DE29615191U1 - Horizontal verschwenkbare Abdeckung für eine Durchtrittsöffnung in einer Stirnseite eines Schienenfahrzeuges für eine Mittelpufferkupplung - Google Patents
Horizontal verschwenkbare Abdeckung für eine Durchtrittsöffnung in einer Stirnseite eines Schienenfahrzeuges für eine MittelpufferkupplungInfo
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Description
U.nr. 2601/2616GM
Horizontal verschwenkbare Abdeckung für eine Durchtrittsöffnung in einer
Stirnseite eines Schienenfahrzeuges für eine Mittelpufferkupplung
Die Erfindung betrifft eine horizontal verschwenkbare Abdeckung für eine Durchtrittsöffnung
in einer Stirnseite eines Schienenfahrzeuges für eine Mittelpufferkupplung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Abdeckungen für Kupplungen für Schienenfahrzeuge, insbesondere für Stadtbahnen,
die auch auf öffentlichen Straßen verkehren, sollen so gestaltet sein, daß Verletzungen
von Personen und Schäden an anderen Fahrzeugen bei einem Zusammenprall möglichst gering gehalten werden.
Bei Schienenfahrzeugen, insbesondere Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, ist es
bekannt, eine aus der Stirnseite des Fahrzeuges herausragende Mittelpufferkupplung
und deren Freiraum im Stämseitenbereich durch eine der Form der äußeren
Kontur angepaßten Haube aus glasfaserverstärktem Kunststoff oder aus Metall abzudecken.
Eine derartige Abdeckung der Mittelpufferkupplung würde zwar auch bei langsam fahrenden Schienenfahrzeugen des Nahverkehrs bei Unfällen besseren
Schutz gegen Verletzungen und großen Beschädigungen bieten, sie kann aber entweder
nur manuell und bei stehendem Fahrzeug entfernt werden (beim ICE) oder
mit einem zusätzlichen aufwendigen Stellantrieb betätigt werden (beim ICE 2). Als
nachteilig für die Aerodynamik und als Gefährdungspotenzial erweist sich bei geöffneter
Stellung die relativ große öffnung in der Stirnseitenverkleidung. 30
Aus der DE 43 00 393 A1 ist eine linear in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbare
Fronthaube für Schienenfahrzeuge, insbesondere für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge
bekannt, innerhalb der die Kupplungsvorrichtung angeordnet ist. in Ruhestellung
befindet sich die Fronthaube in ihrer vorderen Endlage und deckt die Kupp-
lungsvorrichtung vollständig ab. In Gebrauchsstellung ist die Fronthaube mit Lineargetrieben
in das Innere des Fahrzeugs längsverschoben, bis die am Fahrzeug befestigte Kupplungsvorrichtung offenliegt und funktionsgerecht arbeiten kann. Dazu
weist die Fronthaube ein verschließbares Fenster zum Durchtritt der Kupplungsvorrichtung
auf. Das Untergestell ist durch die Fronthaube sowohl als auch in der vorgeschobenen
als auch in der zurückgeschobenen Stellung abgedichtet.
Bei dieser Abdeckung ist zwar bei vorgeschobener Stellung der Kupplung eine Abdichtung
der neben dem Durchtrittsfenster liegenden Stirnseitenbereichen vorgesehen, jedoch nur im Rahmen des betriebsnotwendigen Freiraumes für den horizontalen
Schwenkbereich für die Kupplungsvorrichtung. Bei Stadtbahnwagen ist aber ein relativ großer horizontaler Schwenkbereich von ca. +/- 40 ° erforderlich, so daß
größere ungeschützte Bereiche in der Abdeckung der Stirnseite vorhanden wären.
Aus der DE 43 12 405 A1 ist eine horizontal verschiebbare Schutzvorrichtung der
gattungsgemäßen Art bekannt, die seitlich am Kupplungskopf angeordnet ist. Dabei
ist seitlich am Kupplungskopf je ein Schutzbügel angebaut, der über eine lange Abstützstange
gelenkig mit dem Untergestell des Schienenfahrzeuges verbunden ist. Beim horizontalen Verschwenken der Mittelpufferkupplung werden die Schutzbügel
ausbildungsgemäß weit aus dem Fahrzeugprofil herausgeführt. Dies kann einerseits
zu Beschädigungen und zu Behinderungen der Schutzvorrichtung selbst führen und andererseits erhöht dies die Unfallgefahr. Um das vertikale Auslenken der Kupplung
nicht zu behindern, kann der Schutzbügel nur eine begrenzte Höhe aufweisen. Bei größerer Höhenerstreckung der Schutzbügel besteht die Gefahr, daß diese gegen
die Fahrzeugverkleädung stoßen. Die Durchtrittsöffnung kann daher mit den Schutzbügeln
in vertikaler Erstreckung nicht ausreichend abgedeckt werden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße, horizontal
verschwenkbare Abdeckung für eine Durchtrittsöffnung in einer Stirnseite eines Schienenfahrzeuges für eine Mittelpufferkupplung derart zu verbessern, daß ein
Ausschwenken der Abdeckung aus dem Fahrzeugprofil vermieden, eine relativ kurze Einbautiefe in Fahrzeuglängsrichtung im Stirnseitenbereich ermöglicht wird und eine
ständige Kuppelbereitschaft gegeben ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 gekennzeichnete Abdeckung gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
5
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Die Erfindung ist nachstehend mit Bezug auf die Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen teilweisen Schnitt des Kopfbereiches im Unterstell eines Schienenfahrzeugs
mit Abdeckung und Mittelpufferkupplung in Seitenansicht;
Fig. 2 eine Vorderansicht des Schienenfahrzeuges gemäß Fig. 1 mit Abdeckung;
Fig. 3 einen teiiweisen Schnitt des Kopfbereiches des Schienenfahrzeuges in
Draufsicht von oben;
Fig. 4 den teilweisen Schnitt nach Fig. 3 in Draufsicht von oben mit verschwenkter
Mittelpufferkupplung.
An einem Schienenfahrzeug ist an der Stirnseite eine horizontal verschwenkbare
Abdeckung angeordnet, die eine Durchtrittsöffnung 1 für eine Mittelpufferkupplung
abdeckt. Die Abdeckung selbst weist zwei beiderseits am Kupplungskopf 3 mittels Führung 9 befestigte Abdeckelemente 4 auf, die jeweils mit einer Abstützstange 5
am Untergestell 6 des Schienenfahrzeugs befestigt und zusammen mit der im Lager 8 angelenkten Mittelpufferkupplung 2 horizontal schwenkbar am Untergestell 6 gehalten
sind.
Jedes Abdeckelement 4 besteht aus zwei Abdecksegmenten, einem vorderem Abdecksegment
4a und einem hinteren Abdecksegment 4b, die mittels eines Gelenks mit senkrechter Schwenkachse d_verbunden sind.
Das hintere Abdecksegement 4b ist gegenüber dem vorderen Abdecksegment 4a im
Sinne einer Verkürzung des gesamten Abdeckelementes 4 in Fahrzeuglängsrichtung - verschwenkbar. Dadurch ist für die ausgelenkte Mittelpufferkupplung 2 bzw.
für das in Fahrzeuglängsrichtung eingeschwenkte Abdeckelement 4 eine geringe
Einbautiefe in Fahrzeuglängsrichtung ausreichend.
Zwischen dem vorderem Abdecksegement 4a und dem Kupplungskopf 3 ist eine
Gelenkführung 9 angeordnet, die im betriebsnotwendigen Umfang einen ungehinderten
Zug- und Druckhub und vertikale Ausschläge der Mittelpufferkupplung 2 sowie Torsion um die Kuppelachse a_zu!äßt. Die Abdeckelemente 4 sind innerhalb des
Fahrzeugprofi is verschwenkbar angeordnet und überragen das Fahrzeugprofil auch in verschwenkter, seitlicher Endlage nicht.
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Das hintere Abdecksegment 4b weist am hinteren Ende ein Führelement 10 auf, z.B.
eine Rolle, das in einer am Untergestell 6 befestigten Führungsbahn 11 geführt ist.
Die senkrechten Schwenkachsen b der Schwenklager 12 für die Abstützstangen 5
bzw. die Abdeckelemente 4 fluchten, d. h. sie sind identisch mit der Schwenkachse c
des Lagers 8 der Mittelpufferkupplung 2. Dadurch bewegen sich die vorderen Abdecksegmente
4a zwischen den beiden Endlagen auf einer Kreisbahn mit konstantem Radius. Durch eine Veränderung der Bogenlängen der vorderen und hinteren
Abdecksegmente 4a, 4b, d. h. durch Veränderung der Teilung, und/oder durch Variation
der Radien der Führungsbahn 11 lassen sich unterschiedliche Horizontalauslenkungen
für die Mittelpufferkupplung 3 verwirklichen. Durch Verschieben der Schwenkachse b der Abdeckelemente 4 und/oder durch Ausbildung einer Exzentrizität
am Schwenklager 12 läßt sich der beim Fluchten der Schwenkachsen b und c
konstante Rücksprung zwischen den Abdeckelementen 4 und der Fahrzeugverkieidung variieren.
Die Führungsbahn 11 und das Führelement 10 tragen auch zur Versteifung der Abdeckelemente
4 bei, da das hintere Abdecksegment 4b nur gegen die durch die Führungsbahn 11 und das Führelement 10 gebildete, widerstandsfähige Abstützung
eindrückbar ist.
Die Führungsbahn 11 und das Führelement 10 sind derart ausgebildet und angeordnet,
daß beim Rückschwenken eines Abdeckelementes 4 aus der verschwenkten Endlage der Spalt zwischen dem vorderen Abdecksegments 4a und dem hinteren
Abdecksegments 4b geschlossen wird, bevor dieses aus der Fahrzeugverkleidung
heraustritt. Auch zwischen der Seitenwand der Fahrzeugverkleidung und den Abdeckelementen
4 entstehen bei keinem betrieblich vorkommenden Ausschwenkwinkel der Mittelpufferkupplung Spalte oder andere Öffnungen, die eine zusätzliche
Unfallgefahr, auch nicht für das Werkstattpersonal, darstellen.
Die Führung 9 zwischen Kupplungskopf 3 und vorderem Abdecksegement 4a ist
durch ein am Kupplungskopf 3 starr befestigtes und horizontal angeordnetes Gabelstück
13 gebildet. Die beiden Gabelzinken 14 des Gabelstücks 13 weisen zum
vorderen Abdecksegment 4a. Zwischen den Gabelzinken 14 ist eine Stange 15 angeordnet,
die gegenüber dem vorderen Ende des vorderen Abdecksegments 4a in Richtung der Kuppelachse a verschieblich und um diese verschwenkbar sowie
senkrecht zur Kuppelachse a vertikal relativ zum Abdecksegment 4a verschieblich aber horizontal formschlüssig wirkend mit diesem verbunden ist.
Um vertikale Ausschläge der Mittelpufferkupplung 2 gegenüber den Abdeckelementen
4 zu ermöglichen, weist das Ende der vorderen Abdecksegmente 4a ein senkrechtes Langloch 16 auf, in das die Stange 15 eingreift.
Um die Zugänglichkeit des Fahrzeugkopfes von unten weiterhin zu gewährleisten,
sind das Gabelstück 13, die Stange 15 sowie die Führungsbahn 11 und das Führelement
10 so ausgeführt, daß jederzeit eine Trennung der Abdeckelemente 4 von
der Mittelpufferkupplung 2 von außen möglich ist und die beiden Abdeckelemente 4
unabhängig von der Mittelpufferkupplung 2 einzeln nach hinten verschwenkbar sind.
Die Seiten- und höhenmäßige Erstreckung der Durchtrittsöffnung 1 ergibt sich aus
den zu verwirklichenden horizontalen und vertikalen Auslenkungen der Mittelpufferkupplung
2. Übliche von den Betreibern geforderte Schwenkwinke! betragen horizontal etwa +/- 35° bis 45° und vertikal etwa +/- 4° bis 8°.
Anstelle der gegeneinander verschwenkbaren Abdecksegmente 4a und 4b sind
auch gegeneinander verschiebbare Abdeckelemente 4a und 4b denkbar (Teleskopsystem). In der Praxis zeigt es sich jedoch, daß derartige Ausbildungen
vor allem im Winterbetrieb störanfällig sind.
Durch die vorstehend beschriebene Ausbildung der Abdeckung ist die Mittelpufferkupplung
ständig betriebsbereit und die Durchtrittsöffnung 1 in jeder Stellung der Mittelpufferkupplung seitlich immer vollständig abgedeckt. Dadurch sind unterschiedliche
Fahrzeugzusammenstellungen während des Betriebseinsatzes einfach, schnell und sicher herstellbar.
| 1 | 7 &phgr;&phgr;&phgr;&phgr; · Φ Φ 4 |
Durchtrittsöffnung | &phgr;&phgr; &phgr;&phgr; &phgr;· &phgr;&phgr; | |
| 2 | Bezugszeichenliste | Mittelpufferkupplung | &phgr;&phgr; &phgr;&phgr; &phgr;&phgr; &phgr;&phgr; | |
| 3 | Kupplungskopf | |||
| 5 | 4 | Abdeckelement | ||
| 4a | vorderes Abdecksegment | |||
| 4b | hinteres Abdecksegment | |||
| 5 | Abstützstange | |||
| 6 | Untergestell | |||
| 10 | 7 | Gelenk | ||
| 8 | Lager | |||
| 9 | Führung | |||
| 10 | Führelement | |||
| 11 | Führungsbahn | |||
| 15 | 12 | Schwenklager | ||
| 13 | Gabelstück | |||
| 14 | Gabelzinke | |||
| 15 | Stange | |||
| 16 | Langloch | |||
| 20 | COl | Kuppeiachse | ||
| b | Schwenkachse des Schwenklagers 12 | |||
| C | Schwenkachse der Mittelpufferkupplung | |||
| d | Schwenkachse des Gelenks 7 | |||
| 25 | ||||
Claims (5)
1. Horizontal verschwenkbare Abdeckung für eine Durchtrittsöffnung in einer Stirnseite
eines Schienenfahrzeugs für eine Mittelpufferkupplung mit zwei beiderseits am Kupplungskopf befestigten Abdeckelementen, die jeweils mit einer Abstützstange
am Untergestell des Schienenfahrzeugs gelenkig befestigt und zusammen mit der Mittelpufferkupplung horizontal schwenkbar am Untergestell gehalten
sind, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Abdeckelement (4) zweiteilig mit vorderem Abdecksegment (4a) und hinterem Abdecksegment (4b) ausgebildet
ist und beide Abdecksegmente (4a, 4b) mitteis eines Gelenks (7) mit senkrechter
Schwenkachse (d) verbunden sind, daß die Abdeckelemente (4) innerhalb des Fahrzeugprofils verschwenkbar ausgebildet sind, daß das hintere Abdecksegment
(4b) gegenüber dem vorderen Abdecksegment (4a), im Sinne einer Verkürzung des gesamten Abdeckelementes (4) in Fahrzeuglängsrichtung,
verschwenkbar ist und daß zwischen dem vorderen Abdecksegment (4a) und dem Kupplungskopf (3) eine Führung (9) angeordnet ist, die im betriebsnotwendigen
Rahmen einen ungehinderten Zug- und Druckhub und vertikale Auslenkungen der Mittelpufferkupplung (2) sowie Torsion um die Kuppelachse
(a) zuläßt.
2. Horizontal verschwenkbare Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das hintere Abdecksegmeni (4b) am hinteren Ende ein Führeiement
(10) aufweist, das in einer am Untergestell (6) befestigten Führungsbahn
(11) geführt ist.
3. Horizontal verschwenkbare Abdeckung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkachsen (b) der Schwenklager (12) für die Abdeckelemente
(4) mit der Schwenkachse (c) des Lagers (8) der Mittelpufferkupplung (2) fluchten.
4. Horizontal verschwenkbare Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führung (9) zwischen Kupplungskopf (3) und vorderem Abdecksegement (4a) durch ein am Kupplungskopf (3) starr befestigtes
und horizontal angeordnetes Gabelstück (13) gebildet ist, dessen beide Ga-
belzinken (14) zum vorderen Abdecksegement (4a) weisen, wobei zwischen den
Gabelzinken (14) eine Stange (15) angeordnet ist, die gegenüber dem vordere
Ende des vorderen Abdecksegments (4a) in Richtung der Kuppelachse (a) verschieblich und um diese schwenkbar sowie senkrecht zur Kuppeiachse (a)
vertikal relativ zum Abdecksegment (4a) verschieblich aber horizontal formschlüssig
wirkend mit diesem verbunden ist.
5. Horizontal verschwenkbare Abdeckung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ende des vorderen Abdecksegments (4a) ein senkrechtes Langloch (16) aufweist, in das die Stange (15) greift.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29615191U DE29615191U1 (de) | 1996-08-31 | 1996-08-31 | Horizontal verschwenkbare Abdeckung für eine Durchtrittsöffnung in einer Stirnseite eines Schienenfahrzeuges für eine Mittelpufferkupplung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29615191U DE29615191U1 (de) | 1996-08-31 | 1996-08-31 | Horizontal verschwenkbare Abdeckung für eine Durchtrittsöffnung in einer Stirnseite eines Schienenfahrzeuges für eine Mittelpufferkupplung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29615191U1 true DE29615191U1 (de) | 1997-09-25 |
Family
ID=8028623
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29615191U Expired - Lifetime DE29615191U1 (de) | 1996-08-31 | 1996-08-31 | Horizontal verschwenkbare Abdeckung für eine Durchtrittsöffnung in einer Stirnseite eines Schienenfahrzeuges für eine Mittelpufferkupplung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29615191U1 (de) |
Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20306624U1 (de) * | 2003-04-29 | 2004-09-02 | Kehr, Stephan | Unfallschutzeinrichtung |
| FR2934550A1 (fr) * | 2008-08-04 | 2010-02-05 | Alstom Transport Sa | Vehicule ferroviaire. |
| EP4414238A1 (de) * | 2023-02-13 | 2024-08-14 | Voith Patent GmbH | Wagenkasten eines spurgebundenen fahrzeuges mit einer abdeckung und abdeckung |
| EP4431360A1 (de) * | 2023-03-17 | 2024-09-18 | Siemens Aktiengesellschaft | Frontschürze für schienenfahrzeuge |
| DE102023209621A1 (de) * | 2023-09-29 | 2025-04-03 | Siemens Mobility GmbH | Kupplungsanordnung und spurgeführtes Fahrzeug |
-
1996
- 1996-08-31 DE DE29615191U patent/DE29615191U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19971106 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: ALSTOM LHB GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: LINKE-HOFMANN-BUSCH GMBH, 38239 SALZGITTER, DE Effective date: 19981221 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 19991202 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20021017 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20050301 |