DE2735861C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines
kreisförmigen Bauteils aus einem Zuschnitt, insbesondere
einer Scheibenfeder für Kupplungen, vor allem für Kraftfahr
zeuge, mit einem kreisförmigen zusammenhängenden Umfangs
abschnitt, der eine federnde Scheibe nach Art einer Teller
feder bildet, und einem Mittelabschnitt, der in Umfangs
richtung durch Ausschnitte in radiale Laschen unterteilt ist,
die jeweils in radialer Richtung von einem geschlossenen Ende,
das in der Nähe des genannten Umfangsabschnitts liegt, bis zu
einem offenen Ende reichen, mit dem sie in eine Mittelaus
nehmung münden, die allen genannten Ausschnitten gemeinsam ist.
Des weiteren wird eine Vorrichtung zum Herstellen eines kreis
förmigen Teils nach Art einer Scheibenfeder für Kupplungen angegeben,
vor allem für Kraftfahrzeuge, mit einem kreisförmigen zusammen
hängenden Umfangsabschnitt, der eine federnde Scheibe nach Art
einer Tellerfeder bildet, und einem Mittelabschnitt, der in
Umfangsrichtung in radiale Laschen unterteilt ist, die jeweils
in radialer Richtung von einem geschlossenen Ende, das in
der Nähe des genannten Umfangsabschnitts liegt, bis zu einem
offenen Ende reichen, mit dem sie in eine Mittelausnehmung
münden, die allen Ausschnitten gemeinsam ist.
Wie an sich bekannt, besitzt ein derartiges kreisförmiges
Bauteil nach Art einer Scheibenfeder, einen längs einer
Kreislinie zusammenhängenden Randteil, die eine federnde
Scheibe nach Art einer Tellerfeder bildet, die auf eine
Druckscheibe einzuwirken vermag, um zwischen dieser und
einer Gegendruckscheibe eine Reibscheibe einklemmen zu können,
und einen Mittelteil, der in Kreisrichtung in radiale Laschen
durch Ausschnitte unterteilt ist, die jeweils in radialer
Richtung von einem geschlossenen Ende in der Nähe des Randes
bis zu einem offenen Ende reichen, das in eine allen Aus
schnitten gemeinsam mittlere Ausnehmung mündet, und die
ferner eine Verformung der federnden Scheibe herbeizuführen
vermag, die von dem genannten Randteil gebildet wird und
eine Entlastung der genannten Druckscheibe durch diese unter
dem Einfluß eines Betätigungsorgans erlaubt, das in axialer
Richtung bewegbar ist und als Ausrücklager bezeichnet wird;
das Ausrücklager greift dazu an den freien Enden der die
Feder bildenden radialen Laschen ein.
Üblicherweise wird ein derartiges Bauteil heute durch
Schnitte in der Stanzpresse hergestellt, wobei der Mittel
teil eines solchen Bauteils in radiale Laschen aufgeteilt
wird; der Schnitt erfolgt mit Schnittstempeln, die jeweils
gleichzeitig die beiden Ränder eines der erwähnten Aus
schnitte herstellen.
Daraus resultiert unvermeidlich, daß ein solcher Ausschnitt
in Umfangsrichtung genau die Breite besitzt wie der Schnitt
stempel, der zur Herstellung des Ausschnitts benutzt wurde.
Wegen der Materialeigenschaften des zu bearbeitenden
Zuschnitts, insbesondere wegen der hohen Elastizitäts
grenze des Zuschnitts von beispielsweise größenordnungs
mäßig 80 kg/mm2, wegen seiner hohen Härte von beispiels
weise größenordnungsmäßig 200 bis 250 HB und wegen seiner
nicht zu vernachlässigenden Dicke von beispielsweise etwa
2 bis 3 mm müssen die zum Schneiden eines derartigen
Zuschnitts verwendeten Schnittstempel notwendigerweise
ausreichend widerstandsfähig sein, damit sie eine vernünftige
Nutzungsdauer besitzen, und müssen daher in Umfangsrichtung
eine Breite haben, die über einem kritischen Schwellenwert
liegt, der üblicherweise auf etwa 1,5 mm festgesetzt ist,
außer sie werden aus teuren Spezialstählen hergestellt und/
oder es wird mit reduzierter Stanzgeschwindigkeit gearbeitet.
Daraus ergibt sich für die Praxis, daß die den Mittelteil
einer Scheibenfeder in radiale Laschen unterteilenden Aus
schnitte heute normalerweise eine Umfangsbreite haben, die
bei mindestens 1,5 mm liegt.
Die Ausschnitte verkleinern aber die Abstützfläche, die
der Mittelteil der Scheibenfeder, an dem ein derartiges
Ausrücklager angreifen soll, bildet, und die Angriffsfläche
wird auf diejenige Fläche reduziert, die dem Kupplungs
ausrücklager von den radialen Laschen geboten wird, die
paarweise die genannten Ausschnitte begrenzen.
Daraus ergibt sich zwangsläufig ein um so größerer Ver
schleiß der Flächen, die tatsächlich den Kontakt zwischen
dem Kupplungsausrücklager und den Enden der radialen Laschen
herstellen, auf die das Ausrücklager wirkt.
Um diese Nachteile zu vermeiden, ist bereits vorgeschlagen
worden (insbesondere in dem französischen Patent 13 98 920
der Anmelderin vom 3. April 1964), die Breite der fraglichen
Ausschnitte auf mindestens einem Teil ihrer radialen Länge
mit dem offenen Ende herabzusetzen, um dadurch in diesem
Bereich, der für die Anlage des zugehörigen Kupplungsaus
rücklagers vorgesehen ist, die für dieses Ausrücklager vor
gesehene Anlagefläche zu vergrößern.
Aus den obengenannten Gründen ist die praktische Verwirk
lichung dieses Vorschlags auf Schwierigkeiten gestoßen, die
eine Ausübung in industriellem Maßstab bislang verhindert
haben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
der genannten Gattung anzugeben, mit dem auf einfache und
kostengünstige Weise derartige Ausschnitte an den kreis
förmigen Bauteilen herstellbar sind. Des weiteren soll eine
Vorrichtung zum Herstellen eines kreisförmigen Teils nach
Art einer Scheibenfeder für Kupplungen angegeben werden.
Hinsichtlich des Verfahrens wird die erfindungsgemäße Aufgabe
dadurch gelöst, daß an einem derartigen Ausschnitt auf minde
stens einem das offene Ende des Ausschnitts enthaltenden
Abschnitt seiner Länge die beiden Ränder dieses Ausschnitts
durch zwei getrennte Arbeitsschritte hergestellt werden,
nämlich durch einen ersten Schnittvorgang, bei dem zunächst
der eine der fraglichen Ränder hergestellt wird, und durch
einen zweiten Schnittvorgang, bei dem der andere der genannten
Ränder hergestellt wird.
Unter Schnittvorgang soll hier ein Stanzvorgang verstanden
werden, bei dem, im Gegensatz zu einem Ausschneidevorgang,
bei dem ein Ausschnitt hergestellt wird, dessen Ränder
notwendigerweise einen Abstand voneinander haben, der
ebenso groß ist wie die Breite des Schnittstempels, der zur
Herstellung des Ausschnitts benutzt wird, ein Schlitz der
Breite Null entsteht, d. h. ein Schlitz, bei dem die beiden
Seitenränder, wenn der bearbeitete Zuschnitt flach liegt,
aneinanderstoßen.
Da gemäß der Erfindung die beiden Ränder eines derartigen
Ausschnitts einzeln durch einen derartigen Schnittvorgang
hergestellt werden, ergibt sich, daß die Umfangsbreite eines
derartigen Ausschnitts praktisch unabhängig von derjenigen
der Schnittstempel ist, die für die Durchführung der ent
sprechenden Schnittvorgänge benutzt werden.
Daraus folgt, daß die Umfangsbreite eines derartigen Aus
schnitts nach Bedarf äußerst klein gehalten und leicht
unter 0,5 mm gebracht werden kann, und das führt gegenüber
vergleichbaren Scheibenfedern mit Ausschnitten, die nach den
üblichen Stanzverfahren hergestellt werden, bei einer Schei
benfeder mit derartigen Ausschnitten verringerter Breite zu
einer erheblichen Zunahme der Auflagefläche für das zuge
hörige Ausrücklager; das kann eine Vergrößerung von deutlich
über 30% bedeuten.
In den Unteransprüchen 2 bis 24 sind vorteilhafte Ausge
staltungen des Verfahrens nach dem Hauptanspruch angegeben.
Hinsichtlich der Vorrichtung wird die Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß für zwei Schnittvorgänge Schnittstempel
vorgesehen sind, von denen mindestens bestimmte eine in
Umfangsrichtung gemessene Breite haben, die an jedem Punkt
ihrer radialen Längserstreckung größer ist als die entsprechende
Breite der herzustellenden Ausschnitte, wobei jeder dieser
Schnittstempel für sich vor Herstellung eines der Ränder
eines solchen Ausschnitts bestimmt ist.
In den Ansprüchen 26 bis 30 werden vorteilhafte Weiter
bildungen des Gegenstands nach Anspruch 25 angegeben.
Der Verschleiß, dem eine Scheibenfeder unterworfen ist,
die gemäß dem genannten Verfahren und mit der genannten
Vorrichtung hergestellt worden ist, wird vorteilhafter
Weise zu Gunsten der Lebensdauer dieser Scheibenfeder
herabgesetzt.
Außerdem gereicht die Herabsetzung der Umfangsbreite der
Abschnitte zwischen den Enden der radialen Laschen der
Scheibenfeder zum Vorteil; die Breite der Laschen an dieser
Stelle wird größer, so daß diese Laschen nach der Fertig
stellung vorteilhafterweise eine größere Steifigkeit auf
weisen, was sich günstig auf die Leistung einer mit einer
solchen Scheibenfeder ausgerüsteten Kupplung auswirkt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand in der Zeichnung
dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Ansicht einer Scheibenfeder für Kupplungen,
herstellbar nach der durch die Erfindung gegebenen
Lehre;
Fig. 2 einen Axialschnitt durch diese Scheibenfeder längs
der Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 ein schematisches Schnittbild des für die Her
stellung einer solchen Scheibenfeder erforderlichen
einleitenden Stanzvorgangs an einem bearbeiteten Zu
schnitt;
Fig. 4 eine Teildraufsicht auf den Zuschnitt nach dem
Stanzvorgang;
Fig. 5 eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht zur Verdeut
lichung des ersten Schnittvorgangs, der erfindungs
gemäß anschließend an dem fraglichen Zuschnitt
abläuft;
Fig. 6 eine Teildraufsicht auf den Zuschnitt am Ende des
ersten Schnittvorgangs;
Fig. 7 eine der Fig. 5 entsprechenden Ansicht zur Verdeut
lichung des zweiten erfindungsgemäßen Schnitt
vorgangs;
Fig. 8 eine Teildraufsicht auf den erhaltenen Zuschnitt
und auf das Abfallstück;
Fig. 9 bis 13 bzw. 14 bis 18 bzw. 19 bis 23 bzw. 24 bis
28 bzw. 29 bis 33 bzw. 34 bis 38 bzw. 39 bis 43
sind jeweils vergleichbar mit den Fig. 4 bis 8 und
beziehen sich auf verschiedene Ausführungsvarian
ten, jedoch betreffen die Fig. 13, 18, 23, 28, 33,
38 und 43 jeweils nur die verbliebenen Abfallstücke,
und die zugehörigen Zuschnitte sind nicht gezeichnet;
Fig. IA-IB bzw. IIA-IIB bzw. IIIA-IIIB bzw. IVA-IVB
bzw. VA-VB bzw. VIA-VIB bzw. VIIA-VIIB bzw.
VIIIA-VIIIB zeigen in größerem Maßstab und in
Form vergleichender Darstellungen Einzelheiten zu den
Fig. 4 bis 6 bzw. 14 bis 16 bzw. 9 bis 11 bzw. 19
bis 21 bzw. 24 bis 26 bzw. 29 bis 31 bzw. 34 bis
36 bzw. 39 bis 41.
Um das in den letztgenannten Figuren Dargestellte zu ver
deutlichen, ist strichpunktiert jeweils die Mittellinie der
in den bearbeiteten Zuschnitten herzustellenden Ausschnitte
angegeben.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Scheibenfeder für eine Kupp
lung, mit der Kraftfahrzeuge heute ausgerüstet zu werden
pflegen.
Eine solche Scheibenfeder besteht aus einem kreisförmigen
Teil mit einem Randabschnitt 10, der kreisförmig zusammen
hängt und eine federnde Scheibe nach Art einer Tellerfeder
darstellt, und einem Mittelteil 11, der in Umfangsrichtung
durch Ausschnitte 13 in radiale Laschen 12 unterteilt ist;
jeder Ausschnitt 13 reicht in radialer Richtung von einem
geschlossenen Ende 14, das am Randabschnitt 10 anliegt,
und zu einem Durchlaß erweitert ist, bis zu einem offenen
Ende 15, das in Umfangsrichtung eine geringere Breite hat
und mit dem der Ausschnitt in eine Mittelausnehmung 16 mün
det, die für alle Ausschnitt 13 gemeinsam ist.
Wie an sich bekannt, wird eine derartige Scheibenfeder
aus einem Stahlzuschnitt hergestellt, der nach dem Stanzen
Kegelstumpfform erhält, wie Fig. 2 deutlich erkennen läßt,
und anschließend die Bearbeitung erfährt, durch die er
die erforderliche Federkraft und/oder Härte erhält.
Diese Einzelheiten sind an sich bekannt; sie stellen keinen
Teil der Erfindung dar und werden daher auch nicht im Ein
zelnen beschrieben.
Wie erwähnt, ist es bei Scheibenfedern dieser Art von
Vorteil, wenn auf einer Kreislinie an den Enden der radialen
Laschen 12, an denen das zugehörige Kupplungsausrücklager
anliegen soll, eine möglichst große Auflagefläche vorge
sehen ist.
Aus diesem Grunde sollen die offenen Enden 15 der Ausschnit
te 13, die jeweils zwei radiale Laschen 12 voneinander tren
nen, vorzugsweise in Umfangsrichtung so schmal wie möglich
sein.
Der Erfindung liegt nun gerade ein Verfahren und eine Vor
richtung zugrunde, mit der in industriellem Maßstab derar
tige Ausschnitte mit zumindest an ihrem offenen Ende 15
geringer Breite praktisch hergestellt werden können.
Um die Beschreibung zu vereinfachen, wird diese auf einer
Kreislinie gemessene Breite ("Umfangsbreite") nachfolgend
auf die Kreislinie C gelegt, die die Umfangslinie der Mit
telausnehmung 16 dargestellt, und dasselbe soll gelten für
die auf einer Kreislinie gemessene Breite ("Umfangsbreite")
der erfindungsgemäß eingesetzten Schnittstempel für die Her
stellung der Ausschnitte wie auch für die auf einer Kreis
linie gemessene Breite ("Umfangsbreite") der radialen La
schen, die durch die Ausschnitte begrenzt werden.
Ebenfalls zur Vereinfachung der Beschreibung wird nach
folgend als Umfangsschritt des bearbeiteten Zuschnitts die
Umfangsbreite einer radialen Lasche, die in diesem Zuschnitt
hergestellt werden soll, vermehrt um die Umfangsbreite des
offenen Endes geringerer Breite eines der Ausschnitte,
die eine solche Lasche flankieren sollen, bezeichnet.
Schließlich soll zur Vereinfachung der Beschreibung nach
folgend für jeden Ausschnitt 13 und genauer gesagt für
jedes offene Ende 15 eines solchen Ausschnitts unterschieden
werden: ein oberer radialer Rand 18 und ein unterer radialer
Rand 19 für die Bewegungsrichtung auf der Umfangslinie C
im Sinne von Pfeil F in Fig. 1, weil zwei gleichnamige Rän
der im allgemeinen als gleiche Ränder bezeichnet werden,
während man ungleich benannte Ränder als entgegengesetzte
Ränder bezeichnet.
Im allgemeinen und gemäß der Erfindung werden für mindestens
einen Teil der radialen Länge eines Ausschnitts 13, der mit
einem offenen Ende 15 versehen ist, die beiden radialen Rän
der 18, 19 in zwei getrennten Arbeitsschritten hergestellt,
nämlich einem ersten Schnittvorgang, bei dem zunächst einer
der fraglichen Ränder hergestellt wird, und einem folgenden
zweiten Arbeitsschritt, bei dem der andere der genannten Rän
der entsteht.
Nach der in den Fig. 4 bis 8 und IA-IB gezeichneten Ver
fahrensweise wird an dem bearbeiteten Zuschnitt 20 vor den
beiden erfindungsgemäßen Schnittvorgängen, die weiter unten
beschrieben werden, mindestens ein Stanzvorgang ausgeführt,
bei dem über mindestens einen das erweiterte geschlossene
Ende 14 enthaltenden Abschnitt der herzustellenden Aus
schnitte die beiden Ränder eines derartigen Ausschnitts
in an sich bekannter Weise gleichzeitig erzeugt werden.
Es handelt sich um die Herstellung des laufenden Abschnitts
21 eines Ausschnitts 13, gerechnet von seinem erweiterten
Ende 14; dieser laufende Abschnitt unterscheidet sich durch
seine verhältnismäßig beträchtliche Breite von dem geöffne
ten Ende 15 eine solchen Abschnitts, dessen Breite, wie
erwähnt, verhältnismäßig gering ist.
Wie an sich bekannt, erfolgt das Ausschneiden des laufenden
Abschnitts 21 eines Ausschnitts 13 und gleichzeitig des
erweiterten Endes 14 dieses Ausschnitts mit Hilfe von Schnitt
stempeln D, die beweglich zwischen Gegenhaltern A angebracht
sind, die zugleich mit Schnittmatrizen M den bearbeiteten
Zuschnitt 20 an den in ihm herauszuarbeitenden radialen La
schen festhalten.
Während eines solchen Stanzvorgangs werden von jedem Schnitt
stempel D gleichzeitig die beiden Ränder des laufenden Ab
schnitts 21 des Ausschnitts, den er in dem Zuschnitt 20 er
zeugt, hergestellt und, wie in Fig. 3 gezeichnet, das ent
sprechende Abfallstück 22 aus dem Zuschnitt herausgetrennt.
Während des sich an den Stanzvorgang anschließenden ersten
erfindungsgemäßen Schnittvorgangs und nach dem in den Fig.
4, 5 und IA gezeichneten Vorgang wird mit Hilfe von Schnitt
stempeln P 1 gleichzeitig einer der Ränder der herzustellen
den Ausschnitte, genauer gesagt, einer der Ränder 18, 19
des offenen Endes eines solchen Ausschnitts produziert.
Um den Vorgang deutlicher darstellen zu können, sind in
den Fig. 4 und IA die fraglichen Schnittstempel P 1 schraf
fiert, und in Fig. 5 ist ein längs der Kreislinie geführter
Schnitt in die Zeichenebene abgewickelt.
Wie zuvor sind die Schnittstempel P 1 zwischen Gegenhaltern
A 1 verschiebbar, die in Verbindung mit Schnittmatrizen M 1
den bearbeiteten Zuschnitt 20 festhalten, jedoch sind vor
zugsweise und wie auch gezeichnet den Schnittstempeln P 1 Aus
werfer E 1 zwischen den Schnittmatrizen M 1 beweglich zugeord
net.
Bei der in den Fig. 4 bis 8 und IA-IB gezeichneten Ver
fahrensweise sind die Schnittstempel P 1, die zur Ausübung
des ersten Schnittvorgangs gemäß der Erfindung dienen, un
tereinander gleich; im praktischen Fall haben sie jeweils
eine Umfangsbreite (nach obiger Definition) gleich der
jenigen der in dem bearbeiteten Zuschnitt 20 herzustellenden
radialen Laschen.
In diesem Fall stellt jeder Schnittstempel P 1 gleichzeitig
die einander am nächsten liegenden entgegengesetzten Ränder
18, 19 von zwei benachbarten herzustellenden Ausschnitten 13
her.
Bei diesem ersten Schnittvorgang entsteht kein Abfall
stück.
Es entsteht aber quer zur Ebene des bearbeiteten Zuschnitts
20 eine Verbiegung des dem Schnittstempel P 1 ausgesetzten
Abschnitts des bearbeiteten Zuschnitts 20 (vgl. Fig. 5).
Die dem Schnittstempel P 1 zugeordneten Auswerfer E 1 ermög
lichen am Ende des ersten, oben beschriebenen Schnitt
vorgangs das Zurückführen des bei diesem Schnittvorgang
abgebogenen Abschnitts des Zuschnitts 20 in seine Ausgangs
lage, wodurch der Zuschnitt wieder eben wird.
An dem Zuschnitt kann nun der zweite Schnittvorgang gemäß
der Erfindung vorgenommen werden.
Nach der in den Fig. 6 bis 8 und IB veranschaulichten Methode
wird dieser zweite Schnittvorgang wie der erste mit Hilfe von
untereinander übereinstimmenden Schnittstempeln P 2 vorgenom
men, denen wie zuvor Gegenhalter A 2, Schnittmatrizen M 2
und Auswerfer E 2 zugeordnet sind.
Bei der praktischen Ausübung des Verfahrens sind in diesem
Falle die Schnittstempel P 2 identisch mit den Schnittstempeln
P 1, und alles verläuft so, als ob dem Zuschnitt zwischen den
beiden Schnittvorgängen eine relative Winkelversetzung, die
gleich dem oben definierten Umfangsschritt zwischen in dem
Zuschnitt 20 herzustellenden radialen Laschen ist, gegen
über den während der beiden Schnittvorgänge eingesetzten
Schnittstempel erteilt wäre.
Wie dem auch sei - während des zweiten erfindungsgemäßen
Schnittvorgangs produziert jeder Schnittstempe P 2 wie vorher
in der in den Fig. 4 bis 8 und IA-IB gezeichneten Weise
gleichzeitig die einander am nächsten liegenden entgegenge
setzten Ränder 18, 19 von zwei benachbarten herzustellenden
Ausschnitten, wie in den Fig. 6, 7 und IB gezeichnet.
Bisher wurde davon ausgegangen, daß der bearbeitete Zuschnitt
20 anfänglich nur einem Stanzvorgang unterworfen gewesen war,
bei dem der laufende Abschnitt 21 seiner Ausschnitte und die
erweiterten Enden 14 der Ausschnitte hergestellt wurden.
Der Mittelteil des Zuschnitts wurde bei diesem Vorgang
also nicht ausgeschnitten.
Nach der in den Fig. 4 bis 8 und IA-IB gezeichneten Ar
beitsweise führen aber die beiden Schnittvorgänge allein schon
dazu, daß der Mittelteil des bearbeiteten Zuschnitts 20
herausfällt, indem am Ende des zweiten Schnittvorgangs un
abhängig voneinander einerseits der bearbeitete Zuschnitt
20, der die für die aus dem Zuschnitt herzustellende Schei
benfeder erforderlichen Schnitte aufweist, und andererseits
ein einheitliches Abfallstück 25 gebildet werden, das als
sternförmiges Gebilde den kreisförmigen Mittelteil 26 dieses
Zuschnitts und damit zusammenhängend und davon ausgehend
stabförmige Fortsätze 27 aufweist, die den durch die an dem
Zuschnitt vorgenommenen Schnitte entstandenen offenen Enden
15 der Ausschnitte 13 entsprechen; man braucht daher nur in
üblicher Weise dieses Abfallstück auszuwerfen, nachdem die
Auswerfer E 2 den bearbeiteten Zuschnitt in seine ebene Aus
gangslage zurückgeführt haben.
Bei dieser Arbeitsweise hängen die stabförmigen Abfallstücke
27 vorteilhafterweise dank dem mittleren Abfallstück 26,
das der mittleren Ausnehmung des Zuschnitts entspricht, sämt
lich untereinander zusammen, wodurch das Auswerfen verein
facht wird.
Aber natürlich hätte man eine derartige Ausnehmung auch
bei dem Ausschneiden des laufenden Abschnitts 21 der Aus
schnitte 13 herstellen können, wobei die stabförmigen Ab
fallteile 27 dann als einzelne, nichtzusammenhängende Stücke
angefallen wären.
Wie vorstehend beschrieben, wurden, weil die verwendeten
Schnittstempel P 1 und P 2 eine Umfangsbreite besaßen, die
gleich derjenigen der in dem bearbeiteten Zuschnitt herzu
stellenden Laschen war, die einander am nächsten liegenden
entgegengesetzten Ränder zweier in Frage kommender benach
barter Ausschnitte von dem jeweiligen Schnittstempel bei
dem entsprechenden Schnittvorgang gleichzeitig hergestellt.
Nach einem abgewandelten Verfahren, dargestellt in den
Fig. 14 bis 18 und IIA-IIB, werden, nachdem die benutzten
Schnittstempel P 1, P 2 eine Umfangsbreite haben, die gleich
der Umfangsbreite der in dem bearbeiteten Zuschnitt herzu
stellenden radialen Laschen sind, vermehrt um die zweifache
Umfangsbreite des offenen Endes der zugehörigen Ausschnitte,
die am weitesten voneinander entfernten Ränder der entspre
chenden Abschnitte der beiden betreffenden benachbarten Aus
schnitte von jeweils einem dieser Schnittstempel gleichzeitig
bei dem entsprechenden Schnittvorgang hergestellt, wobei -
wie zuvor - die relative Winkelversetzung der Schnittstempel
P 1, P 2 von einem Schnittvorgang zum nächsten gleich dem Um
fangsschritt des bearbeiteten Zuschnitts ist.
Für den vorliegenden Fall ergibt sich daraus, daß, selbst
wenn der bearbeitete Zuschnitt nicht gleich zu Anfang eine
Ausnehmung erhalten hat, die stabförmigen Abfallstücke 27,
die den offenen Enden der Ausschnitte 13 entsprechen, von
dem Abfallstück 26, das der Mittelausnehmung dieses Zuschnitts
entspricht, abgetrennt sind.
Nach dem durch die Fig. 9 bis 13 und IIIA-IIIB dargestell
ten Arbeitsverfahren sind die bei den beiden erfindungsge
mäßen Schnittvorgängen eingesetzten Schnittstempel P 1 und
P 2 identisch, aber in dem hier vorliegenden Falle haben sie
eine Umfangsbreite, die derjenigen der in dem bearbeiteten
Zuschnitt 20 herzustellenden Laschen gleich ist, vermehrt
um die Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts eines
herzustellenden Ausschnitts.
Wie aber die Fig. 9, 10 und IIIA zeigen, sind beispielsweise
die Schnittstempel P 1 so angeordnet, daß sie gleichzeitig
die gleichen Ränder 19 der entsprechenden Abschnitte zweier
benachbarter herzustellender Ausschnitte produzieren, und
bei dem zweiten Schnittvorgang (vgl. die Fig. 11, 12 und
IIIB) sind die Schnittstempel P 2 ihrerseits so angeordnet,
daß sie jeweils gleichzeitig gleiche Ränder 18 der entspre
chenden Abschnitte der beiden benachbarten herzustellenden
Ausschnitte produzieren, die sie betreffen.
Mit anderen Worten: von einem Schnittvorgang zum anderen
läuft alles so ab, als ob an dem bearbeiteten Zuschnitt
eine relative Winkelversetzung, deren Betrag gleich der Um
fangsbreite des offenen Endes eines Ausschnitts ist, gegen
über den bei diesen Schnittvorgängen eingesetzten Schnitt
stempeln vorgenommen sei.
In diesem Falle aber, wie auch die den Arbeitsvorgang erläu
ternden Fig. 14 bis 18 und IIA-IIB erkennen lassen, werden
die stabförmigen Abfallstücke 27, die den offenen Enden der
herzustellenden Ausschnitte entsprechen, einzeln abgetrennt,
gleichgültig, ob der Mittelteil des Zuschnitts 20 vor den
Schnittvorgängen herausgetrennt ist oder ob das erst am
Ende eines der beiden Schnittvorgänge erfolgt.
Nach dem durch die Fig. 19 bis 23 und IVA-IVB erläuterten
Arbeitsverfahren werden zwischen den beiden Schnittvorgängen
die Schnittstempel ausgewechselt.
Beispielsweise haben, wie gezeichnet, die bei dem ersten
Schnittvorgang verwendeten Schnittstempel P 1, die unterein
ander gleich sind, eine Umfangsbreite, die gleich der
Umfangsbreite der in dem bearbeiteten Zuschnitt 20 herzu
stellenden radialen Laschen ist, so daß sie gleichzeitig
die einander am nächsten liegenden entgegengesetzten Ränder
von zwei herzustellenden, benachbarten Ausschnitten produ
zieren (vgl. Fig. IVA).
Gleichzeitig haben die bei dem zweiten Schnittvorgang
eingesetzten Schnittstempel P 2 , die ebenfalls untereinander
gleich sind, jeweils eine Umfangsbreite, die gleich derje
nigen der in dem bearbeiteten Zuschnitt 20 herzustellenden
radialen Laschen ist, vermehrt um die zweifache Umfangsbrei
te des offenen Endes der entsprechenden Ausschnitte, so
daß jeder der Schnittstempel gleichzeitig die voneinander
am weitesten entfernt liegenden entgegengesetzten Ränder
von zwei herzustellenden Ausschnitten produziert (vgl.
Fig. IVB).
Mit anderen Worten: die Umfangsbreite in einem beliebigen
Punkt der radialen Längserstreckung eines Schnittstempels
P 2 ist in diesem Falle größer als die Umfangsbreite an dem
entsprechenden Punkt der radialen Längserstreckung eines
Schnittstempels P 1, und zwar um einen Betrag, der gleich der
zweifachen Umfangsbreite des offenen Endes der herzustellen
den Ausschnitte ist.
In diesem Fall wird somit der erste Schnittvorgang mit
Hilfe von schmaleren Schnittstempeln ausgeführt.
Die entstandenen stabförmigen Abfallstücke 27 fallen einzeln
an, gleichgültig, ob die Mittelausnehmung in dem bearbeite
ten Zuschnitt 20 vor den beiden Schnittvorgängen oder erst
am Ende eines der Schnittvorgänge hergestellt wurde.
Die in den Fig. 24 bis 28 und VA-VB gezeichnete Arbeits
weise ist im Großen und Ganzen vergleichbar mit der Arbeits
weise nach den Fig. 19 bis 23, aber die bei dem ersten
Schnittvorgang benutzten Schnittstempel, die untereinander
gleich sind, sind breiter als die bei dem zweiten Schnitt
vorgang benutzten Schnittstempel P 2, die ebenfalls unterein
ander gleich sind.
In diesem Falle haben die Schnittstempel P 1 eine Umfangs
breite, die gleich derjenigen der herzustellenden Laschen
ist, vermehrt um die zweifache Umfangsbreite des offenen
Endes eines Ausschnitts (vgl. Fig. VA), während die Schnitt
stempel P 2 eine Umfangsbreite besitzen, die gleich der
jenigen der herzustellenden Laschen ist (vgl. Fig. VB).
Wenn die Schnittstempel P 1, P 2 wie zuvor die gleiche Radial
erstreckung haben, fallen die stabförmigen Abfallstücke am
Ende eines zweiten Schnittvorgangs als voneinander getrennte
Einzelstücke an.
Vorzugsweise haben aber, wie in den Fig. 24 und 26 sowie
VA-VB dargestellt, die bei dem zweiten Schnittvorgang be
nutzten Schnittstempel P 2, also die schmaleren Schnittstem
pel, eine Radialerstreckung, die kleiner ist als die Radial
erstreckung der bei dem ersten Schnittvorgang eingesetzten
Schnittstempel P 1, so daß (vgl. Fig. 28) die stabförmigen
Abfallstücke 27 V-förmig paarweise durch einen Verbindungs
steg 30 verbunden sind und nicht mit dem zugehörigen mittle
ren Abfallstück 26 zusammenhängen, gleichgültig, ob dieses
vor den Schnittvorgängen oder am Ende eines der beiden Schnitt
vorgänge entstanden ist.
Das Auswerfen der stabförmigen Abfallstücke 27 wird dadurch
vereinfacht.
Um das Auswerfen noch weiter zu vereinfachen, empfiehlt
es sich, den Mittelsteg 30, der zwei stabförmige Abfallstücke
27 paarweise verbindet, zu verstärken, d. h. seine Querer
streckung so groß wie möglich zu machen.
Dazu wird, wie in den Fig. 29 bis 33 und VIA-VIB darge
stellt, jeder Schnittvorgang mit Hilfe von Schnittstempeln
unterschiedlicher Art ausgeführt.
Beispielsweise werden, wie gezeichnet, bei dem ersten Schnitt
vorgang Schnittstempel P′ 1 eines ersten Typs eingesetzt, die
mit Schnittstempeln P′′ 1 eines zweiten Typs abwechseln.
Die schmaleren Schnittstempel P′ 1 haben eine Umfangsbreite,
die gleich derjenigen der in dem bearbeiteten Zuschnitt
herzustellenden radialen Laschen sind, so daß sie jeweils
gleichzeitig die einander am nächsten liegenden entgegenge
setzten Ränder von zwei herzustellenden benachbarten Aus
schnitten produzieren.
Die breiteren Schnittstempel P′′ 1 haben in einem beliebigen
Punkte ihrer radialen Längserstreckung eine Umfangsbreite,
die um den zweifachen Betrag der Umfangsbreite des offenen
Endes eines herzustellenden Ausschnitts größer ist als die
Umfangsbreite an dem entsprechenden Punkt der radialen Längs
erstreckung des Schnittstempels P′ 1, und über das dem Rand
abschnitt des bearbeiteten Zuschnitts 20 abgewandte Ende
des Schnittstempels hinausgehend besitzen sie jeweils einen
radialen Ansatz 32, der in Umfangsrichtung nach beiden Sei
ten übersteht.
Bei dem zweiten Schnittvorgang sind Schnittstempel P′ 2 und
P′′ 2 eingesetzt, die jeweils identisch mit den Schnittstempeln
P′ 1 und P′′ 1 sind, die bei dem ersten Schnittvorgang eingesetzt
sind; von einem der Schnittvorgänge zum anderen erfolgt eine
relative Winkelversetzung des bearbeiteten Zuschnitts 20
gegenüber diesen Schnittstempeln, die gleich dem zweifachen,
oben definierten Umfangsschritt des bearbeiteten Zuschnitts
ist.
Der Überstand der radialen Fortsätze 32 der beiden Schnitt
stempel P′′ 1 und P′′ 2 in beiden Umfangsrichtungen ist so aus
gebildet, daß sie miteinander einen zusammenhängenden Kranz
um die Mittelausnehmung des Zuschnitts entstehen lassen,
und dieser Kranz wird durch diese Schnittstempel in stärkere
Abfallstücke 30 aufgeteilt, bei denen die stabförmigen Ab
fallstücke 27 paarweise zusammenhängen, die im übrigen den
offenen Enden der herzustellenden Ausschnitte entsprechen
(vgl. Fig. 33).
Nach der in den Fig. 34 bis 38 und VIIA-VIIB dargestellten
Ausführungsform des Verfahrens wird der erste Schnittvorgang
mit Schnittstempeln P 1 ausgeführt, die untereinander gleich
sind und eine Umfangsbreite besitzen, die gleich derjenigen
der herzustellenden Laschen ist.
Und im Zusammenhang damit wird der zweite Schnittvorgang
mit Hilfe von Schnittstempeln P 2 ausgeführt, die unterein
ander gleich sind und jeweils eine Umfangsbreite aufweisen,
die in jedem Punkt ihrer radialen Längserstreckung um den
Betrag der zweifachen Umfangsbreite des offenen Ausgangs eines
herzustellenden Ausschnitts größer ist als die Umfangsbreite
an dem entsprechenden Punkt der radialen Längserstreckung
der Schnittstempel P 1.
Außerdem weisen die Schnittstempel P 2, die in diesem Falle
breiter sind, jeweils jenseits ihres dem Umfangsrand des
bearbeiteten Zuschnitts 20 abgewandten Rande eine radiale Ver
längerung 32 der im Zusammenhang mit der durch die Fig. 29
bis 30 verdeutlichten Arbeitsweise beschriebenen Art auf,
d. h. einen radialen Fortsatz, der in Umfangsrichtung nach
beiden Seiten vorspringt.
Es ist bequemer, den zweiten Schnittvorgang in zwei Schritte
zu zerlegen, nämlich einen ersten Schritt, währenddessen
nur die Hälfte der Schnittstempel P 2 benutzt wird (Fig. 36,
37 und VIIB), welche Schnittstempel voneinander einen Umfangs
abstand haben, der gleich dem vierfachen Umfangsschritt des
bearbeiteten Zuschnitts 20 ist, und einen zweiten Schritt,
bei dem die andere Hälfte der Schnittstempel P 2 in Tätigkeit
tritt, welche Schnittstempel P 2 ihrerseits paarweise einen
Umfangsabstand haben, der gleich dem Vierfachen des frag
lichen Schritts ist, wobei von dem einen Schritt zum anderen
eine relative Winkelversetzung zwischen den genannten Schnitt
stempeln stattfindet, die gleich dem Vierfachen dieses Schrit
tes ist, wie das in den Fig. 36 und VIIB durch Strichlierung
angedeutet ist.
Wie vorher bei der durch die Fig. 29 bis 30 veranschaulich
ten Arbeitsweise sind die stabförmigen Abfallstücke 27 paar
weise durch einen verstärkten Mittelsteg 30 von erheblicher
Größe verbunden (vgl. Fig. 38).
Nach der in den Fig. 39 bis 43 und VIIIA-VIIIB gezeich
neten Arbeitsweise haben die bei dem ersten Schnittvorgang
eingesetzten Schnittstempel P 1, die untereinander gleich
sind, eine Umfangsbreite, die überschläglich gleich derje
nigen der herzustellenden radialen Laschen ist, zuzüglich
der zweifachen Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts,
d. h. des offenen Endes der beiden entsprechenden benach
barten herzustellenden Ausschnitte, so daß sie jeweils gleich
zeitig die voneinander am weitesten entfernten entgegenge
setzten Ränder der beiden betroffenen Ausschnitte produ
zieren, außerdem besitzen sie aber an jedem Umfangsende
ihres dem Randabschnitt des bearbeiteten Zuschnitts 20 nächst
gelegenen Umfangsrandes eines Umfangserweiterung 40 (vgl. Fig.
39 und VIIIA).
Die bei dem zweiten Schnittvorgang eingesetzten Schnittstem
pel P 2 (vgl. Fig. 4 und VIIIB) sind untereinander gleich und
identisch mit den bei dem ersten Schnittvorgang eingesetzten
Schnittstempeln P 1, wobei der bearbeitete Zuschnitt von einem
der genannten Schnittvorgänge zum nächsten eine relative
Winkelversetzung gegenüber diesen Schnittstempeln erfährt,
die gleich dem oben definierten Umfangsschritt des bearbei
teten Zuschnitts ist.
Daraus folgt, daß die beiden erfindungsgemäßen Schnittvor
gänge an der Bildung der Enden der laufenden Abschnitte 21
der in dem bearbeiteten Zuschnitt herzustellenden Ausschnitte
in der Art teilnehmen, daß die stabförmigen Abfallstücke 27,
die am Ende der an diesem Zuschnitt vorgenommenen verschie
denen Bearbeitungsschritte vorliegen, jeweils eine Erwei
terung 42 (Fig. 43) besitzen, die dem Ende des fraglichen
laufenden Abschnitts entspricht, wodurch das Auswerfen erleich
tert wird.
Natürlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf die be
schriebenen Arbeitsweisen beschränkt, sondern umfaßt auch alle
Ausführungsvarianten und/oder Kombinationen der Ausführungs
weise.
Unter anderem kann das offene Ende mit verringerter Breite
an den in dem bearbeiteten Zuschnitt herzustellenden Aus
schnitten beliebige radiale Längserstreckung besitzen.
Bei der praktischen Ausführung ist es jedoch vorteilhaft,
die radiale Längserstreckung auf den Teil der Scheibenfeder
zu beschränken, mit dem das zugehörige Kupplungsausrücklager
tatsächlich zusammenarbeiten soll, um bei jedem Schnittvor
gang das Verbiegen desjenigen Abschnitts des bearbeiteten
Zuschnitts zu erleichtern, der den bei einem solchen Schnitt
vorgang verwendeten Schnittstempeln ausgesetzt ist.
Im übrigen können die industriell üblichen Herstellungswei
sen angewendet werden, wobei die Serienfertigung der betref
fenden Scheibenfedern beispielsweise auf Transfermaschinen
erfolgen kann, oder mit Folgewerkzeugen, oder auch auf Ar
beitsplätzen, an denen die bearbeiteten Zuschnitte nachein
ander einzeln nach Maßgabe der Beendigung der verschiedenen
Arbeitsschritte, die an ihnen ausgeführt werden, einlaufen.
In allen Fällen können die die Erfindung kennzeichnenden
beiden Schnittvorgänge praktisch mit Hilfe von Schnittstempeln
ausgeführt werden, die jeweils eine am Umfang gemessene Brei
te haben, die an jedem Punkt ihrer radialen Längserstreckung
größer ist als die Breite des entsprechenden Abschnitts der
herzustellenden Ausschnitte.
Claims (30)
1. Verfahren zum Herstellen eines kreisförmigen Bauteils
aus einem Zuschnitt, insbesondere einer Scheibenfeder
für Kupplungen, vor allem für Kraftfahrzeuge, mit einem
kreisförmigen zusammenhängenden Umfangsabschnitt, der
eine federnde Scheibe nach Art einer Tellerfeder bildet,
und einem Mittelabschnitt, der in Umfangsrichtung durch
Ausschnitte in radiale Laschen unterteilt ist, die je
weils in radialer Richtung von einem geschlossenen Ende,
das in der Nähe des genannten Umfangsabschnitts liegt,
bis zu einem offenen Ende reichen, mit dem sie in eine
Mittelausnehmung münden, die allen genannten Ausschnitten
gemeinsam ist, dadurch gekennzeichnet, daß
an einem derartigen Ausschnitt (13) auf mindestens einem
das offene Ende (15) des Ausschnitts (13) enthaltenden
Abschnitt seiner Länge die beiden Ränder (18, 19) dieses
Ausschnitts (13) durch zwei getrennte Arbeitsschritte
hergestellt werden, nämlich durch einen ersten Schnitt
vorgang, bei dem zunächst der eine der fraglichen Ränder
hergestellt wird, und durch einen zweiten Schnittvorgang,
bei dem der andere der genannten Ränder hergestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei mindestens einem der Schnitt
vorgänge jeder eingesetzte Schnittstempel gleichzeitig
die entgegengesetzten Ränder (18, 19) der entsprechenden
Abschnitte von zwei benachbarten der betrachteten herzu
stellenden Ausschnitte (13) produziert.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß an dem Umfangsabschnitt des offenen
Endes eines Ausschnitts kein Schnitt durchgeführt wird,
so daß ein einheitliches Abfallstück (25) entsteht, das
ein Mittelteil (26) und sternförmig damit verbundene
radiale Stäbe (27) aufweist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß bei dem betrachteten
Schnittvorgang jeder eingesetzte Schnittstempel gleich
zeitig die einander am nächsten liegenden entgegen
gesetzten Ränder (19, 18) der entsprechenden Abschnitte
von zwei benachbarten der betrachteten herzustellenden
Ausschnitte produziert.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß bei dem betrachteten
Schnittvorgang jeder eingesetzte Schnittstempel gleich
zeitig die am weitesten voneinander entfernt liegenden
entgegengesetzten Ränder (18, 19) von zwei benachbarten
der betrachteten herzustellenden Ausschnitte produziert.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei mindestens einem der Schnitt
vorgänge jeder der eingesetzten Schnittstempel gleich
zeitig die gleichen Ränder (18, 18′; 19, 19′) der ent
sprechenden Abschnitte von zwei benachbarten herzu
stellenden Ausschnitte produziert.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Schnitt
vorgänge mit Hilfe von völlig übereinstimmenden Schnitt
stempeln ausgeführt werden.
8. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekenn
zeichnet, daß dem Zuschnitt zwischen den
genannten Vorgängen eine relative Winkelversetzung,
die gleich der Umfangsbreite des entsprechenden
Abschnitts eines Ausschnitts ist, gegenüber den
genannten Schnittstempeln erteilt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die beiden Schnittvorgänge mit
von einem Schnittvorgang zum anderen unterschied
lichen Schnittstempeln ausgeführt werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der erste Schnittvorgang mit
den schmaleren Schnittstempeln ausgeführt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß der erste Schnittvorgang mit
den breiteren Schnittstempeln ausgeführt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die an dem Zuschnitt ausge
führten Arbeitsschritte zur Bildung einer Vielzahl
von stabförmigen Abfallstücken (27) führen, die
durch einen Mittelsteg (30) zu einer V-Form verbunden
sind.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 9, 10 und 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite
Schnittvorgang in zwei Arbeitsschritte aufgeteilt wird,
bei denen jeweils die eingesetzten Schnittstempel paar
weise einen Umfangsabstand voneinander haben, der gleich
dem Vierfachen eines Umfangsschritts (= Breite einer
Lasche + Breite eines Ausschnitts) des Zuschnitts ist,
wobei dem Zuschnitt von dem einen Arbeitsschritt zum
nächsten eine relative Winkelversetzung erteilt wird,
die gleich dem zweifachen Betrag des genannten Umfangs
schrittes ist.
14. Verfahren nach Anspruch 1, 2 und 9, dadurch
gekennzeichnet, daß bei mindestens einem
der Schnittvorgänge Schnittstempel unterschiedlicher
Breite eingesetzt werden.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekenn
zeichnet, daß der mindestens einen Schnitt
vorgang mit Hilfe von schmaleren Schnittstempeln
und mit diesen abwechselnd angeordneten breiteren
Schnittstempeln ausgeführt wird, wobei die Umfangs
breite der breiteren Schnittstempel in einem
beliebigen Punkt ihrer radialen Längserstreckung
um einen Betrag größer ist als die Umfangsbreite
im entsprechenden Punkt der radialen Längserstreckung
der schmaleren Schnittstempel, welcher Betrag gleich
dem Zweifachen der Umfangsbreite des entsprechenden
Abschnitts eines herzustellenden Ausschnitts ist.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß die beiden Schnittvorgänge mit
für die beiden Vorgänge übereinstimmenden Schnitt
stempeln ausgeführt werden, wobei dem Zuschnitt von
einem Schnittvorgang zum anderen eine relative Winkel
versetzung erteilt wird, deren Betrag gleich dem Zweifachen
des Umfangsschritts (Umfangsschritt = Breite einer
Lasche plus Breite eines Ausschnitts) des genannten
Zuschnitts ist.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14-16, dadurch
gekennzeichnet, daß bei ein und dem
selben Schnittvorgang bestimmte Schnittstempel gleich
zeitig die einander am nächsten liegenden entgegen
gesetzten Ränder der entsprechenden Abschnitt von
zwei benachbarten der betrachteten herzustellenden
Ausschnitte produzieren, während die anderen gleich
zeitig die am weitesten voneinander entfernt liegenden
entgegengesetzten Ränder der entsprechenden Abschnitte
von zwei benachbarten der betrachteten herzustellenden
Ausschnitte produzieren.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß bei mindestens einem
der Schnittvorgänge gleichzeitig einer der Ränder von
jedem der herzustellenden Ausschnitte produziert wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-18, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Zuschnitt
vor den beiden Schnittvorgängen mindestens ein Stanz
vorgang ausgeübt wird, bei dem beide Ränder zumindest
des Teils eines Ausschnitts hergestellt werden, der
das abgeschlossene Ende enthält.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1-19, dadurch
gekennzeichnet, daß mit jedem Schnitt
vorgang eine Verbiegung eines Teils des Zuschnitts
quer zu der Ebene des Zuschnitts verbunden ist, und
daß die Wiederausrichtung dieses Zuschnitts in seine
Ebene nach einem derartigen Schnittvorgang erfolgt.
21. Stanzvorrichtung mit Schnittstempeln zur Herstellung
eines kreisförmigen Bauteils aus einem Zuschnitt,
insbesondere einer Scheibenfeder für Kupplungen, vor
allem für Kraftfahrzeuge, insbesondere zum Durchführen
des Verfahrens nach den Ansprüchen 1-20, mit einem
kreisförmigen zusammenhängenden Umfangsabschnitt, der
eine federnde Scheibe nach Art einer Tellerfeder bildet,
und einem Mittelabschnitt, der in Umfangsrichtung in
radiale Laschen unterteilt ist, die jeweils in radialer
Richtung von einem geschlossenen Ende, das in der Nähe
des genannten Umfangsabschnitts liegt, bis zu einem
offenen Ende reichen, mit dem sie in eine Mittelaus
nehmung münden, die allen Ausschnitten gemeinsam ist,
dadurch gekennzeichnet, daß für zwei
Schnittvorgänge Schnittstempel (P 1, P 2) vorgesehen
sind, deren in Umfangsrichtung gemessene Breite an
jedem Punkt ihrer radialen Längserstreckung größer ist
als die entsprechende Breite der herzustellenden Aus
schnitte (13) wobei jeder dieser Schnittstempel gleich
zeitig von zwei Ausschnitten jeweils einen Rand (18, 19)
herstellt.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß für mindestens einen dieser
Schnittvorgänge untereinander völlig gleiche Schnitt
stempel vorgesehen sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß jeder Schnittstempel bei jedem
Schnittvorgang an jedem Umfangsende seines dem Rand
abschnitt des Zuschnitts nächstgelegenen Randumfangs
eine seitliche Erweiterung (40) aufweist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Umfangsbreite in einem
beliebigen Punkte der radialen Längserstreckung
eines Schnittstempels für einen der Schnittvorgänge
um einen Betrag größer ist als die Umfangsbreite in
dem entsprechenden Punkt der radialen Längserstreckung
eines Schnittstempels für den anderen der genannten
Schnittvorgänge, welcher Betrag gleich dem zweifachen
Betrag der Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts
eines auszuführenden Ausschnitts ist.
25. Vorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekenn
zeichnet, daß die schmaleren Schnittstempel
am offenen Ende der herzustellenden Ausschnitte eine
radiale Länge besitzen, die kleiner ist als diejenige
des breiteren Schnittstempels.
26. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß für den mit der Hilfe des breiteren
Schnittstempels ausgeführten Schnittvorgang mindestens
ein Schnittstempel benutzt wird, an dem radial inner
halb der Umfangslinie C der Mittelausnehmung ein radialer
Fortsatz vorgesehen ist, der in Umfangsrichtung nach
beiden Seiten über die Ränder des Ausschnitts übersteht.
27. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß für beide Schnittvorgänge unter
einander völlig gleiche Schnittstempel vorgesehen sind.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekenn
zeichnet, daß von einem Schnittvorgang zum
anderen die jeweils eingesetzten Schnittstempel um
einen Umfangsschritt (= Breite einer Lasche + Breite
des Ausschnitts) relativ zueinander winkelversetzt
sind.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Winkelversetzung gleich
der Umfangsbreite des entsprechenden Abschnitts eines
herzustellenden Ausschnitts ist.
30. Vorrichtung nach den Ansprüchen 21-29, dadurch
gekennzeichnet, daß jedem Schnitt
stempel bei dem Schnittvorgang zur Wiederherstellung
der Ebenheit des Zuschnitts am Ende jedes Schnitt
vorgangs ein Gegenstempel (E 1, E 2) zugeordnet wird.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: VALEO, 75017 PARIS, FR |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition |