DE2342566B2 - Verfahren zum Abtragen einer abgesetzten, teilchenförmigen Feststoffmasse - Google Patents
Verfahren zum Abtragen einer abgesetzten, teilchenförmigen FeststoffmasseInfo
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Description
und Mineralfeststoffen enthalten. Im Laufe der Zeit wird
ein gewisser Anteil des Wassergehaltes beispielsweise durch Verdunstung oder Versickern entfernt, so daß die
zurückbleibenden, teilchenförmigen mineralischen Feststoffe eine halbstarre Feststoffmasse bilden.
Aus verschiedenen Gründen und unter anderem weil derartige Abfailbecken einen ausreichend hohen Mineralgehalt
aufweisen, um eine Ausbeutung wirtschaftlich erscheinen zu lassen, oder weil sich derartige Abfallbekken
über noch nicht aufgebauten Erzlagerstätten befinden, die sich aufgrund der vorhandener. Abfallbekken
nicht abbauen lassen, oder weil derartige Abfallbekken eine Gefährdung aufgrund eines möglichen Bruchs
der Umgrenzung darstellen können, indem die Abfallfeststoffe im Falle eines Bruchs ausfließen, kann aus
diesen oder anderen Gründen erwünscht sein, die mineralischen Abfallfeststoffe aus dem Abfallbecken zu
beseitigen.
Bekannte Verfahren wie z. B. Ausbaggerung eignen sich nur in begrenztem Maße zum Abtragen solcher
Feststoffmassen. In den vorgenannten US-Patentschriften, insbesondere der US-Patentschrift 36 06 479 sind
Verfahren und Vorrichtungen zur Behandlung teilchenförmiger Feststoffe beschrieben, vermittels welcher
eine abgesetzte, teilchenförmige Feststoffmasse durch Flüssigkeitsstrahlen im untersten Bereich des Behälters
wie z. B. eines Schiffsladeraums abgetragen werden. Diese Verfahren und Vorrichtungen eignen sich jedoch
nicht zum Abtragen von der Oberfläche einer abgesetzten, teilchenförmigen Feststoffmasse aus fortschreitend
bis zu einer gewünschten Tiefe. Es besteht daher ein Bedarf für ein neues und verbessertes
Verfahren und eine entsprechende Vorrichtung zum Abtragen einer abgesetzten, teilchenförmigen Feststoffmasse
der vorgenannten Beschaffenheit.
Durch die DT-OS 21 09 287 ist bereits eine Vorrichtung zum Abtragen einer teilchenförmigen Feststoffmasse
im unteren Teil eines Behälters bekanntgeworden, bei der ein Flüssigkeitsstrahl die Feststoffmasse
aufschlämmt und bei der diese Aufschlämmung durch eine Förderpumpe abgesaugt wird. Dabei wird
der Flüssigkeitsstrahl innerhalb der Aufschlämmungszone auf einen bestimmten Weg verschwenkt, so daß
die Feststoffmasse zum Einsturz gebracht und in eine pumpfähige Aufschlämmung überführt wird, die mittels
einer Förderpumpe aus der Aufschlämmzone abgepumpt werden kann. Die US-PS 36 06 036 zeigt eine
ähnliche Vorrichtung, bei der die Lockerung der Feststoffmasse noch durch Schallschwingungen unterstützt
wird. In der US-PS 9 31 057 ist ein Abbaugerät mit hochklappbaren Düsen beschrieben, das bei deren
hochgeklapptem Zustand in ein Bohrloch eingelassen wird, worauf die Düsen nach der Seite hin ausgeklappt
werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das Abtragen einer abgesetzten, teilchenförmigen Feststoff massc;.
insbesondere aus teilchenförmigen mineralischen Feststoffen, auch dann, wenn diese in einem
Auffangbecken im freien Gelände, in einem sehr großvolumigen Behälter od. dgl. enthalten ist, auf
besonders einfache und wirtschaftliche Weise zu ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den in dem Patentanspruch 1 gekennzeichneten
Merkmalen ermöglicht. Eine weitere Ausgestaltung dieses Verfahrens ist in dem Patentanspruch 2
angegeben.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß der Erfindung ist Gegenstand des Anspruches 3.
In den Ansprüchen 4 und 5 sind Möglichkeiten zur weiteren Ausgestaltung dieser Vorrichtung genannt.
Es ist ein besonderer Vorteil der neuen Vorrichtung gemäß der Erfindung, daß sie ortsveränderlich ist und wahlweise an verschiedenen Stellen der Oberfläche des abzubauenden Materials und an verschiedenen Lagerplätzen desselben aufgebaut und angewendet werden kann.
Es ist ein besonderer Vorteil der neuen Vorrichtung gemäß der Erfindung, daß sie ortsveränderlich ist und wahlweise an verschiedenen Stellen der Oberfläche des abzubauenden Materials und an verschiedenen Lagerplätzen desselben aufgebaut und angewendet werden kann.
Das Verfahren und die Vorrichtung nach der Erfindung werden im nachfolgenden anhand der in den
Zeichnungen dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Fig. 1 ist ein schematischer Arbeitsplan zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Fig. 1 ist ein schematischer Arbeitsplan zur Ausführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
F i g. 2 ist eine schaubildliche Ansicht eines mit Mineralerz gefüllten Abfallbeckens, das vermittels einer
erfindungsgemäß ausgebildeten Ablagevorrichtung abgetragen wird.
Fig.3A und 3B zeigen im Aufriß und teilweise im
Schnitt die in F i g. 2 dargestellte Abiragevorrichtung.
Fig.4A und 4B zeigen im Aufriß und teilweise im Schnitt eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Abtragevorrichtung.
F i g. 5 ist ein Teilquerschnitt entlang der Linie 5-5 von Fig. 4.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Abtragen und Abräumen einer abgesetzten, teilchenförmigen Feststoffmasse
ist anhand des Arbeitsplans von Fig. 1 schematisch veranschaulicht. Bei den Mineralfeststoffen
kann es sich beispielsweise um Eisen-, Kupfer- oder Molybdänerzfiltrate, Schlämme, Abfallrückstände
und dgl. handeln. Wenngleich das Verfahren hier anhand einer zum Abtragen eines aus dem Erzbau
stammenden Abfallbeckens beschrieben ist, läßt es sich ganz allgemein zum Abtragen und Abräumen von
abgesetzten, teilchenförmigen Feststoffmassen jeglicher Beschaffenheit anwenden, auch solchen, die in
einem großvoiumigen Behälter, einem Laderaum usw.
enthalten sind, wobei lediglich erforderlich ist, daß die Feststoffe in eine pumpfähige Aufschlämmung überführbar
sein müssen. In den vorgenannten US-Patentschriften sind Einzelheiten betreffs Größe und Eigenschaften
von Mineralfeststoffen beschrieben, welche sich vermittels des Verfahrens und der Vorrichtung
abtragen lassen. Unter Mineralfeststoffen sollen hier Erze, aufbereitete Erze und alle anderen teilchenförmigen
Stoffe und Erzprodukte verstanden werden, die in eine pumpfähige Aufschlämmung überführbar sind.
Zur Ausführung des Verfahrens wird zunächst ein Bereich der Feststoffmasse zur Abtragung ausgewählt.
Flüssigkeitsstrahlen hoher Geschwindigkeit, wozu vorzugsweise Wasser verwendet wird, jedoch auch andere,
nicht wäßrige Flüssigkeiten zur Anwendung kommen können, werden in Verfahrensschritt 10 in eine
Aufschlämmungszone am Boden des ersten Bereichs eingeleitet, der sich in einer vorbestimmten Höhe
unterhalb der oberen Oberfläche der Feststoffmasse befindet. Die auf die Feststoffmasse auftreffenden
bo Wasserstrahlen lockern die Feststoffe und dispergieren
diese in Form einer Suspension in dem Wasser, wobei entsprechend Verfahrensschritt 12 eine Aufschlämmung
erhalten wird. Diese Aufschlämmung wird dann in Verfahrensschritt 14 aus der Aufschlämmungszone
b·) abgepumpt und einem weiteren Behandlungsschritt an
einer von der Feststoffmasse entfernten Stelle zugeführt. In Verfahrensschritt 16 werden die Flüssigkeitsstrahlen
entsprechend vorbestimmten Wegen bewegt,
beispielsweise in einem Kreissektor innerhalb der Aufschlämmungszone hin und her bewegt, wobei das
Wasser fortschreitend die getroffenen Feststoffe lokkert und dispergiert. Durch gleichzeitiges Abpumpen
der gebildeten Aufschlämmung wird die Eindringtiefe der Flüssigkeitsstrahlen allmählich immer größer. Auf
diese Weise entsteht allmählich in der ersten Aufschlämmungszone ein unterschnittener Hohlraum. Dieser
Verfahrensschritt wird so lange fortgeführt, bis in Verfahrensschritt 18 das oberhalb des Hohlraums
befindliche Feststoff-Deckgebirge aufgrund seines Eigengewichts einstürzt und in die Aufschlämmungszone
fällt. Die Wasserstrahlen durchlaufen weiterhin in Verfahrensschritt 20 die Aufschlämmungszone und
überführen somit die Feststoffe des eingestürzten Feststoff-Deckgebirges ebenfalls in eine Aufschlämmung.
Diese Aufschlämmung wird in Verfahrensschritt 22 abgepumpt. Die Wasserstrahlen werden so lange zur
Einwirkung gebracht und die dabei gebildete Aufschlämmung wird so lange abgepumpt, bis aus der
ersten Zone eine vorbestimmte Menge an Feststoffmasse entfernt worden ist.
Im Anschluß an den ersten Abtrageschritt werden in Verfahrensschritt 24 die Feststoffe in einer unterhalb
der ersten Zone liegenden zweiten Zone abgetragen. Dazu werden in Verfahrensschritt 26 Wasserstrahlen
hoher Geschwindigkeit in eine am Boden der zweiten Zone befindliche Aufschlämmungszone abgegeben.
Hierbei werden die oben beschriebenen Verfahrensschritte der ersten Stufe wiederholt. So wird in
Verfahrensschritt 28 eine pumpfähige Aufschlämmung ausgebildet, und diese wird in Verfahrensschritt 30
abgepumpt. In Verfahrensschritt 32 werden die Flüssigkeitsstrahlen verschwenkt, so daß in der zweiten
Zone ein unterschnittener Hohlraum ausgebildet wird, und in Verfahrensschritl. 34 wird das überstehende
Feststoff-Deckgebirge zum Einsturz gebracht. Das eingestürzte Deckgebirge wird in Verfahrensschritt 36
wiederum in Aufschlämmung übergeführt, diese wird in Verfahrensschritt 38 abgepumpt und diese Verfahrensschritte werden so lange fortgesetzt, bis das gewünschte
Feststoffvolumen aus der zweiten Zone geräumt worden ist.
Wie oft die vorstehend beschriebenen Verfahrens schritte wiederholt werden, um eine vorbestimmte
Menge an Feststoffmasse abzutragen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, so z. B. der Tiefe, an
welcher die Wasserstrahlen in jeder Aufschlämmungszone eingespritzt werden, sowie der Gesamttiefe der
Feststoffmasse. Nach Abtragung der Feststoffmasse bis zum Boden beispielsweise eines Abfallbeckens wird der
Arbeitsablauf ggf. bei weit ausgedehnten Abfallbecken an anderer Stelle wiederholt, wenn weitere Feststoffmassen
abgetragen werden sollen.
In den F i g. 2, 3A und 3B ist eine erste Ausführungsform der zur Ausführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens geeigneten Vorrichtung zum Abtragen einer abgesetzten, teilchenförmigen Feststoffmasse dargestellt.
Diese besteht beispielsweise aus einem Abfallbekken 40, das bei Abbau entstanden ist. Ein derartiges
teigartiges Abfallbecken 40 besteht beispielsweise aus einem Stück Land, das durch Dämme eingedeicht
worden ist und Erzabfälle aus der Erzaufbereitung enthalt. Die Abfallmasse ist in diesem Falle im
allgemeinen ein homogenes Gemisch aus teilchenförmigen Erzfeststoffen und Wasser und zeichnet sich durch
eine niedrige Kompressibilität und Scherfestigkeit und sehr hohe Viskosität aus.
Bei der in den Fig.2, 3A und 3B dargestellten Ausführungsform weist die Abtragevorrichtung 42
einen langgestreckten Senkkasten 44 auf, der mit seinei Längsachse in senkrechter Richtung ausgerichtet
teilweise in das Abfallbecken einsetzbar ist. Der Senkkasten 44 besteht aus einem äußeren Gehäuse 46
von vorzugsweise zylindrischer Formgebung, das durch mehrere, in gegenseitigen Axialabständen angeordnete
Versteifungen 48 verstärkt ist. Der Senkkasten ist durch eine wasserdichte Zwischenwand 50 in eine am unteren
Ende befindliche Wasserstrahl- und Pumpenkammer 52 und eine gegenüber dieser wasserdicht abgeschlossene
obere Kammer 54 unterteilt. Das Gehäuse 46 des Senkkastens trägt eine Arbeitsbühne 56, auf der sich
Bedienungspersonen aufhalten können und auf der sich verschiedene Steuerungen, Antriebe usw. befinden. Das
untere Ende 58 des Senkkastens hat eine sich konisch verjüngende Formgebung, wodurch das Absenken der
Vorrichtung in der nachstehend beschriebenen Weise erleichtert wird.
In den Seitenwänden des Senkkastengehäuses befinden sich mehrere und vorzugsweise vier portalartige
öffnungen 60,62 etwa in halber Höhe der Wasserstrahl-
und Pumpenkammer 52. Vier Hochdruck-Wasserstrahldüsen 64, 66 sind innerhalb der Wasserstrahl- und
Pumpenkammer 52 unter 90° zueinander versetzt in solcher Weise angeordnet, daß sie Wasserstrahlen
hoher Geschwindigkeit durch die oberen Abschnitte der portalartigen Kastenöffnungen 60, 62 abgeben können
Die Düsen sind dabei so gerichtet, daß die Wasserstrahlen in angenähert waagerechter Ausrichtung abgegeben
werden. Die Düsen können auch so eingestellt sein, daß die Wasserstrahlen unter einem kleinen Winkel nach
oben gerichtet sind.
An den Hochdruck-Wasserstrahldüsen wird unter hohem Druck stehendes Wasser in einen Wasserstrahl
hoher Eindringkraft unter geringem Energieverlusl umgesetzt, der mit hoher Leistungsfähigkeit in die den
Senkkasten umgebende Feststoffmasse eindringt.
Die Zufuhr von Druckwasser zu den Wasserstrahldüsen 64, 66 erfolgt durch Wasserleitungen 68, 70
innerhalb des Senkkastengehäuses, welche von entsprechenden Drehgelenken 72, 74 nach unten geführt sind
Die Drehgelenke 72, 74 sind über ein Sammelrohr 76 mit einem Druckwassereinlaß 78 und einer Wasserspeiseleitung
80 (Fig. 2) verbunden, die aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen Rohrleitungen bestehen
kann, welche vermittels entsprechender Pontonhalterungen über die Oberfläche des Abfallbeckens
hinweggeführt sind. Ein auf festem Gelände errichtetes und hier nicht dargestelltes Maschinenhaus enthält
Pumpen und einen Speisewasseranschluß und gibt beispielsweise Wasser unter einem Druck von 21 atü in
die Wasserspeiseleitung 80 ab.
r,5 Zur Steuerung der Strahlrichtung der von den
Wasserstrahldüsen 64,6€> abgegebenen Wasserstrahlen
sind innerhalb des Senkkastens mehrere Hydraulikzylinder 82, 84 angeordnet und durch Stellarme 86,88 mit
den Wasserleitungen 68,70 verbunden, wobei die Düsen
Mi durch Drehen der entsprechenden Wasserleitungen 68,
70 innerhalb eines Bogcns hin und her verschwenkt werden. Die Hydraulikzylinder werden vermittels
selbststätig und/oder von Hand betätigbarer Hydraulikventile gesteuert, welche sich in einem Bedienungspult
ι/. 90 auf der Arbeitsbühne 56 befinden. Die unter Druck stehende Hydraulikflüssigkeit wird von einer innerhalb
des Kraftaggregats 91 befindlichen Pumpe geliefert Das Verschwenken der oberen Enden der Wasscrlcitun-
gen 68, 70 wird ermöglicht durch die Drehgelenke 72, 74, wobei sich am unteren Ende der Wasserleitungen an
den Durchführungen durch die Zwischenwand 50 entsprechende Ringdichtungen 92,94 befinden.
Die portalartigen Kastenöffnungen 60, 62 sind unterhalb des zum Austritt der Flüssigkeitsstrahlen
dienenden Abschnitts durch Gittersiebe 96, 98 abgedeckt, welche vorzugsweise aus mehreren senkrechten,
in gegenseitigen seitlichen Abständen angeordneten Stäben bestehen, welche das Eintreten der den
Senkkasten umgebenden Aufschlämmung unter dem Einfluß der Schwerkraft durch die Öffnungen hindurch
in den Senkkasten gestatten, so daß die Aufschlämmung zu einer Senkgrube 100 gelangt, welche sich am Boden
der Wasserstrahl- und Pumpenkammer 52 befindet. Mehrere innerhalb des Senkkastens in senkrechter
Richtung gleitend verschiebbar geführte Schiebedeckel 102, 104 dienen zum wahlweisen Abdecken bzw.
Freigeben der portalartigen öffnungen. Das Hochziehen und Absenken der Schiebedeckel 102, 104 erfolgt
durch Hydraulikzylinder 106, 108, welche oberhalb der Zwischenwand 50 innerhalb der wasserdicht abgeschlossenen
oberen Kammer 54 angeordnet und vermittels durch die Zwischenwand hindurchgeführter
Stellarme mit den Schiebedeckeln verbunden sind. Die Hydraulikzylinder 106,108 werden hydraulisch verstellt
vermittels von Hand betätigter Steuerventile, welche sich in dem Bedienungspult 90 befinden. Alle vier
Schiebedeckel 102,104 werden in die für Schiebedeckel 102 dargestellte Lage angehoben, so daß die zum
Abtragen der Feststoffmasse dienenden Düsen zum Einsatz gebracht werden können. Wenn an einer Seite
keine Aufschlämmung in die Senkgrube eintreten soll, wird der entsprechende Schiebedeckel in die für
Schiebedeckel 104 dargestellte Stellung abgesenkt, wobei in dieser Stellung selbstverständlich die entsprechende
Wasserstrahldüse abgeschaltet ist. Die gegenseitige Zuordnung und Anordnung von Düsen, öffnungen,
Gittersieben und Schiebedeckeln gestattet ein fortschreitendes Abtragen von der Oberfläche der abgesetzten
Feststoffmasse aus in verschiedenen Stufen fortschreitend nach unten.
Zum Abpumpen der in die Senkgrube 100 eintretenden Aufschlämmung aus dem Senkkasten dient eine
Senkrechtbetrieb- Aufschlämmungspumpe 110 mit einem sich nach unten und außen erweiternden Einlaß
112, an dem die Aufschlämmung aus der Senkgrube angesaugt wird. Die Abgabe der Aufschlämmung durch
die Pumpe erfolgt nach oben durch eine Druckleitung 114, welche durch die Öffnung in der Zwischenwand 50
in die obere Kammer 54 führt und in dieser mit der Abgaberohrleitung 116 verbunden ist. Die abgegebene
Aufschlämmung tritt durch ein Einwegventil 118 und die
innerhalb des Senkkastengehäuses angeordnete Rohrleitung 120 hindurch zu einem Aufschlämmungs-Abgabestutzen
122, der seinerseits mit einer biegsamen Abgabeleitung 124 verbunden ist. Die Abgabeleitung
124 besteht beispielsweise aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen Rohrleitungsabschnitten,
welche auf Pontonhalterungen über die Oberfläche des Abfallbeckens hinweggeführt sind. Die Abgabeleitung
124 führt zu dem auf festem Gelände errichteten Maschinenhaus und wird von diesem weiteren Bearbeitungs-,
Aufbereitungs- oder sonstigen Schritten zugeführt.
Die Aufschlämmungspumpe 110 wird durch einen Elektromotor 126 angetrieben, der sich innerhalb der
wasserdicht abgeschlossenen oberen Kammer 54 befindet und durch eine Antriebswelle 128 mit der
Pumpe 110 verbunden ist. Die Steuerung des Elektromotors erfolgt durch selbsttätige und/oder von Hand
steuerbare Steuerungen, welche sich in einem Motorsteuerschrank 130 auf der Arbeitsbühne 56 befinden.
Zur senkrechten Stabilisierung des Senkkastens innerhalb der eine verhältnismäßig geringe Tragfähigkeit
aufweisenden Feststoffmasse dienen mehrere und vorzugsweise vier langgestreckte Pfeiler 132, 134, die
ίο mit der Unterseite der Arbeitsbühne 56 verbunden sind
und teilweise in die abgesetzte Feststoffmasse hineinragen. Die vier Pfeiler sind parallel zueinander um den
Umfang des Senkkastens herum und auf jeweils zwischen den Düsen liegenden Halbmessern angeordnet,
so daß sie sich nicht im Wege der Flüssigkeitsstiahlen
befinden. Jeder Pfeiler besteht aus einem Hohlrohr oder mehreren Hohlrohrabschnitten und ist an seinem
unteren Ende mit einer sich konisch verjüngenden Kappe 136, 138 versehen, welche das Absenken der
Pfeiler in der nachstehend beschriebenen Weise begünstigt. Zur Versteifung zwischen Pfeiler und
Senkkasten sind vier Querverstrebungen 140, welche jeweils zwei einander benachbarte Pfeiler miteinander
verbinden, und mehrere Spannseile 142, 144 vorgesehen.
Zur Steigerung der Senkkastenstabilität sind weiterhin vier Halteseile 146,148,150 und 152 vorgesehen, die
außerdem die Möglichkeit zur senkrechten Ausrichtung der Abtragevorrichtung 42 bieten. Die Halteseile sind
jeweils an einem Ende mit einer hydraulischen Seilwinde 154, 156 verbunden, welche an allen vier
Ecken der Arbeitsbühne 56 angeordnet sind. Die anderen Enden der Halteseile erstrecken sich über das
Abfallbecken hinweg und sind wie aus F i g. 2 ersichtlich an dessen Rand verankert. Durch entsprechende
Betätigung der Seilwinden 154, 156 kann in der Absenkstellung von Senkkasten und Pfeilern in dem
Abfallbecken die senkrechte Ausrichtung derselben korrigiert werden. Wenn der Senkkasten in einer
gewünschten Tiefe stabilisiert ist, werden die Halteseile zwecks Erzielung von Seitenstabilität unter Spannung
gehalten.
Zum stufenweisen Absenken der Abtragevorrichtung 42 und aufeinanderfolgendem Abräumen übereinanderliegender
Bereiche der Feststoffmasse sind Absenkvorrichtungen vorgesehen, die aus mehreren, am unteren
Ende 58 des Senkkastens angeordneten Düsen 158,160 und mehreren Düsen 162 in den Kappen 136, 138 der
vier Pfeiler bestehen. Vermittels der am unteren Ende des Senkkastens angeordneten Düsen 158, 160 werden
Wasserstrahlen nach unten in den das untere Senkkastenende unterlagernden Feststoffbereich abgegeben,
wobei die Düsen derart angeordnet sind, daß eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Wasserstrahlen
erfolgt und die unterhalb des Senkkastens befindlichen Feststoffe in eine pumpfähige Aufschlämmung übergeführt
werden. Zu diesem Zweck sind vorzugsweise vier Düsen 158 auf um 90° zur Längsachse des Senkkastens
zueinander versetzten Halbmesser und eine einzige Düse 160 konzentrisch am Scheitel des konischen
Senkkastenendes angeordnet. Unter hohem Druck stehendes Wasser wird durch das einlaßseitige Sammelrohr
164 den Düsen !58 und durch die Zweigleitung 165 der Düse 160 zugeführt. Das Sammelrohr 164 wird
durch die Wasserleitung 166 gespeist, welche durch das Senkkastengehäuse nach unten geführt und an ihrem
oberen Ende über ein hier nicht dargestelltes Durchflußventil mit dem Druckwassereinlaß 78 verbunden ist.
Die zum Absenken der Pfeiler dienenden Düsen 162 geben Wasserstrahlen hoher Geschwindigkeit in die die
Pfeiler unterlagernden Bereiche der Feststoffmasse ab. Die Zufuhr von Druckwasser zu den Pfeilersenkdüsen
erfolgt durch Rohrleitungen 168, 170, welche innerhalb der entsprechenden Pfeiler nach unten geführt und an
ihren oberen Enden durch entsprechende Anschlußleitungen 172,174 und nicht dargestellte Durchflußventile
mit dem Druckwassereinlaß 78 verbunden sind. Die Durchflußventile für die Senkkastensenkdüsen und die
Pfeilersenkdüsen sind von Hand vermittels auf der Arbeitsbühne 56 angeordneter Steuerungen steuerbar.
Eine innerhalb des unteren Endes des Senkkastens angeordnete Pumpenspüldüse 176 gestattet, einen
Wasserstrahl hohen Drucks senkrecht nach oben etwa in die Mitte der Senkgrube 100 und des Einlasses 112 der
Pumpe abzugeben. Die Wasserzufuhr zur Pumpenspüldüse 176 erfolgt durch eine Wasserleitung 178, welche
durch das Senkkastengehäuse nach unten geführt und an ihrem oberen Ende durch ein nicht dargestelltes
Durchflußventil mit dem Druckwassereinlaß 78 verbunden ist. Das Durchflußventil für die Pumpenspüldüse 176
wird wahlweise betätigt, um etwa in der Senkgrube abgesetzte Aufschlämmung zu lockern, wenn der
Betrieb der Abtragevorrichtung 42 unterbrochen worden ist, oder lediglich um die Senkgrube auszuspülen.
Die erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Abtragevorrichtung sei im nachfolgenden in ihrem
Aufbau und ihrer Arbeitsweise anhand der Abtragung eines Abfallbeckens aus Erzabbau näher erläutert: Der
Senkkasten der Abtragevorrichtung ist beispielsweise so beschaffen, daß die Spitzen des unteren Endes 58 des
Senkkastens angenähert 11 m tief unter die ursprüngliche Beckenoberfläche 180 eingesenkt wird. Die Tiefe
der unteren Ränder der Kastenöffnungen 60, 62 unterhalb der Oberfläche beträgt dann 9,1 m und gibt
somit die Arbeitstiefe der ersten Abtragungszone vor. Die vier Pfeiler 132,134 ragen parallel zum Senkkasten
über eine Tiefe von angenähert 13,4 m unter der Beckenoberfläche 180 in die Feststoffmasse hinein, so
daß sich die Fußpunkte der Pfeiler angenähert 4,3 m tiefer als die Kastenöffnungen befinden und dem
Senkkasten eine ausreichend hohe Stabilität verleihen, wenn die um den Senkkasten herum befindlichen
Feststoffe bis auf die Höhe der öffnungen abgetragen werden.
Der erste, abzutragende Bereich des Abfallbeckens wird zur Aufnahme der Abtragevorrichtung durch
Ausbildung eines Lochs mit einem zur Aufnahme des Senkkastens ausreichend großen Durchmesser beispielsweise
durch Ausbaggern vorbereitet. Um das zur Aufnahme des Senkkastens dienende Loch herum
werden beispielsweise durch Bohren vier kleinere Löcher zur Aufnahme der Pfeiler ausgebildet. Dann
wird die Abtragevorrichtung beispielsweise vermittels eines Kr a ns in die entsprechenden Löcher abgesenkt, so
daß sie sich in einem ersten Bereich des Abfallbeckens in der entsprechenden Tiefe zur Ausführung des Abtragevorgangs
in einem ersten Arbeitsgang befindet. Die vier Halteseile 146-152 werden von den Winden 154, 156
abgezogen und außerhalb des Umfangs des Abfallbekkens oder des abzutragenden Bereiches in entsprechenden
Radialabständen verankert. Dann werden die Wasserspeiscleitung 80 und die Abgabeleitung 154 auf
Pontonhalterungen befestigt und mit den entsprechenden Einlaß- und Auslaßstutzen an der Arbeitsbühne
verbunden. Von dem auf festem Gelände befindlichen Maschinenhaus wird Wasser unter einem Druck von
21 atü durch die Wasserspeiseleitung 80 zugeführt, und die verschiedenen Wasserleitungen werden unter Druck
gesetzt.
Zunächst werden dann die Schiebedeckel 102, 104 hochgezogen, und dann werden die mit den Wasserstrahldüsen
64, 66 verbundenen Durchflußventile geöffnet. Die vier Wasserstrahldüsen geben dann
Wasserstrahlen hoher Geschwindigkeit durch die
ίο Öffnungsabschnitte oberhalb der Gittersiebe 96, 98 ab.
Diese Wasserstrahlen durchdringen die an den Öffnungen befindliche Feststoffmasse. Das Wasser bildet
zusammen mit den Feststoffen eine pumpfähige Aufschlämmung, welche unter der Einwirkung von
Schwerkraft durch die Gittersiebe nach unten in die Senkgrube 100 eintritt. Der die Pumpe 110 antreibende
Elektromotor 126 wird angeschaltet, so daß die Pumpe die eintretende Aufschlämmung abpumpt und durch die
Abgabeleitungen dem Maschinenhaus zuführt. Die vier Wasserstrahlen werden auf jeweils senkrecht zu dem
Senkkasten verlaufenden Kreissektoren hin und her verschwenkt, so daß am unteren Ende des ersten
Bereiches eine Aufschlämmungszone entsteht. Die Verschwenkung der Wasserstrahlen erfolgt vermittels
der Hydraulikzylinder 82, 84, welche die Wasserleitungen 68,70 und die an diesen befindlichen Düsen hin und
her verschwenken. Die Eindringeigenschaften der Wasserstrahlen in die Feststoffmasse und ein erwünschtes
Feststoff-Flüssigkeits-Verhältnis zwecks Erzielung optimaler Aufschlämmungspumpeigenschaften werden
durch Steuerung der Schwenkgeschwindigkeit, Verteilung der Wasserstrahlen und Steuerung des Wasserdrucks
erreicht. Die Schwenkgeschwindigkeit wird zwischen 1A und 6 U/min eingestellt, wobei die
Schwenkbewegung so gesteuert werden kann, daß die Flüssigkeitsstrahlen zwecks Erzielung einer größeren
Eindringtiefe während einer vorbestimmten Zeitspanne ihre Richtung nicht verändern, und dann mit verhältnismäßig
konstanter Drehgeschwindigkeit zwischen den Endpunkten ihres Bogenweges hin und her verschwenkt
werden. Die Schwenkbewegung der Flüssigkeitsstrahler das Ausbilden der Aufschlämmung innerhalb der
Aufschlämmungszone und das Abpumpen der gebildeten Aufschlämmung werden so lange fortgesetzt, bis ein
von den Senkkastenöffnungen ausgehender unterschnittener Hohlraum ausgebildet ist. Dieser Hohlraum
wird fortschreitend so weit vergrößert, bis das über diesem liegende Feststoff-Deckgebirge zum Einsturz
kommt und aufgrund der Schwerkraft nach unten in die
so Aufschlämmungszone fällt. Die Wasserstrahlen werden nach wie vor hin und her verschwenkt, wobei das
eingestürzte Feststoff-Deckgebirge ebenfalls in Aufschlämmung übergeführt wird, welche durch die
öffnungen in den Senkkasten eintritt und aus der Senkgrube abgepumpt wird. Diese Arbeitsgänge werden
so lange fortgesetzt, bis die äußeren Randbereiche der Wirksamkeit der Wasserstrahlen erreicht sind. An
dieser Stelle wird der Senkkasten zur Absenkung in eine niedrigere Zone zur Ausführung eines zweiten Abtrage-Schritts
vorbereitet, indem die mit den Wasserstrahldüsen 64,66 verbundenen Durchflußventile geschlossen
werden.
Das Absenken der Abtragevorrichtung' 42 nach unten in die Feststoffmasse zu einer nächst tiefe; cn Zone
erfolgt dadurch, daß die Durchflußventile geöffnet werden, welche die Druckwasserzufuhr zu den Senkkastensenkdüsen
158, 160 und den Pfeilersenkdüsen 162 steuern. Das aus den Senkkastensenkdüsen austretende
Wasser überführt die den Senkkasten unterlagernde Feststoffmasse in eine pumpfähige Aufschlämmung,
wobei das Gewicht des Senkkastens dazu ausreicht, die Aufschlämmung entlang der äußeren Oberfläche des
Senkkastengehauses nach oben zu verdrängen, so daß die Aufschlämmung durch die Gittersiebe an den
öffnungen in die Senkgrube 100 eintreten und aus dieser abgepumpt werden kann. Die unterhalb der Enden der
vier Pfeiler ausgebildete Aufschlämmung weist eine ausreichend hohe Fließfähigkeit auf, so daß die ι ο
verhältnismäßig kleine Auflagefläche der Pfeiler die Aufschlämmung verdrängt und die Pfeiler durch
Schwerkraft absinken können. Die Senkdüsen an dem Senkkasten und den Pfeilern werden unter ständigem
Auspumpen der Senkgrube so lange in Betrieb gehalten, um ein allmähliches Absenken des Senkkastens in das
Abfallbecken zu bewirken. Die senkrechte Stabilität und Winkelausrichtung wird dabei durch Betätigung der
Seilwinden 154,156 an den Halteseilen 146-152 erzielt.
Das Absinken wird so lange fortgesetzt, bis sich die Senkkastenöffnungen gegenüber ihrer ursprünglichen
Stellung um etwa 9,1 m abgesenkt haben. Diese Abmessung gibt somit die Tiefe der zweiten, abzuräumenden
Abfallbeckenzone vor. Das Abtragen in der zweiten Zone wird dadurch eingeleitet, daß die
Durchflußventile für die Wasserstrahldüsen 64, 66 geöffnet und durch diese Wasserstrahlen innerhalb
dieser zweiten Aufschlämmungszone hin und her verschwenkt werden. Das Ausbilden und Abpumpen der
Aufschlämmung in der Aufschlämmungszone, die Ausbildung eines unterschnittenen Hohlraumes zwecks
Einsturz des überstehenden Feststoff-Deckgebirges, das Überführen desselben in eine Aufschlämmung und das
Abpumpen der so gebildeten Aufschlämmung werden in der vorstehend beschriebenen Weise wiederholt, bis die
Grenzen des Wirkungsbereichs der Wasserstrahlen in dieser zweiten Zone erreicht sind.
Sobald die zweite Zone völlig abgetragen ist, wird der Senkkasten wiederum in eine tiefere Zone abgesenkt,
die dann in einem weiteren Arbeitsgang abgetragen wird, und diese Arbeitsvorgänge werden so lange
wiederholt, bis der Boden des Abfallbeckens erreicht ist. Dann wird die Ablagevorrichtung an eine andere Stelle
des Abfallbeckens gebracht, an welcher die Abtragung ebenfalls in der vorstehend beschriebenen Weise
erfolgt.
Bei der in den Fig.4A, 4B und 5 dargestellten
Ausführungsform der Abtragevorrichtung ist der Senkkasten als ein geschlossenes Gehäuse nach Art
einer Kapsel 184 ausgebildet, das an feststehend so angeordneten Pfeilern 186,188 senkrecht verfahrbar ist.
Dabei sind die innerhalb des Gehäuses angeordneten technischen Einrichtungen besonders gut geschützt.
Beispielsweise vier Pfeiler aus Stahlrohren werden in die Feststoffmasse wie z. B. innerhalb eines Abfallbekkens
an Stellen eingetrieben, welche die Mitte der gewünschten Abtragestelle umgeben. Die Pfeiler
werden dabei so weit eingetrieben, daß sich ihre unteren Enden am Boden des Abfallbeckens, d. h. auf festem
Untergrund befinden, wobei die oberen Enden der Pfeiler über die ursprüngliche Beckenoberfläche 90
nach oben vorstehen. An den oberen Enden der vier Pfeiler ist eine Arbeitsbühne 192 befestigt. Auf der
Arbeitsbühne befinden sich mehrere Seilwinden 193 mit Halteseilen, deren äußere Enden außerhalb des
Abfallbeckens verankert sind. Auf der Arbeitsbühne 192 befindet sich außerdem ein Steuer- und Hydraulikaggregat
195.
Ein Laufsteg 194 ist an dem einen Ende mit der Arbeitsbühne 192 verbunden und am anderen Ende bis
zu einer jenseits des Abfallbeckens befindlichen Stelle geführt, an welcher er auf einem Fundament wie z. B.
einem hier nicht dargestellten Deich, der beispielsweise zur Eindämmung des Abfallbeckens dient, verankert ist.
Der Laufsteg 194 kann durch zusätzliche Träger wie z. B. hier nicht dargestellte und in den Untergrund
getriebene Pfeiler an bestimmten Stellen entlang seiner Länge unterstützt sein. Der Laufsteg 194 stellt einen
Zugang zur Arbeitsbühne dar, wenn durch die Arbeitsbühnenöffnung 196 Teile der Kapsel zwischen
den vier Pfeilern abgesenkt werden sollen. Außerdem dient der Laufsteg zur Aufnahme der Wasserspeiseleitung
198 und der Aufschlämmungs-Abgabeleitung 200, neben seiner Aufgabe als Zugang zur Arbeitsbühne.
Die Kapsel 184 weist ein Gehäuse 202 von zylindrischer Formgebung auf, das durch eine abgedichtete
Zwischenwand 208 in eine untere Wasserstrahl- und Pumpenkammer 206 und eine darüberliegende,
obere, wasserdicht abgeschlossene Ausrüstungskammer 204 unterteilt ist. Das untere Ende der Kapsel besteht
aus einem sich konisch verjüngenden Mantel 210, während das obere Ende durch einen abgedichteten
Deckel 212 abgeschlossen ist, in dem sich eine zu einer Leiter 215 führenden Luke 214 befindet. Biegsame
Schlauchleitungen und Kabel 216, 127 stellen die hydraulische und elektrische Verbindung für Antrieb
und Steuerung zwischen Steuer- und Hydraulikaggregat 195 und Kapsel 184 her.
Bei dieser Ausführungsform bestehen die portalartigen öffnungen aus mehreren und vorzugsweise vier
Kapselöffnungen 218, die in gleichen gegenseitigen Abständen um den Umfang der Wasserstrahl- und
Pumpenkammer 206 herum angeordnet sind. Vier Hochdruck-Wasserstrahldüsen 220, die in ihrem Aufbau
und ihrer Wirkungsweise vorzugsweise entsprechend der vorgenannten US-Patentanmeldung Serial Nr.
2 13 363 ausgebildet sind, sind innerhalb der Kammer 206 unter 90° zueinander versetzt derart angeordnet,
daß Wasserstrahlen hoher Geschwindigkeit durch die oberen Abschnitte der Kapselöffnungen nach außen
abgegeben werden können.
Jede Düse befindet sich am unteren Ende eines Rohrabschnitts 222, der vermittels einer Stopfbuchse
224 abgedichtet und drehbar durch die Zwischenwand 208 durchgeführt ist. Innerhalb der Ausrüstungskammer
204 sind Schwenkantriebe 226 für die Rohrabschnitte 222 angeordnet, vermittels welcher die entsprechenden
Düsen hin und her verschwenkbar und dadurch die Abgaberichtung der von den Düsen abgegebenen
Wasserstrahlen steuerbar ist. Den Düsen wird unter hohem Druck stehendes Wasser vermittels über den
Laufsteg 194 geführter Wasserspeiseleitungen 198 zugeführt, das von einer Pumpanlage geliefert wird,
welche sich außerhalb des Abfallbeckens auf festem Land an einer geeigneten Stelle befindet. Ein oder
mehrere abnehmbare Wasserspeiseleitungen 228 sind über ein Knie 230 mit der Wasserspeiseleitung 198 und
durch innerhalb der Ausrüstungskammer befindliche Wasserleitungen 232 mit der Kapsel 184 verbunden. Mit
dem unteren Ende der Wasserleitung 232 ist ein kreisförmiges Sammelrohr 234 verbunden, welches das
Druckwasser mehreren, zu den Düsen führenden Zweigleitungen 236 zuführt. Beim Anheben oder
Absenken der Kupsel in bezug auf die Arbeitsbühne werden jeweils eine oder mehrere, zu der Kasel 184
führende Wasscrsrjeiseleitiineen 22S Ip nnrh Ri.Hnrf
eingesetzt bzw. herausgenommen.
Die Abschnitte der Kapselöffnupgen 218, welche sich unterhalb des Schwenkbereichs der Flüssigkeitsstrahlen
befinden, sind durch Git'ersiebe 238 abgedeckt, die vorzugsweise jeweils aus mehreren senkrechten, in
gegenseitigen Abständen angeordneten Stäben 240 bestehen. Die um die Kapsel herum gebildete
Aufschlämmung tritt durch Schwerkraft in die Kapsel ein und gelangt in dieser zu der innerhalb der
Wasserstrahl- und Pumpenkammer 206 ausgebildeten Senkgrube 249. An jeder öffnung befindet sich jeweils
ein Schiebedeckel 242, 244, der in eine oberhalb der jeweiligen öffnung befindliche Öffnungsstellung anhebbar
ist. Die Stellvorrichtungen für jeden Schiebedeckel bestehen aus vier Hydraulikzylindern 246, 248, die
innerhalb der Ausrüstungskammer 204 jeweils oberhalb einer öffnung angeordnet sind, wobei die Stellstangen
der Zylinder durch die Zwischenwand 208 durchgeführt und jeweils mit einem Schiebedeckel verbunden sind. In
der Einfahrstellung der Hydraulikzylinder sind die Schiebedeckel in die für Schiebedeckel 242 dargestellte
Stellung angehoben, in welcher die zugeordnete Düse betrieben werden kann. Wenn die Stellstangen ausgefahren
sind, befinden sich die Schiebedeckel in der durch Schiebedeckel 244 angedeuteten unteren Schließstellung,
in welcher der Zufluß von Aufschlämmung zur Senkgrube 249 gesperrt ist.
Die in die Senkgrube 249 eintretende Aufschlämmung wird durch eine Aufschlämmungstauchpumpe 250 mit
einem nach unten weisenden, sich nach außen erweiternden und der Senkgrube zugewandten Einlaß
252 abgepumpt, welche durch eine Antriebswelle 254 vermittels eines in der abgedichteten Ausrüstungskammer
befindlichen Elektromotors 256 angetrieben wird. Die Pumpe gibt die unter Druck stehende Aufschlämmung
in zwei Rohrleitungen 258, 260 ab, welche durch die Zwischenwand 208 durchgeführt sind und in ein
Auslaßsammeirohr 262 münden, das seinerseits mit einer Abgaberohrleitung 264 verbunden ist, die nach
oben durch die Ausrüstungskammer hindurch verläuft. Das obere Ende der Abgaberohrleitung 264 wird durch
eine oder mehrere Verlängerungsrohrleitungen 266 und ein Knie 268 mit der Aufschlämmungs-Abgabeleitung
200 verbunden. Die Abgabeleitung 200 verläuft entlang dem Laufsteg 194 bis zu einer außerhalb des
Abfallbeckens befindlichen Stelle, an welcher sie über weitere Rohrleitungen mit dem Verwendungsort
verbunden ist. Mit fortschreitendem Absenken der Kapsel 184 werden zusätzliche Verlängerungsrohrleitungen
266 und zusätzliche Wasserspeiseleitungen 228 eingesetzt, und diese zusätzlich eingesetzten Rohrleitungsabschnitte
werden beim Anheben der Kapsel wiederum herausgenommen.
In der Wasserstrahl- und Pumpenkammer 206 der Kapsel befindet sich außerdem im untersten Abschnitt
der Senkgrube eine Pumpenspüldüse 270, durch welche ein Wasserstrahl in den Einlaß 252 der Pumpe abgebbar
ist. Die zugehörigen Steuerungen befinden sich im Steuer- und Hydraulikaggregat 195 auf der Arbeitsbühne
192. Durch aus der Pumpenspüldüse 270 abgegebenes Druckwasser wird nach einer Arbeitsunterbrechung
der Abtragevorgang eingeleitet oder lediglich die Senkgrube ausgespült. Das Druckwasser wird der
Pumpenspüldüse durch eine Speiseleitung 272 und ein nicht dargestelltes, mit dem Druckwasser-Einlaß verbundenes
Durchflußventil zugeführt.
Die Kapsel 184 ist in bezug auf die vier Pfeiler 186,
vermittels vier an der Kapsel angebrachter !4
Führungsschuhe 274, 276, welche jeweils einem Pfeilei
gegenüber radial von der Kapsel vorstehen, verschieb bar geführt. Die in Fig. 5 dargestellte Führung 27<
besteht aus einem verschweißten Halter 278 mit eine: Grundplatte 288, die beispielsweise mit den Kapselge
häuse 202 verschweißt ist. Den Halter bildet eine nach außen geöffnete Gabel 290, in welcher eine Stützrippe
292 eines Führungsschuhs 294 vermittels eines Heftbol zens 296 gehalten ist. Der plattenförmig ausgebildete
ίο Führungsschuh 2S>4 ist bogenförmig und gleitend ar
einem Pfeiler verschiebbar. An dem Halter 278 befindel sich außerdem eine Ausnehmung 298 zur Aufnahme de«
unteren Endes eines Hebeseiles 300, das vermittels eines Spannstifts 302 an dem Halter 278 gehalten ist. Vier
Hebeseile 300 erstrecken sich von jedem Halter nach oben zu entsprechenden Hydraulikwinden 304, 306
welche auf der Arbeitsbühne 192 angeordnet sind. Die Hydraulikwinden werden vermittels innerhalb des
Steuer- und Hydraulikaggregats 195 angeordneter Steuerungen gesteuert und dienen dazu, die Kapsel in
jede gewünschte Höhe anzuheben bzw. abzusenken. Dabei halten die vier plattenförmigen Führungsschuhe
294 die Kapsel in bezug auf die vier Pfeiler 186,188 in senkrechter Ausrichtung.
Zum Absenken der Kapsel durch die Feststoffmasse zwecks Abtragung eines nächstniedrigeren Bereichs
dienen mehrere und vorzugsweise vier Senkdüsen 308, 310, die um den Umfang des sich konisch verjüngenden
Mantels 210 der Kapsel derart angeordnet sind, daß sie nach unten gerichtete Wasserstrahler abgeben, vermittels
welcher die unterhalb der Kapsel befindliche Feststoffmasse in eine Aufschlämmung übergeführt
wird. Das Gewicht der Kapsel verdrängt diese Aufschlämmung nach oben, wobei sie beim Absenken
der Kapsel durch die Kapselöffnungen in die Senkgrube eintritt und aus dieser abgepumpt wird. Gleichzeitig
werden die Hebeseile 300 von den Hydraulikwinden 304, 306 in entsprechender Weise abgewickelt. Die
Senkdüsen werden so lange in Betrieb gehalten, bis die Kapsel eine niedrigere Stellung eingenommen hat,
welche sich beispielsweise um 6,1 m unterhalb der ersten Stellung befindet. In dieser Stellung werden die
Hydraulikwinden verriegelt, um die Kapsel in ihrer Lage zu stabilisieren. Die Zufuhr von Druckwasser zu
den Senkdüsen erfolgt über ein kreisförmiges Sammelrohr 312 durch vier Zweigleitungen 314, wobei das
Sammelrohr 312 durch eine Rohrleitung 316 über Schlauchleitungen und hier nicht dargestellte Durchflußventile
mit der Wasserspeiseleitung verbunden ist. so Diese Durchflußventile werden ebenfalls durch entsprechende
Steuervorrichtungen innerhalb des Steuer- und Hydraulikaggregates 195 auf der Arbeitsbühne gesteuert.
Die Abtragung von abgesetzten, teilchenförmigen Feststoffen aus einem Abfallbecken vermittels der in
den F i g. 4 und 5 dargestellten Ausführungsform ist kurz wie folgt: Zunächst werden vier rohrförmige Pfeiler 186,
188 von 50,8 cm (20ZoIl) Durchmesser durch die Feststoffmasse hindurch in den Untergrund unterhalb
des Abfallbeckens eingetrieben. Dann wird auf den oberen Enden der Pfeiler eine quadratische Arbeitsbühne
192 mit den Abmessungen von 6,1 χ 6,1 m errichtet. Ein Laufsteg 194 von 2,4 m Breite wird dann als
Verbindung von der Arbeitsbühne zu einer außerhalb des Beckenumfangs befindlichen Stelle ei richtet. Drei
Halteseile werden außerhalb des Abfallbeckens verankert und vermittels der drei Seilwinden 193 zur
Stabilisierung der Abtragevorrichtung gespannt.
Die Kapsel 184 wird an Ort und Stelle zwischen den Pfeilern zusammengebaut, wozu vier K.apselabschnitte
über den Laufsteg zur Arbeitsbühne gebracht werden. Die einzelnen Abschnitte werden nacheinander durch
die Arbeitsbühnenöffnung 1% zwischen den Pfeilern abgesenkt und zusammengebaut. Dann wird das Steuer-
und Hydraulikaggregat 195 aufgestellt und über biegsame Schlauchleitungen und Kabel 216,217 mit der
Kapsel verbunden. Eine Druckwasserspeiseleitung 198 von 15,2 cm (6 Zoll) Durchmesser wird über den
Laufsteg verlegt zu einer auf festem Gelände befindlichen Pumpe, welche Wasser in einer Menge von
294 m3/h und unter einem Druck von 28,1 atü liefert. Außerdem wird über den Laufsteg eine Aufschlämmungs-Abgabeleitung
200 von 30,5 cm Durchmesser verlegt und bis zu einer Stelle auf festem Gelände
geführt, an welcher die Aufschlämmung abgegeben werden soll. Die Druckwasserspeiseleitung 198 wird
vermittels einer hier nicht dargestellten biegsamen Schlauchleitung mit der zu den Senkdüsen führenden
Rohrleitung 316 verbunden.
Die Kapsel 184 wird zunächst in eine erste Betriebsstellung gebracht, in welcher sich die unteren
Ränder der Kapselöffnungen 6,1 m unterhalb der ursprünglichen Beckenoberfläche 190 befinden, wozu
die Senkdüsen 308, 310 in Betrieb gesetzt werden. Das von den Senkdüsen abgegebene Wasser trifft auf die
unterhalb der Kapsel befindliche Feststoffmasse und überführt diese in eine Aufschlämmung, welche durch
das Gewicht der absinkenden Kapsel nach oben verdrängt wird. Die Kapsel wird während ihres
Absinkens durch die vier Führungsschuhe 294 geführt und dadurch stabilisiert. Während des Absinkens der
Kapsel werden die vier Hydraulikwinden 304, 306 in entsprechender Weise abgewickelt. Sobald die erste
Arbeitsstellung erreicht ist, werden die Senkdüsen außer Betrieb gesetzt und die Hydraulikwinden
verriegelt, um die Kapsel in ihrer Lage zu sichern. In die Einlaß- und Abgabeleitungen werden dann 6,1 m lange
Verlängerungsrohrleitungen 228,266 eingesetzt. <u>
Durch Druckwasserzufuhr zur Wasserspeiseleitung wird die Abtragung in der ersten Stellung durch
Betätigung der Steuerungen eingeleitet, indem ein Schiebedeckel 242 hochgezogen und das die Zufuhr von
Wasser zur entsprechenden Hochdruck-Wasserstrahldüse 220 steuernde Durchflußventil geöffnet wird.
Gleichzeitig wird der Schwenkantrieb 226 in Betrieb gesetzt, welcher die Düse hin und her verschwenkt und
damit den durch die Öffnung hindurch abgegebenen Wasserstrahl auf einem Kreissektor hin und her
verschwenkt. Der mit hoher Geschwindigkeit austretende Wasserstrahl triff! auf die Feststoffteilchen auf und
überführt diese in eine Aufschlämmung, welche aufgrund der Schwerkraft durch die Kapselöffnung 218
in die Senkgrube 249 fließt und aus dieser vermittels der sr>
Aufschlämmungspumpe 250 abgepumpt wird. Mit fortschreitender Abtragung wird ein ständig größer
werdender Hohlraum an der Stelle des von dem Wasserstrahl bestrichenen Kreissektors gebildet, was
zur Folge hat, daß das über diesem Hohlraum wi anstehende Feststoff-Deckgebirge aufgrund der
Schwerkraft zum Einsturz gelangt und in zusätzliche Aufschlämmung übergeführt werden kann. Sobald der
an der ersten Kapselöffnung ausgebildete Hohlraum eine gewünschte Größe angenommen hat. wird der ^r>
Durchfluß durch die Düse gesperrt und der zugehörige Schiebedeckel geschlossen. Die vor den übrigen
Kapsclöffnungcn befindlichen Bereiche der Feststoffmasse
werden anschließend nacheinander in gleicher Weise abgetragen bis ein die Kapsel umgebender
kreisförmiger Bereich geräumt ist.
Zur Absenkung der Kapsel 184 in einen niedrigeren Bereich werden zunächst die Einlaß- und Abgaberohrleitungen
228, 266 getrennt. Dann werden die Senkdüsen in Betrieb gesetzt und geben Hochdruck-Wasserstrahldüsen
in die Feststoffmasse unterhalb der Kapsel ab, so daß diese unter ihrem Eigengewicht
entsprechend der Abwicklung der Hydraulikwinden absinken kann. Sobald die Kapsel eine 6,1 m unterhalb
der in F i g. 4 dargestellten Lage befindliche tiefere Lage erreicht hat, werden die Hydraulikwinden verriegelt und
die Senkdüsen abgestellt.
Dann werden in die Einlaß- und Abgaberohrleitungen 6,1 m lange Verlängerungsrohrleitungen eingesetzt. Die
vier feststehenden Pfeiler 186, 188 werden an tieferen Stellen durch hier nicht dargestellte waagerechte
Versteifungen miteinander verbunden, um nach Entfernung von Feststoffmasse um die Pfeiler herum diesen
eine zusätzliche Festigkeit zu verleihen. In der zweiten Arbeitsstellung werden die vorstehend beschriebenen
Verfahrensschritte wiederholt, d. h., die um die Kapsel
herum befindliche Feststoffmasse wird abgetragen.
Nach Beendigung der Abtragung werden die jeweils eingesetzten ein oder mehreren Verlängerungsrohrleitungen
in der Einlaß- und Abgabeleitung herausgenommen, und dann werden die zum Anheben der Kapsel
dienenden Hydraulikwinken in Betrieb gesetzt. Dieses Anheben der Kapsei erfolgt beispielsweise dann, wenn
das Abfallbecken von neuem mit Abfallfeststoffen gefüllt wird. Innerhalb ein und desselben Abfallbeckens
können an mehreren Stellen vier Pfeiler mit jeweils einer Arbeitsbühne und einem als Zugang dienenden
Laufsteg vorgesehen sein, wobei ein und dieselbe Kapsel nacheinander an sämtlichen Stellen eingesetzt
werden kann. Nach Beendigung der Abtragung an einer Stelle wird in diesem Falle die Kapsel zerlegt, die Teile
werden zur zweiten Stelle transportiert und dann an dieser wiederum zusammengesetzt.
Bei der in den Fig.4 und 5 dargestellten Ausführungsform
des Verfahrens und der Vorrichtung nach der Erfindung ist die Kapsel bei Abtragung in jeder
senkrechten Lage in bezug auf die Pfeiler feststehend angeordnet. Statt dessen kann die Vorrichtung auch so
beschaffen sein, daß bei fortschreitender Abtragung kleinere Höhenänderungen zwischen Kapsel und Pfeiler
zulässig sind. Zu diesem Zweck könnten beispielsweise die Einlaß- und Abgaberohrleitungsabschnitte zwischen
den Knien 230, 268 und der Kapsel teleskopisch ausgebildet sein. Außerdem könnten in den Einlaß- und
Abgaberohrleitungen entsprechende Drehgelenke vorgesehen sein, welche Höhenänderungen der Kapsel in
bezug auf die Pfeiler gestatten. Für Abtragung im offenen Meer könnten die Pfeiler durch zur Stabilisierung
dienende Bohrarme mit sich konisch verjüngender Spitze ersetzt werden, so daß die Kapsel unabhängig
davon in größeren Tiefen eingesetzt werden kann. In diesem Fall wird die Kapsel durch entsprechend
ausgebildete Einlaß- und Abgaberohrleitungen sowie Hydraulik- und Steuerleitungen mit einem Schiff, einer
Bohrinsel oder dgl. oberhalb der Wasseroberfläche verbunden.
Das Verfahren und die Vorrichtung nach der Erfindung gestatten die Abtragung einer abgesetzten,
teilchenförmigen Feststoffmasse wie z. B. eines Abfallbeckens von der Oberfläche nach unten. Bei der in den
Fig. 1—3 dargestellten Ausführungsform weist die
Vorrichtung einen Senkkasten mit fest an diesem angeordneten Pfeilern auf. Bei der in den F i g. 4 und 5
dargestellten Ausführungsform ist eine in bezug auf feststehende Pfeiler verstellbare Kapsel vorgesehen,
wobei der Arbeitsvorgang mit fortschreitender Abtragung durch allmählich weiteres Absenken der Kapsel
auf die gewünschte Tiefe gesteuert wird. Vermittels der feststehenden Arbeitsbühne und des Laufsteges sind
Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Vorrichtung leicht ausführbar, und außerdem läßt sich die Kapsel
jederzeit zur Arbeitsbühne anheben. Dieses letztere Merkmal gestattet, alle Schwierigkeiten zu umgehen,
die sich aufgrund einer Überflutung der Kapsel oder einer Verdichtung von Aufschlämmung innerhalb der
Wasserstrahl- und Pumpenkammer ergeben könnten.
Hierzu 6 Blatt Zeichnungen
Claims (5)
1. Verfahren zum Abtragen einer abgesetzten teilchenförmigen Feststoffmasse, insbesondere aus
frei in einem Abbaumaterialbecken im Gelände gelagerten mineralischen Feststoffen, durch Aufschlämmen
mittels seitlich gerichteter und seitlich bewegbarer Flüssigkeitsstrahlen und anschließendes
Abpumpen des so gebildeten Schlammes, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit den Flüssigkeitsstrahldüsen (64, 66; 220) für die Aufschlämmung
ausgestattete, gegen Kippen stabilisierte Vorrichtung (44; 184) zum Abtragen der
genannten teilchenförmigen Feststoffmasse mittels aus an ihr angebrachten Senkdüsen (158, 160; 308,
310) senkrecht nach unten gerichteter Flüssigkeitsstrahlen durch Aufschlämmung und die Wirkung
ihrer Schwerkraft in die Feststoifmasse bis ir. eine erste vorbestimmte Tiefe unterhalb der Feststoffoberfläche
eingesenkt wird, daß sodann durch die seitlich aus den verschwenkbaren Flüssigkeitsstrahldüsen
(64, 66; 220) austretende Flüssigkeitsstrahlen eine erste Aufschlämmungszone gebildet wird,
wobei der entstehende Schlamm durch seine eigene Schwerkraft in eine im unteren Teil (58; 210) der
Vorrichtung (44; 184) zum Abtragen befindliche Senkgrube (100; 249) fließt und von dort durch
Abpumpen entfernt wird, wobei der in der Aufschlämmungszone zum Einsturz gelangende
überhängende Feststoff mittels der Flüssigkeitsstrahlen ebenfalls in einem pumpfähigen Schlamm
umgewandelt und abgepumpt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, in Anwendung auf ein mineralische Feststoffe aus Erzabbau enthaltendes
Abbaumaterialbecken, dadurch gekennzeichnet, daß die in senkrechter Richtung zur Feststoffoberfläche
und abwärts vorgenommenen Verfahrensschritte zum Abtragen an verschiedenen Stellen des
Abbaumaterialbeckens wiederholt werden.
3. Vorrichtung zv.r Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung durch einen Senkkasten (44; 184) gebildet wird, der um seinen Umfang herum mit
Pfeilern (132, 134; 186 188) zu seiner Stabilisierung umgeben ist, daß sich das untere Ende (58; 210) des
Senkkastens (44; 184) mittig nach unten verjüngt und auf seinem Umfang angeordnete Senkdüsen
(158; 308,310) mic senkrecht nach unten gerichteten Austrittsöffnungen aufweist, wobei diese Senkdüsen
über Zuleitungen (164; 312, 316) mit der unter hohem Druck stehenden Flüssigkeit für das Absenken
des Senkkastens (44; 184) beaufschlagbar sind, daß in der seitlichen Wandung (46; 202) des
Senkkastens (44; 184) mindestens eine durch Schiebedeckel (102,104; 242,244) mit zugeordneten
Betätigungsvorrichtungen (106, 108; 248, 249) verschließbare öffnung (60, 62; 218) angeordnet ist,
die einen oberen freien, zum Durchtritt eines im wesentlichen waagerecht aus einer entsprechenden
Flüssigkeitsstrahldüse (64, 66; 220) innerhalb des Senkkastens (44; 184) austretenden Flüssigkeitsstrahls aufweist, sowie einen zum Durchtritt der
gebildeten Aufschlämmung dienenden, mit einem aus mehreren, in gegenseitigen seitlichen Abständen
angeordneten senkrechten Stäben (96, 98; 238) bestehenden Gittersieb abgedeckten unteren Abschnitt,
daß die Flüssigkeitsstrahldüsen (64, 66; 220) von oben mit Hochdruck-Zuführungsleitungen (68,
70, 74, 76; 198, 222, 228, 230, 236) verbunden und in an sich bekannter Weise waagerecht verschwenkbar
angeordnet sind, daß das untere, sich konisch verjüngende Ende (58; 210) des Senkkastens (44;
184) als Senkgrube (100; 249) zur Aufnahme der Aufschlämmung ausgebildet ist, daß über der
Senkgrube (100; 249) der Einlaß (112; 252) einer darüber befindlichen Pumpe (110; 250) zum Abpumpen
der Aufschlämmung angebracht ist, deren zugeordnete Abgabeleitung (116,120, 122; 200, 260,
268) nach oben geführt ist, daß unterhalb des Einlasses (112; 252) eine Spüldüse (176; 270) für den
Einlaßbereich der genannten Pumpe (110; 250) angeordnet und über Zuleitungen (178; 272) mit der
unter Hochdruck stehenden Flüssigkeit beaufschlagbar ist, daß eine Antriebseinrichtung (126, 128; 256)
für die Pumpe (110; 250) in einer wasserdicht ausgeführten, oberen Kammer (54; 204) des
Senkkastens (44; 184) untergebracht ist, daß auf den genannten Pfeilern (132, 134; 186, 188) eine
Plattform (56; 192) angebracht ist, die Winden (154, 156; 304, 306) zum Verankern des Senkkastens (44;
184) mittels Seilen (146,148,150,152), sowie Bedien-
und Betriebseinrichtungen (90, 91, 130; 195) für die Vorrichtung trägt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfeiler (132, 134) an ihren unteren
Enden mit nach unten gerichteten Senkdüsen (162) versehen, und diese innerhalb von kegelförmigen
Pfeilerendkappen (136,138) angeordnet sind, daß die Pfeiler (132, 134) mit in ihrem Inneren in
Längsrichtung verlaufenden Leitungen (168) zur Zuführung der Flüssigkeit zu den genannten
Pfeilersenkdüsen (162) versehen sind, daß die Pfeiler (132, 134) und der Senkkasten (44) gegeneinander
durch vier jeweils zwischen zwei benachbarten Pfeilern (132, 134) verlaufende Querverstrebungen
(140) und eine Vielzahl von Spannseilen (142, 144) versteift sind, und daß eine zusätzliche, nach unten
gerichtete Senkdüse (160) mit zugeordneter Zuleitung (165) in der Mitte des sich konisch nach unten
verjüngenden, unteren Endes (58) des Senkkastens (44) angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Senkkasten als gegenüber den
feststehenden Pfeilern (186,188) senkrecht verfahrbares geschlossenes Gehäuse nach Art einer Kapsel
(184) ausgebildet ist und durch fest mit seiner Wandung (202) verbundene, radial nach außen
gerichtete Führungsschuhe (274, 276) in Führungen (294) an den Pfeilern (186, 188) gleitend gehalten
wird.
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und eine
Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Mineralische oder Erzfeststoffe, die beim Abbau und bei der Aufbereitung usw. als Abfall anfallen, müssen in
geeigneter Weise beseitigt werden. Heutzutage werden die beispielsweise bei der Erzaufbereitung anfallenden
mineralischen Abfallfeststoffe in ein Abfallbecken
h1) geleitet, das aus einem durch Dämme begrenzten
Bereich in der Nähe des Gewinnungs- oder Abbauorts besteht. In einem solchen Abfallbecken sind Abfälle in
einer im wesentlichen homogenen Masse aus Wasser
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