur herstellung eines scheibenfoermigen datentraegers - Google Patents
Verfahren zur herstellung eines scheibenfoermigen datentraegersInfo
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Description
45
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines scheibenförmigen Datenträgers mit
einer spiralförmigen oder aus konzentrischen Kreisen aufgebauten Datenspur, bei dem ein aus einer Platte mit
einer darüber angebrachten photoempfindlichen Schicht bestehender Datenträger gedreht und von einer
punktförmigen Strahlungsquelle, insbesondere einem von einem Laser gelieferten Strahlungsbündel, intermittierend
während der den Daten entsprechenden veränderlichen Periode beleuchtet oder nicht beleuchtet
wird, wonach entweder an den beleuchteten oder den nicht beleuchteten Stellen das unter der photoempfindlichen
Schicht liegende Material in einer bestimmten Tiefe weggeätzt wird.
Für das Auslesen eines solchen Datenträgers kommt es darauf an, daß die Oberflächen der Blöcke und der
Grube jeweils in Ebenen liegen, die einen definierten Abstand gegeneinander aufweisen. So soll z. B. bei
Abtastung mit einem reflektierten Lichtstrahl der Weglängenuntefschied ein ungerades Vielfaches einer
halben Wellenlänge betragen, d. h. z. B., daß die Ebene Her Gruben sich von der Ebene der Blöcke um eine
Viertelwellenlänge des abtastenden Lichtes unterscheidet
Aus der DT-OS- 2031515 st ein Verfahren zur
Speicherung von Information bekannt bei dem auf einem geeigneten Träger eine Photolackschicht aufgebracht
wird und die Aufzeichnung mit Hilfe eines modulierten Lichtstrahles erfolgt Die Tiefe und Größe
des durch Belichtung und Abätzen erfolgenden Materialabtrages ist dabei von der Belichtungsstärke abhängig
und kann Anforderungen an hohe Genauigkeit nur schwer erfüHea
Bei einem Verfahren der eingangs erwähnten Art wird in einfacher Weise eine sehr hohe Genauigkeit
erzielt wenn gemäß der Erfindung zwischen der Platte und der photoempfindlichen Schicht eine dünne
Basisschicht mit einer definierten Gesamthöhe angebracht ist die mit Hilfe eines selektiven Ätzverfahrens,
bei dem das Material der Platte nicht oder nahezu nicht angegriffen wird, an den durch die Belichtung der
photoempfindlichen Schicht bestimmten Stellen abgetragen wi'd.
Insbesondere kann auf dem scheibenförmigen Datenträger
ein Photolack angebracht werden, der durch Verdrehung der Scheibe in bezug auf eine punktförmige
Lichtquelle, insbesondere einen Laser, intermittierend während den Daten entsprechender veränderlicher
Perioden beleuchtet und nicht beleuchtet wird. Anschließend wird nach dem Entwickeln des Photolackes
die gewünschte Datenspur erhalten, wonach diese durch selektive Ätzung der Basisschicht in ein entsprechendes
Muster von Blöcken definierter Höhe in dieser Schicht umgewandelt wird. Auch können insbesondere thermoplastische
Materialien verwendet werden, in denen unter der Einwirkung des auffallenden Lichtes und nach
einer an sich bekannten Behandlung die gewünschte Datenspur angebracht wird.
Der Vollständigkeit halber sei bemerkt, daß aus der DT-AS 12 77 344 ein Verfahren zur Informationsspeicherung
bekannt ist, bei dem auf einer Unterlage aus relativ hochschmelzendem Material eine Speicherschicht
vorwiegend konstanter Stärke aus einem niedrigschmelzenden Material angebracht ist, das
mittels eines Energiestrahles durch Erhitzen entfernt wird. Abgesehen von der dabei erforderlichen hohen
Energie ist es schwierig, das Entfernen des Materials mit sauberen Kanten und ohne Rückstände auf der
Grundfläche der Vertiefungen zu erreichen. Nach der Erfindung jedoch kann eine hohe Qualität der
Aufzeichnung ohne wesentliche Schwierigkeiten erreicht werden.
Durch das Verfahren nach der Erfindung wird ein äußerst zuverlässiges Verfahren mit einem hohen
Auflösungsvermögen zum Anbringen der gewünschten Datenspur erhalten. Ausricht- und Zentrierprobleme
werden dabei automatisch vermieden. Die angewandte »dünne Basisschicht« ermöglicht es weiter, über die
ganze Oberfläche der Platte den gewünschten Höhenunterschied zwischen den Blöcken, aus denen die
Datenspur aufgebaut ist, aufrechtzuerhalten.
Die Erfindung wird nachstehend beispielsweise an Hand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
F i g. 1 eine Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach der Erfindung und
F i g. 2 verschiedene Stufen der Herstellung des durch dieses Verfahren erhaltenen Datenträgers.
In den Figuren bezeichnet 1 eine Glasplatte, an die in bezug auf Kratzer, Gruben und mikroskopische
Unebenheiten hohe Anforderungen gestellt werden
'■f
(Oberflächensprunge weniger als ζ. Β. 1 :1000), aber
deren makroskopische Flachheit nicht besser als z. B. 30 μπι zu sein braucht Nach Reinigung der Platte wird
eine gut haftende Basisschicht 2 (Fig. 2a) angebracht,
die vorzugsweise nicht oder schwachleitend, kratzbeständig, abriebfest und gut ätzbar ist Als Beispiel für
eine derartige Basisschicht wird SiOx mit χ zwischen 1
und 2 gewählt, das in einer Vakuumglocke auf die Platte 1 aufgedampft wird. Mit dieser Technik wird erreicht,
daß die Schicht 2 über die ganze Oberfläche der Platte «° die erforderlichen Höhentoleranzen nach wie vor
erfüllt Auf der Basisschicht 2 wird danach eine sehr dünne Metallschicht 3 angebracht Als geeignetes
Metall wird z. B. Chrom gewählt, das mit Hilfe eines
Sputterverfahrens nahezu fehlerfrei angebracht werden kana Dann wird darauf eine Photolackschicht 4
angebracht Die Dicke dieser Schicht ist derart gewählt daß das Licht über eine genügende Tiefe darin
eindringen kann, aber daß dennoch darin genaue und reproduzierbare Daten festgelegt werden können.
Die Platte 1 weist einen kreisförmigen Umfang auf und wird um ihre Achse mit Hilfe eines Motors 5 in
Drehung versetzt, der mit Hilfe eines Schlittens 6 in radialer Richtung bewegbar ist Über der Platte 1
befindet sich ein optisches System 7, mit dessen Hilfe das Licht eines Lasers 8 nach Reflexion über eine
Anzahl Prismen 9,10 und 11 auf die Platte 1 fokussiert
wird. In dem Strahlengang von 8 zu 7 befinde;.- sich
ferner eine Blende 12 und ein Lichtmodulator 13, mit deren Hilfe dafür gesorgt werden kann, daß während
einer den Daten an den Klemmen 14 entsprechenden Zeitdauer ein Lichtpunkt auf der Photolackschicht der
Platte 1 abgebildet wird.
Wenn sich der Schlitten 6 gleichmäßig bewegt, wird die Photolackschicht der Platte 1 gemäß einer
spiralförmigen Spur intermittierend entsprechend den Daten beleuchtet und nicht beleuchtet werden; wenn
der Schlitten 6 nach jeder Umdrehung um einen Schritt verschoben wird, werden konzentrische kreisförmige
Spuren auf ähnliche Weise beleuchtet Die Beleuchtungsstärke wird dem Abstand der Datenspur von der
Drehachse der Platte proportional gewählt, so daß das Produkt der Beleuchtungsstärke und der Beleuchtungszeit konstant bleibt.
Je nach dem Typ des Photolacks werden nach Entwicklung entweder die beleuchteten oder die
unbeleuchteten Teile verschwinden (F i g. 2b). Nach dem anschließend durchgeführten Ätzvorgang wird das
Material der Schichten 3 und 2 an denjenigen Stellen, an denen die Photolackschicht 4 fehlt entfernt werden.
Dieser Ätzvorgang kann grundsätzlich mit Hilfe einer oder mehrerer geeigneter Ätzflüssigkeiten, z. B. mit
Hilfe eines ersten das Metall der Schicht 3 lösenden Bades und anschließend eines zweiten das Material der
Basisschicht 2 entfernenden Bades, stattfinden. Es wird ein Sputterverfahren bevorzugt bei dem mit Hilfe einer
Edelgasentladung das Material der Schichten 3 und 2 an den erforderlichen Stellen entfernt wird, nahezu ohne
daß die Platte 1 dabei angegriffen wird.
Die Dicke und das Material der verschiedenen Schichten sind dabei derart gewählt, daß die Schicht 2
eher als der Photolack 4 durchgeätzt ist. Auf diese Weise wird ein zuverlässiges Endergebnis (Fig.2c)
erzielt.
Die Metallschicht 3 erfüllt dabei eine mehrfache Funktion. An erster Stelle haftet die Photolackschicht 4
gut an dieser Schicht, so daß die Gefahr vor Unterätzung an denjenigen Stellen, an denen die
Photolackschicht nach Entwicklung intakt geblieben ist vermieden wird. Dadurch bildet die Schicht 3 zugleich
eüen Schutz vor unerwünschter Unterätzung der Schicht 2. Weiter reflektiert die Schicht 3 das
darauffallende Licht, so daß dieses Licht möglichst zweckmäßig an der erforderlichen Stelle benutzt wird.
Eine andere Funktion der Metallschicht 3 zeigt sich bei der Vorrichtung nach Fig. 1. Das optische System 7
ist in axialer (also vertikaler) Richtung bewegbar in bezug auf die Platte 1 angeordnet und kann durch
Erregung einer Magnetspule 15 verschoben werden. Der Bewegung dieses Systems 7 folgt ein Metalleiter 16,
der mit der Schicht 3 der Platte 1 eine Kapazitätveränderlicher Größe bildet Wenn durch Unflachheit
der Platte 1 diese Kapazität die Neigung haben sollte, sich zu ändern, wird mit Hilfe einer Regelvorrichtung 18
automatisch der Strom durch die Spule 15 derart geregelt daß die genannte Änderung beseitigt wird und
die Scharfeinstellung der Quelle 8 auf die Photolackschicht gewährleistet bleibt
Andere Lösungen werden in der älteren nicht vorveröffentlichten Patentanmeldung P 23 22 725.0 beschrieben.
In dieser Anmeldung ist eine Vorrichtung zum Auslesen eines flachen reflektierenden Aufzeichnungsträgers
beschrieben, auf dem Daten in mindestens einer eine optische Struktur aufweisenden Spur
angebracht sind, welche Vorrichtung eine Strahlungsquelle und ein strahlungsempfindliches Detektionssystem
zur Umwandlung eines von der Quelle gelieferten und von dem Datenträger modulierten Auslesestrahls in
elektrische Signale enthält Dadurch, daß in dem Strahlengang zwischen der Strahlungsquelle und der
Stelle des Aufzeichnungsträgers und in dem Strahlengang zwischen dieser Stelle und dem Signaldetektionssystem
ein gleiches abbildendes Element angebracht wird, können in zusätzlichen strahlungsempfindlichen
Detektoren Signale, die eine Anzeige über die Abweichung zwischen der Istlage der Ebene eines
auszulesenden Spurteiles und der Sollage dieser Ebene geben, ohne Anwendung der im Aufzeichnungsträger
gespeicherten Daten erzeugt werden.
Der nach Fig.2c erhaltene Datenträger kann unmittelbar zum Auslesen der Daten dienen. Durch das
Entfernen der Metallschicht 3 wird eine »Mutterplatte« nach F i g. 2d erhalten.
Diese Mutterplatte kann mit Hilfe üblicher Techniken zur Herstellung eines oder mehrerer Abdrucke
verwendet werden, die wieder als Preßmatrize für aus Kunststoff bestehende Datenträger dienen können.
Analog zu der bei der Herstellung von Schallplatten üblichen Technik kann die Platte mit Hilfe einer
chemischen Versilberungslösung leitend gemacht und dann auf galvanoplastischem Wege zu einer genügenden
Dicke vernickelt werden, um als Preßmatrize benutzt werden zu können. Dabei ist es wichtig, daß die
Schicht 2 die (obengenannten) Eigenschaften aufweist, die es ermöglichen, die Matrize ohne Beschädigung von
der Mutterplatte entfernen zu können.
Eine chemische Versilberungslösung besteht z. B. aus einer ammoniakalischen Silbersalzlösung, die ein Tartrat
und/oder Formaldehyd enthält. Die üblichen galvanischen Vernickelungsbäder sind diejenigen, in
denen Nickel als Sulfat, als Sulfamat oder als Fluoborat vorhanden ist
Grundsätzlich ist es auch möglich, die Metallschicht 3 auf der Mutterplatte zurückzulassen. Vor der Anbringung
der dünnen Silberschicht soll in der Regel die Metallschicht mit einer Trennschicht versehen werden,
damit sich der Abdruck leicht ablösen kann. In dem Falle
der Anwendung einer Chromschicht wird diese z. B. oberflächlich leicht oxydiert
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß nach der
leichten Oxydationsbehandlung der Metalloberfläche der Mutterplatte und nach einer Aktivierungsbehandlung,
z. B. mit Hilfe einer Lösung von SnCl2 und PdCl2,
stromlos eine dünne phosphorhaltige Nickelschicht mit Hilfe einer Lösung angebracht wird, die Nickelsalz,
einen Komplexbildner für Nickelionen und ein Hypophosphit als Reduktionsmittel enthält Darauf kann
dann wieder auf galvanoplastischem Wege eine dicke Nickelschicht abgeschieden werden. Die dünne phosphorhaltige
Nickelschicht, die auf der Preßmatrize an die Oberfläche gelangt, ist wegen ihrer Härte günstig
zur Vergrößerung der Abriebfestigkeit der Matrize.
Grundsätzlich sind auch Abwandlungen des erfindungsgemäßen Verfahrens möglich, die ähnliche Resultate
ergeben. So können andere Materialien für die Basisschicht gewählt werden, die den genannten
Ätzbedingungen entsprechen, z. B. ein anderes Oxyd
oder ein Nitrid, vorausgesetzt, daß die Ätzgeschwindigkeit genügend hoch ist Insbesondere kommt In2Oa in
Betracht. Statt einer Chrommetallschicht kann auch Silber, Nickel oder Titan verwendet werden.
S Sogar kann durch das beschriebene Verfahren direkt eine Matrize zum Pressen von Platten hergestellt
werden, indem z. B. von einer Chromstahlplatte (die dann auch wieder den genannten sehr sitrengen
Anforderungen in bezug auf mikroskopische Llnebenheiten entsprechen muß) ausgegangen wiird, die
gegebenenfalls mit einer dünnen, z. B. auf galvanischem Wege angebrachten Silberschicht versehen wird,
wonach wieder eine Photolackschicht daraulf angebracht wird, die durch das an Hand der F i g. 1
beschriebene Verfahren beleuchtet wird, so daß nach der Entwicklung die gewünschte Datenspur in dem
Silber ausgeätzt werden kann. Der so erhaltene Datenträger ist dann hart und hat eine genügende
Festigkeit, um direkt als Matrize zum Pressen von Platten zu dienen.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Verfahren zur ^Herstellung eines scheibenförmigen
Datenträgers mit einer spiralförmigen oder aus konzentrischen Kreisen aufgebauten Datenspur, bei
dem ein aus einer Platte mit einer darüber angebrachten photoempfindlichen Schicht bestehender
Datenträger gedreht und von einer punktf örmigen Strahlungsquelle, insbesondere einem von
einem Laser gelieferten StrahlungsbündeL intermittierend während der den Daten entsprechenden
veränderlichen Periode beleuchtet oder nicht beleuchtet wird, wonach entweder an den beleuchteten
oder den nicht beleuchteten Stellen das unier der photoempfindlichen Schicht liegende Material in
einer bestimmten Tiefe weggeätzt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Platte (1) und der photoempfindlichen Schicht (4) eine dünne
Basisschicht (2,3) mit einer definierten Gesamthöhe angebracht ist die mit Hilfe eines selektiven
Ätzverfahrens, bei dem das Material der Platte (1) nicht oder nahezu nicht angegriffen wird, an den
durch die Belichtung der photoempfindlichen Schicht (4) bestimmten Stellen abgetragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die dünne Basisschicht (2,3) eine dünne
Metallschicht (3) aufweist die durch die Photolackschicht (4) bedeckt ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet daß die dünne Basisschicht (2) aus
einem Oxid oder einem Nitrid, insbesondere Silicium- oder Indiumoxid, besteht.
4. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3, bei dem die Strahlungsquelle mit Hilfe eines optischen
Systems auf die dünne Basisschicht fokussiert wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des
optischen Systems von dem Datenträger mit Hilfe eines zweiten optischen Systems in Abhängigkeit
von dem Signal eines strahlungsempfindlichen Abstandsdetektionssystems nachgeregelt wird.
Applications Claiming Priority (4)
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Publications (3)
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| DE2342285C3 DE2342285C3 (de) | 1977-09-15 |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0126594A1 (de) * | 1983-05-13 | 1984-11-28 | Sharp Kabushiki Kaisha | Verfahren zur Erzeugung eines optischen Speicherelements |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
| E77 | Valid patent as to the heymanns-index 1977 | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |