DE2819612B2 - Verfahren zur spaltlosen, verspannten Verbindung von zwei Gehäuseteilen eines explosionsgeschützten elektrischen Gerätes - Google Patents
Verfahren zur spaltlosen, verspannten Verbindung von zwei Gehäuseteilen eines explosionsgeschützten elektrischen GerätesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur spaltlosen, verspannten Verbindung von zwei Gehäuseteilen eines
explosionsgeschützten elektrischen Gerätes, ausgehend von zwei losen Gehäuseteilen, einer Verspannungseinrichtung
und aushärtbarem Kunstharz mit den Verfahrensschritten, daß die Gehäuseteile über zugewandte
Flächen gegeneinander verspannt werden, daß das Kunstharz bei den Flächen angeordnet und danach
ausgehärtet wird.
Bei der Herstellung von explosionsgeschützten elektrischen Geräten ist es gelegentlich notwendig,
einzelne Gehäuseteile miteinander zu verbinden. Dabei werden bei Betriebsmitteln, die der Zündschutzart
»druckfeste Kapselung d« entsprechen müssen, an die Gehäuse und die Verbindung zwischen Gehäuseteilen
hohe Anforderungen gestellt, weil gewährleistet sein muß, daß die Gehäuseteile zünddurchschlagsicher
miteinander verbunden sind. Dazu sind zwischen dem Gehäuse und seinem Deckel oder bei Durchführungen
durch die Gehäusewandungen Spalte bestimmter Mindestlänge und bestimmter Maximalweite vorgesehen,
die einen Abbau eines im Gehäuseinneren erzeugten Explosionsdruckes zulassen, aber sicher
verhindern, daß ein Zünddurchschlag nach außen erfolgt. An Stellen, an denen Gehäuseteile spaltlos
miteinander verbunden werden müssen, ist es bekannt, die Gehäuseteile miteinander zu verschrauben oder zu
vernieten und die an den Trennebenen aneinander anliegenden Flächen fein zu bearbeiten, beispielsweise
zu schleifen. Als zusätzliches Hilfsmittel kann ein Verbindungswerkstoff, in den meisten Fällen Gießharz,
in flüssiger oder pasteuser Form, in eigene Hohlräume im Bereiche der Trennfugen zwischen den Gehäuseteilen
eingebracht und aushärten lassen werden, um an dieser Stelle eine besonders sichere Abdichtung zu
erzielen. Bei einem bspw. in dem BBC-Handbuch für Explosionsschutz W. Girardet, Essen, 1971, Seite 484,
Bild5 — HIb oder in dem DE-GM 17 33 371 dargestellten Paketschalter mit druckfestem Steatitsokkel
ist die Anordnung derart getroffen, daß in die miteinander verschraubten und dadurch verspannten
Gehäuseteile an der Außenseite im Bereiche der
ίο Trennfugen ringsumlaufende, schwalbenschwanznutenartige
Ausnehmungen eingearbeitet sind, die nach der Montage mit dem Gießharz ausgegossen werden, das
nach dem Aushärten nach Art eines au3en liegenden, umlaufenden, geschlossenen Ringes die Trennfugen
is abdichtet
Das Einbringen des Gießharzes in die dafür vorgesehenen Vergußausnehmungen muß als gesonderter
Arbeitsgang zwischen bzw. nach den Montagevorgängen des Gerätes geschehen. Da in der Regel
Gießharze in flüssiger Form verwendet werden, müssen Füllvorrichtungen an den Geräten angebracht werden,
was umständlich und aufwendig ist. Außerdem besteht bei dem mehr oder weniger kontrollierbaren Füllvorgang
die Gefahr des Auftretens von Lufteinschlüssen und einer Lunkerbildung, wodurch die Zünddurchschlagsicherheit
der Verbindung in nicht vorhersehbarem Maße beeinträchtigt werden kann. Aus diesem
Grunde wird von der Zulassungsbehörde in der Praxis eine Gießharzschicht von mindestens 3 mm Dicke
jr. verlangt, was zur Folge hat, daß der Platzbedarf des
ganzen Gerätes häufig nicht unerheblich vergrößert wird.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, ein Verfahren der eingangs genannten Art so auszubilden, daß bei
r> explosionsgeschützten elektrischen Geräten, insbesondere
der Zündschutzart »druckfeste Kapselung« die einzelnen Gehäuseteile mit geringem Aufwand absolut
zünddurchschlagsicher und dabei mechanisch fest und widerstandsfähig miteinander verbunden sind, und zwar
ohne daß durch die Verbindung der Gehäuseteile eine Erhöhung des Platzbedarfes des ganzen Gerätes
bedingt wäre.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß derart vorgegangen, daß das aushärtbare Kunstharz in
Folienform im wesentlichen entsprechend der Gestalt der Flächen verwendet wird, daß zuerst die Folie
zwischen die beiden Flächen gelegt und danach die Verspannung sowie Aushärtung vorgenommen wird.
In einer bevorzugten Ausführungsform kann eine
w trockene, heiß und unter Druck aushärtende Kunstharzfolie
verwendet werden, wobei nach dem Einlegen der Folie und gegebenenfalls der Montage wenigstens eines
Teiles des gesamten Gerätes das Ganze bis zum Aushärten des Kunstharzes auf Aushärttemperatur
erwärmt und dabei das Kunstharz zum Aushärten gebracht wird.
Dadurch, daß das Kunstharz in Folienform zwischen die miteinander zu verbindenden Flächen eingebracht
wird, ergibt sich eine wesentliche Herstellungsvereinfa-
Wi chung für das ganze Gerät, weil eine solche vorgestanzte
Kunstharzfolie an der dafür vorgesehenen Stelle schon während der Montage eingelegt werden kann.
Wird ein heiß und unter Druck aushärtendes Kunstharz verwendet, so kann das komplette Gerät in der
b5 erwähnten Weise nach Abschluß der Montage durch
Erwärmung auf Aushärtetemperatur, d. h. durch Temperung
in seinen Teilen verbunden und verschlossen werden. Die zweckmäßige Temperungstemperatur ist
jeweils von der verwendeten Kunstharzart abhängig.
Die miteinander zu verbindenden Flächen können unbearbeitet belassen bleiben. Während der Temperung
dringt dann das teigig bis flüssig geworden» Kunstharz in jede Unebenheit der Flächen ein, füllt diese restlos
aus und ergibt damit eine gut sitzende Verbindung und somit eine einwandfrei zünddurchschlagsichere Abdichtung.
Da die Kunstharzfolie in der jeweils gewünschten Form einfach ausgestanzt werden kann, sind auch keine
besonderen Füllvorrichtungen etc. erforderlich.
Ein nach dem beschriebenen Verfahren zusammengefügtes Betriebsmittel zeichnet sich einerseits dadurch
aus, daß die Verbindung der Gehäuseteile einwandfrei zünddurchschlagsicher und wegen der großflächigen
Verbindung mechanisch sehr widerstandsfähig ist während andererseits durch die eine definierte Dicke
aufweisende Kuristharzschicht wie sie durch die Folie gegeben ist keine nennenswerte Vergrößerung der
Außenabmessungen des ganzen Betriebsmittels bedingt ist
In der Zeichnung ist das erfindungsgemäße Verfahren anhand eines Ausführungsbeispiels eines Schaltgerätes
dargestellt Es zeigt
F i g. 1 ein druckfest gekapseltes, zweipoliges Schaltgerät mit erfindungsgemäß miteinander verbundenen
Gehäuseteilen, in einer Seitenansicht,
Fig.2 das Schaltgerät nach Fig. 1, in einer Aufsicht
auf die Oberseite und
Fig. 3 das Schaltgerät nach Fig. 1, geschnitten längs
der Linie VIII-VIIIa der F i g. 2, in einer Seitenansicht.
Das in F i g. 1 in zweipoliger Ausführung dargestellte Schaltgerät kann etwa als Steuerschalter verwendet
werden und entspricht der Zündschutzart »druckfeste Kapselung d«; für den Einsatz in explosionsgefährdeten
Betriebsstätten wird es beispielsweise in ein Gehäuse mit der Schutzart mindestens IP 54 eingebaut oder in
entsprechenden Schaltschränken oder Schaltkästen verwendet. Das im weiteren mit »Steuerschalter«
bezeichnete Gerät weist ein im wesentlichen zylindrisches Gehäuseoberteil 1, eine dazu koaxiale und sich
daran anschließende Zwischenplatte 2 und ein ebenfalls koaxiales, im wesentlichen quadratisches sowie sich an
die Zwischenplatte 2 anschließendes Gehäuseunterteil 3 auf. Bei der vierpoligen Ausführungsform ist zwischen
dem Oberteil 1 und der Zwischenplatte 2 ein koaxiales Zwischenteil vorgesehen.
Das Oberteil 1 enthält eine nicht weiter dargestellte Schaltkammer, in der feststehende Kontakte 6 liegen,
die über zünddurchschlagsicher herausgeführte metallische Anschlußbolzen mit oben liegenden Anschlußklemmschrauben
8 verbunden sind, an die jeweils ein Anschlußleiter angeklemmt werden kann. Mit den
feststehenden Kontakten 6 wirken jeweils paarweise bewegliche Kontaktbrücken zusammen, die in einer
entsprechenden Ausnehmung des Oberteils 1 langsverschiebiich geführt sind und durch ein Schaltrad 13
wahlweise in die geöffnete oder in die geschlossene Kontaktstellung überführt werden können. Dazu ist das
Srhaltrad 13 formschlüssig mit einem Vierkant 14 einer koaxialen Antriebswelle 15 verbunden, die durch eine
entsprechende axiale Bohrung des Oberteiles 1 nach außen geführt ist, die derart bemessen ist, daß der
zwischen der Antriebswelle 15 und der Bohrungsinnenwand verbleibende Spalt als Zünddurchschlagsicherung
wirkt.
Der Schaltraum des Oberteiles 1 ist bei dem Schalter nach Fig. 1 durch die Zwischenplatte 2 abgeschlossen,
während das Schaltrad 13 eine Nabe 17 aufweist, die in einer entsprechenden koaxialen Bohrung der Zwischenplatte
2 gelagert ist.
Das in der in F i g. 3 veranschaulichten Weise auf die
Zwischenplatte 2 aufgesetzte Unterteil 3 enthält ein Rastwerk 19, dessen Rastscheibe 2ö mit dem Vierkant
14 formschlüssig gekuppelt ist und das in dem Unterteil 3 längsverschieblich gelagerte Rasten 21 aufweist, die
durch Federn 22 elastisch auf das Rastrad 20 zu vorgespannt sind. In einer entsprechenden Aussparung
ίο des Unterteiles 3 ist im Bereiche der Trennfuge zu der
Zwischenplatte 2 schließlich noch eine Anschlagscheibe 23 angeordnet, die koaxial zu der Antriebswelle 15 liegt
Sie wirkt mit einem nicht weiter dargestellten Anschlagstift zusammen, um die Drehbewegung der
Antriebswelle 15 zu begrenzen.
Das Oberteil 1, die Zwischenplatte 2 und das Unterteil 3 sind, wie insbesondere aus Fig.3 zu ersehen, an
einander zugewandten ebenen Stirnflächen stumpf aneinander anliegend aufeinander gesetzt wobei
Paßstücke 24, die in entsprechende öffnungen 25 der Zwischenplatte 2 eingreifen, eine lagerichtige Zuordnung
zwischen dem Oberteil 1 und der Zwischenplatte 2 gewährleisten. Das Oberteil 1, die Zwischenplatte 2 und
das Unterteil 3 sind aus einem Kunststoffmaterial hergestellt, das den an den Schalter gestellten
mechanischen Anforderungen entspricht Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, diese Teile einzeln oder
insgesamt aus Keramik oder dgl. herzustellen. Die erwähnten, im Bereiche der Trennfugen zwischen dem
Oberteil 1, der Zwischenplatte 2 und dem Unterteil 3 liegenden Stirnflächen der einzelnen Teile können, je
nach Werkstoff, unbearbeitet bleiben.
Die Verbindung zwischen dem Oberteil 1, der Zwischenplatte 2 und dem topfartigen Unterteil 3 ist
derart hergestellt, daß zwischen die einander zugewandten Stirnflächen jeweils eine entsprechend der Umrißgestalt
dieser Flächen ausgestanzte oder ausgeschnittene Folie eines Kunstharzes eingelegt worden ist. Diese
Folien sind in F i g. 3 mit 26,27 bezeichnet. Das Einlegen der Kunstharzfolien 26, 27 geschieht bei der Montage
des Steuerschalters, d. h. beim Einbau der Antriebswelle
15 mit dem Schaltrad 13, den Kontaktbrücken usw. Zum Abschluß der Montage werden das Oberteil I und das
Unterteil 3 über Spannschrauben 28 miteinander verspannt, so daß die Folien 26, 27 zwischen den ihnen
benachbarten Stirnflächen des Oberteils 1 und der Zwischenplatte 2 bzw. der Zwischenplatte 2 und des
Unterteiles 3 eingespannt werden. Daraufhin wird der ganze Steuerschalter in einem Ofen auf die Aushärttem-
V) peratur des heiß und unter Druck aushärtbaren
Kunstharzes der Folien 26, 27 erwärmt, so daß das Kunstharzmaterial in einen teigigen oder flüssigen
Zustand übergeht, in dem es in die Unebenheiten der unbearbeitet gelassenen, den Folien 26,27 benachbarten
Ti Stirnflächen des Oberteils, der Zwischenplatte 2 und des
Unterteils 3 eindringt. Nach genügend langer Temperung wird der Steuerschalter wieder abgekühlt, womit
das Oberteil 1, die Zwischenplatte 2 und das Unterteil 3 durch das ausgehärtete, in der durch die jeweilige Folie
M) 26 bzw. 27 vorgegebenen definierten Schichtdicke
vorliegende Kunstharzmaterial mechanisch fest, druckfest und absolut zünddurchschlagsicher miteinander
verbunden sind. Damit ist auch der Schaltraum, in dem bei der Schalterbetätigung Zündfunken auftreten, nach
b5 außen hin zünddurchschlagsicher abgekapselt.
Die Dicke der Kunstharzfolie 26, 27 beträgt zweckmäBigerweise bis zu 0,3 mm; sie kann in
Einzelfällen, insbesondere bei eroßem Gehäuse auch
größer sein. Als Material für das Kunstharz kann grundsätzlich jedes aushärtbare oder aktivierbare
Kunstharz verwendet werden, das eine ausreichende mechanische Festigkeit und eine entsprechende Hitze-
und Alterungsbeständigkeit aufweist. Grundsätzlich ist es auch denkbar, anstelle eines durch Wärme aktivierbaren
Kunstharzes ein lösungsmittelaktivierbares I Stoffmaterial zu verwenden, wenn die Gestaltur
Gehäuses und der einander zugewandten, miteir zu verbindenden Stirnflächen so beschaffen sim
eine einwandfreie Lösungsmittelverdunstung ge leistet ist.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (4)
1. Verfahren zur spaltlosen, verspannten Verbindung von zwei Gehäuseteilen eines explosionsgeschützt«!
elektrischen Gerätes, ausgehend von zwei losen Gehäuseteilen, einer Verspannungseinrichtung
und aushärtbarem Kunstharz mit den Verfahrensschritten, daß die Gehäuseteile über zugewandte
Flächen gegeneinander verspannt werden, daß das Kunstharz bei den Flächen angeordnet und danach
ausgehärtet wird, dadurch gekennzeichnet, daß das aushärtbare Kunstharz in Folienform
im wesentlichen entsprechend der Gestalt der Flächen verwendet wird, daß zuerst die Folie
zwischen die beiden Rächen gelegt und danach die Verspannung sowie Aushärtung vorgenommen
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß eine trockene, heiß und unter Druck aushärtende Kunstharzfolie verwendet wird und
nach dem Einlegen der Folie und gegebenenfalls der Montage wenigstens eines Teiles des gesamten
Gerätes das Ganze bis zum Aushärten des Kunstharzes auf Aushärttemperatur erwärmt und
dabei das Kunstharz zum Aushärten gebracht wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die miteinander zu verbindenden
Flächen unbearbeitet belassen werden.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Folie
in der Dicke bis zu 0,3 mm verwendet wird.
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