DE2432540B2 - Vorrichtung zum Binden von Blattstapeln mit Schmelzklebstoff - Google Patents
Vorrichtung zum Binden von Blattstapeln mit SchmelzklebstoffInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Binden von Blattstapeln mit Schmelzklebstoff, bei der
ein mit einer Stapel-Spanneinrichtung versehener Schlitten von einer Spannstation aus über eine
Klnbstoff-Auftragewaize hinweg bis zu einer Abkühlstation in einer der Längserstreckung des Stapelrückens
sich erstreckenden Richtung bewegbar ist, wobei die Auftragewalze in eine mit einer Heizvorrichtung
versehene Klebstoffwanne eintaucht und mit einer auf ihre Oberfläche wirkenden Rakel versehen ist.
Eine derartige Bindevorrichtung ist durch die Offenlegungsschrift DE-OS 22 62 138 bekanntgeworden. Dabei wird der Stapelblock, der aus einer Vielzahl
von Einzelblättern oder auch aus einer Vielzahl von gefalteten Lagen bestehen kann, mit seinem Rücken
nach unten liegend in vertikaler Richtung in eine Klemmvorrichtung eingeführt und dort festgespannt
Diese Klemmvorrichtung wird alsdann über eine
Klebstoffauftragewalze, deren Oberfläche glatt ausgebildet ist, hinweggeführt und bis zu einer Abkühlstation
bewegt in welcher der aufgetragene Schmelzklebstoff rasch erstarrt Dort wird der verleimte Stapelblock der
Spannvorrichtung entnommen und zum Aushärten des Klebstoffes abgelegt
Die Verwendung von Schmelzklebstoff hat gegenüber den früheren Verfahren zum fadenlosen Mebebinden den Vorteil des raschen Abbindens, ohne daß die
ίο Gefahr einer Konzistenzänderung des Klebstoffes
durch Verdunsten von Lösungsmittel besteht
Eine solche vorbekannte Vorrichtung weist aber noch zahlreiche Mangel auf. Dadurch, daß der Stapelblock
genau senkrecht in die Klemmvorrichtung eingeführt
wird, die Klemmbacken aber einen größeren Abstand
als der Stapeldicke entsprechend besitzen, ergeben sich erhebliche Schwierigkeiten beim Einspannen des
Stapelblockes. Dieser muß nämlich von Hand in der eingelegten Lage so lange festgehalten werden, bis die
Klemmleisten fest am Stapelblock anliegen. Dies verursacht jedoch insbesondere bei hohen Stapelblökken einige Fehlerquellen, die sich besonders in einer
Stufenbildung der Blattkanten untereinander äußern. Wenn aber ein eingespannter Stapel nicht exakt
2s planausgerichtete Blattkanten aufweist, kann das beste
Klebebindesystem reicht davor schützen, Fehlbindungen durchzuführen. Darüberhinaus hat sich der Mangel
gezeigt, daß zufolge der aus Metall bestehenden, eine vollkommen ebene Oberfläche aufweisenden Auftrage
walze nicht alle Bereiche des Stapelrückens mit einem
Klebstoffilm versehen werden. Es bilden sich vielmehr klebstofffreie Inseln, die eine manchmal nicht ausreichende Klebebindung zur Folge haben.
Vorrichtung zum Binden von Blattstapeln mit Schmelzklebstoff zu entwickeln, die eine wesentlich bessere
Bindequalität und günstigere Einspannmöglichkeit für den Blattstapel bietet und die Gefahr ausschaltet, durch
das Einsetzen des Blattstapels und dessen Festspannen
Relativverschiebungen zwischen den einzelnen Blättern
herbeizuführen.
Ausgehend von der eingangs erwähnten Vorrichtung besteht das Wesen der Erfindung darin, daß die
Spanneinrichtung, die Führungsbahn des Schlittens und
die Achse der Auftragewalze eine gegenüber der
Horizontalen geneigte Lage, beispielsweise ca. 15°, aufweisen und daß der Spanneinrichtung entsprechend
der geneigten Lag* eine Anlageplatte und ein Anschlag für den Blattstapel zugeordnet sind. Vorzugsweise ist
diese Führungsbahn, von der Bedienungsperson aus gesehen, nach rückwärts abgeneigt gestaltet wenngleich auch die umgekehrte Neigung im Sinne der
Erfindung ausführbar ist. Eine solche Maßnahme hat den Vorteil, daß der Blattstapel, nachdem er glattgesto-
Ben worden ist, mit beiden Händen in die Spannstation
eingeführt und dort abgesetzt werden kann, denn die flache Stapelseite liegt zufolge der Neigung der
Führungsbahn vollflächig an einer Anschlagplatte an, so daß der losgelassene Blattstapel sich nicht aus eigener
μ Kraft aus seiner Lage bewegen kann. Daher braucht
man auch nicht den Blattstapel festzuhalten, wenn die Klemmvorrichtung betätigt wird. Auf diese Weise wird
also der Einlege- und Spannvorgang wesentlich vereinfacht, zeitlich verkürzt und in der Qualität
verbessert.
Es ist zwar bei manuellen Klebebindevorrichtungen, beispielsweise nach DBP Nr. 9 41788 bekannt, den
Blattstapel auf eine schräg angeordnete Auflageplatte
aufzusetzen und gegen einen Rückenanschlag anzustoßen. Dabei wird jedoch die Auflageplatte nach dem
Festspannen der Klemmleisten in eine Lage verdreht bei der der Blattstapelrücken nach oben freiliegt, damit
er von Hand mit einem Pinsel und flüssigem Klebstoff bestrichen werden kann.
Durch die US-PS 17 41 269 ist es ferner bekannt, eine
Klebstoffauftra^ewalze so stark geneigt zu lagern, daß ein in vertikaler Richtung eingespannter Blattstapel mit
seinem gegen die Walze geführten Rücken aufgefächert wird. Die Schräglage dieser Walze löst daher eine
andere Aufgabe, als sie der Erfindung zugrunde liegt.
Alle mechanischen kJebebindevorrichtungen, bei
denen der Klebstoffauftrag über Walzen, umlaufende Bänder oder dgl. erfolgt, setzen das Einführen des
Blattstapels in senkrechter Richtung in die Klemmvorrichtung voraus, und zwar deswegen, weil es sinnlos
erscheint, einen in schräger Lage befindlichen Blattstapelrücken mit einer mechanischen Vorrichtung zu
beleimen. Der Klebstoff würde nämlich, wie dies auch bei der US-PS 17 41269 der Fall ist, enrlang der
Walzenoberfläche aus Schwerkraft verlaufen, was zur Folge hätte, daß eine ungleichmäßige Beleimung
geschieht und das niedrig gelegene Lager mit Klebstoff zugesetzt wird. Die Erfindung setzt sich somit über eine
scheinbar unsinnige Vorstellung hinweg.
Bei einer Ausgestaltung der Erfindung erweist es sich als vorteilhaft, wenn der Schlitten mittel? einer
Mitnehmerklinke mit einem entlang der Führungsbahn sich erstreckenden Antrieb, vornehmlich einen umlaufenden, profilierten Riemen, verbindbar ist. Bei diesem
Gegenstand der Erfindung läuft der Antrieb ständig um, ohne daß er jedoch den Schlitten, soweit dieser sich in
der Spannstation befindet, beeinflußt. Wenn der Blattstapel eingespannt ist, braucht der Schlitten
lediglich manuell gegen den umlaufenden Antrieb voranbewegt zu werden, bis die Sperrklinke oder ein
ähnliches entsprechend wirkendes Teil in den Antrieb eingreift. Daraufhin wird der Schlitten mit dem
eingespannten Buchblock in einer gleichförmigen Bewegung über die Auftragewalze geführf. was den
Vorteil mit sich bringt, daß die Auftragequalität unabhängig vom Geschick der Bedienungsperson ist.
Zweckmäßigerweise sind die Auftragewalze und der umlaufende Antrieb von einem gemeinsamen Motor aus
angetrieben.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, wenn die Leimauftragewalze aus einer gegen die
Stapelvorschubbewegung rotierenden Bürstenwalze besteht. Dadurch wird eine verbesserte Auftragemöglichkeit fü- Schmelzklebstoff auf Blattstapelrücken
geschaffen, insbesondere dann, wenn die Blattstapelrükkcn nicht beschnitten sind, wie es bei EDV-Listen
meistens der Fall ist. Dabei soll die eingangs erwähnte Entstehung klebstofffreier Inseln auf den Blattstapelrükken vermieden werden.
Eine Bürste als maschinelle Klebstoffauftragewalze zu verwenden, erscheint besonders riskant und in der
Praxis undurchführbar, weil der Praktiker weiß, daß der Klebstoff verhältnismäßig rasch zwischen den Borsten
eintrocknet und diese untereinander verklebt. Deshalb müssen Pinsel, mit denen Klebstoff aufgetragen wird,
nach der Arbeit säuberlich gereinigt oder im Wasser abgestellt werden. Dennoch erweist sich beim Gegenstand der Erfindung die Anordnung einer Bürstenwalze
als besonders vorteilhaft, veil bei der Verarbeitung von Schmelzklebstoff besondere Bedingungen gegeben sind.
Während der Arbeit wirkt ständig Wärme auf den
Schmelzklebstoff ein und hindert diesen daran, zwischen
den Borsten zu erstarren. Während Ruhepausen kann die Erstarrung bedenkenlos erfolgen, weil zu Beginn der
nächsten Arbeit wieder Wärmeenergie in die Borsten
und die Auftragewalze eingebracht wird, die dazu führt,
daß der erstarrte SchmelzkJebstoff wieder flüssig wird. Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Bürstenwalze besteht jedoch darin, daß sie einen gleichmäßigen
und gut dosierten Auftrag auf den Blattstapelrü^ken
ίο gewährleistet Daher ist es auch möglich, die Auftragewalze schräg zu stellen, weil bei einer Bürstenwalze die
Gefahr vermieden ist, daß der Klebstoff zufolge der Neigung der Bürstenwalze aus Schwerkraft verfließen
kann.
Im Rahmen von Ausgestaltungen der Erfindung ist vorgesehen, daß die Bürstenwalze rrit einer bis in den
Borstenbesatz hineinverstellbaren Rakel zusammenarbeitet. Rakeln zum Abstreifen des Klebstoffes von
Auftragewalzen sind an sich bekann» fJei der Erfindung
a kann jedoch die Rake! ir. den Borstentisatz eindringen.
Dies hat einerseits zur Folge, daß der durch Eintauchen in die Klebstoffwanne mitgenommene Klebstoff von
den Borstenspitzen abgestreift und andererseits die Auftrag^stärke des Klebstoffes reguliert werden kann.
Erfindungsgemäß kann auch zulaufseitig ein zusätzlicher, gegen die Bürstenwalze angestellter Abstreifer
angeordnet sein. Dieser Abstreifer hat die Aufgabe, den vom Blattstapelrücken nicht angenomnenen Klebstoff
abzunehmen und wieder in die Klebstoffwanne
jo zurückzuführen. Dadurch kann gar nicht die Möglichkeit entstehen, daß sich Klebstoff auf den Borstenspitzen absetzt und verhärtet. Außerdem ist zu bedenken,
daß die Auftragewalze eine größere Breite als die durchschnittliche Blattstapeldicke besitzt, so daß seitlich
j5 vom Blattstapel eine unverbrauchte Klebstoffmenge auf
den Borsten zurückbleibt, die vom Abstreifer abgenommen wird.
Darüberhinaus sieht die Erfindung vor. den Buchblock über Wärmekonvektion und Strahlungsenergie
vor? jwärmen, bevor er über die Auftragewalze hinweg
geführt wird. Dies wird insbesondere dann erreicht, wenn im Sinne der Erfindung ein die Klebstoffwanne
zulaufseitig abdeckendes Blech bis zur Spannstation geführt und als Anschlag für den Blaitstapeliücken
bestimmt ist. Dieses Blech erwärmt sich durch die Schmelzwärme des Klebstoffes und leitet diese
Wärmeenergie an den eingespannten Buchblock ab.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch und beispielsweise dargestellt.
Es zeigt
F i g. 1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Binden von Blattstapeln mit Schmelzklebstoff,
f i g. 2 einen Schnitt durch die Auftragevorrichtung gemäß F ig. 1 entlang der Linie H-Il,
Fig.3 einen Längsschnitt durch die Klebstoffauftragevorrichtung,
F i g. 4 eine Draufsicht auf die Klebstoffauftragevorrichtung gemäß F' i o. 3,
F i g. 5 eine Teildraufsicht auf die Vorrichtung gemäß
Fi g. 4 und
Fig.6 eine perspektivische Ansicht eines eingefrästen Blattstapelrückens.
Im Ausführungsbeispiel der F i g. 1 und 2 besteht die
Vorrichtung zum Landen von Blattstapeln 4 mit
Schmelzklebstoff vom Grundaufbau her aus einer
Spannstation 1, einer Klebstoffauftragestation 2 und einer Abkühlstation 3. Im Bereiche der Spannstation !
befindet sich bei Arbeitsbeginn ein Schlitten 5, der eine
Feste Klemmleiste 8 und eine bewegliche Klemmleiste 9 zum Einspannen des Blattstapels 4 besitzt. Die
bewegliche Klemmleiste 9 ist entlang von Führungsstangen 13 im Schlitten 5 in Richtung zum Blattstapel 4
verschiebbar geführt. Zu diesem Zweck ist in der beweglichen Klemmleiste 9 ein Exzenter 10 gelagert,
dessen Exzenterhub der Differenz zwischen dem maximalen und dem minimalen Spannbereich, bezogen
auf unterschiedlich starke Blattstapel 4, entspricht. Dieser Exzenter 10 stützt sich an einer ortsfesten
Anlage 11 des Schlittens 5 an. Dadurch, daß die Exzenterfläche entlang dieser ortsfesten Anlage 11
abrollt, wird über das Lager des Exzenters 10 die bewegliche Klemmleiste 9 gegen den Blattstapel 4
voranbewegt. Dieser Bewegung wirkt eine Federanordnung 12 entgegen, die zwischen einem ortsfesten Punkt
des Schlittens 5 und einem mit der beweglichen Kicniiiilcisic 9 Verbundenen Pünki eingespannt isi.
Der Schlitten 5 ist mit Hilfe von Laufrädern 7 auf Führungsschienen oder einer Führungsbahn 6 beweglich,
die sich über die gesamte Länge der Vorrichtung erstrecken. Diese Führungsschienen 6 sind, wie Fig. 2
zeigt, nicht in einer horizontalen sondern in einer schräggeneigten Ebene angeordnet. Diese Neigung
beträgt beispielsweise ca. 15°, wobei kleinere oder größere Abweichungen von diesem angegebenen
Winkel nach Sachlage ohne weiteres durchgeführt werden können. Diese Neigung erstreckt sich zweckmäßigerweise
in der von der Bedienungsperson abgewandten Seite. Wie besonders Fig. 2 zeigt, wird der
Blattstapel 4 in diesem Gefälle der Spannvorrichtung gegen eine Anlageplatte 30 angelegt, die beispielsweise
mit der ortsfesten Klemmleiste 8 fest verbunden sein kann. Diese Klemmleiste 8 befindet sich in einer
geringen Distanz von einer Auflagefläche, die beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 durch ein Blech als
Anschlag 29 gebildet ist.
Zur Durchführung der Vorschubbewegung des Schlittens 5 über die gesamte Vorrichtung hinweg, ist
ein umlaufender Antrieb, beim Ausführungsbeispiel in Form eines umlaufenden profilierten Riemens 14
vorgesehen, in den der Schlitten 5 mit einer Führungsstange 15 und einer Klinke 16 einrastet, wenn man den
Schlitten 5, nachdem der Blattstapel 4 eingespannt worden ist, von Hand in Richtung zur Klebstoffauftragestation
2 bewegt. Dieser ständig umlaufende Riemen 14 hat die Aufgabe, den Schlitten 5 mit dem
eingespannten Blattstapel 4 in einer kontinuierlichen Geschwindigkeit entlang einer Klebstoffauftragewalze
23 zu bewegen. Z" diesem Zweck ist ein Antriebsmotor 17 im Gestell der Vorrichtung vorgesehen, der über ein
Getriebe 18, ein Ritzel 19, eine Kette 20 auf ein
Abtriebsrad 21 einwirkt, das die Welle 22 der Auftragewalze 23 antreibt Ober die gleiche Welle 22
wird auch das Antriebsrad 27 für den profilierten Riemen 14 angetrieben, der um Umlenkräder 28 geführt
ist
Die Klinke 16 ist im Ausführungsbeispiel der F i g. 1 nur schematisch angedeutet Sie soll so beschaffen und
gelagert sein, daß sie lediglich beim Eingriff in den
profilierten Riemen 14 bei einer Bewegung des Schlittens 5 von der Spannstation 1 in Richtung zur
Abkühlstation 3 formschlüssig gebunden isL Bei der Rückwärtsbewegung soll die Klinke über die Profilierung des Riemens 14 hinweggieiten, so daß der Riemen
14 ständig angetrieben werden kann.
In den Ausführungsbeispielen der Fig.3 bis 5 ist die
Ausbildung einer besonders vorteilhaften Klebstoffauftragevorrichtung schematised dargestellt.
Die Klebstoffauftragewalze 23 ist als Bürstenwalze ausgebildet, die einen Borstenbesatz 45 besitzt. Sie
taucht in eine Klebstoffwanne 24 ein, welche aus zwei Becken 37, 38 besteht, die durch eine Trennwand 39
voneinander getrennt sind. Innerhalb der Trennwand 39 befindet sich eine Durchbrechung 40, damit der
Klebstoff von einem zum anderen Becken 37,38 fließen kann. Diese Bürstenwalze 23 und vorzugsweise auch die
ίο Klebstoffwanne 24 sind in der gleichen Richtung wie die
Führungsschienen 6 für den Schlitten 5 geneigt. Das Becken 37 ist als Tauchbecken für die Bürstenwalze 23.
das Becken 38 als Vorratsbecken für den Schmelzkleber bestimmt. In der Wandung der Klebstoffwannc 24
is befinden sich Heizvorrichtungen. /.. B. ein Heizstab 35
gem. Fig. 2, damit der in die Klebstoffwanne 24 eingefüllte Schmelzkleber verflüssigt werden kann.
uciniuei sn.li vun liei Bürstenwalze 23
eine Rakel 41. die auf oder in die Borsten 45 der Bürstenwalze 23 einwirkt. Diese Rakel 41 ist in üblicher
Weise in Richtung zur Achse der Bürstenwalze 23 verstellbar. Die Bürstenwalze 23 rotiert vorzugsweise
entgegen der Vorschubbewegung des Blattstapels 4. Sie soll daher den zwischen den Borsten 45 befindlichen
Klebstoff fest gegen den Blattstapelrücken einreiben. Zulaufseitig befindet sich ein weiterer Abstreifer 42. der
die Aufgabe hat, den noch an der Bürstenwalze 23 befindlichen Klebstoff von ihr abzunehmen und über
seine schräge Neigung in das Vorratsbecken abzuleiten.
m Die Wärmeenergie des im Vorra.sbecken 38 befindlichen
Schmelzklebers führt dazj. daß der von der Bürstenwalze 23 abgenommene Klebstoff durch erneute
Temperaturzufuhr wieder die richtige Konzistenz enthält.
j5 Die Zuführung des Blattstapels 4 wird so durchgeführt,
daß der Blattstapelrücken entweder die Bürstenwalze 23 tangiert oder in den Borstenbesatz 45
eindringt. Zu diesem Zweck ist entweder die Burstenwelle 22 bzw. das gesamte Klebstoffauftrageaggregat
oder das Blech 29, auf das der Blattstapelrücken 4 beim Spannen zur Auflage kommt, in der Höhe 43 verstellbar.
Dieses Blech 29 deckt das Vorratsbecken 38 bis zur Bürstenwalze 23 ab. Es nimmt die beim Schmelzen
entstehende Wärme auf und gibt einen Teil davon dem zu bindenden Blattstapelrücken 4 ab, bevor dieser in
Kontakt mit der Bürstenwalze 23 kommt.
Wie F i g. 5 zeigt, können die Stirnbereiche der Bürstenwalze 23 mit Bordscheiben 44 begrenzt sein.
Dies hat den Vorteil, daß der zwischen dem Borstenbesatz 45 befindliche Klebstoff nicht stirnseitig austi .-ten
kann. Mit Hilfe stirnseitiger Abstreifer 47 kann der
werden.
daß der Exzenter 10 mit Hilfe eines Spanngriffes 31 betätigt werden kann. Die gesamte Anordnung ist in
einem Gehäuse 32 angeordnet, in dem sich ein Stopfen 34 befindet, der einen Steckzapfen 33 schützt Dieser
Steckzapfen 33 ist mit einer die Bürstenwalze 23
aufnehmenden Achse oder Welle 36 drehschlüssig
verbindbar, aber axial entfernbar. Ebenso ist mit der Antriebswelle 22 die Welle 36 der Bürstenwalze 23
steckbar verbunden. Dies hat den Vorteil, daß man bei Entfernung des Steckzapfens 33 die Bürstenwalze 23
mit ihrer Antriebswelle 36 und der kompletten Klebstoffwanne 24 entnehmen und leicht reinigen kann,
ohne das Getriebe zu demontieren.
In der Fig.6 ist schließlich die perspektivische
Ansicht eines Blatlstapcls 4 gezeigt, der an seinem
Blattstapelrücken quer eingefräste Querriefen 46
besitzt. Diese Querriefen 46 setzen sich mit dem Klebstoff zu, wodurch eine besonders feste Abbindung
der Blätter gewährleistet wird. Um diese Querriefen 46 zu bilden, kann unterhalb der Spannstation 1 gem.
F-" i g. ! *-;n nicht dargestelltes Fräswerk angeordnet sein,
das quer zur Führungsbahn 6 beweglich ist und nach erfolgtem Einspannen des Blattstapels diese Querriefen
46 mit Hilfe von motorisch angetriebenen umlaufenden
Außerdem kann unterhalb der Abkühlstation 3 gem. Fig. I eine beliebig gestaltete Vorrichtung zum
Einhängen von Umschlägen in den verleimten Blattstapel 4 vorgesehen sein. Darüberhinaus empfiehlt es sich,
zwischen der Bürstenwalze 23 und der Abkühlstation 3 eine ebenfalls nicht dargestellte Rakel vorzusehen, die
den mit Klebstoff versehenen Blatlstapelrücken 4 von überschüssigem Klebstoff abstreift oder den vorhandenen Klebstoffauftrag glättet.
Claims (7)
1. Vorrichtung zum Binden von Blattstapeln mit Schmelzklebstoff, bei der ein mit einer Stapelspanneinrichtung versehener Schlitten von einer Spannstation aus über eine Klebstoffauftragewalze hinweg
bis zu einer Abkühlstation in einer der Längserstrekkung des Stapelrückens sich erstreckenden Richtung
bewegbar ist, wobei die Auftragewalze in eine mit einer Heizvorrichtung versehene Klebstoffwanne
eintaucht und mit einer auf ihre Oberfläche wirkenden Rakel versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinrichtung, die
Führungsbahn (6) des Schlittens (S) und die Achse (36) der Auftragewalze (23) eine gegenüber der
Horizontalen geneigte Lage aufweisen, und daß der Spanneinrichtung entsprechend der geneigten Lage
eine Anlageplatte (30) und ein Anschlag (29) für den
Blattstaptizugeordnet sind.
2. Vorriefttung nach Anspruch !, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (5) mittels einer
Mitnehmerklinke (16) mit einem entlang der Führungsbahn (6) sich erstreckenden Antrieb,
vornehmlich einen umlaufenden, profilierten Riemen (14) verbindbar ist
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragewalze (23) und der
umlaufende Antrieb (14) von einem gemeinsamen Motor (17) aus angetrieben sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffauftragewalze aus-äiner gegesi die Stapelvorschubbewegung
rotierenden Bürstenwalze (23) besteht.
5. Vorrichtung nach Anspruc 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürstenwalze (23) mit einer bis in
den Borstenbesatz (45) hineinverstellbaren Rakel
(41) zusammenarbeitet.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zulaufseitig ein zusätzlicher,
gegen die Bürstenwalze (23) angestellter Abstreifer
(42) angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch I oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Klebstoffwanne (24) zulaufseitig abdeckendes Blech (29) bis zur
Spannstation (1) geführt und als Anschlag für den Blattstapelrücken (4) bestimmt ist.
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