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DE2735861C2 - - Google Patents
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DE2735861C2 - - Google Patents

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DE2735861C2
DE2735861C2 DE2735861A DE2735861A DE2735861C2 DE 2735861 C2 DE2735861 C2 DE 2735861C2 DE 2735861 A DE2735861 A DE 2735861A DE 2735861 A DE2735861 A DE 2735861A DE 2735861 C2 DE2735861 C2 DE 2735861C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines kreisförmigen Bauteils aus einem Zuschnitt, insbesondere einer Scheibenfeder für Kupplungen, vor allem für Kraftfahr­ zeuge, mit einem kreisförmigen zusammenhängenden Umfangs­ abschnitt, der eine federnde Scheibe nach Art einer Teller­ feder bildet, und einem Mittelabschnitt, der in Umfangs­ richtung durch Ausschnitte in radiale Laschen unterteilt ist, die jeweils in radialer Richtung von einem geschlossenen Ende, das in der Nähe des genannten Umfangsabschnitts liegt, bis zu einem offenen Ende reichen, mit dem sie in eine Mittelaus­ nehmung münden, die allen genannten Ausschnitten gemeinsam ist.
Des weiteren wird eine Vorrichtung zum Herstellen eines kreis­ förmigen Teils nach Art einer Scheibenfeder für Kupplungen angegeben, vor allem für Kraftfahrzeuge, mit einem kreisförmigen zusammen­ hängenden Umfangsabschnitt, der eine federnde Scheibe nach Art einer Tellerfeder bildet, und einem Mittelabschnitt, der in Umfangsrichtung in radiale Laschen unterteilt ist, die jeweils in radialer Richtung von einem geschlossenen Ende, das in der Nähe des genannten Umfangsabschnitts liegt, bis zu einem offenen Ende reichen, mit dem sie in eine Mittelausnehmung münden, die allen Ausschnitten gemeinsam ist.
Wie an sich bekannt, besitzt ein derartiges kreisförmiges Bauteil nach Art einer Scheibenfeder, einen längs einer Kreislinie zusammenhängenden Randteil, die eine federnde Scheibe nach Art einer Tellerfeder bildet, die auf eine Druckscheibe einzuwirken vermag, um zwischen dieser und einer Gegendruckscheibe eine Reibscheibe einklemmen zu können, und einen Mittelteil, der in Kreisrichtung in radiale Laschen durch Ausschnitte unterteilt ist, die jeweils in radialer Richtung von einem geschlossenen Ende in der Nähe des Randes bis zu einem offenen Ende reichen, das in eine allen Aus­ schnitten gemeinsam mittlere Ausnehmung mündet, und die ferner eine Verformung der federnden Scheibe herbeizuführen vermag, die von dem genannten Randteil gebildet wird und eine Entlastung der genannten Druckscheibe durch diese unter dem Einfluß eines Betätigungsorgans erlaubt, das in axialer Richtung bewegbar ist und als Ausrücklager bezeichnet wird; das Ausrücklager greift dazu an den freien Enden der die Feder bildenden radialen Laschen ein.
Üblicherweise wird ein derartiges Bauteil heute durch Schnitte in der Stanzpresse hergestellt, wobei der Mittel­ teil eines solchen Bauteils in radiale Laschen aufgeteilt wird; der Schnitt erfolgt mit Schnittstempeln, die jeweils gleichzeitig die beiden Ränder eines der erwähnten Aus­ schnitte herstellen.
Daraus resultiert unvermeidlich, daß ein solcher Ausschnitt in Umfangsrichtung genau die Breite besitzt wie der Schnitt­ stempel, der zur Herstellung des Ausschnitts benutzt wurde.
Wegen der Materialeigenschaften des zu bearbeitenden Zuschnitts, insbesondere wegen der hohen Elastizitäts­ grenze des Zuschnitts von beispielsweise größenordnungs­ mäßig 80 kg/mm2, wegen seiner hohen Härte von beispiels­ weise größenordnungsmäßig 200 bis 250 HB und wegen seiner nicht zu vernachlässigenden Dicke von beispielsweise etwa 2 bis 3 mm müssen die zum Schneiden eines derartigen Zuschnitts verwendeten Schnittstempel notwendigerweise ausreichend widerstandsfähig sein, damit sie eine vernünftige Nutzungsdauer besitzen, und müssen daher in Umfangsrichtung eine Breite haben, die über einem kritischen Schwellenwert liegt, der üblicherweise auf etwa 1,5 mm festgesetzt ist, außer sie werden aus teuren Spezialstählen hergestellt und/ oder es wird mit reduzierter Stanzgeschwindigkeit gearbeitet.
Daraus ergibt sich für die Praxis, daß die den Mittelteil einer Scheibenfeder in radiale Laschen unterteilenden Aus­ schnitte heute normalerweise eine Umfangsbreite haben, die bei mindestens 1,5 mm liegt.
Die Ausschnitte verkleinern aber die Abstützfläche, die der Mittelteil der Scheibenfeder, an dem ein derartiges Ausrücklager angreifen soll, bildet, und die Angriffsfläche wird auf diejenige Fläche reduziert, die dem Kupplungs­ ausrücklager von den radialen Laschen geboten wird, die paarweise die genannten Ausschnitte begrenzen.
Daraus ergibt sich zwangsläufig ein um so größerer Ver­ schleiß der Flächen, die tatsächlich den Kontakt zwischen dem Kupplungsausrücklager und den Enden der radialen Laschen herstellen, auf die das Ausrücklager wirkt.
Um diese Nachteile zu vermeiden, ist bereits vorgeschlagen worden (insbesondere in dem französischen Patent 13 98 920 der Anmelderin vom 3. April 1964), die Breite der fraglichen Ausschnitte auf mindestens einem Teil ihrer radialen Länge mit dem offenen Ende herabzusetzen, um dadurch in diesem Bereich, der für die Anlage des zugehörigen Kupplungsaus­ rücklagers vorgesehen ist, die für dieses Ausrücklager vor­ gesehene Anlagefläche zu vergrößern.
Aus den obengenannten Gründen ist die praktische Verwirk­ lichung dieses Vorschlags auf Schwierigkeiten gestoßen, die eine Ausübung in industriellem Maßstab bislang verhindert haben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der genannten Gattung anzugeben, mit dem auf einfache und kostengünstige Weise derartige Ausschnitte an den kreis­ förmigen Bauteilen herstellbar sind. Des weiteren soll eine Vorrichtung zum Herstellen eines kreisförmigen Teils nach Art einer Scheibenfeder für Kupplungen angegeben werden.
Hinsichtlich des Verfahrens wird die erfindungsgemäße Aufgabe dadurch gelöst, daß an einem derartigen Ausschnitt auf minde­ stens einem das offene Ende des Ausschnitts enthaltenden Abschnitt seiner Länge die beiden Ränder dieses Ausschnitts durch zwei getrennte Arbeitsschritte hergestellt werden, nämlich durch einen ersten Schnittvorgang, bei dem zunächst der eine der fraglichen Ränder hergestellt wird, und durch einen zweiten Schnittvorgang, bei dem der andere der genannten Ränder hergestellt wird.
Unter Schnittvorgang soll hier ein Stanzvorgang verstanden werden, bei dem, im Gegensatz zu einem Ausschneidevorgang, bei dem ein Ausschnitt hergestellt wird, dessen Ränder notwendigerweise einen Abstand voneinander haben, der ebenso groß ist wie die Breite des Schnittstempels, der zur Herstellung des Ausschnitts benutzt wird, ein Schlitz der Breite Null entsteht, d. h. ein Schlitz, bei dem die beiden Seitenränder, wenn der bearbeitete Zuschnitt flach liegt, aneinanderstoßen.
Da gemäß der Erfindung die beiden Ränder eines derartigen Ausschnitts einzeln durch einen derartigen Schnittvorgang hergestellt werden, ergibt sich, daß die Umfangsbreite eines derartigen Ausschnitts praktisch unabhängig von derjenigen der Schnittstempel ist, die für die Durchführung der ent­ sprechenden Schnittvorgänge benutzt werden.
Daraus folgt, daß die Umfangsbreite eines derartigen Aus­ schnitts nach Bedarf äußerst klein gehalten und leicht unter 0,5 mm gebracht werden kann, und das führt gegenüber vergleichbaren Scheibenfedern mit Ausschnitten, die nach den üblichen Stanzverfahren hergestellt werden, bei einer Schei­ benfeder mit derartigen Ausschnitten verringerter Breite zu einer erheblichen Zunahme der Auflagefläche für das zuge­ hörige Ausrücklager; das kann eine Vergrößerung von deutlich über 30% bedeuten.
In den Unteransprüchen 2 bis 24 sind vorteilhafte Ausge­ staltungen des Verfahrens nach dem Hauptanspruch angegeben.
Hinsichtlich der Vorrichtung wird die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß für zwei Schnittvorgänge Schnittstempel vorgesehen sind, von denen mindestens bestimmte eine in Umfangsrichtung gemessene Breite haben, die an jedem Punkt ihrer radialen Längserstreckung größer ist als die entsprechende Breite der herzustellenden Ausschnitte, wobei jeder dieser Schnittstempel für sich vor Herstellung eines der Ränder eines solchen Ausschnitts bestimmt ist.
In den Ansprüchen 26 bis 30 werden vorteilhafte Weiter­ bildungen des Gegenstands nach Anspruch 25 angegeben.
Der Verschleiß, dem eine Scheibenfeder unterworfen ist, die gemäß dem genannten Verfahren und mit der genannten Vorrichtung hergestellt worden ist, wird vorteilhafter Weise zu Gunsten der Lebensdauer dieser Scheibenfeder herabgesetzt.
Außerdem gereicht die Herabsetzung der Umfangsbreite der Abschnitte zwischen den Enden der radialen Laschen der Scheibenfeder zum Vorteil; die Breite der Laschen an dieser Stelle wird größer, so daß diese Laschen nach der Fertig­ stellung vorteilhafterweise eine größere Steifigkeit auf­ weisen, was sich günstig auf die Leistung einer mit einer solchen Scheibenfeder ausgerüsteten Kupplung auswirkt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Ansicht einer Scheibenfeder für Kupplungen, herstellbar nach der durch die Erfindung gegebenen Lehre;
Fig. 2 einen Axialschnitt durch diese Scheibenfeder längs der Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 ein schematisches Schnittbild des für die Her­ stellung einer solchen Scheibenfeder erforderlichen einleitenden Stanzvorgangs an einem bearbeiteten Zu­ schnitt;
Fig. 4 eine Teildraufsicht auf den Zuschnitt nach dem Stanzvorgang;
Fig. 5 eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht zur Verdeut­ lichung des ersten Schnittvorgangs, der erfindungs­ gemäß anschließend an dem fraglichen Zuschnitt abläuft;
Fig. 6 eine Teildraufsicht auf den Zuschnitt am Ende des ersten Schnittvorgangs;
Fig. 7 eine der Fig. 5 entsprechenden Ansicht zur Verdeut­ lichung des zweiten erfindungsgemäßen Schnitt­ vorgangs;
Fig. 8 eine Teildraufsicht auf den erhaltenen Zuschnitt und auf das Abfallstück;
Fig. 9 bis 13 bzw. 14 bis 18 bzw. 19 bis 23 bzw. 24 bis 28 bzw. 29 bis 33 bzw. 34 bis 38 bzw. 39 bis 43 sind jeweils vergleichbar mit den Fig. 4 bis 8 und beziehen sich auf verschiedene Ausführungsvarian­ ten, jedoch betreffen die Fig. 13, 18, 23, 28, 33, 38 und 43 jeweils nur die verbliebenen Abfallstücke, und die zugehörigen Zuschnitte sind nicht gezeichnet;
Fig. IA-IB bzw. IIA-IIB bzw. IIIA-IIIB bzw. IVA-IVB bzw. VA-VB bzw. VIA-VIB bzw. VIIA-VIIB bzw. VIIIA-VIIIB zeigen in größerem Maßstab und in Form vergleichender Darstellungen Einzelheiten zu den Fig. 4 bis 6 bzw. 14 bis 16 bzw. 9 bis 11 bzw. 19 bis 21 bzw. 24 bis 26 bzw. 29 bis 31 bzw. 34 bis 36 bzw. 39 bis 41.
Um das in den letztgenannten Figuren Dargestellte zu ver­ deutlichen, ist strichpunktiert jeweils die Mittellinie der in den bearbeiteten Zuschnitten herzustellenden Ausschnitte angegeben.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Scheibenfeder für eine Kupp­ lung, mit der Kraftfahrzeuge heute ausgerüstet zu werden pflegen.
Eine solche Scheibenfeder besteht aus einem kreisförmigen Teil mit einem Randabschnitt 10, der kreisförmig zusammen­ hängt und eine federnde Scheibe nach Art einer Tellerfeder darstellt, und einem Mittelteil 11, der in Umfangsrichtung durch Ausschnitte 13 in radiale Laschen 12 unterteilt ist; jeder Ausschnitt 13 reicht in radialer Richtung von einem geschlossenen Ende 14, das am Randabschnitt 10 anliegt, und zu einem Durchlaß erweitert ist, bis zu einem offenen Ende 15, das in Umfangsrichtung eine geringere Breite hat und mit dem der Ausschnitt in eine Mittelausnehmung 16 mün­ det, die für alle Ausschnitt 13 gemeinsam ist.
Wie an sich bekannt, wird eine derartige Scheibenfeder aus einem Stahlzuschnitt hergestellt, der nach dem Stanzen Kegelstumpfform erhält, wie Fig. 2 deutlich erkennen läßt, und anschließend die Bearbeitung erfährt, durch die er die erforderliche Federkraft und/oder Härte erhält.
Diese Einzelheiten sind an sich bekannt; sie stellen keinen Teil der Erfindung dar und werden daher auch nicht im Ein­ zelnen beschrieben.
Wie erwähnt, ist es bei Scheibenfedern dieser Art von Vorteil, wenn auf einer Kreislinie an den Enden der radialen Laschen 12, an denen das zugehörige Kupplungsausrücklager anliegen soll, eine möglichst große Auflagefläche vorge­ sehen ist.
Aus diesem Grunde sollen die offenen Enden 15 der Ausschnit­ te 13, die jeweils zwei radiale Laschen 12 voneinander tren­ nen, vorzugsweise in Umfangsrichtung so schmal wie möglich sein.
Der Erfindung liegt nun gerade ein Verfahren und eine Vor­ richtung zugrunde, mit der in industriellem Maßstab derar­ tige Ausschnitte mit zumindest an ihrem offenen Ende 15 geringer Breite praktisch hergestellt werden können.
Um die Beschreibung zu vereinfachen, wird diese auf einer Kreislinie gemessene Breite ("Umfangsbreite") nachfolgend auf die Kreislinie C gelegt, die die Umfangslinie der Mit­ telausnehmung 16 dargestellt, und dasselbe soll gelten für die auf einer Kreislinie gemessene Breite ("Umfangsbreite") der erfindungsgemäß eingesetzten Schnittstempel für die Her­ stellung der Ausschnitte wie auch für die auf einer Kreis­ linie gemessene Breite ("Umfangsbreite") der radialen La­ schen, die durch die Ausschnitte begrenzt werden.
Ebenfalls zur Vereinfachung der Beschreibung wird nach­ folgend als Umfangsschritt des bearbeiteten Zuschnitts die Umfangsbreite einer radialen Lasche, die in diesem Zuschnitt hergestellt werden soll, vermehrt um die Umfangsbreite des offenen Endes geringerer Breite eines der Ausschnitte, die eine solche Lasche flankieren sollen, bezeichnet.
Schließlich soll zur Vereinfachung der Beschreibung nach­ folgend für jeden Ausschnitt 13 und genauer gesagt für jedes offene Ende 15 eines solchen Ausschnitts unterschieden werden: ein oberer radialer Rand 18 und ein unterer radialer Rand 19 für die Bewegungsrichtung auf der Umfangslinie C im Sinne von Pfeil F in Fig. 1, weil zwei gleichnamige Rän­ der im allgemeinen als gleiche Ränder bezeichnet werden, während man ungleich benannte Ränder als entgegengesetzte Ränder bezeichnet.
Im allgemeinen und gemäß der Erfindung werden für mindestens einen Teil der radialen Länge eines Ausschnitts 13, der mit einem offenen Ende 15 versehen ist, die beiden radialen Rän­ der 18, 19 in zwei getrennten Arbeitsschritten hergestellt, nämlich einem ersten Schnittvorgang, bei dem zunächst einer der fraglichen Ränder hergestellt wird, und einem folgenden zweiten Arbeitsschritt, bei dem der andere der genannten Rän­ der entsteht.
Nach der in den Fig. 4 bis 8 und IA-IB gezeichneten Ver­ fahrensweise wird an dem bearbeiteten Zuschnitt 20 vor den beiden erfindungsgemäßen Schnittvorgängen, die weiter unten beschrieben werden, mindestens ein Stanzvorgang ausgeführt, bei dem über mindestens einen das erweiterte geschlossene Ende 14 enthaltenden Abschnitt der herzustellenden Aus­ schnitte die beiden Ränder eines derartigen Ausschnitts in an sich bekannter Weise gleichzeitig erzeugt werden.
Es handelt sich um die Herstellung des laufenden Abschnitts 21 eines Ausschnitts 13, gerechnet von seinem erweiterten Ende 14; dieser laufende Abschnitt unterscheidet sich durch seine verhältnismäßig beträchtliche Breite von dem geöffne­ ten Ende 15 eine solchen Abschnitts, dessen Breite, wie erwähnt, verhältnismäßig gering ist.
Wie an sich bekannt, erfolgt das Ausschneiden des laufenden Abschnitts 21 eines Ausschnitts 13 und gleichzeitig des erweiterten Endes 14 dieses Ausschnitts mit Hilfe von Schnitt­ stempeln D, die beweglich zwischen Gegenhaltern A angebracht sind, die zugleich mit Schnittmatrizen M den bearbeiteten Zuschnitt 20 an den in ihm herauszuarbeitenden radialen La­ schen festhalten.
Während eines solchen Stanzvorgangs werden von jedem Schnitt­ stempel D gleichzeitig die beiden Ränder des laufenden Ab­ schnitts 21 des Ausschnitts, den er in dem Zuschnitt 20 er­ zeugt, hergestellt und, wie in Fig. 3 gezeichnet, das ent­ sprechende Abfallstück 22 aus dem Zuschnitt herausgetrennt.
Während des sich an den Stanzvorgang anschließenden ersten erfindungsgemäßen Schnittvorgangs und nach dem in den Fig. 4, 5 und IA gezeichneten Vorgang wird mit Hilfe von Schnitt­ stempeln P 1 gleichzeitig einer der Ränder der herzustellen­ den Ausschnitte, genauer gesagt, einer der Ränder 18, 19 des offenen Endes eines solchen Ausschnitts produziert.
Um den Vorgang deutlicher darstellen zu können, sind in den Fig. 4 und IA die fraglichen Schnittstempel P 1 schraf­ fiert, und in Fig. 5 ist ein längs der Kreislinie geführter Schnitt in die Zeichenebene abgewickelt.
Wie zuvor sind die Schnittstempel P 1 zwischen Gegenhaltern A 1 verschiebbar, die in Verbindung mit Schnittmatrizen M 1 den bearbeiteten Zuschnitt 20 festhalten, jedoch sind vor­ zugsweise und wie auch gezeichnet den Schnittstempeln P 1 Aus­ werfer E 1 zwischen den Schnittmatrizen M 1 beweglich zugeord­ net.
Bei der in den Fig. 4 bis 8 und IA-IB gezeichneten Ver­ fahrensweise sind die Schnittstempel P 1, die zur Ausübung des ersten Schnittvorgangs gemäß der Erfindung dienen, un­ tereinander gleich; im praktischen Fall haben sie jeweils eine Umfangsbreite (nach obiger Definition) gleich der­ jenigen der in dem bearbeiteten Zuschnitt 20 herzustellenden radialen Laschen.
In diesem Fall stellt jeder Schnittstempel P 1 gleichzeitig die einander am nächsten liegenden entgegengesetzten Ränder 18, 19 von zwei benachbarten herzustellenden Ausschnitten 13 her.
Bei diesem ersten Schnittvorgang entsteht kein Abfall­ stück.
Es entsteht aber quer zur Ebene des bearbeiteten Zuschnitts 20 eine Verbiegung des dem Schnittstempel P 1 ausgesetzten Abschnitts des bearbeiteten Zuschnitts 20 (vgl. Fig. 5).
Die dem Schnittstempel P 1 zugeordneten Auswerfer E 1 ermög­ lichen am Ende des ersten, oben beschriebenen Schnitt­ vorgangs das Zurückführen des bei diesem Schnittvorgang abgebogenen Abschnitts des Zuschnitts 20 in seine Ausgangs­ lage, wodurch der Zuschnitt wieder eben wird.
An dem Zuschnitt kann nun der zweite Schnittvorgang gemäß der Erfindung vorgenommen werden.
Nach der in den Fig. 6 bis 8 und IB veranschaulichten Methode wird dieser zweite Schnittvorgang wie der erste mit Hilfe von untereinander übereinstimmenden Schnittstempeln P 2 vorgenom­ men, denen wie zuvor Gegenhalter A 2, Schnittmatrizen M 2 und Auswerfer E 2 zugeordnet sind.
Bei der praktischen Ausübung des Verfahrens sind in diesem Falle die Schnittstempel P 2 identisch mit den Schnittstempeln P 1, und alles verläuft so, als ob dem Zuschnitt zwischen den beiden Schnittvorgängen eine relative Winkelversetzung, die gleich dem oben definierten Umfangsschritt zwischen in dem Zuschnitt 20 herzustellenden radialen Laschen ist, gegen­ über den während der beiden Schnittvorgänge eingesetzten Schnittstempel erteilt wäre.
Wie dem auch sei - während des zweiten erfindungsgemäßen Schnittvorgangs produziert jeder Schnittstempe P 2 wie vorher in der in den Fig. 4 bis 8 und IA-IB gezeichneten Weise gleichzeitig die einander am nächsten liegenden entgegenge­ setzten Ränder 18, 19 von zwei benachbarten herzustellenden Ausschnitten, wie in den Fig. 6, 7 und IB gezeichnet.
Bisher wurde davon ausgegangen, daß der bearbeitete Zuschnitt 20 anfänglich nur einem Stanzvorgang unterworfen gewesen war, bei dem der laufende Abschnitt 21 seiner Ausschnitte und die erweiterten Enden 14 der Ausschnitte hergestellt wurden.
Der Mittelteil des Zuschnitts wurde bei diesem Vorgang also nicht ausgeschnitten.
Nach der in den Fig. 4 bis 8 und IA-IB gezeichneten Ar­ beitsweise führen aber die beiden Schnittvorgänge allein schon dazu, daß der Mittelteil des bearbeiteten Zuschnitts 20 herausfällt, indem am Ende des zweiten Schnittvorgangs un­ abhängig voneinander einerseits der bearbeitete Zuschnitt 20, der die für die aus dem Zuschnitt herzustellende Schei­ benfeder erforderlichen Schnitte aufweist, und andererseits ein einheitliches Abfallstück 25 gebildet werden, das als sternförmiges Gebilde den kreisförmigen Mittelteil 26 dieses Zuschnitts und damit zusammenhängend und davon ausgehend stabförmige Fortsätze 27 aufweist, die den durch die an dem Zuschnitt vorgenommenen Schnitte entstandenen offenen Enden 15 der Ausschnitte 13 entsprechen; man braucht daher nur in üblicher Weise dieses Abfallstück auszuwerfen, nachdem die Auswerfer E 2 den bearbeiteten Zuschnitt in seine ebene Aus­ gangslage zurückgeführt haben.
Bei dieser Arbeitsweise hängen die stabförmigen Abfallstücke 27 vorteilhafterweise dank dem mittleren Abfallstück 26, das der mittleren Ausnehmung des Zuschnitts entspricht, sämt­ lich untereinander zusammen, wodurch das Auswerfen verein­ facht wird.
Aber natürlich hätte man eine derartige Ausnehmung auch bei dem Ausschneiden des laufenden Abschnitts 21 der Aus­ schnitte 13 herstellen können, wobei die stabförmigen Ab­ fallteile 27 dann als einzelne, nichtzusammenhängende Stücke angefallen wären.
Wie vorstehend beschrieben, wurden, weil die verwendeten Schnittstempel P 1 und P 2 eine Umfangsbreite besaßen, die gleich derjenigen der in dem bearbeiteten Zuschnitt herzu­ stellenden Laschen war, die einander am nächsten liegenden entgegengesetzten Ränder zweier in Frage kommender benach­ barter Ausschnitte von dem jeweiligen Schnittstempel bei dem entsprechenden Schnittvorgang gleichzeitig hergestellt.
Nach einem abgewandelten Verfahren, dargestellt in den Fig. 14 bis 18 und IIA-IIB, werden, nachdem die benutzten Schnittstempel P 1, P 2 eine Umfangsbreite haben, die gleich der Umfangsbreite der in dem bearbeiteten Zuschnitt herzu­ stellenden radialen Laschen sind, vermehrt um die zweifache Umfangsbreite des offenen Endes der zugehörigen Ausschnitte, die am weitesten voneinander entfernten Ränder der entspre­ chenden Abschnitte der beiden betreffenden benachbarten Aus­ schnitte von jeweils einem dieser Schnittstempel gleichzeitig bei dem entsprechenden Schnittvorgang hergestellt, wobei - wie zuvor - die relative Winkelversetzung der Schnittstempel P 1, P 2 von einem Schnittvorgang zum nächsten gleich dem Um­ fangsschritt des bearbeiteten Zuschnitts ist.
Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus, daß, selbst wenn der bearbeitete Zuschnitt nicht gleich zu Anfang eine Ausnehmung erhalten hat, die stabförmigen Abfallstücke 27, die den offenen Enden der Ausschnitte 13 entsprechen, von dem Abfallstück 26, das der Mittelausnehmung dieses Zuschnitts entspricht, abgetrennt sind.
Nach dem durch die Fig. 9 bis 13 und IIIA-IIIB dargestell­ ten Arbeitsverfahren sind die bei den beiden erfindungsge­ mäßen Schnittvorgängen eingesetzten Schnittstempel P 1 und P 2 identisch, aber in dem hier vorliegenden Falle haben sie eine Umfangsbreite, die derjenigen der in dem bearbeiteten Zuschnitt 20 herzustellenden Laschen gleich ist, vermehrt um die Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts eines herzustellenden Ausschnitts.
Wie aber die Fig. 9, 10 und IIIA zeigen, sind beispielsweise die Schnittstempel P 1 so angeordnet, daß sie gleichzeitig die gleichen Ränder 19 der entsprechenden Abschnitte zweier benachbarter herzustellender Ausschnitte produzieren, und bei dem zweiten Schnittvorgang (vgl. die Fig. 11, 12 und IIIB) sind die Schnittstempel P 2 ihrerseits so angeordnet, daß sie jeweils gleichzeitig gleiche Ränder 18 der entspre­ chenden Abschnitte der beiden benachbarten herzustellenden Ausschnitte produzieren, die sie betreffen.
Mit anderen Worten: von einem Schnittvorgang zum anderen läuft alles so ab, als ob an dem bearbeiteten Zuschnitt eine relative Winkelversetzung, deren Betrag gleich der Um­ fangsbreite des offenen Endes eines Ausschnitts ist, gegen­ über den bei diesen Schnittvorgängen eingesetzten Schnitt­ stempeln vorgenommen sei.
In diesem Falle aber, wie auch die den Arbeitsvorgang erläu­ ternden Fig. 14 bis 18 und IIA-IIB erkennen lassen, werden die stabförmigen Abfallstücke 27, die den offenen Enden der herzustellenden Ausschnitte entsprechen, einzeln abgetrennt, gleichgültig, ob der Mittelteil des Zuschnitts 20 vor den Schnittvorgängen herausgetrennt ist oder ob das erst am Ende eines der beiden Schnittvorgänge erfolgt.
Nach dem durch die Fig. 19 bis 23 und IVA-IVB erläuterten Arbeitsverfahren werden zwischen den beiden Schnittvorgängen die Schnittstempel ausgewechselt.
Beispielsweise haben, wie gezeichnet, die bei dem ersten Schnittvorgang verwendeten Schnittstempel P 1, die unterein­ ander gleich sind, eine Umfangsbreite, die gleich der Umfangsbreite der in dem bearbeiteten Zuschnitt 20 herzu­ stellenden radialen Laschen ist, so daß sie gleichzeitig die einander am nächsten liegenden entgegengesetzten Ränder von zwei herzustellenden, benachbarten Ausschnitten produ­ zieren (vgl. Fig. IVA).
Gleichzeitig haben die bei dem zweiten Schnittvorgang eingesetzten Schnittstempel P 2 , die ebenfalls untereinander gleich sind, jeweils eine Umfangsbreite, die gleich derje­ nigen der in dem bearbeiteten Zuschnitt 20 herzustellenden radialen Laschen ist, vermehrt um die zweifache Umfangsbrei­ te des offenen Endes der entsprechenden Ausschnitte, so daß jeder der Schnittstempel gleichzeitig die voneinander am weitesten entfernt liegenden entgegengesetzten Ränder von zwei herzustellenden Ausschnitten produziert (vgl. Fig. IVB).
Mit anderen Worten: die Umfangsbreite in einem beliebigen Punkt der radialen Längserstreckung eines Schnittstempels P 2 ist in diesem Falle größer als die Umfangsbreite an dem entsprechenden Punkt der radialen Längserstreckung eines Schnittstempels P 1, und zwar um einen Betrag, der gleich der zweifachen Umfangsbreite des offenen Endes der herzustellen­ den Ausschnitte ist.
In diesem Fall wird somit der erste Schnittvorgang mit Hilfe von schmaleren Schnittstempeln ausgeführt.
Die entstandenen stabförmigen Abfallstücke 27 fallen einzeln an, gleichgültig, ob die Mittelausnehmung in dem bearbeite­ ten Zuschnitt 20 vor den beiden Schnittvorgängen oder erst am Ende eines der Schnittvorgänge hergestellt wurde.
Die in den Fig. 24 bis 28 und VA-VB gezeichnete Arbeits­ weise ist im Großen und Ganzen vergleichbar mit der Arbeits­ weise nach den Fig. 19 bis 23, aber die bei dem ersten Schnittvorgang benutzten Schnittstempel, die untereinander gleich sind, sind breiter als die bei dem zweiten Schnitt­ vorgang benutzten Schnittstempel P 2, die ebenfalls unterein­ ander gleich sind.
In diesem Falle haben die Schnittstempel P 1 eine Umfangs­ breite, die gleich derjenigen der herzustellenden Laschen ist, vermehrt um die zweifache Umfangsbreite des offenen Endes eines Ausschnitts (vgl. Fig. VA), während die Schnitt­ stempel P 2 eine Umfangsbreite besitzen, die gleich der­ jenigen der herzustellenden Laschen ist (vgl. Fig. VB).
Wenn die Schnittstempel P 1, P 2 wie zuvor die gleiche Radial­ erstreckung haben, fallen die stabförmigen Abfallstücke am Ende eines zweiten Schnittvorgangs als voneinander getrennte Einzelstücke an.
Vorzugsweise haben aber, wie in den Fig. 24 und 26 sowie VA-VB dargestellt, die bei dem zweiten Schnittvorgang be­ nutzten Schnittstempel P 2, also die schmaleren Schnittstem­ pel, eine Radialerstreckung, die kleiner ist als die Radial­ erstreckung der bei dem ersten Schnittvorgang eingesetzten Schnittstempel P 1, so daß (vgl. Fig. 28) die stabförmigen Abfallstücke 27 V-förmig paarweise durch einen Verbindungs­ steg 30 verbunden sind und nicht mit dem zugehörigen mittle­ ren Abfallstück 26 zusammenhängen, gleichgültig, ob dieses vor den Schnittvorgängen oder am Ende eines der beiden Schnitt­ vorgänge entstanden ist.
Das Auswerfen der stabförmigen Abfallstücke 27 wird dadurch vereinfacht.
Um das Auswerfen noch weiter zu vereinfachen, empfiehlt es sich, den Mittelsteg 30, der zwei stabförmige Abfallstücke 27 paarweise verbindet, zu verstärken, d. h. seine Querer­ streckung so groß wie möglich zu machen.
Dazu wird, wie in den Fig. 29 bis 33 und VIA-VIB darge­ stellt, jeder Schnittvorgang mit Hilfe von Schnittstempeln unterschiedlicher Art ausgeführt.
Beispielsweise werden, wie gezeichnet, bei dem ersten Schnitt­ vorgang Schnittstempel P′ 1 eines ersten Typs eingesetzt, die mit Schnittstempeln P′′ 1 eines zweiten Typs abwechseln.
Die schmaleren Schnittstempel P′ 1 haben eine Umfangsbreite, die gleich derjenigen der in dem bearbeiteten Zuschnitt herzustellenden radialen Laschen sind, so daß sie jeweils gleichzeitig die einander am nächsten liegenden entgegenge­ setzten Ränder von zwei herzustellenden benachbarten Aus­ schnitten produzieren.
Die breiteren Schnittstempel P′′ 1 haben in einem beliebigen Punkte ihrer radialen Längserstreckung eine Umfangsbreite, die um den zweifachen Betrag der Umfangsbreite des offenen Endes eines herzustellenden Ausschnitts größer ist als die Umfangsbreite an dem entsprechenden Punkt der radialen Längs­ erstreckung des Schnittstempels P′ 1, und über das dem Rand­ abschnitt des bearbeiteten Zuschnitts 20 abgewandte Ende des Schnittstempels hinausgehend besitzen sie jeweils einen radialen Ansatz 32, der in Umfangsrichtung nach beiden Sei­ ten übersteht.
Bei dem zweiten Schnittvorgang sind Schnittstempel P′ 2 und P′′ 2 eingesetzt, die jeweils identisch mit den Schnittstempeln P′ 1 und P′′ 1 sind, die bei dem ersten Schnittvorgang eingesetzt sind; von einem der Schnittvorgänge zum anderen erfolgt eine relative Winkelversetzung des bearbeiteten Zuschnitts 20 gegenüber diesen Schnittstempeln, die gleich dem zweifachen, oben definierten Umfangsschritt des bearbeiteten Zuschnitts ist.
Der Überstand der radialen Fortsätze 32 der beiden Schnitt­ stempel P′′ 1 und P′′ 2 in beiden Umfangsrichtungen ist so aus­ gebildet, daß sie miteinander einen zusammenhängenden Kranz um die Mittelausnehmung des Zuschnitts entstehen lassen, und dieser Kranz wird durch diese Schnittstempel in stärkere Abfallstücke 30 aufgeteilt, bei denen die stabförmigen Ab­ fallstücke 27 paarweise zusammenhängen, die im übrigen den offenen Enden der herzustellenden Ausschnitte entsprechen (vgl. Fig. 33).
Nach der in den Fig. 34 bis 38 und VIIA-VIIB dargestellten Ausführungsform des Verfahrens wird der erste Schnittvorgang mit Schnittstempeln P 1 ausgeführt, die untereinander gleich sind und eine Umfangsbreite besitzen, die gleich derjenigen der herzustellenden Laschen ist.
Und im Zusammenhang damit wird der zweite Schnittvorgang mit Hilfe von Schnittstempeln P 2 ausgeführt, die unterein­ ander gleich sind und jeweils eine Umfangsbreite aufweisen, die in jedem Punkt ihrer radialen Längserstreckung um den Betrag der zweifachen Umfangsbreite des offenen Ausgangs eines herzustellenden Ausschnitts größer ist als die Umfangsbreite an dem entsprechenden Punkt der radialen Längserstreckung der Schnittstempel P 1.
Außerdem weisen die Schnittstempel P 2, die in diesem Falle breiter sind, jeweils jenseits ihres dem Umfangsrand des bearbeiteten Zuschnitts 20 abgewandten Rande eine radiale Ver­ längerung 32 der im Zusammenhang mit der durch die Fig. 29 bis 30 verdeutlichten Arbeitsweise beschriebenen Art auf, d. h. einen radialen Fortsatz, der in Umfangsrichtung nach beiden Seiten vorspringt.
Es ist bequemer, den zweiten Schnittvorgang in zwei Schritte zu zerlegen, nämlich einen ersten Schritt, währenddessen nur die Hälfte der Schnittstempel P 2 benutzt wird (Fig. 36, 37 und VIIB), welche Schnittstempel voneinander einen Umfangs­ abstand haben, der gleich dem vierfachen Umfangsschritt des bearbeiteten Zuschnitts 20 ist, und einen zweiten Schritt, bei dem die andere Hälfte der Schnittstempel P 2 in Tätigkeit tritt, welche Schnittstempel P 2 ihrerseits paarweise einen Umfangsabstand haben, der gleich dem Vierfachen des frag­ lichen Schritts ist, wobei von dem einen Schritt zum anderen eine relative Winkelversetzung zwischen den genannten Schnitt­ stempeln stattfindet, die gleich dem Vierfachen dieses Schrit­ tes ist, wie das in den Fig. 36 und VIIB durch Strichlierung angedeutet ist.
Wie vorher bei der durch die Fig. 29 bis 30 veranschaulich­ ten Arbeitsweise sind die stabförmigen Abfallstücke 27 paar­ weise durch einen verstärkten Mittelsteg 30 von erheblicher Größe verbunden (vgl. Fig. 38).
Nach der in den Fig. 39 bis 43 und VIIIA-VIIIB gezeich­ neten Arbeitsweise haben die bei dem ersten Schnittvorgang eingesetzten Schnittstempel P 1, die untereinander gleich sind, eine Umfangsbreite, die überschläglich gleich derje­ nigen der herzustellenden radialen Laschen ist, zuzüglich der zweifachen Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts, d. h. des offenen Endes der beiden entsprechenden benach­ barten herzustellenden Ausschnitte, so daß sie jeweils gleich­ zeitig die voneinander am weitesten entfernten entgegenge­ setzten Ränder der beiden betroffenen Ausschnitte produ­ zieren, außerdem besitzen sie aber an jedem Umfangsende ihres dem Randabschnitt des bearbeiteten Zuschnitts 20 nächst­ gelegenen Umfangsrandes eines Umfangserweiterung 40 (vgl. Fig. 39 und VIIIA).
Die bei dem zweiten Schnittvorgang eingesetzten Schnittstem­ pel P 2 (vgl. Fig. 4 und VIIIB) sind untereinander gleich und identisch mit den bei dem ersten Schnittvorgang eingesetzten Schnittstempeln P 1, wobei der bearbeitete Zuschnitt von einem der genannten Schnittvorgänge zum nächsten eine relative Winkelversetzung gegenüber diesen Schnittstempeln erfährt, die gleich dem oben definierten Umfangsschritt des bearbei­ teten Zuschnitts ist.
Daraus folgt, daß die beiden erfindungsgemäßen Schnittvor­ gänge an der Bildung der Enden der laufenden Abschnitte 21 der in dem bearbeiteten Zuschnitt herzustellenden Ausschnitte in der Art teilnehmen, daß die stabförmigen Abfallstücke 27, die am Ende der an diesem Zuschnitt vorgenommenen verschie­ denen Bearbeitungsschritte vorliegen, jeweils eine Erwei­ terung 42 (Fig. 43) besitzen, die dem Ende des fraglichen laufenden Abschnitts entspricht, wodurch das Auswerfen erleich­ tert wird.
Natürlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf die be­ schriebenen Arbeitsweisen beschränkt, sondern umfaßt auch alle Ausführungsvarianten und/oder Kombinationen der Ausführungs­ weise.
Unter anderem kann das offene Ende mit verringerter Breite an den in dem bearbeiteten Zuschnitt herzustellenden Aus­ schnitten beliebige radiale Längserstreckung besitzen.
Bei der praktischen Ausführung ist es jedoch vorteilhaft, die radiale Längserstreckung auf den Teil der Scheibenfeder zu beschränken, mit dem das zugehörige Kupplungsausrücklager tatsächlich zusammenarbeiten soll, um bei jedem Schnittvor­ gang das Verbiegen desjenigen Abschnitts des bearbeiteten Zuschnitts zu erleichtern, der den bei einem solchen Schnitt­ vorgang verwendeten Schnittstempeln ausgesetzt ist.
Im übrigen können die industriell üblichen Herstellungswei­ sen angewendet werden, wobei die Serienfertigung der betref­ fenden Scheibenfedern beispielsweise auf Transfermaschinen erfolgen kann, oder mit Folgewerkzeugen, oder auch auf Ar­ beitsplätzen, an denen die bearbeiteten Zuschnitte nachein­ ander einzeln nach Maßgabe der Beendigung der verschiedenen Arbeitsschritte, die an ihnen ausgeführt werden, einlaufen.
In allen Fällen können die die Erfindung kennzeichnenden beiden Schnittvorgänge praktisch mit Hilfe von Schnittstempeln ausgeführt werden, die jeweils eine am Umfang gemessene Brei­ te haben, die an jedem Punkt ihrer radialen Längserstreckung größer ist als die Breite des entsprechenden Abschnitts der herzustellenden Ausschnitte.

Claims (30)

1. Verfahren zum Herstellen eines kreisförmigen Bauteils aus einem Zuschnitt, insbesondere einer Scheibenfeder für Kupplungen, vor allem für Kraftfahrzeuge, mit einem kreisförmigen zusammenhängenden Umfangsabschnitt, der eine federnde Scheibe nach Art einer Tellerfeder bildet, und einem Mittelabschnitt, der in Umfangsrichtung durch Ausschnitte in radiale Laschen unterteilt ist, die je­ weils in radialer Richtung von einem geschlossenen Ende, das in der Nähe des genannten Umfangsabschnitts liegt, bis zu einem offenen Ende reichen, mit dem sie in eine Mittelausnehmung münden, die allen genannten Ausschnitten gemeinsam ist, dadurch gekennzeichnet, daß an einem derartigen Ausschnitt (13) auf mindestens einem das offene Ende (15) des Ausschnitts (13) enthaltenden Abschnitt seiner Länge die beiden Ränder (18, 19) dieses Ausschnitts (13) durch zwei getrennte Arbeitsschritte hergestellt werden, nämlich durch einen ersten Schnitt­ vorgang, bei dem zunächst der eine der fraglichen Ränder hergestellt wird, und durch einen zweiten Schnittvorgang, bei dem der andere der genannten Ränder hergestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei mindestens einem der Schnitt­ vorgänge jeder eingesetzte Schnittstempel gleichzeitig die entgegengesetzten Ränder (18, 19) der entsprechenden Abschnitte von zwei benachbarten der betrachteten herzu­ stellenden Ausschnitte (13) produziert.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an dem Umfangsabschnitt des offenen Endes eines Ausschnitts kein Schnitt durchgeführt wird, so daß ein einheitliches Abfallstück (25) entsteht, das ein Mittelteil (26) und sternförmig damit verbundene radiale Stäbe (27) aufweist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem betrachteten Schnittvorgang jeder eingesetzte Schnittstempel gleich­ zeitig die einander am nächsten liegenden entgegen­ gesetzten Ränder (19, 18) der entsprechenden Abschnitte von zwei benachbarten der betrachteten herzustellenden Ausschnitte produziert.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei dem betrachteten Schnittvorgang jeder eingesetzte Schnittstempel gleich­ zeitig die am weitesten voneinander entfernt liegenden entgegengesetzten Ränder (18, 19) von zwei benachbarten der betrachteten herzustellenden Ausschnitte produziert.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei mindestens einem der Schnitt­ vorgänge jeder der eingesetzten Schnittstempel gleich­ zeitig die gleichen Ränder (18, 18′; 19, 19′) der ent­ sprechenden Abschnitte von zwei benachbarten herzu­ stellenden Ausschnitte produziert.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schnitt­ vorgänge mit Hilfe von völlig übereinstimmenden Schnitt­ stempeln ausgeführt werden.
8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß dem Zuschnitt zwischen den genannten Vorgängen eine relative Winkelversetzung, die gleich der Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts eines Ausschnitts ist, gegenüber den genannten Schnittstempeln erteilt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Schnittvorgänge mit von einem Schnittvorgang zum anderen unterschied­ lichen Schnittstempeln ausgeführt werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der erste Schnittvorgang mit den schmaleren Schnittstempeln ausgeführt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der erste Schnittvorgang mit den breiteren Schnittstempeln ausgeführt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die an dem Zuschnitt ausge­ führten Arbeitsschritte zur Bildung einer Vielzahl von stabförmigen Abfallstücken (27) führen, die durch einen Mittelsteg (30) zu einer V-Form verbunden sind.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9, 10 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Schnittvorgang in zwei Arbeitsschritte aufgeteilt wird, bei denen jeweils die eingesetzten Schnittstempel paar­ weise einen Umfangsabstand voneinander haben, der gleich dem Vierfachen eines Umfangsschritts (= Breite einer Lasche + Breite eines Ausschnitts) des Zuschnitts ist, wobei dem Zuschnitt von dem einen Arbeitsschritt zum nächsten eine relative Winkelversetzung erteilt wird, die gleich dem zweifachen Betrag des genannten Umfangs­ schrittes ist.
14. Verfahren nach Anspruch 1, 2 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß bei mindestens einem der Schnittvorgänge Schnittstempel unterschiedlicher Breite eingesetzt werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der mindestens einen Schnitt­ vorgang mit Hilfe von schmaleren Schnittstempeln und mit diesen abwechselnd angeordneten breiteren Schnittstempeln ausgeführt wird, wobei die Umfangs­ breite der breiteren Schnittstempel in einem beliebigen Punkt ihrer radialen Längserstreckung um einen Betrag größer ist als die Umfangsbreite im entsprechenden Punkt der radialen Längserstreckung der schmaleren Schnittstempel, welcher Betrag gleich dem Zweifachen der Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts eines herzustellenden Ausschnitts ist.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die beiden Schnittvorgänge mit für die beiden Vorgänge übereinstimmenden Schnitt­ stempeln ausgeführt werden, wobei dem Zuschnitt von einem Schnittvorgang zum anderen eine relative Winkel­ versetzung erteilt wird, deren Betrag gleich dem Zweifachen des Umfangsschritts (Umfangsschritt = Breite einer Lasche plus Breite eines Ausschnitts) des genannten Zuschnitts ist.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14-16, dadurch gekennzeichnet, daß bei ein und dem­ selben Schnittvorgang bestimmte Schnittstempel gleich­ zeitig die einander am nächsten liegenden entgegen­ gesetzten Ränder der entsprechenden Abschnitt von zwei benachbarten der betrachteten herzustellenden Ausschnitte produzieren, während die anderen gleich­ zeitig die am weitesten voneinander entfernt liegenden entgegengesetzten Ränder der entsprechenden Abschnitte von zwei benachbarten der betrachteten herzustellenden Ausschnitte produzieren.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß bei mindestens einem der Schnittvorgänge gleichzeitig einer der Ränder von jedem der herzustellenden Ausschnitte produziert wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-18, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Zuschnitt vor den beiden Schnittvorgängen mindestens ein Stanz­ vorgang ausgeübt wird, bei dem beide Ränder zumindest des Teils eines Ausschnitts hergestellt werden, der das abgeschlossene Ende enthält.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch gekennzeichnet, daß mit jedem Schnitt­ vorgang eine Verbiegung eines Teils des Zuschnitts quer zu der Ebene des Zuschnitts verbunden ist, und daß die Wiederausrichtung dieses Zuschnitts in seine Ebene nach einem derartigen Schnittvorgang erfolgt.
21. Stanzvorrichtung mit Schnittstempeln zur Herstellung eines kreisförmigen Bauteils aus einem Zuschnitt, insbesondere einer Scheibenfeder für Kupplungen, vor allem für Kraftfahrzeuge, insbesondere zum Durchführen des Verfahrens nach den Ansprüchen 1-20, mit einem kreisförmigen zusammenhängenden Umfangsabschnitt, der eine federnde Scheibe nach Art einer Tellerfeder bildet, und einem Mittelabschnitt, der in Umfangsrichtung in radiale Laschen unterteilt ist, die jeweils in radialer Richtung von einem geschlossenen Ende, das in der Nähe des genannten Umfangsabschnitts liegt, bis zu einem offenen Ende reichen, mit dem sie in eine Mittelaus­ nehmung münden, die allen Ausschnitten gemeinsam ist, dadurch gekennzeichnet, daß für zwei Schnittvorgänge Schnittstempel (P 1, P 2) vorgesehen sind, deren in Umfangsrichtung gemessene Breite an jedem Punkt ihrer radialen Längserstreckung größer ist als die entsprechende Breite der herzustellenden Aus­ schnitte (13) wobei jeder dieser Schnittstempel gleich­ zeitig von zwei Ausschnitten jeweils einen Rand (18, 19) herstellt.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß für mindestens einen dieser Schnittvorgänge untereinander völlig gleiche Schnitt­ stempel vorgesehen sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Schnittstempel bei jedem Schnittvorgang an jedem Umfangsende seines dem Rand­ abschnitt des Zuschnitts nächstgelegenen Randumfangs eine seitliche Erweiterung (40) aufweist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Umfangsbreite in einem beliebigen Punkte der radialen Längserstreckung eines Schnittstempels für einen der Schnittvorgänge um einen Betrag größer ist als die Umfangsbreite in dem entsprechenden Punkt der radialen Längserstreckung eines Schnittstempels für den anderen der genannten Schnittvorgänge, welcher Betrag gleich dem zweifachen Betrag der Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts eines auszuführenden Ausschnitts ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die schmaleren Schnittstempel am offenen Ende der herzustellenden Ausschnitte eine radiale Länge besitzen, die kleiner ist als diejenige des breiteren Schnittstempels.
26. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß für den mit der Hilfe des breiteren Schnittstempels ausgeführten Schnittvorgang mindestens ein Schnittstempel benutzt wird, an dem radial inner­ halb der Umfangslinie C der Mittelausnehmung ein radialer Fortsatz vorgesehen ist, der in Umfangsrichtung nach beiden Seiten über die Ränder des Ausschnitts übersteht.
27. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß für beide Schnittvorgänge unter­ einander völlig gleiche Schnittstempel vorgesehen sind.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekenn­ zeichnet, daß von einem Schnittvorgang zum anderen die jeweils eingesetzten Schnittstempel um einen Umfangsschritt (= Breite einer Lasche + Breite des Ausschnitts) relativ zueinander winkelversetzt sind.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Winkelversetzung gleich der Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts eines herzustellenden Ausschnitts ist.
30. Vorrichtung nach den Ansprüchen 21-29, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Schnitt­ stempel bei dem Schnittvorgang zur Wiederherstellung der Ebenheit des Zuschnitts am Ende jedes Schnitt­ vorgangs ein Gegenstempel (E 1, E 2) zugeordnet wird.
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