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Die Erfindung betrifft eine Schutzabdeckung für Führungsbahnen von Werkzeugmaschinen, bestehend aus mehreren, teleskopartig ineinanderschiebbaren, die Führungsbahn umkleidenden Kästen aus Mantelblechen mit im zusammengeschobenen und auseinandergezogenen Zustand zwischen jeweils zwei benachbarten Kästen wirkenden Verriegelungseinrichtungen, die aus einer, am einen Kasten auslenkbar gelagerten und mit einer Feder beaufschlagten Rastrolle, die mit einer am benachbarten Kasten befestigten an beiden Enden mit Rastschrägen versehenen Rastkurve zusammenwirkt, besteht, mit Ausnahme des jeweils endständigen Kastens, derart, daß die Rastrolle in Verriegelungsposition am Ausweichen gegenüber der Rastkurve durch einen Blockierschieber gehindert wird, der seinerseits durch einen dritten benachbarten Kasten aus seiner Blockierstellung herausbewegbar ist, nach Patent 32 06 461.
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Derartige Verriegelungseinrichtungen haben den Vorteil, daß sie durch die Verwendung von Rastkurve und Rolle in Verbindung mit einem Blockierschieber gewisse Nachteile bekannter Schutzabdeckungen vermeiden, bei denen die Verriegelungseinrichtungen aus Hebeln oder Schiebern bestehen (DE-AS 10 50 148), welche Hebel oder Schieber im verriegelnden Zustand unter sehr hohen Druck geraten und dadurch eine Funktionsunsicherheit und hohen Verschleiß verursachen. Zur Erzielung des genannten Vorteils bedarf es jedoch eines gewissen Aufwands an Bauteilen, die Kosten verursachen.
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Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, eine Schutzabdeckung von Führungsbahnen von Werkzeugmaschinen mit Verriegelungseinrichtungen zwischen den einzelnen Kästen derart zu verbessern, daß einerseits trotz größerer Herstellungstoleranzen ein sicherer Bewegungsablauf mit verringertem Verschleiß erzielt werden kann, und daß andererseits auch erreicht werden kann, daß die Anzahl der benötigten Bauteile möglichst gering ist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Dabei werden die jeweils einer Kastenpaarung für den zusammengeschobenen und für den auseinandergezogenen Zustand zugeordneten Verriegelungseinrichtungen zu einer einzigen Einrichtung vereinigt, indem am einen Kasten nur eine Rastrolle gelagert ist, auf die sowohl der Blockierschieber für den zusammengeschobenen Zustand als auch derjenige für den auseinandergezogenen Zustand einwirken. Ferner erstreckt sich dabei die an beiden Seiten mit Rastschrägen versehene Rastkurve am benachbarten Kasten über dessen ganze Auszugslänge und ist an der Unterseite von dessen Mantelblech befestigt.
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Es ist bei Schutzabdeckungen für Führungsbahnen wichtig, sie möglichst flach zu gestalten. Deshalb muß auch die Dicke der Rastkurve so flach wie möglich gewählt werden. Sie besteht z. B. aus Blech von nur 1,5 oder 2 mm Stärke. Um trotzdem einen sicheren Eingriff mit der Rastrolle zu gewährleisten, wird in vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung vorgeschlagen, die Rastrolle in Achsrichtung, d. h. mit ihrer Planfläche, gegen die Innenseite des Mantelblechs des benachbarten Kastens zu drücken, um auf diese Weise kraftschlüssig zu sichern, daß die Rastrolle mit der ganzen Dicke der Rastkurve in Eingriff bleibt.
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Ferner wird vorgeschlagen, der Rastrolle bzw. deren Achse einen rechtwinklig zur Auszugsrichtung der Kästen verschiebbar geführten Sperrschieber so zuzuordnen, daß er an deren Auslenkbewegung teilnehmen kann und daß der Sperrschieber mit Sperrkanten zum Zusammenwirken mit den beiden Blockierschiebern versehen ist.
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Zur Vereinfachung wird zunächst auf die Fig. 1 bis 4 des Hauptpatents 32 06 461 und dem diesen Figuren zugeordneten Beschreibungsteil hingewiesen. Da er einen allgemeinen Zusammenhang herstellt, gilt er auch für die vorliegende Erfindung. Gleiche Teile werden auch nachfolgend mit gleichen Bezugszeichen versehen (Ziffern 1 bis 27). Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels soll die Erfindung beispielsweise näher erläutert werden. Es zeigt
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Fig. 1 einen Horizontalschnitt durch die Schutzabdeckung im völlig zusammengeschobenen Zustand in der Höhe zwischen dem zweit- und drittkleinsten Kasten mit Teilschnitten im Mantelblech des zweitkleinsten Kastens,
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Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Schutzabdeckung in Richtung des im unteren Teil von Fig. 1 erkennbaren Blockierschiebers,
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Fig. 3 einen Längsschnitt, parallel versetzt zu Fig. 2, in Richtung der in der Mitte von Fig. 1 erkennbaren Rastrollen,
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Fig. 4 einen weiteren, parallel zu Fig. 1 bzw. 2 versetzten Längsschnitt in Richtung des im oberen Teil von Fig. 1 erkennbaren Blockierschiebers,
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Fig. 5 einen Querschnitt durch die Schutzabdeckung in Richtung der zweiten Rastrolle von links in Fig. 1, bzw. zwischen den in Fig. 3 erkennbaren Stützwänden der zweit- und drittkleinsten Kästen,
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Fig. 6 einen Teilausschnitt aus Fig. 5, jedoch bei seitlich ausgelenkter Rastrolle,
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Fig. 7 einen Horizontalschnitt wie Fig. 1, jedoch bei teilweise ausgezogenem kleinsten Kasten,
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Fig. 8 wie Fig. 7, jedoch bei ganz ausgezogenem kleinsten Kasten,
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Fig. 9 wie Fig. 8, jedoch mit vom kleinsten Kasten ein Stück weit mitgezogenem zweitkleinsten Kasten.
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Auf der Führungsbahn 7 ist der Schlitten 8 gleitend geführt. Der Schlitten 8 hat in den Fig. 2 bis 4 seine weiteste nach rechts ausgefahrene Stellung, so daß die Kästen 1 bis 6 am engsten zusammengefahren sind. Der Kasten 1 (kleinster) ist mit seinen Lappen 1 a am Schlitten 8 befestigt. Bewegt sich der Schlitten 8 nach links, folgt ihm der Kasten 1 nach und wird dabei aus dem Kasten 2 herausgezogen. Alle anderen Kästen sind durch ihre sie verbindenden Verriegelungseinrichtungen an Auszugsbewegungen gehindert. Da diese alle gleich gestaltet sind, ist es ausreichend, nur diejenigen zwischen den Kästen 1, 2 und 3 zu beschreiben.
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Unter dem Kasten 2 ist die Rastkurve 70 befestigt. Mit Abstandsstücken 71 ist sie auf einen geringfügigen Abstand zum Kasten 2 gehalten, um besseren Eingriff mit der Rastrolle 72 zu gewährleisten. An ihren Enden ist die Rastkurve 70 mit Rastschrägen 70 a und 70 b versehen. An der Stützwand 9 des Kastens 1 ist ein Lagerwinkel 73 befestigt - z. B. aufgeschweißt -, in welchem die Achse 74 drehbar gelagert ist, die wiederum die Rastrolle 72 trägt. Die Achse 74 ist mit der Feder 75 belastet, welche die Rastrolle 72 mit leichtem Druck gegen die Unterseite des Kastens 2 drückt, um so einen sicheren Eingriff mit der Rastkurve 70 zu gewährleisten (Fig. 3). Das obere Ende 74 a der Achse 74 ist im Lagerwinkel 73 in einem Längsschlitz 73 a geführt, welcher der Achse 74 und der Rastrolle 72 erlaubt, parallel zur Stützwand 9 seitlich auszuweichen. Weiterhin steckt dieses Ende der Achse 74 noch in einer Bohrung des Rastschiebers 76, welcher von der Zugfeder 77 belastet ist und die über den Rastschieber 76 die Rastrolle 72 auf die Rastkurve 70 drückt. Der Rastschieber 76 wiederum weist einen ersten Sperrlappen 76 a und einen zweiten Sperrlappen 76 b auf mit denen er mit denoch zu beschreibenden Blockierschiebern zusammenwirkt.
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Weitere Rastkurven wie die im vorhergehenden Abschnitt beschriebene Rastkurve 70 sind in gleicher Weise auch noch unter den Kästen 3 bis 6 befestigt. In Fig. 3 sind sie alle erkennbar, wobei zur Vereinfachung nur noch diejenige unter Kasten 3 bezeichnet ist, und zwar mit 70&min;&min;. Die im vorhergehenden Abschnitt beschriebenen Teile der Rastrollenlagerung (72 bis 77) sind ebenfalls in gleicher Weise auch an den Stützwänden 10 bis 13 der Kästen 2 bis 5 angebracht. In Fig. 3 sind sie alle im Schnitt erkennbar, während sie in Fig. 1 wegen deren Horizontalschnittverlauf nur noch an der Stützwand 10 des Kastens 2 zu sehen und nur hier nochmal bezeichnet sind und zwar mit 72&min;&min; bis 77&min;&min;. In Fig. 5 handelt es sich ebenfalls um diese, an der Stützwand 10 angebrachten Teile.
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Zwischen die Kästen 1 und 2 sind der Auszugsblockierschieber 78 und der Einschubblockierschieber 79 geführt und in Auszugsrichtung verschiebbar eingelegt. Ihre Führung erhalten sie am einen Ende an den im Kasten 2 angebrachten Stiften 80 a und 80 b und am anderen Ende durch Führungskanten 73 b&min;&min;, 73 c&min;&min;, 73 d&min;&min; und 73 e&min;&min; (Fig. 5) des ebenfalls am Kasten 2 bzw. dessen Stützwand 10 angebrachten Lagerwinkels 73&min;&min;. Die Blockierschieber sind belastet durch die Federn 81 und 82, welche sie gegen die Stützwand 11 des Kastens 3 drücken. Einen Längsschnitt durch alle Kästen längs des Auszugsblockierschiebers 78 (und der weiteren) zeigt Fig. 4 und einen sonst gleichen Längsschnitt längs des Einschubblockierschiebers 79 zeigt Fig. 2.
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Der Auszugsblockierschieber 78 weist eine Blockierkante 78 a auf mit der er mit dem Sperrlappen 76 a&min;&min; zusammenwirkt. Deshalb kann in der in Fig. 1 gezeigten Position die Rastrolle 72&min;&min; der Rastkurve 70&min;&min; nicht ausweichen. Auf diese Weise ist bewirkt, daß der Kasten 2 nicht aus dem Kasten 3 herausgezogen werden kann. Andererseits ist der Kasten 1 nicht gegen Auszug aus Kasten 2 gesperrt, weil der Sperrlappen 76 a in einer niedrigeren Ebene als der Auszugsblockierschieber 78 liegt. Er brauchte deshalb an diesem, dem Kasten 1 zugeordneten Rastschieber 76 überhaupt nicht vorhanden zu sein. Er ist es nur deshalb, damit sämtliche Rastschieber 76, 76&min;&min; usw. gleich sind.
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Fährt der Schlitten 8 nach links und zieht er damit den Kasten 1 aus dem Kasten 2 heraus, gleitet die Rastrolle 72 an der Rastschräge 70 a der Rastkurve 70 hoch, d. h. sie weicht der Rastkurve aus.
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Der Sperrschieber 76 gleitet natürlich ebenfalls in die gleiche Richtung unter Dehnung der Feder 77. Dies kann er, weil der Sperrlappen 76 a, wie beschrieben, unter den Auszugsblockierschieber gleiten kann. Die Achse 74 nimmt dadurch eine Stellung wie in Fig. 6 ein. (Aus darstellerischen Gründen an der erst im nächsten Auszugsschritt folgenden Achse 74&min;&min; gezeigt.) Ist der Kasten 1 ein Stück weit, aber noch nicht völlig herausgezogen, ergibt sich eine Anordnung gemäß Fig. 7, in der noch keine Veränderung von Sperrwirkungen erfolgt ist.
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Fig. 8 zeigt eine Stellung, bei der der Kasten 1 gerade völlig herausgezogen ist und mit seiner Stützwand 9 an der Innenkante 23 a des Abstreifers 23 am Kasten 2 anschlägt. Jetzt haben die Führungskanten 73 b und 73 c den Auszugsblockierschieber 78 an seinen beiden Lappen 78 b und 78 c erfaßt und gegen die Wirkung der Feder 81 ein Stück weit nach links mitgezogen mit der Wirkung, daß sich seine Blockierkante 78 a aus der Bahn des Sperrlappens 76 a&min;&min; herausbewegt hat. Die Rastrolle 72 ist am vorderen Ende der Rastkurve 70 hinter die Rastschräge 70 b eingefallen. Wenn jetzt der Schlitten 8 noch weiter nach links fährt, zieht er auch den Kasten 2 aus dem Kasten 3 heraus. Dies ist jetzt erst möglich, weil die Rastrolle 72&min;&min; nunmehr auf die Rastkurve 70&min;&min; aufgleiten kann. Fig. 9 läßt dies erkennen.
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Aus Fig. 9, bei der Kasten 2 auch schon ein Stück weit mitgezogen wurde, geht weiterhin die Wirkungsweise des Einschubblockierschiebers 79 hervor. Durch die Relativbewegung des Kastens 2 gegenüber Kasten 3 hat das Ende 79 a des Einschubblockierschiebers 79 seine Abstützung an der Stützwand 11 des Kastens 3verloren und er wurde durch die Feder 82 relativ zum Kasten 2 nach rechts verschoben. Seine Blockierkante 79 b gelangte damit in die Bahn des Sperrlappens 76 b am Sperrschieber 76. Damit ist es der Rastrolle 72 nicht mehr möglich, der Rastkurve auszuweichen. Der Kasten 1 kann deshalb nicht mehr in den Kasten 2 eingeschoben werden und zwar so lange nicht, bis zuerst der Kasten 2 wieder ganz in Kasten 3 eingeschoben und das Ende 79 a des Einschubblockierschiebers wieder auf die Stützwand 11 aufgetroffen ist. Erst dann ist der Sperrlappen 76 b und damit die Rastrolle 72 wieder frei beweglich.
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Alle Auszüge und Wiedereinschübe von weiteren Kästen sind Wiederholungen der beschriebenen Vorgänge. Lediglich beim Auszug des Kastens 5 aus dem Kasten 6 wird keine Einschubblockierung mehr wirksam - sinngemäß dazu, daß der erste Kasten wie beschrieben, keine Auszugssperre besitzt. Dies ist eine in sich logische Notwendigkeit und wird dadurch bewirkt, daß zwischen den Kästen 5 und 6 kein Einschubblockierschieber mehr eingelegt ist.