DE2817309B2 - Als Verbundkörper ausgebildete Stammkarte für hektographisches Drucken - Google Patents
Als Verbundkörper ausgebildete Stammkarte für hektographisches DruckenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft als Verbundkörper ausgebildete Stammkarte für hektographisches Drucken.
In einer Ausführungsform einer bekannten Karte besteht diese aus Karton oder starkem Papier mit einer
Fläche, auf welche Information, beispielsweise ein Name und eine Adresse, von einem Durchschlag-Kohleblatt übertragen kann, und zwar üblicherweise mit einer
Schreibmaschine. Diese Karten werden normalerweise einzeln vom unteren Ende eines Stapels durch einen
Schlitz zugeführt, dessen Größe so gewählt ist, daß jeweils nur eine Karte hindurchpaßt, wobei die Karten
dann einer hektographischen Druckmaschine zugeführt werden. Nach geraumer Weile der Benutzung der
Karten erkennt man an den Karten Abnutzungsspuren, insbesondere biegen sich die Ecken um mit der Folge,
daß es immer schwieriger wird, eine einzelne Karte durch den Schlitz aus dem Stapel zur Druckmaschine zu
fördern, da die unterste Karte wegen der aufgebogenen Ecken sich verhakt oder in sonstiger Weise im
Zuführmechanismus blockiert.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, diese Schwierigkeit zu beseitigen; sie schafft eine
Stammkarle zur Verwendung in einer hektographischen Druckmaschine, die aus zwei Kunststofflagen
besteht, die eine gemeinsame aufeinander ausgerichtete Öffnung haben, und wobei eine Farb-aufnehmende
Schicht zwischen den Kunststofflagen und dem durch
die Öffnung gebildeten Fenster vorgesehen ist
In Verwendung kann die Karte in eine übliche Schreibmaschine eingesetzt werden und die Information kann von einem Kohlepapier auf die Farb-aufnehmende Schicht übertragen werden, die sichtbar und
durch die Öffnungen in den Kunststofflagen zugänglich ist
Vorzugsweise hat die Farb-aufnehmende Schicht die
gleichen Randabmessungen wie die Kunststofflagen und
ίο eine Stärke von 0,1 mm. Zweckmäßig besitzt jede
Kunststoffschicht eine Stärke von 0,075 mm. Die Außenfläche wenigstens einer Kunststoffschicht ist
zweckmäßig mit einer Textur versehen. Der Kunststoff besteht vorzugsweise aus Polyvinylchlorid und die
Farb-aufnehmende Schicht ist vorzugsweise Papier und besteht in einer zweckmäßigen Ausführungsform aus
einem Papier auf reiner Zellstoff-Zellulose-Basis mit einem Gewicht von zweckmäßig 60 bis 100 g/m2,
vorzugsweise 80 g/m2.
Diese Karten werden benutzt, bis der von der Karte
übertragende Druck nicht mehr die erforderliche Qualität hat, oder bis die Karten so gebogen werden,
daß sie nicht länger in der richtigen Weise vom Boden eines Kartenstapels entnommen werden können.
2ί Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung wird
eine Stammkarte zur Verwendung in einer hektographischen Druckmaschine geschaffen, die einen Streifen an
magnetisierbarem Material enthält, der durch die Maschine durch Magnetisierung programmierbar und
jo von einer Maschine lesbar ist
Der magnetische Streifen kann mit einer Maximalzahl der Kartendruck-Operationen programmiert werden, so daß dann, wenn die Karte in einer Maschine
verwendet wird, die den magnetischen Streifen ablesen
J5 kann, die Maschine die Karte zurückweisen kann, wenn
die vorgeschriebene Anzahl von Druckoperationen erreicht worden ist. Eine derartige Maschine ist in der
gleichlaufenden Patentanmeldung der Anmelderin vom heutigen Tage beschrieben. Die Karte kann somit eine
feste Lebensdauer haben, die kleiner ist als die
erwartete Lebensdauer der Karte bei normaler
4r> kodierte Information tragen, welche Bereiche auf
Reflexlicht ansprechende Fühlereinrichtungen in der Druckmaschine ausgerichtet sind, welche die auf der
Karte mitgeführte Information ablesen können. Die Fühlereinrichtung kann beispielsweise eine Lichtquelle
w und ein auf der gleichen Seite der Karte angeordneter
Fotodetektor sein. Derartige Karten sind insofern problematisch, als das Abfühlen häufig schwierig wird,
da die Reflexionseigenschaften des Materials der Karte und der Daten auf der Karte häufig ähnlich sind.
« Ein weiterer Aspekt der Erfindung schafft auch hier
insofern Abhilfe, als die für eine hektographische Druckmaschine vorgesehene Stammkarte eine informationsführende Zone mit undurchsichtigen Bereichen
enthält, in die Löcher eingestanzt werden können, so
μ daß sich durchscheinende Bereiche ergeben, die in
vorgegebenen Stellungen angeordnet werden können, so daß sie eine im durchfallenden Licht sichtbare und
lesbare Information liefern. Die Information auf der Karte ist durch geeignete Kombinationen an Lichtquel-
br> Ie und auf durchfallendes Licht ansprechende Fühlereinrichtungen lesbar, beispielsweise mit Hilfe einer
Lichtquelle und eines Lichtdetektors, die in der Druckmaschine auf gegenüberliegenden Seiten der
Zone der Karte angeordnet sind.
Eine Stammkarte gemäß der Erfindung für eine hektographische Druckmaschine wird jetzt anhand
eines Beispiels im einzelnen beschrieben, wobei auf die Zeichnungen Bezug genommen wird. Es zeigt
Fi g. 1 eine Draufsicht auf die Karte; und
Fig.2 einen Querschnitt durch die Karte zur Erläuterung der die Karte aufbauenden Schichten vor
ihrer Verbindung.
Die nachfolgend beschriebene Karte ist besonders geeignet für die Verwendung in einer hektographischen
Druckmaschine, die in der gleichlaufenden Patentanmeldung mit der Bezeichnung »Druckmaschine« beschrieben
ist
Die Karte weist eine erste Schicht 1 aus Papier auf, die zwischen zwei Schichten 2 aus Kunststoff zwischengelegt
ist und mit diesen durch geeignete Mittel, beispielsweise durch Wärme und Druck oder durch
einen Kleber, verbunden ist Jede Kunststoffschicht 2 besitzt eine öffnung oder ein Fenster 3, wobei die
öffnungen in den beiden Schichten aufeinander ausgerichtet sind, so daß das Papier von jeder Seite der
Karte durch das Fenster sichtbar ist Die Information kann auf das Papier unter Verwendung eines geeigneten
Durchschlagpapiers mit Hilfe einer üblichen Schreibma- 21".
schine aufgeschrieben werden.
Obgleich die Stärke des Papiers und der Kunststoffschicht
so gewählt werden kann, daß die Bedürfnisse spezieller Anwendungsfälle berücksichtigt werden, hat
es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, die Stärke der Papierschicht zu etwa 0,1 mm und die Stärke jeder
Kunststoffschicht zu etwa 0,8 mm zu wählen, weil sich dadurch eine beträchtliche Festigkeit im Verhältnis zu
anderen Karten ergibt, die nur aus Karton, dickem Papier, Pappe o. dgl. hergestellt sind, wobei von der
inneren Papierschicht 1 dennoch ein hektographisches Drucken auf die Oberfläche eines Aufnahmeelementes,
beispielsweise eines Umschlags, möglich ist.
Das Kunststoffmaterial besteht zweckmäßig aus PVC, obgleich auch andere geeignete Stoffe verwendet
werden können, und die Außenfläche einer oder beider PVC-Schichten wird zweckmäßig mit einer Struktur
versehen. Die strukturierte Oberfläche ermöglicht einen guten Angriff durch die Vorschubwalzen in einer
hektographischen Druckmaschine, welche die Karte einer Druckstation zuführen sollen, und stellt auch
sicher, daß die Karten weniger leicht aneinsnderkleben, was sonst bei Hochglanzoberflächen leicht eintreten
könnte. Außerdem kann die Oberfläche mittels üblicher Schreibgeräte beschrieben werden, beispielsweise mit
einem Kugelschreiber oder einem Bleistift. Somit kann die Karte sowohl geschriebene Information wie auch
andere Information in noch zu erwähnender Weise tragen.
Die Papierschicht besteht zweckmäßig aus einem Papier auf reiner Zellstoff-Zellulose, die geeignete
Saugfähigkeit zur Aufnahme der Information aus einem hektographischen Durchschlagpapier besitzt, wobei
derartiges Papier außerdem sehr leicht an PVC haftet. Das Flächengewicht des Papiers beträgt zweckmäßig t>o
80 g/m2. Natürlich können auch andere geeignete Papiere verwendet werden.
Die Karte besitzt an ihrer langen Kante mehrere lichtundurchlässige Balken 4, auf die unter Verwendung
einer geeigneten lichtundurchlässigen Tinte gedruckt ω werden kann. Die Balken 4 sind für ein Fühlersystem in
einer hektographischen Druckmaschine vorgesehen, das auf durchfallendes Licht anspricht und eine
Lichtquelle sowie einen Empfänge·· umfaßt die auf gegenüberliegenden Seiten der Karte angeordnet sind.
Außerdem besitzt die Karte einen Streifen 5 aus magneiisierbarem Material, der sich längs ihrer Länge
erstreckt Der Streifen kann beispielsweise mit einer magnetisierbaren Tinte versehen sein, ist jedoch
vorzugsweise ein Selbstklebeband Ein derartiges Band kann magnetisiert werden, um beispielsweise eine
vorbestimmte Anzahl von Verwendungen der Karte anzuzeigen, wobei dann das Band zweckmäßig mit jener
Maximalzahl von Verwendungen während der Herstellung markiert wird.
Obgleich die Karte mit jeder gewünschten Anzahl von Balken 4 versehen sein kann, um damit den
speziellen Anforderungen des jeweiligen Anwendungsfaiies
gerecht zu werden, trägt die dargestellte Karte 24 Balken für die Verwendung in einem 8 Punkt-System,
welches im einzelnen in der bereits erwähnten Parallelanmeldung beschrieben ist
Die ersten 8 Balken steuern das Lesen des magnetischen Streifens 5 um zu bestimmen, ob die
Karte bereits die vorgesehene Maximalzahl von Druckoperationen hinter sich hat Wenn die Karte diese
Maximalzahl von Druckoperationen bereits geleistet hat wird die zurückgewiesen und kann nicht erneut in
der Maschine verwendet werden.
Die ersten 16 Balken tragen Information, die für eine spezielle Anwendung erwünscht sein kann, wobei die 8
mittleren Balken für das magnetische Kodieren nicht vorgesehen sind. Die Information ist in der Form von
eingestanzten Löchern aufgebracht, die in durchfallendem Licht feststellbar sind. Beispielsweise kann im Büro
eines Maklers die Adresse in dem Feld diejenige eines Klienten sein, und die Information im ersten bis
sechzehnten Balken könnte die Art der vom Klienten gesuchten Immobilie sein, beispielsweise die Anzahl der
erforderlichen Schlafräume, der Preisrahmen, etc.
Nach dem Lesen des 16. Balkens wird die Entscheidung getroffen, ob die Karte durch die Maschine zum
Drucken verwendet werden kann oder nicht, so daß die Karte danach entweder für das Drucken bereitgehalten
oder zurückgewiesen wird.
Der 17. bis 24. Balken steuert das magnetische Schreiben auf dem Streifen 5. Wenn die Karte zum
Drucken verwendet werden soll, ist der Streifen mit der Anzahl der Druckoperationen beschriftet, für welche
die Karte sogleich vorgesehen ist, wobei die vorhergehende Zahl gelöscht und die neue Zahl anstelle der
vorhergehenden Zahl aufgeschrieben wird. Wenn die Karte das nächste Mal verwendet wird, wird die
Gesamtzahl der Druckoperationen der Karte gelesen, und wenn diese Zahl der höchstzulässigen Zahl
entspricht, wird die Karte zurückgewiesen und nicht weiter verwendet.
Auf diese Weise wird die von der Karte abgelesene Information dazu benutzt, die Karte für das Drucken
eines Umschlages mit der Postadresse zu verwenden oder sie zurückzuweisen, wobei im Falle eines Maklers
dem Klienten Einzelheiten der geeigneten Immobilie mitgeteilt werden.
Die Lebensdauer der vorstehend beschriebenen Karte hängt nicht von der Bedienungsperson der
Maschine ab, und die Karte ist nicht nur resistent gegenüber möglichen Beschädigungen während der
Benutzung und auch gegenüber möglichem Einreißen der Karte und reduziert daher nicht nur das sonst leicht
mögliche Verkrumpeln und Blockieren in der Kartenzuführvorrichtung aufgrund verbogener Kanten oder
anderer Teile der Karte, sondern die Karte hat auch eine vorher festgelegte Lebensdauer und wird zurückgewiesen,
ehe die Druckqualität der von der Karte abgenommenen Drucke ein gewisses Minimum unterschreitet.
Claims (7)
1. Als Verbundkörper ausgebildete Stammkarte zur Verwendung in einer hektographischen Druckmaschine, bestehend aus zwei Kunststoffschichten
(2), welche mit aufeinander ausgerichteten und ein Fenster bildenden öffnungen (3) versehen sind und
zwischen denen sich eine Druckfarbe aufnehmende, wenigstens das Fenster ausfallende Schicht (1)
befindet, und wobei ein Streifen (5) aus magnetisierbarem Material vorgesehen ist, der durch die
Maschine mittels Magnetisierung programmierbar und von der Maschine ablesbar ist
2. Stammkarte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffschichten aus Polyvinylchlorid bestehen.
3. Stammkarte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche wenigstens
einer Kunststoffschicht strukturiert ist.
4. Stammkarte nach einem der Ansprüche 1 —3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stärke jeder
Kunststoffschicht kleiner ist als die Stärke der farbaufnehmenden Schicht und vorzugsweise nicht
größer ist als 0,075 mm.
5. Stammkarte nach einem der Ansprüche 1 —4, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckfarbe aufnehmende Schicht aus reinem Zellstoff-Zellulose-Papier besteht.
6. Stammkarte nach einem der Ansprüche 1—5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Karte lichtundurchlässige Felder (4) neben lichtdurchlässigen,
informationtragenden Feldern vorgesehen sind.
7. Stammkarte nach einem der Ansprüche 1 —6, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (5) auf
eine der Kunststoffschichten (2) zweckmäßig als magnetisierbares Selbstklebeband aufgebracht ist.
Applications Claiming Priority (1)
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